Gliederung
Literaturverzeichnis. III
A. Einleitung 1
B. Die neue Erscheinungsform des „Web 2.0“ 1
C. Haftungsregelungen für Webforenbetreiber. 2
I. Gesetzliche Spezialregelungen des Internets 2
II. Differenzierung der Haftung nach Art des Forumsbeitrages. 3
1. Eigene Inhalte. 3
2. Fremde Inhalte. 3
3. Sich-zu-Eigen-gemachte Inhalte 4
III. Reichweite der Verantwortlichkeit von Webforenbetreibern 6
1. Verantwortlichkeit für Schadensersatz. 6
a) Kenntnis der Rechtswidrigkeit. 7
b) Kennenmüssen der Rechtswidrigkeit bei Schadensersatzansprüchen 8
2. Problematik der Unterlassungsansprüche 9
IV. Entwicklung der Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit 11
1. „Rolex“-Entscheidung des BGH. 11
a) Darstellung des Urteils. 11
b) Bewertung des Urteils. 12
2. Der „Heise“-Fall. 15
a) Darstellung der Urteile des LG und OLG Hamburgs 15
b) Bewertung der Entscheidungen 16
3. Der Alternativansatz des OLG Düsseldorf. 18
a) Subsidiarität der Haftung als Alternative. 18
b) Bewertung des Ansatzes des OLG Düsseldorf 18
4. Bestätigung der „Rolex“- Rechtsprechung durch den BGH 19
5. Erneute Abweichung durch das LG Hamburg. 20
D. Fazit und Ausblick. 21
II
Literaturverzeichnis
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Haftung nach TDG und MDStV, Schwarz, Matthias/ Poll, Karolin:
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IV
Anmerkung zu BGH, Urteil v. 27.03.2007 - VI ZR Schuppert, Stefan:
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Das neue Telemediengesetz - Konvergenz in sachten Spindler, Gerald:
Schritten,
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Rn.
Zur Haftung von Internet-Auktionshäusern bei Mar- Volkmann,Christian:
kenverletzungen,
in: Computer und Recht (CR) 2004, 767 ff.
V
A. Einleitung
Durch immer günstigere Tarifangebote der sog. Provider ist das Internet mittlerweile für fast jedermann günstig zugänglich geworden 1 . So wird nicht mehr nur präzise nach bestimmten Internetseiten und In-formationen gesucht, sondern häufig ein Großteil der Freizeit mit Surfen im Internet verbracht. Zu unzähligen Themen jedweder Art finden sich Internetseiten und Angebote, welches einen genauso immensen Bedarf an Meinungsaustausch zwischen den Benutzern mit sich bringt. Plattformen dazu bieten vor allem Internetforen, wo Erfahrungsberichte und Beurteilungen von Produkten oder einfach nur gemeinsame Interessen diskutiert werden können. In den letzten Jahren ist die Zahl solcher Foren enorm gestiegen und sie stellen nunmehr ein häufig genutztes Kommunikationsmittel dar. Da aber auch das Internet bekanntlich kein rechtsfreier Raum ist, gelten auch hier Normen und Regeln für alle Nutzer. Im Folgenden sollen insbesondere die Haftungsvorschriften der Webforenbetreiber näher beleuchtet werden, welche sehr verworren erscheinen und bislang von Literatur und Rechtsprechung höchst unterschiedlich ausgelegt werden.
B. Die neue Erscheinungsform des „Web 2.0“
Diente vor einigen Jahren das Internet noch vornehmlich der reinen Informationsbeschaffung, so hat es sich der Charakter des Internets in letzter Zeit gewandelt: durch Tauschbörsen, Open-Source-Projekte und Internetforen spielt heutzutage der interaktive und kommunikative Aspekt des Internets eine gewichtige Rolle. Der Benutzer ist nicht nur passiver Konsument von Informationen sondern kann selbst aktiv werden und seinerseits Informationen bereitstellen, an Projekten mitarbeiten oder in Foren diskutieren. Diese Wandlung wird allgemein als „Web 2.0“ bezeichnet 2 , als eine neuere Version des Internets.
1 In Deutschland sollen laut http://www.heise.de/newsticker/meldung/83774 rund
68 % aller Erwachsenen einen Zugang zum Internet haben.
2 Vgl. dazu Dörr/Schwartmann, Medienrecht, Rn. 7, 306;
http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0.
1
Die für diese Seminararbeit maßgeblichen Internetforen spielen im Web 2.0 eine gewichtige Rolle. Durch sie kann nahezu jeder Benutzer an Themendiskussionen unterschiedlichster Natur, sei es aktuelles Tagesgeschehen oder das gemeinsame Hobby, teilhaben und mitwirken. In einem Forum werden die einzelnen Themenbereiche und Beiträge archiviert und sind in der Regel über einen längeren Zeitraum abrufbar. Teilweise sind alle Beiträge für jedermann les- und kommentierbar, sodass eine Diskussion auch mit anonymen Gästen möglich ist. Teilweise wird hingegen eine Registrierung der Forumsnutzer verlangt, bei der die persönlichen Daten angegeben werden müssen. Eine Kontrolle dieser Daten findet jedoch nicht statt, sodass auch hier eine gewisse Anonymität gewahrt werden kann. Eine Identifikation des Nutzers kann lediglich über dessen Internet-Protocol-Adresse (IP) erfolgen, die jeder Besucher des Forums hinterlässt, welche abgespeichert wird und rückverfolgbar ist. Der Betreiber des Forums ist in aller Regel auch gleichzeitig Administrator und mit umfangreichen Befugnissen zur Verwaltung ausgestattet. Diese Einflussnahmemöglichkeit sowie das Bereitstellen des Forums führen dazu, dass auch der Betreiber bei auftretenden Rechtsverletzungen innerhalb seines Forums grundsätzlich haftbar gemacht werden kann. Die Reichweite und Ausprägung dieser Haftung wird teils durch Spezialgesetze, teils durch allgemeine Normen begründet. Eine genaue Festsetzung des Haftungsrahmens erscheint jedoch schwierig und wird äußerst unterschiedlich vorgenommen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Ansichten sollen im Folgenden dargelegt und anschließend bestmöglich zu einer Tendenz zusammengefasst werden.
C. Haftungsregelungen für Webforenbetreiber
I. Gesetzliche Spezialregelungen des Internets
Spezialgesetzliche Regelungen zu Haftungsmaßstäben und Haftungsbeschränkungen für Webforenbetreiber ergeben sich aus dem TMG, welches seit dem 01.03.2007 in Kraft ist und sowohl das TDG als auch den MDStV abgelöst und größtenteils in sich vereinigt hat. Eine komplizierte Unterscheidung der Angebote im Internet nach Tele- und
2
Mediendiensten ist somit hinfällig geworden. 3 Auf eine positive Definition der Telemedien wurde im Gesetzgebungsverfahren bewusst verzichtet, sodass sie nur negativ, über eine Abgrenzung zu Telekommunikation und Rundfunk, definiert werden können. 4 Die Anwendbarkeit des TMG auf Internetforen lässt sich jedoch unproblematisch bejahen, da Interforen sowohl Tele- als auch Mediendienste sein konnten und zudem weder Rundfunk noch Telekommunikation darstellen. Naturgemäß befasst sich aber noch ein Großteil der Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema mit den abgelösten Vorschriften. Inhaltlich finden sich die entscheidenden Haftungsnormen des TDG (§§ 8- 11) und des MDStV (§§ 6-10) in den §§ 7-10 TMG unter dem Kapitel „Verantwortlichkeit“ wieder. Im Gesetzgebungsverfahren haben jedoch neue Erkenntnisse um Haftungsproblematiken keinen Einzug gefunden, sodass die Vorschriften ohne inhaltlich klarstellende Überarbeitung aus dem TDG übernommen wurden 5 .
II. Differenzierung der Haftung nach Art des Forumsbeitrages
Im Gesetzeswortlaut findet sich eine Haftungsunterscheidung für die Art der Foreninhalte, welche einen unterschiedlichen Verantwortlichkeitsgrad mit sich führen.
1. Eigene Inhalte
Originär ist natürlich auf die Inhalte abzustellen, welche die Betreiber selbst veröffentlichen. § 7 TMG stellt dabei die allgemeinen Grundsätze auf, dass Forenbetreiber für eigene Informationen, also eigene Beiträge, nach den allgemeinen Vorschriften haften (Abs. 1).
2. Fremde Inhalte
Für fremde Informationen gelten die §§ 8-10 TMG, wobei jedoch nach § 7 II TMG eine präventive Überwachungs- oder Überprüfungs-
3 Bender/Kahlen, MMR2006, 590 (591).
4 Holznagel, Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische
Informations- und Kommunikationsdienste, BT-Drs. 16/3078 und 16/3135; Spind-
ler, CR 2007, 239 (240); Bender/Kahlen, MMR 2006, 590 (591).
5 Hoeren, NJW 2007, 801 (805); Spindler, CR 2007, 239 (240).
3
Arbeit zitieren:
Jan Przygoda, 2008, Haftung im web 2.0: Die Verantwortlichkeit der Betreiber von Webforen, München, GRIN Verlag GmbH
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