Interessenvertretung beim Europäischen Parlament - Ist das EP eine geeignete Adresse für Lobbyisten


Term Paper, 2006

37 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


I Inhaltsverzeichnis

II Tabellenverzeichnis

III Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Europäische Parlament im Institutionengefüge der Europäischen Union

3 Rahmenbedingungen für die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament
3.1 Implikationen für die Lobbyarbeit aus dem Entscheidungsprozess
3.2 Anzahl und Art der Lobbyisten in Brüssel
3.3 Regulierung des Lobbyismus beim Europäischen Parlament

4 Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament
4.1 Beweggründe des Europäischen Parlamentes für die Zusammenarbeit mit Interessenvertretern
4.1.1 Das Selbstverständnis des Europäischen Parlamentes
4.1.2 Politische und strategische Gründe für den offenen Umgang mit Interessenvertretern
4.1.3 Streben nach mehr Legitimation
4.1.4 Informationsbedarf des Europäischen Parlamentes
4.2 Interessenvertretung in den einzelnen Einrichtungen des Europäischen Parlamentes
4.2.1 Parlament
4.2.2 Ausschüsse
4.2.3 Plenum
4.2.4 Parlamentarier
4.2.5 Intergoups

5 Die Lobbyakteure beim Europäischen Parlament
5.1 Eingliederung nach Ressourcen der Akteure
5.2 Eingliederung nach Anzahl der Stakeholder der Akteure

6 Fazit

IV Literaturverzeichnis

V Anhang

VI Eigenständigkeitserklärung

II Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Nachfrage des EP nach Informationen

Tabelle 2: Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenvertreter beim Europäischen Parlament

Tabelle 3: Nachfrage des EP nach Informationen

Tabelle 4: Informationsangebot der Lobbyakteure

Tabelle 5: Rangfolge der Lobbyakteure

III Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Wird im politischen Diskurs von Interessenvermittlung und Lobbying gesprochen, so wird dies als elementarer Bestandteil der Willensbildung in pluralistischen Demokratien gesehen. In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht dagegen ein zum Teil negatives Bild vom Lobbying vor, da es häufig in Zusammenhang mit Bestechungen und Spendenskandalen gebracht wird.

Hierbei variiert die Meinung über Lobbying innerhalb der einzelnen EU-
Mitgliedsstaaten. In Großbritannien bspw. gehört der Lobbyismus zum normalen politischen Alltag, wogegen diese Form der Interessenvertretung in Lateinischen Ländern oder auch Deutschland eher kritisch beobachtet wird (Kohler-Koch 1997, 11). Dabei bedeutet der Begriff ‚Lobbying’ an und für sich nichts weiter als „der Versuch der Beeinflussung von Entscheidungsträgern durch Dritte“ (Fischer 1997, 35).

Auf europäischer Ebene kommt dem Lobbyismus, bedingt durch das Mehrebenensystem der Europäischen Union, eine ganz besondere Rolle zu. Neben der Mischung von intergovernementalen und supranationalen Elementen ist es vor allem die Verteilung von Kompetenzen auf verschiedenen Ebenen, die charakteristisch für die Struktur des Europäischen Systems ist. Dadurch haben Interessenvertreter die Möglichkeit, über unterschiedlichste Kanäle, Institutionen und Ansprechpartner ihre jeweiligen Anliegen zu artikulieren. Diese Fülle an Verantwortlichkeiten und Anlaufstellen lassen zeitweise Vorbehalte aufkommen, die eine effiziente Interessenvertretung in dieser ‚Lobbykratie’ bezweifeln. Gleichzeitig liegt in dieser Kritik aber auch der Vorteil der Europäischen Mehrebenestruktur, denn jeder Interessenvertreter hat die Chance, einen passenden Ansprechpartner zu finden.

Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, für welche Interessengruppen die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament besonders attraktiv ist. Hierbei steht vor allem die eventuelle Bevorzugung wirtschaftlicher Interessen gegenüber zivilgesellschaftlicher Interessen im Fokus der Untersuchung. Bezüglich der Abgrenzung zivilgesellschaftlicher Interessengruppen gibt es in der wissenschaftlichen Literatur unterschiedlichste Auffassungen. So werden teilweise alle freiwilligen Assoziationen zwischen Familie, Staat und Markt in diesen Bereich

gezählt, darunter Genossenschaften, Wohlfahrtsverbände, Parteien, Stiftungen, Gewerkschaften und soziale Bewegungen. Ihre Aufgabe ist es, als vermittelnde Instanz zwischen Staat und Bürgern zu fungieren (Eising, Kohler-Koch 2005, 56). Die in dieser Arbeit angewendete Definition versteht unter zivilgesellschaftlich alle auf das Gemeinwohl bezogene Aktivitäten.

Für die Analyse der Lobbymöglichkeiten beim Europäischen Parlament wird zunächst dessen Bedeutung innerhalb des Europäischen Institutionengefüges untersucht. Hier steht der Bedeutungszuwachs des Parlamentes innerhalb des Europäischen Entscheidungsprozesses, welcher eng mit der historischen Entwicklung der Institution verbunden ist, im Vordergrund.

Aus der Rolle des Parlamentes werden im dritten Kapitel Implikationen für die Lobbyarbeit abgeleitet. Insbesondere die stetig wachsende Zahl an Lobbyisten sowie die Stellung des Parlaments im Entscheidungsprozess bilden dabei die Rahmenbedingungen für die Interessenvertretung in Brüssel.

In Kapitel vier folgt die detaillierte Analyse der Lobbymöglichkeiten beim Europäischen Parlament. Dabei werden zunächst die Gründe des Parlaments, sich überhaupt für Lobbyisten zu öffnen, durchleuchtet. Anschließend werden die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenvertreter beim Europäischen Parlament, seinen Entscheidungsgremien und Mitgliedern hinsichtlich der Kriterien Zugang, Inklusion und Transparenz überprüft. Die Analyse soll zeigen, welche Anlaufstellen für eine effektive Lobbyarbeit besonders geeignet sind.

Im fünften Kapitel werden daraufhin die Akteurskonstellationen genauer untersucht, die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament betreiben. Diese Vorgehensweise ermöglicht schließlich die schlüssige Beantwortung der Frage, für welche Akteure die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament besonders attraktiv ist.

2 Das Europäische Parlament im Institutionengefüge der Europäischen Union

Die Stellung des Europäischen Parlamentes im Institutionengefüge der Europäischen Union hat sich seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 grundlegend geändert. Ursprünglich lediglich als Konsultationsforum nationaler Delegationen angelegt, erkämpfte sich das Parlament mit der Zeit immer mehr Einflussmöglichkeiten und politisches Gewicht (Corbett, Jacobs, Shackleton 2005, 3). Heute versteht es sich selbst als die „Stimme der Bürgerinnen und Bürger in Europa“ (EP 2006a).

Von jeher waren die Kommission mit ihrem Initiativrecht und der Ministerrat die entscheidenden Akteure im Europäischen Entscheidungsprozess. Dem Parlament kam in den Anfangsjahren nur geringe Bedeutung zu. Lobbyarbeit fand zu dieser Zeit hauptsächlich im Bereich Agrarpolitik statt und konzentrierte sich auf die Beeinflussung einzelner Minister, die durch ihr Negativvotum zumindest Entscheidungen im Ministerrat blockieren konnten (Forster 1993, 174).

Eine erste Aufwertung des Parlaments erfolgte in den Jahren 1970-1975 während der Ausarbeitung der Haushaltsverträge. Diese sahen erstmals die Haushaltszuständigkeit gleichermaßen bei Rat und EP. Im selben Zusammenhang wurde 1975 auch das Verfahren der Zusammenarbeit eingeführt, mit dem Ziel, Konflikte zwischen Rat und Parlament zu vermeiden. Interessenpolitik erfolgte jedoch nach wie vor über nationale Kanäle auf den Ministerrat.

Im Jahr 1979 fand dann die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Auf diese Weise sollte eine größere demokratische Legitimität und größere Öffentlichkeit für Europathemen geschaffen werden. Die Direktwahl führte auch erstmals zur Entstehung eines Europabewusstseins bei den Interessengruppen (Forster 1993, 175).

Eine wirklich bedeutende Verbesserung brachte die Umsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987. Mit ihr wurden zwei neue Verfahren eingeführt, das Zustimmungs- und das Kooperationsverfahren. Bei letzterem darf das Parlament in einer zweiten Lesung zu der Position des Rates Stellung nehmen und diese ablehnen, befürworten oder Änderungen fordern. Der Rat muss die Stellungnahme berücksichtigen, hat jedoch die Möglichkeit, eine Ablehnung des Parlamentes durch Einstimmigkeit zu übergehen. Nichtsdestotrotz bietet das Verfahren dem Parlament wirkliche legislative Kompetenzen. Das Zustimmungsverfahren erweiterte darüber hinaus die Rechte des Parlaments, da der Rat hier die Zustimmung des EP benötigt. Mit dem Maastrichter Vertrag wurde 1993 das Mitentscheidungsverfahren (auch Kodezisionsverfahren) eingeführte. Dieses basiert auf dem Kooperationsverfahren, gibt dem Parlament aber nun die Möglichkeit, Entscheidungen des Rates nach dem Vermittlungsverfahren abzulehnen. Des Weiteren wurden mit dem Maastrichter Vertrag die Kompetenzen des EP verstärkt und auch der Anwendungsbereich des Kooperationsverfahrens wurde auf fast alle Gebiete ausgeweitet, die vorher von Rat mit Hilfe des Qualifizierten Mehrheitsentscheids (QMV) beschlossen werden konnten.

Auch die darauf folgenden Verträge von Amsterdam und Nizza bestärkten die Rolle des Parlaments und weiteten den Anwendungsbereich des Mitentscheidungsverfahrens weiter aus. Darüber hinaus wird sowohl vom Ministerrat als auch vom EP erwartet, dass sie die Initiativvorschläge der Kommission kritisch prüfen und auch Änderungsvorschläge einbringen. Rund 80% der Änderungsvorschläge des EP werden von der Kommission berücksichtigt (Forster 1993, 197).

Die Verfassung, so sie denn ratifiziert wird, sieht für das Parlament weitere Machtbefugnisse vor. So soll das Mitentscheidungsverfahren auf nahezu alle Politikbereiche ausgedehnt werden und das Parlament erhält darüber hinaus das Recht, die Entscheidungen der Kommission zu prüfen und gegebenenfalls zurück zu rufen. (Corbett, Jacobs, Shackleton 2005, 3).

Seit seiner Schaffung in den 50er Jahren hat das Europäische Parlament einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfahren. Heute ist es ein wichtiges Element im europäischen Entscheidungsprozess und ernstzunehmender Gegenspieler zu Kommission und Rat, der sich zugleich als Repräsentant der europäischen Bevölkerung versteht.

3 Rahmenbedingungen für die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament

3.1 Implikationen für die Lobbyarbeit aus dem Entscheidungsprozess

Lobbyisten wenden sich dahin, wo die Macht ist (EP 2003, 33), daher lassen sich aus der Bedeutung der einzelnen EU-Organe entscheidende Implikationen für die Lobbyarbeit ableiten. Kommission und Ministerrat gehören seit jeher zu den entscheidenden Akteuren im Europäischen Entscheidungsprozess. Da aber der Zugang zum Ministerrat sehr schwierig ist, gehörte dieser nie zu den Hauptzielen der Lobbyisten. Einfacher ist dagegen der Zugang zum Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie zum Ausschuss der Regionen. Diese Institutionen wurden speziell für die Vertretung bestimmter Interessen eingerichtet und sollten daher Hauptanlaufpunkt für Interessengruppen sein. Durch ihre unbedeutendere Rolle im Entscheidungsprozess finden sie jedoch weniger Beachtung (Shackleton, Watson 2003, 98).

Somit etablierte sich die Kommission als erstes Ziel für Lobbyisten. Dies hat sich spätestens seit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte und der Einführung des Kooperations- und Zustimmungsverfahrens geändert. Die neue Rolle des Europäischen Parlaments im Entscheidungsprozess macht es zu einem wichtigen Ziel für Lobbyisten. Die beste Zeit für die Lobbyarbeit ergibt sich dabei aus dem Entscheidungsprozess selbst.

Am Anfang steht nach wie vor die Kommission, da sie das Initiativrecht für Gesetzesvorschläge innehat. Den Lobbyisten ist bewusst, dass es zunehmend schwerer wird auf Gesetzesinitiativen Einfluss zunehmen, je weiter diese im Entscheidungsprozess vorgedrungen sind. Daher versuchen sie, so früh wie möglich ihre Interessen einzubringen - im besten Fall schon während der Vorbereitungsphase, dem „competitive agenda setting“ (Teuber 2001, 135), zumindest aber bevor der Gesetzesvorschlag von der Kommission formal angenommen wurde.

Handelt es sich bei dem Vorschlag um ein Anliegen, welches mittels des Mitbestimmungsverfahrens beschlossen wird, geht der Vorschlag im Anschluss zur Prüfung zum Europäischen Parlament. Dies geschieht inzwischen bei 75% aller Anträge. Für Lobbyisten ist dies der Zeitpunkt, sich direkt an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) zu wenden. Als besonders wirkungsvoll gilt hier die

Kontaktaufnahme zum jeweiligen Berichterstatter des zuständigen Ausschusses, da dieser den Bericht zum Vorschlag ausarbeitet und damit die Prüfung einleitet. Die meiste Lobbyarbeit wird bereits geleistet, noch bevor die Gesetzesinitiative zur ersten Lesung ins Plenum übertragen wird (Shackleton, Watson 2003, 104f.). Ist die Beschlussfassung im Plenum des Europäischen Parlamentes erfolgt, ist eine weitere inhaltliche Beeinflussung der Gesetzesinitiative kaum mehr möglich.

Aber auch wenn sich die Bedeutung des Parlamentes erheblich verbessert hat, so gibt es auch weiterhin kritische Stimmen über den nach wie vor limitierten Kompetenzbereiches dieser Institution. Das Parlament ist demnach abhängig von der Unterstützung der Europäischen Öffentlichkeit und eine Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament ist höchstens eine Maßnahme, um indirekt den Rat und die Kommission zu erreichen. (Kohler-Koch 1997, 7). Andererseits verstärkt dies nur das Argument, dass Lobbyisten im Mehrebenensystem der EU alle Institutionen für eine erfolgreiche Interessenvermittlung berücksichtigen müssen (Kohler-Koch 1997, 3).

3.2 Anzahl und Art der Lobbyisten in Brüssel

Der Bedeutungszuwachs des Lobbyismus auf europäischer Ebene hat zu einem sprungartigen Ansteigen der Interessenvertreter in Brüssel geführt. Während für das Jahr 1988 die Zahl der Lobbyisten beim Europäischen Parlament noch auf 300 geschätzt wurde, so waren es drei Jahre später mit 3000 Interessenvertretern 10 Mal mehr (Forster 1993, 176). Auch heute gibt es keine definitiven Angaben. Schätzungen belaufen sich auf 10.000-15.000 Interessenvertreter, Tendenz steigend. Damit liegt Brüssel auf der Weltrangliste der meisten Lobbyisten auf Platz zwei direkt hinter Washington (Shackleton, Watson 2003, 89).

Auch bei der Kategorisierung der Lobbyisten gibt es verschiedene Ansätze. Grundsätzlich kann in private und staatliche Interessenvertreter unterschieden werden. Letztere umfassen staatliche Akteure unterhalb der Regierungsebene, wie bspw. die Vertretungen der Bundesländer (Biedermann 2005, 26). Innerhalb der privaten Akteure muss unterschieden werden in profit-orientierte und zivilgesellschaftlich-orientierte Interessengruppen. Zu den profit-orientierten Gruppen zählen hauptsächlich Wirtschaftsunternehmen, angefangen von Klein- und Mittelständischen Firmen bis hin zu multinationalen Großunternehmen. Zivil- gesellschaftliche Gruppen, wie gemeinnützige Vereine und Nichtregierungs-

organisationen (NGOs) repräsentieren dagegen ein weites Spektrum an öffentlichen Anliegen, wie z.B. Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherinteressen. Zum großen Teil abhängig von den finanziellen Ressourcen der einzelnen Interessengruppen ergeben sich unterschiedliche Arten der Vertretungen. Am kostenintensivsten ist dabei die Unterhaltung einer ständigen Vertretung in Brüssel, wie sie sich zumeist größere wirtschaftliche Unternehmen und Verbände leisten können. So gibt es allein 300 Lobby-Büros von Firmen in Brüssel (Corbett, Jacobs, Shackleton 2005, 327). Finanzschwächere Gruppen haben die Möglichkeit sich Dachverbänden anzuschließen, die ihre Interessen dann gegenüber den Europäischen Institutionen vorbringen. Dementsprechend gibt es 170 nationale und 768 europäische (Dach)Verbände in Brüssel. Allerdings verfolgen 65% der europäischen Verbände wiederum Wirtschaftsinteressen und nur 35%

zivilgesellschaftliche Anliegen (Greenwood 2003, 9). Dies zeigt zum einen, dass finanzstärkere Gruppen in der Lage sind, neben den eigenen Brüssel-Büros ihre Interessen auch über andere Kanäle, wie z.B. Verbände zu vertreten. Zum anderen verdeutlicht es, dass nicht-wirtschaftliche Anliegen nach wie vor einen geringeren Stellenwert in der EU einnehmen. Das liegt zum einen in den Ursprüngen der EU begründet, die mit der Wirtschaftsgemeinschaft, der Wirtschafts- und Währungsunion und später mit dem gemeinsamen Binnenmarkt klare wirtschaftliche Ziele verfolgte. Erst seit dem Vertrag von Maastricht sind auch die politische Union und soziale Belange in den Fokus der Gemeinschaft gerückt (Shackleton, Watson 2003, 96). Jedoch hat auch die laufende Rechtssprechung noch immer große Auswirkungen auf alle wirtschaftlichen Aktivitäten. Daher ist Lobbyarbeit zu einem wichtigen Bestandteil der Arbeit von Unternehmen geworden (Bouwen 2005, 95).

Neben den ständigen Vertretungen und Verbänden gehören aber auch vermehrt so genannte Consultants zu den Akteuren des Lobbyismus in Brüssel. Damit sind unabhängige nationale und europäische Beratungsfirmen gemeint, welche die Interessen Dritter bei den europäischen Institutionen vertreten. Diese haben den Vorteil, dass sie stets vor Ort sind und über umfangreiche Netzwerke und Kontakte in Brüssel verfügen. Nachteilig ist, dass sie meist kein tiefergehendes Fachwissen in den einzelnen Interessenbereichen haben (Bouwen 2005, 102). Die Anzahl dieser Consultants ist ebenfalls ansteigend und wurde bereits im Jahr 1993 auf 600 geschätzt (Forster 1993, 176).

3.3 Regulierung des Lobbyismus beim Europäischen Parlament

Aufgrund der Fülle an Lobbyisten kam es schon bald zu Forderungen nach Regulierungen in diesem Bereich. Nicht zuletzt einige Parlamentarier bemängelten die verschlechterten Arbeitsbedingungen und fühlten sich von den Lobbyisten regelrecht überlaufen (Teuber 2001, 120).

Erste Versuche, eine Regulierung des Lobbyismus einzuführen, wurden bereits früh unternommen. 1991 wurde Marc Galle, Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament beauftragt, einen Verhaltenskodex und ein Register für Lobbyisten zu entwickeln. Der Versuch scheiterte allerdings vor den Parlamentswahlen 1994, da sich die Abgeordneten nicht auf Galle’s Definition von Interessengruppen einigen konnten. Die Debatte um eine Regulierung der Lobbyarbeit wurde aber bereits nach den Parlamentswahlen erneut aufgegriffen. Auslöser war der Bericht des Britischen MEP Glyn Ford. Anders als Galle verzichtete dieser auf eine Definition. Dafür empfahl er die Einführung des Verhaltenskodexes und einer Registrierung für Lobbyisten als Ergänzung zur Geschäftsordnung des Parlamentes. 1996 wurde dieser Vorschlag vom Plenum angenommen (Schaber 1998, 211ff.). Seit dem wurden die Regeln immer weiter verschärft. Die Registrierung und Einhaltung des Verhaltenskodexes garantieren den Lobbyisten nun Zugang zum Parlamentsgebäude für jeweils ein Jahr, „um die Mitglieder im Rahmen ihres Parlamentsmandats im eigenen Interesse oder im Interesse Dritter mit Informationen zu versehen“ (Art. 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes, Vgl. EP 2006c). Bis Juni 2004 hatten sich bereits 4.756 Interessenvertreter beim Parlament registriert. Der Verhaltenskodex1 verpflichtet die Lobbyisten u.a., ihren persönlichen Ausweis, welcher den Namen des Lobbyisten und dessen Auftraggeber zeigt, immer sichtbar zu tragen und ihre Interessen gegenüber Mitgliedern des Parlamentes offen zu legen. Darüber hinaus dürfen sie sich keine Informationen unehrlich erschleichen oder gewinnbringend an Dritte verbreiten sowie keine Geschenke offerieren (EP 2006c). Durch diese Maßnahmen erhofft sich das Parlament eventuellen Lobby-Missbrauch, wie z.B. Bestechungsversuche zu verhindern und mehr Transparenz zu schaffen (EP 2003, 31).

4 Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament

So unterschiedlich und vielfältig die Interessenvertreter in Brüssel sind, so unterschiedlich sind auch die Wege und Kanäle, die sich für die Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament bieten. Zunächst werden aber die Beweggründe erläutert, aus denen der offene Umgang des Europäischen Parlamentes mit den Interessenvertretern resultiert. Im Anschluss werden die einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten für Lobbyisten beim Parlament analysiert.

4.1 Beweggründe des Europäischen Parlamentes für die Zusammenarbeit mit Interessenvertretern

4.1.1 Das Selbstverständnis des Europäischen Parlamentes

Lobbyisten treten an das Parlament und seine Mitglieder heran, in der Absicht, ihren Interessen Gehör zu verschaffen und diese letztlich in den Europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Aber auch auf Seiten des Parlaments gibt es verschiedene Gründe, warum dieses sich dem Lobbyismus öffnet. Das Selbstverständnis des EP als einziges direkt gewähltes Organ der EU und damit als legitimer Repräsentant der Europäischen Öffentlichkeit ist ein wichtiger Grund für die Offenheit des Parlamentes gegenüber Lobbyisten (Kohler-Koch 1997, 5). Der Umgang mit den Interessenvertretern folgt dabei dem Grundsatz des offenen Dialoges, wie er schon im Weißbuch der Europäischen Kommission zum Thema Europäisches Regieren proklamiert wird (Kohler-Koch 1996, 211). Aus dem Selbstverständnis des EP erwächst auch die Auswahl der Themengebiete, die besondere Aufmerksamkeit erhalten. Wogegen technische Themen, die Expertenwissen verlangen, eher von der Kommission behandelt werden, befinden sich auf der Agenda des Parlaments Angelegenheiten von allgemeinem politischen Interesse. Diese Themen sind ferner eine gute Gelegenheit für das EP, in der öffentlichen Debatte an Profil zu gewinnen (Kohler-Koch 1997, 6). Das Parlament nutzt die Gelegenheit, mit den Vertretern so genannter ‚low-politics’ Allianzen einzugehen, um auf diese Weise zu zeigen, dass es das wahre legitime und demokratische Element im Europäischen Entscheidungsprozess ist, das nicht kapitalistische sondern Konsumenteninteressen vertritt. Dadurch empfiehlt sich das EP als Verbündeter der ‚schwachen’ Interessengruppen, die sonst weniger Beachtung im politischen Prozess erfahren. (Kohler-Koch 1997, 6). Hierzu zählen

[...]


1 Art. 3 der Anlage IX der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes. Vgl. Anhang 1.

Excerpt out of 37 pages

Details

Title
Interessenvertretung beim Europäischen Parlament - Ist das EP eine geeignete Adresse für Lobbyisten
College
European University Viadrina Frankfurt (Oder)  (Kulturwissenschaftliche Fakultät)
Course
Nichtstaatliche Akteure und Global Governance
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
37
Catalog Number
V63133
ISBN (eBook)
9783638562492
File size
512 KB
Language
German
Keywords
Interessenvertretung, Europäischen, Parlament, Adresse, Lobbyisten, Nichtstaatliche, Akteure, Global, Governance
Quote paper
Kathrin Langguth (Author), 2006, Interessenvertretung beim Europäischen Parlament - Ist das EP eine geeignete Adresse für Lobbyisten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63133

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Interessenvertretung beim Europäischen Parlament - Ist das EP eine geeignete Adresse für Lobbyisten



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free