Die Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug

Eine quantitative Untersuchung zur Bedeutung des Bewegungs- und Gesundheitsprogramms im Massnahmenzentrum St. Johannsen


Masterarbeit, 2008

121 Seiten, Note: 5,0 (CH)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung und Relevanz der Thematik
1.2 Zweck und Ziel der Lizenziatsarbeit
1.3 Formulierung der Fragestellung
1.4 Klärung der zentralen Begriffe
1.4.1 Der Sport
1.4.2 Der Straf- und Massnahmenvollzug
1.4.3 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron
1.4.4 Das B&G-Programm im Massnahmenzentrum St. Johannsen
1.5 Aufbau der Arbeit

2 Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
2.1 Auftrag und Regelung des Strafvollzugs in der Schweiz, insbesondere im Massnahmenzentrum St. Johannsen
2.2 Aktueller Forschungsstand und Bedeutung des Sports im schweizerischen Strafvollzug

3 Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug
3.1 Haftkompensatorische Bedeutung des Sports im Strafvollzug
3.1.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels
3.1.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des Sexualtriebs
3.1.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation von Aggressionen
3.1.4 Fazit zur haftkompensatorischen Bedeutung des Sports im Strafvollzug
3.2 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Gesundheitsförderung

3.2.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der physischen Gesundheit
3.2.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit.
3.2.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der sozialen Gesundheit
3.2.3.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der vollzugsinternen Kommunikation
3.2.3.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Loslösung von der Insassensubkultur
3.2.4 Fazit zur gesundheitsfördernden Bedeutung des Sports im Strafvollzug
3.3 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Sozialisation
3.3.1 Kriminalität aus der Sicht der Sozialisationstheorien
3.3.1.1 Kriminalität und multifaktorieller Ansatz
3.3.1.2 Kriminalität und differentielle Assoziationen
3.3.1.3 Kriminalität und Subkultur
3.3.1.4 Konklusion
3.3.2 Der Beitrag des Sports zur Sozialisation im Allgemeinen
3.3.3 Der Beitrag des Sports zur Sozialisation im Strafvollzug
3.3.4 Fazit zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug für die Sozialisation
3.4 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Resozialisierung
3.4.1 Der Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Resozialisierung
3.4.2 Kritische Äusserungen zum Beitrag des Sports zur Resozialisierung im Strafvollzug
3.4.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Vermittlung von freizeitspezifischen Handlungskompetenzen
3.4.4 Fazit zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug für die Resozialisierung

4 Hypothesenbildung und -begründung

5 Methode
5.1 Datenerhebung
5.1.1 Gütekriterien
5.1.1.1 Objektivität:
5.1.1.1.1 Durchführungsobjektivität
5.1.1.1.2 Auswertungsobjektivität
5.1.1.2 Reliabilität
5.1.1.2.1 Paralleltest-Reliabilität
5.1.1.2.2 Retest-Reliabilität
5.1.1.2.3 Testhalbierungs-Reliabilität
5.1.1.2.4 Interne Konsistenz
5.1.1.3 Validität
5.1.2 Beschreibung der Zielpopulation
5.1.3 Beschreibung und Aufbau des Fragebogens.
5.1.4 Ausschöpfungsquote der Datenerhebung
5.2 Operationalisierung der Fragen und statistische Hypothesen
5.2.1 Operationalisierung regelmässiger Sportaktivität (Teil 1)
5.2.2 Operationalisierung der kurz- und mittelfristigen Beiträge des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug
5.2.2.1 Kurzfristige Beiträge des B&G-Programms (Teil 2)
5.2.2.2 Mittelfristige Beiträge des B&G-Programms (Teil 3)
5.2.3 Operationalisierung der Auswirkungen auf das Freizeitverhalten (Teil 4)
5.2.4 Operationalisierung der persönlichen Einstellung der Teilnehmer gegenüber dem B&G-Programm und seinem obligatorischen Charakter (Teil 5)
5.2.5 Statistische Hypothesen

6 Datenauswertung und Ergebnisse
6.1 Statistische Auswertung und Ergebnisbeschreibung
6.1.1 Regelmässige Sportaktivität vor der Inhaftierung – Frage 1 (Teil 1)
6.1.2 Die kurzfristigen Beiträge des B&G-Programms – Fragen 4 bis 9 (Teil 2)
6.1.3 Die mittelfristigen Beiträge des B&G-Programms – Fragen 12 bis 15 (Teil 3)
6.1.4 Das Freizeitverhalten – Fragen 16 bis 19 (Teil 4)
6.1.4.1 Sportvereinszugehörigkeit vor und nach der Inhaftierung
6.1.5 Das Obligatorium des B&G-Programms – Fragen 20 bis 22 (Teil 5)
6.1.5.1 Fragen zum Obligatorium und deren Zusammenhänge
6.1.6 Zusatzfragen – (Fragen 3, 10,11 und 23)
6.2 Hypothesenüberprüfung
6.2.1 Überprüfung der Hypothese 2.1
6.2.1.1 Indexberechnung der Bewertung der kurzfristigen Beiträge des B&G-Programms aus Teilnehmersicht
6.2.2 Überprüfung der Hypothese 2.1.1 &G-Programms aus der Sicht der Teilnehmer bezüglich Sporterfahrenen (ja) und Sportunerfahrenen (nein)
6.2.3 Überprüfung der Hypothese 2.2
6.2.3.1 Indexberechnung der Bewertung der mittelfristigen Beiträge des B&G-Programms aus der Sicht der Teilnehmer
6.2.4 Überprüfung der Hypothese 2.2.1
6.2.4.1 Indexberechnung der Bewertung der mittelfristigen Beiträge des B&G-Programms aus der Sicht der Teilnehmer bezüglich Sporterfahrenen (ja) und Sportunerfahrenen (nein)

7 Diskussion und Schlussbetrachtung

Literaturliste

Anhang

Dank

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Deskriptive Statistik für die regelmässige Sportaktivität vor der Inhaftierung 65

Tabelle 2: Deskriptive Statistik für die kurzfristigen Beiträge im Rahmen des B&G-Programms

Tabelle 3: Deskriptive Statistik für die Frage 4

Tabelle 4: Deskriptive Statistik für die Frage 5

Tabelle 5: Deskriptive Statistik für die Frage 6

Tabelle 6: Deskriptive Statistik für die Frage 7

Tabelle 7: Deskriptive Statistik für die Frage 8

Tabelle 8: Deskriptive Statistik für die Frage 9

Tabelle 9: Deskriptive Statistik für die mittelfristigen Beiträge im Rahmen des B&G-Programms

Tabelle 10: Deskriptive Statistik für die Frage 12

Tabelle 11: Deskriptive Statistik für die Frage 13

Tabelle 12: Deskriptive Statistik für die Frage 14

Tabelle 13: Deskriptive Statistik für die Frage 15

Tabelle 14: Deskriptive Statistik für das Freizeitverhalten

Tabelle 15: Deskriptive Statistik für die Frage 16

Tabelle 16: Deskriptive Statistik für die Frage 17

Tabelle 17: Deskriptive Statistik für die Frage 18

Tabelle 18: Deskriptive Statistik für Frage 19

Tabelle 19: Deskriptive Statistik für die Frage 2

Tabelle 20: Deskriptive Statistik für die Frage 2 in Zusammenhang mit der Frage 19 (betrifft 27 Probanden)

Tabelle 21: Deskriptive Statistik für die Frage 20

Tabelle 22: Deskriptive Statistik für die Frage 21

Tabelle 23: Deskriptive Statistik für die Frage 22

Tabelle 24:Deskriptive Statistik für die Fragen zum Obligatorium (20, 21 und 22)

.87

Tabelle 25: Deskriptive Statistik für die Frage 3

Tabelle 26: Deskriptive Statistik für die Frage 10

Tabelle 27: Deskriptive Statistik für die Frage 11

Tabelle 28: Deskriptive Statistik für die Frage 23

Tabelle 29. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der kurzfristigen Beiträge

Tabelle 30. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der kurzfristigen Beiträge bezüglich Sporterfahrung

Tabelle 31. T-Test für den Mittelwertvergleich der kurzfristigen Beiträge bezüglich Sporterfahrung

Tabelle 32. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der mittelfristigen Beiträge

Tabelle 33. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der mittelfristigen Beiträge bezüglich Sporterfahrung

Tabelle 34. T-Test für den Mittelwertvergleich der mittelfristigen Beiträge bezüglich Sporterfahrung

1 Einleitung

Im Rahmen der Einleitung werde ich in einem ersten Schritt in die Thematik der Li- zenziatsarbeit einführen sowie ihre thematische Relevanz darstellen. In einem zwei- ten Schritt werden der Zweck und das Ziel der Arbeit erläutert sowie die Fragestel- lung formuliert. Danach sollen die zentralen Begriffe der Fragestellung erklärt und der Aufbau der Arbeit präsentiert werden.

1.1 Einführung und Relevanz der Thematik

Die Zeiten, als Folter und Körperstrafe in der Schweiz legal praktiziert wurden, sind vorbei. Die Humanisierung des Strafvollzugs macht hierzulande gegenwärtig stetige Fortschritte. Der Sport im Strafvollzug kann einen Beitrag zur Humanisierung des Vollzugs leisten (Thüler und Lehmann 1998:26).

Humanisierung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es aufgrund der Konse- quenzen des Eingeschlossenseins, welche sich in Form von Bewegungsmangel, psychischen (z. B. Unzufriedenheit), physischen (z. B. Rückenschmerzen) und sozia- len Folgen (z. B. Verlust persönlicher Kontakte) äussern, dienlich ist, Bewegung und Sport im Straf- und Massnahmenvollzug zu verankern. Ein weiterer Aspekt liegt dar- in, dass sportliche Aktivitäten viel dazu beitragen können, Abwechslung und Ablen- kung in den Vollzugsalltag zu bringen und somit die Haft erträglicher zu machen. Im Straf- und Massnahmenvollzug wird das Thema Sport gegenwärtig immer wichtiger. Diese Tendenz lässt sich seit Beginn der Neunzigerjahre auch in der Schweiz beo- bachten. Hierzulande verfolgt der Gesetzgeber als oberstes Ziel des Strafvollzugs eine langfristige, erfolgreiche Wiedereingliederung der Insassen in die Gesellschaft. Erfolgreich ist die Wiedereingliederung dann, wenn ehemalige Insassen nicht mehr rückfällig werden. Aus diesem Standpunkt lassen sich alle Bemühungen zur Huma- nisierung des Straf- und Massnahmenvollzugs1, was primär die aktive Gestaltung der Freizeit und die Gesundheitsförderung2 betrifft, direkt ableiten (Thüler und Lehmann 1998:27).

Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur3 in seinem Beitrag zur Haftkompensation, Gesundheitsförderung, Sozia- lisation und Resozialisierung gesehen. Damit dieser dem Strafvollzugssport zuge- sprochene Beitrag in der Praxis überhaupt geleistet werden kann, sind zielgerichtete Sportprogramme sowie die Aufrechterhaltung von klaren Strukturen bei den Sport- angeboten wichtig. Ein solches zielgerichtetes Sportprogramm findet man beispiels- weise im Massnahmenzentrum St. Johannsen4 und in seinem eigens konzipierten Bewegungs- und Gesundheitsprogramm5.

1.2 Zweck und Ziel der Lizenziatsarbeit

Diese Lizenziatsarbeit verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Sports im Strafvollzug theoretisch und an einem praktischen Beispiel darzustellen.

In einem ersten Arbeitsschritt wird der Frage nachgegangen, welche theoretische Bedeutung dem Sport im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Fachlite- ratur zugeschrieben werden kann (3. Kapitel), wobei die wichtigsten theoretischen Beiträge zum Sport im Rahmen des Strafvollzugs übersichtlich dargestellt werden. Auf der Grundlage dieser Beiträge baut der anschliessende zweite Arbeitsschritt, die quantitative Untersuchung eines Sportprogramms im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug, auf. Die zuvor erläuterten theoretischen Aussagen sollen, im Rahmen der Untersuchung des B&G-Programms im MStJ, in Bezug zur Praxis ge- setzt werden. Ziel und Zweck dieser Lizenziatsarbeit bestehen zusammengefasst darin, die für das Thema repräsentativen Theorien mit der Praxis in Beziehung zu setzen und damit die Bedeutung des Sports im Rahmen des Strafvollzugs von bei- den Perspektiven aus zu betrachten. Es geht darum, anhand der Untersuchung des B&G-Programms Daten zu sammeln, auszuwerten sowie den Beteiligten und Inte- ressierten zur Verfügung zu stellen und damit einen informativen Beitrag zur Thema- tik und zur aktuellen Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug zu leisten.

1.3 Formulierung der Fragestellung

Als ich begann, mich mit der Thematik des Sports im Rahmen des Strafvollzugs aus- einanderzusetzen und nach geeigneter Literatur zu suchen, stiess ich auf diverse Probleme.

Da der gesamte Strafvollzug von der Gesetzgebung und der Kultur des jeweiligen Landes abhängig ist, kann man beobachten, dass dem Sport im Rahmen des Straf- vollzugs völlig unterschiedliche Rollen zugeschrieben werden. Es besteht beispiels- weise ein Unterschied darin, ob der Sport im Strafvollzug als Ziel die Gesundheits- förderung (z. B. in der Schweiz) oder ausschliesslich die Ruhigstellung sowie die Be- schäftigung der Insassen anstrebt (z. B. im amerikanischen Strafvollzug). Die Ge- setzgebung wird von der Politik des jeweiligen Landes geprägt. Gegenwärtig unter- scheidet sich der Vollzugsauftrag in Deutschland, Österreich und der Schweiz6 bei- spielsweise grundlegend von der amerikanischen Auffassung7. Der Hauptzweck des amerikanischen Strafvollzugs liegt nämlich nur noch in der Strafe selber, konkret im Wegsperren von straffällig gewordenen Personen. Es geht primär darum, solche Menschen, aus dem Verkehr zu ziehen. Einen der Hauptgründe dafür wird im zu- nehmenden Privatisierungsprozess der Gefängnisse gefunden, was dazu führt, dass die Gewinnmaximierung dieser Betriebe auf Kosten der Resozialisierung8 geht. Es werden dringend Insassen benötigt, um das Geschäft am Laufen zu halten (Raeithel 2001:1).

Im Gegensatz dazu wird in der Schweiz, wie in Deutschland und Österreich, als oberstes Ziel des Strafvollzugs eine langfristig erfolgreiche Wiedereingliederung der Insassen in die Gesellschaft einhergehend mit einer Förderung der Humanisierung des Strafvollzugs genannt. Diese unterschiedlichen Vorstellungen in Bezug auf Ziel und Zweck des Strafvollzugs wirken sich nicht nur auf den gesamten Strafvollzug aus, indem die Bedeutung des Sports im Strafvollzug je nach Betrachtung unter- schiedlich gewichtet und bewertet wird (Thüler und Lehmann 1998:26), sondern be- trifft beispielsweise auch die unterschiedliche Wahrnehmung der Menschenrechte gegenüber den Insassen (Jung 2007:322).

Das Motto des schweizerischen Vollzugsauftrags lautet „Behandlung statt Verwah- rung“ und stellt in diesem Sinne das Gegenteil der amerikanischen Devise dar. Für die Realisierung dieses Ziels werden hierzulande im Strafvollzug berufliche Ausbil- dungen, Sozialtherapien sowie auch Sport angeboten (Albrecht in Kutsch und Wis- wede 1981:235).

Wie sehr sich die kulturelle Tradition auf den Strafvollzug auswirkt, zeigt sich bei- spielsweise in China, wo die Vorstellungen zum Strafvollzug eng mit der sozialisti- schen Ideologie gekoppelt sind. Auch die gesellschaftstypischen Ausprägungen hin- sichtlich der Insassenstruktur können je nach Kultur variieren. In Australien z. B. macht man sich Gedanken über die Überrepräsentanz der Aborigines und in Europa kann man einen starken Ausländeranteil beobachten (Jung 2007:322-323).

Aufgrund der oben genannten Voraussetzungen und der Menge weltweiter Literatur zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug, habe ich die Entscheidung gefällt, mich für die vorliegende Fragestellung auf die theoretischen Literaturbeiträge des deutsch- sprachigen Raumes zu beschränken. Die Methoden des Strafvollzugs in Deutsch- land, Österreich und der Schweiz lassen sich sehr gut miteinander vergleichen. In al- len drei Ländern wird eine erfolgreiche Wiedereingliederung als höchstes Ziel des Strafvollzugs angesehen. Auch die davon abhängige Bedeutung des Sports im Straf- vollzug ist vergleichbar.

Ein zusätzlicher Grund, der diese Entscheidung stützt, liegt darin, dass zum Beispiel die der englischsprachigen Fachliteratur zugrunde liegende Realität für die Untersu- chung des praktischen Beispiels eines Sportprogramms im schweizerischen Straf- vollzug (dem B&G-Programm im MStJ), zwar interessant, jedoch nicht relevant ist.

Die konkrete Fragestellung dieser Lizenziatsarbeit kann in zwei zusammenhängende Teilfragen, die den theoretischen Rahmen der Arbeit und den darauf aufbauenden methodischen Arbeitsteil betreffen, untergliedert werden. Aufgrund der im ersten Teil untersuchten Theorien habe ich ein Instrumentarium in Form eines Fragebogens entwickelt, um damit herauszufinden, welche dem Sport im Strafvollzug theoretisch zugeschrieben Vorzüge im Rahmen der Untersuchung des B&G-Programms im MStJ nach der Bewertung seiner Teilnehmer tatsächlich nachgewiesen werden können.

Die beiden Fragen lauten wie folgt:

1. „Welche theoretische Bedeutung wird dem Sport in Bezug auf seine Funktion im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur zugeschrie- ben?“
2. „Kann die dem Sport im Rahmen des Strafvollzugs theoretisch zugeschriebe- ne Bedeutung anhand einer quantitativen Untersuchung des B&G-Programms (Teilnehmerbefragung) im MStJ in der Praxis bestätigt werden?“

1.4 Klärung der zentralen Begriffe

In diesem Kapitel werden die zentralen Begriffe, die zum Verständnis der beiden zu- vor dargestellten Teilfragen notwendig sind, dargelegt und erläutert.

1.4.1 Der Sport

Beim Vergleich unterschiedlicher Definitionsansätze in der Fachliteratur zum Begriff Sport wird gemäss Knoll ersichtlich, dass folgende vier Grundaussagen allen Defini- tionsversuchen gemeinsam sind:

- „Im Sport geht es um körperliche Bewegungen mit dem Ziel der Überwindung von durch Personen oder Sachen (Natur) gesetzte Widerstände, wobei die dazu aufgestellten Regeln auf sozialer Übereinkunft beruhen und ausserhalb des Sports folgenlos sind.
- Sport ist durch einen spielerischen Grundzug bestimmt, wodurch er zum be- vorzugten Feld der Verwirklichung besonderer Tugenden wird (z. B. Fair Play; Bewältigung von Sieg und Niederlage).
- Sport ist durch Leistung und Wettkampf bestimmt, wodurch er eine eigene kul- turelle Bedeutung gewinnt.
- Sport ist in eigene, von anderen Handlungsfeldern unterschiedene Organisati- onsformen eingebunden, die seine Eigenständigkeit gesellschaftlich sichern“ (Knoll 1997:18).

Eine präzise Abgrenzung des Begriffs Sport und seiner vielschichtigen Bedeutung scheint aus meiner Sicht sehr schwierig zu sein. Sicherlich geht es im Sport um kör- perliche Bewegung. Man findet diese aber nicht nur im Sport. Die körperliche Bewe- gung stellt nämlich ein existentielles Phänomen dar, das uns in allen möglichen All- tagssituationen begleitet und nicht nur im Sport zu finden ist (Haag 1981:33). Das Sportverständnis unterliegt zudem einem stetigen historischen Wandel (Knoll 1997:18).

1.4.2 Der Straf- und Massnahmenvollzug

„Der Strafvollzug ist eine mit dem Instrument des Strafrechts verknüpfte Intervention des Staates zur Gewährleistung der sozialen Kontrolle. Das Strafrecht legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern vorab Schutz, Sicherheit und Wohlfahrt gewährleisten soll, seine Garantenfunktion auch mit dem Mittel des Strafens wahrnehmen soll“ (Baechtold 2005:3).

Nach Päckert wird unter dem Begriff des Strafvollzugs die Vollziehung aller denkba- ren Strafen verstanden. Strafvollzug bedeutet demnach die Verwirklichung oder Durchführung von Strafe. Strafvollzug in der Bedeutung der Vollziehung der frei- heitsentziehenden Kriminalsanktion hat sich laut Päckert in der Literatur weitgehend durchgesetzt und wird in dieser Lizenziatsarbeit im selben Sinne verwendet (Päckert 1981:22-23).

Der Massnahmenvollzug beinhaltet Sanktionen, die der Richter zusätzlich zu einer Strafe anordnet. Er stellt demnach eine spezifische Form des Strafvollzugs dar9. Eine Einweisung in den Massnahmenvollzug hat den Zweck, spezielle Ursachen delin- quenten Verhaltens nach Möglichkeit zu beseitigen. Das schweizerische Strafge- setzbuch hat hierzu schriftlich geregelt, was unter speziellen Ursachen delinquenten Verhaltens zu verstehen ist. Gemäss den Artikeln 42 bis 44 des Strafgesetzbuches versteht man darunter die Verwahrung von Gewohnheitsdelinquenten (Art. 42 StGB), die Behandlung von psychisch gestörten (Art. 43 StGB) und suchtkranken (Art. 44 StGB) Straftätern. Alle diese speziellen Ursachen delinquenten Verhaltens verstehen sich im Bezug auf Gerichtsurteile (Urteilsbezogene Einweisungsgründe) (MStJ 2004:3).

Eine Massnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Strafe allein nicht genügt, die Gefahr weiterer Straftaten zu verhindern und wenn zusätzlich ein Behandlungs- bedürfnis besteht (bessernde Massnahme) oder die öffentliche Sicherheit dies erfor- dert (sichernde Massnahme) (Baechtold 2005:251).

Im MStJ geht es konkret darum, dem Insassen zu helfen, ein eigenverantwortliches Leben in einer Gemeinschaft unter Achtung des Rechts der andern zu führen. Aus- serdem soll der Vollzug die Einsicht des Insassen in die Folgen seiner Tat für das oder die Opfer, für die menschliche Gemeinschaft und für sich selbst wecken. Zugleich dient der Vollzug dem Schutz und der Sicherheit der Allgemeinheit vor wei- teren Straftaten des Eingewiesenen (MStJ 2004:3).

1.4.3 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron

Das MStJ ist ein spezialisiertes Zentrum für den Vollzug strafrechtlicher Massnah- men an Männern und wird als halboffene Anstalt10 in Le Landeron geführt. Die An- stalt bietet maximal 80 Plätze und dient neben dem Massnahmenvollzug auch der „Fürsorgerischen Freiheitsentziehung“ nach Art. 397a ZGB. Dieses Gesetz beinhaltet gemäss ZGB/OR, dass eine mündige oder entmündigte Person wegen Geistes- krankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten wird, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann (ZGB/OR 1999:155).

Im Massnahmenzentrum St. Johannsen wird gemäss MStJ (2004) nach folgenden Grundsätzen gearbeitet:

- Schaffung eines sozialpädagogischen und therapeutischen Behandlungs- und Betreuungsklimas11.
- Förderung eines differenzierten Gruppenvollzugs, wobei es konkret darum geht, dass der Insasse lernen soll, Techniken im zwischenmenschlichen Um- gang zu entwickeln, sich zum Wohle der Gruppe zu verhalten, sich aber auch abgrenzen zu können und sich selber als selbstverantwortliche Persönlichkeit zu begreifen.

- Förderung des individuellen Vollzugs zur beruflichen und sozialen Integration der Insassen12 (MStJ 2004:9-10).

Mit der konsequenten Anwendung dieser Grundsätze werden laut MStJ (2004) fol- gende Ziele verfolgt:

- Förderung und Erhöhung des Selbstwertgefühls der Insassen, wegen oft exis- tierender Frustrationen, die dazu führen können, dass Betroffene zu anderen Kompensationsmöglichkeiten greifen.
- Auffangen von Insassen mit „reduzierten intellektuellen und praktischen Fä- higkeiten“ und Heranführen an ein „normales“ Leistungsniveau.
- Abbau der Defizite im Berufs- und Bildungsbereich, Steigerung der Startchan- cen.
- Steigerung des Durchhalte- und Leistungsvermögens (MStJ 2004:11-12).

Das MStJ ist wegen der dorfähnlichen Strukturen gut überblickbar (jeder kennt je- den). Dadurch wird das Untertauchen der Insassen in die Anonymität verhindert. Diese Art des Vollzugs hat den Zweck, die Insassen in jedem Bereich, ob Ausbil- dungsplatz, Wohngruppe, Freizeit oder Therapie, individuell zu fördern und zu for- dern. Der allgemeine Massnahmenvollzug beinhaltet einerseits Therapie, vor allem psychotherapeutische Behandlung, und andererseits intensivste Betreuung. Die Rea- lität im MStJ sieht jedoch so aus, dass die Massnahmen (auch im Sinne des StGB) nicht primär auf die Heilung oder das Wiedererreichen eines möglichst optimalen Wohlbefindens (im Sinne der WHO-Definition von Gesundheit aus dem Jahre 194613) ausgerichtet werden können. Es geht in erster Linie darum, eine spezielle Prävention, also das Verhindern eines spezifischen Rückfalls im strafrechtlichen Sin- ne, zu gewährleisten (MStJ 2004:7).

1.4.4 Das B&G-Programm im Massnahmenzentrum St. Johannsen

Damit das Ziel dieser speziellen Prävention im MStJ erreicht werden kann, müssen unbedingt gesundheitsrelevante Lebensbedingungen geschaffen werden. Deshalb hat Reto Bitterli14 im Rahmen seiner Verantwortung der Organisation, Koordination und Überwachung des gesamten Freizeitbereichs15 im Jahre 2001 ein Programm für Bewegung und Gesundheit entwickelt, das B&G-Programm16 (MStJ 2004:4-7).

Ausgangslage für die Entstehung dieses Programms waren einerseits sinkende Teil- nehmerzahlen bei den Sport- und Freizeitaktivitäten und andererseits steigende Zah- len der von den Insassen in Anspruch genommenen Physiotherapiesitzungen. Dies liess gemäss MStJ (2004) den Schluss zu, dass einem Grossteil der Eingewiesenen ein gesundes Mass an Bewegung sowie das Gefühl für den eigenen Körper zu feh- len scheint. Das Programm hat den Anspruch, die vorhandene Lücke zwischen frei- willigem Sport und dem restlichen Therapieangebot des MStJ zu schliessen, und soll dazu beitragen, die Gesundheitsförderung bei jedem Einzelnen im Massnahmen- zentrum zu optimieren (Intervention). Darum ist das Programm obligatorisch und fin- det während einer Dreiviertelstunde pro Woche unter professioneller und kompeten- ter Leitung statt. Um möglichst ruhig und effizient arbeiten zu können, wurde die ge- samte Klientel des MStJ in sieben Teilnehmergruppen eingeteilt (MStJ 2004:9-10).

Das Hauptziel des B&G-Programms besteht laut Bitterli im Bestreben, in St. Johann- sen eine gesündere und damit zufriedenere und leistungsfähigere Klientel heranzu- bilden. Aktive Gesundheitsförderung im Sinne des B&G-Programms beinhaltet eine Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität und Körperwahrnehmung, das Ver- meiden von Standschäden am Bewegungsapparat durch dessen Mobilisation, eine Verbesserung des physischen und psychischen Wohlbefindens und das Vermitteln von aktivem Freizeitverhalten. Das operative Ziel des B&G-Programms besteht schliesslich darin, dem MStJ den Weg zum bewegten Zentrum zu ebnen sowie die Klientel mit einem höheren Informationsstand in Sachen Körperwahrnehmung und Gesundheitsförderung auszustatten (Bitterli 2001-2005:7).

1.5 Aufbau der Arbeit

Nach der Einleitung folgt im zweiten Kapitel eine Darstellung der aktuellen Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug. Hierbei geht es darum, in einem ersten Schritt zu klären, wie der Auftrag des Strafvollzugs durch die schweizerische Gesetz- gebung geregelt und wie er konkret im MStJ verwirklicht wird. Anschliessend werden der aktuelle Forschungsstand zur Bedeutung des Sports im schweizerischen Straf- vollzug und die Ausgangslage dargestellt.

Im dritten Kapitel wird der theoretische Rahmen dieser Lizenziatsarbeit erarbeitet, in- dem der Frage nachgegangen wird, welche theoretische Bedeutung dem Sport im Rahmen des Strafvollzugs aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur zu- kommt. Diese Darstellung dient der Beantwortung der ersten Teilfrage.

Die im dritten Kapitel erarbeitete theoretische Übersicht über die Bedeutung des Sports im Strafvollzug bildet die Grundlage für die quantitative Untersuchung zur Be- antwortung der zweiten Teilfrage. Das vierte Kapitel beinhaltet die Hypothesenbil- dung und -begründung, und im fünften Kapitel folgt der Methodenteil, wobei zuerst die Rahmenbedingungen formuliert und dargestellt werden. Anschliessend folgen im sechsten Kapitel die Datenauswertung sowie die Interpretation und Darstellung sämt- licher Ergebnisse.

Die wichtigsten Gedanken und Erkenntnisse werden im siebten Kapitel nochmals zu- sammenfassend erläutert, wobei die beiden Teilfragen dieser Lizenziatsarbeit auf- einander bezogen und abschliessend beantwortet werden17 (Kapitel 8).

Im Anhang findet sich ein persönlicher Erfahrungsbericht, der die Bedeutung des Sports im Strafvollzug aus der persönlichen Sicht eines Insassen der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf schildert.

2 Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvoll- zug

Bevor der theoretische Rahmen dieser Lizenziatsarbeit erarbeitet wird, ist es im Zu- sammenhang mit der darauf aufbauenden quantitativen Untersuchung des B&G- Programms im MStJ wichtig, die Rahmenbedingungen und die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug darzulegen.

Im zweiten Kapitel wird dargestellt, wie der Strafvollzugsauftrag in der Schweiz, ins- besondere im MStJ geregelt ist. Anschliessend werden der Forschungsstand sowie die Ausgangslage des Sports im schweizerischen Strafvollzug beschrieben.

2.1 Auftrag und Regelung des Strafvollzugs in der Schweiz, insbesondere im Massnahmenzentrum St. Johannsen

Strafrechtliche Rechtsfolgen und deren Vollzug bedürfen einer rechtlichen Grundlage (Art.5 Abs.1 BV). Das schweizerische Strafrecht ist Bundesrecht. Es beruht auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Nebengesetzgebung. Das Prozessrecht sowie die Durchführung des Vollzugs sind föderalistisch-kantonal geregelt (Thüler und Leh- mann 1998:20), was dazu führt, dass sich das Bundesrecht und das kantonale Recht ergänzen müssen. Einen zusätzlichen Pfeiler der massgeblichen Rechtsgrundlage bilden völkerrechtliche Verpflichtungen (Baechtold 2005:55).

Der Bund regelt den Vollzug von Strafen und strafrechtlichen Massnahmen, die Durchführung bleibt jedoch den Kantonen überlassen (Stratenwerth und Bernoulli 1983:3).

Höchste Priorität bei der Durchführung hat der effektive Vollzug der Freiheitsstrafe und der Massnahmen, damit dadurch künftige Straftaten nach Möglichkeit verhindert werden. Gemeint sind damit einerseits Straftaten während des Vollzugs, beispiels- weise gegen Mitinsassen und Mitarbeitende, andererseits Straftaten nach der Ent- lassung (Amt für Freiheitsentzug und Betreuung des Kantons Bern 1998:36).

Der Vollzugsauftrag, z. B. des MStJ, beschränkt sich jedoch nicht auf den Vollzug der Strafe an sich, sondern beinhaltet – wie schon erwähnt – auch sozialisierende und resozialisierende Massnahmen. Er wird folgendermassen beschrieben:

„Der Vollzug der Strafen und Massnahmen soll dem Eingewiesenen helfen, sich zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gemeinschaft, unter Achtung des Rechts des andern, zu finden. Ausserdem soll er die Einsicht des Eingewiesenen in die Fol- gen seiner Tat für sich selbst, das Opfer und die menschliche Gemeinschaft wecken. Zugleich dient der Vollzug dem Schutz und der Sicherheit der Allgemeinheit vor wei- teren Straftaten“ (MStJ Informationsbroschüre 2004:3).

2.2 Aktueller Forschungsstand und Bedeutung des Sports im schweizeri- schen Strafvollzug

Die Bedeutung, die dem Sport im schweizerischen Strafvollzug der Gegenwart zuge- schrieben wird, kann mit „Sport findet statt“ umschrieben werden. Die für eine sinn- volle Konzeption und Durchführung von Sport im Straf- und Massnahmenvollzug notwendigen gesetzlichen Grundlagen fehlen weitgehend (Thüler und Lehmann 1998:30).

Fehlende gesetzliche Richtlinien bedeuten jedoch keine Barriere für die Durchfüh- rung von Bewegungs- und Sportangeboten. Dieser Freiraum lässt höchstens viele, wenn auch unverbindliche Interpretationsmöglichkeiten für deren Realisierung zu (Thüler und Lehmann 1998:83).

Nach aktuellem Forschungsstand bieten praktisch alle Strafvollzugsanstalten Bewe- gungs- und Sportmöglichkeiten in irgendeiner Form an. Es mangelt jedoch an kon- sequent umgesetzten und strukturierten Sportangeboten mit genau formulierten Zie- len. Dieser Befund resultiert aus einer Studie der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM), die in verschiedenen Strafvollzugsanstalten in der Zeit vom Herbst 1996 bis zum Frühling 1998 Untersuchungen durchgeführt hat. Den wichtigs- ten Beitrag leistet diese Studie mit einer einmaligen, analytischen Bestandesaufnah- me zur gegenwärtigen Einschätzung des Stellenwerts von Sport im schweizerischen Strafvollzug (Thüler und Lehmann 1998:11).

Das Ziel des ESSM-Projekts bestand darin, einen Beitrag zur konzeptionellen und qualitativen Verbesserung des Sports im Strafvollzug zu leisten (Thüler und Leh- mann 1998:15).

Diese Studie führte Sportprojekte18 in sechs Anstalten unterschiedlicher Vollzugsrich- tungen durch. Methodisch wurde so vorgegangen, dass in einem ersten Schritt Pro- jektvorarbeiten wie Literaturstudium und Bedürfnisabklärungen durchgeführt wurden. Daraus entstanden thesenartige Aussagen bezüglich des Sports im Straf- und Mass- nahmenvollzug. Danach wurde eine Projektbeschreibung erstellt und die genauen Ziele formuliert. In der operativen Phase wurden die 16 Sportprojekte in Zusammen- arbeit mit den jeweiligen Anstaltsverantwortlichen geplant und durchgeführt. Im An- schluss daran wurden diese Projekte ausgewertet und Quervergleiche angestellt. Aufgrund dieser Ergebnisse konnten die aus der Fachliteratur generierten Ausgangs- thesen überprüft und gegebenenfalls relativiert werden. Während der operativen Phase wurden Erhebungen in verschiedenen Anstalten aller Landesteile durchge- führt, wofür ein einheitliches, auf dem bisherigen Erkenntnisstand beruhendes Befra- gungsinstrument angewendet wurde. Nach der operativen Phase wurde die Gesamt- auswertung vorgenommen (Thüler und Lehmann 1998:16).

Die aus der Untersuchung resultierenden konzeptionellen und operativen Erkennt- nisse haben gezeigt, dass das Sportangebot in der Praxis je nach Anstalt stark vari- iert. Nicht zuletzt ist es abhängig vom jeweils zugrunde liegenden Konzept, von den zur Verfügung stehenden Anlagen und Geräten sowie vom Interesse und sportfachli- chen Können der Mitarbeiter (Thüler und Lehmann 1998:11).

Vielerorts fehlt es an konsequent umgesetzten Sportkonzepten, und allgemein herrscht grosse Unklarheit über die Methoden, wie mit Sport konkrete Ziele erreicht werden können19. Oft wird die Frage nach Bewegung und Sport gänzlich auf die Existenz von Sportanlagen und -geräten reduziert. Daraus kann gemäss Thüler und Lehmann ein effektiver Bedarf an konzeptionellen, methodisch-didaktischen und praktischen Informationen für die Durchführung von Sport im Freiheitsentzug abgelei- tet werden (Thüler und Lehmann 1998:11).

Die Autoren gewannen aus dem ESSM-Projekt ausserdem die Erkenntnis, dass ge- regelte Bewegungs- und Sportangebote ohne grössere Komplikationen durchführbar sind und als Bereicherung des Anstaltslebens angesehen werden. Gut geführte und strukturierte Angebote werden von den meisten Teilnehmern dankbar angenommen, geschätzt und gerne besucht, wobei vor allem das Anstreben von gesundheitswirk- samen Zielen auf grosses Interesse stösst (Thüler und Lehmann 1998:11-12).

Aus dem gesetzlich formulierten Vollzugsauftrag, nämlich der Förderung der langfris- tigen Wiedereingliederung, lassen sich diese Bestrebungen nach sinnvoller Freizeit- gestaltung und Gesundheitsförderung direkt ableiten. Darüber hinaus bestätigen alle Erhebungen im Rahmen des Sports im Strafvollzug, dass die Bedürfnisse und Nei- gungen der Insassen am ehesten im Sportbereich anzusiedeln sind. Ein Grossteil gibt an, vor dem Strafvollzugsantritt sportlich aktiv oder Mitglied eines Sportvereins gewesen zu sein. Der Wunsch, wieder sportlich aktiv zu werden, ist weit verbreitet und basiert auf dem Wissen um die positiven Beiträge des Sports zum Wohlbefinden und zur Gesundheit (Thüler und Lehmann 1998:27).

Die wichtigsten Resultate zusammenfassend betont die Studie von Thüler und Leh- mann die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Verankerung des Bewegungs- und Sport- gedankens in den anstaltsinternen Abläufen. Der Sport im Strafvollzug sollte zielge- richtet betrieben werden, damit anstaltsinterne Ziele und die Aufrechterhaltung von klaren Strukturen bei den Sportangeboten gewährleistet werden können. Ausserdem sollten negative Begleiterscheinungen wie Aggressionen, Störungen und Sportverlet- zungen und dadurch bedingte Komplikationen wie beispielsweise Arbeitsausfälle möglichst vermieden werden (Thüler und Lehmann 1998:12).

3 Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug

Das dritte Kapitel bildet den theoretischen Rahmen dieser Lizenziatsarbeit und ver- sucht die erste Teilfrage zu beantworten, welche nach der theoretischen Bedeutung des Sports in Bezug auf seine Funktion im Strafvollzug aus der Sicht der deutsch- sprachigen Fachliteratur fragt.

Die Literatur die sich im deutschsprachigen Raum mit dieser Thematik ausführlich auseinandersetzt, vertritt die zentrale Aussage, dass dem Sport im Strafvollzug weit mehr Bedeutung beigemessen werden muss, als ein reiner Zeitvertreib zu sein. All- gemein wird die Bedeutung des Sports im Strafvollzug hoch eingeschätzt, allein schon wegen seiner objektiv nachweisbaren medizinischen Relevanz. Eine erste wichtige Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird in seinem haftkompensatori- schen Beitrag gesehen.

3.1 Haftkompensatorische Bedeutung des Sports im Strafvollzug

Autoren wie beispielsweise Muster und Zielinski (2006), Bill (2002), Uhlig (1987) oder Kofler (1976) betonen das gravierende Problem des Bewegungsmangels während des Strafvollzugs. Bewegungsmangel führt ihrer Meinung nach zu negativen Formen der Anpassung und Lebensbewältigung, die in hohem Masse gesundheitsschädi- gend sein können. Deshalb liegt aus ihrer Sicht eine wichtige erste Bedeutung des Sports im Strafvollzug in seinem Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels. Genaue Erörterungen hierzu folgen in Kapitel 3.1.1.

Der Sport im Strafvollzug kann aber nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur Kom- pensation des Bewegungsmangels und den daraus entstehenden negativen Formen der Anpassung leisten. Autoren wie zum Beispiel Uhlig (1987), Kofler (1976) und Meinberg (1986) sehen eine weitere, denkbare Bedeutung des Sports im Strafvollzug in seinem Beitrag zur Kompensation des Sexualtriebs, auf den im Kapitel 3.1.2 ein- gegangen wird.

Eine weitere mögliche Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird zudem von Kofler (1976) angesprochen. Er zieht die Möglichkeit in Betracht, dass der Strafvollzugs- sport zur Kompensation von Aggressionen beiträgt. Ob und inwiefern diesem Ge- danken zugestimmt werden kann, soll in Kapitel 3.1.3 dargestellt werden.

3.1.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des Bewe- gungsmangels

Bevor ich auf den Sport im Strafvollzug und seinen Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels eingehen kann, ist es in einem ersten Schritt notwendig zu defi- nieren, was genau unter dem Begriff Bewegungsmangel verstanden wird.

Binnewies und Thieme definieren Bewegungsmangel als denjenigen Zustand einer muskulären Beanspruchung, welcher chronisch unterhalb der Reizschwelle liegt. Die Überschreitung dieser Reizschwelle ist jedoch notwendig, damit die funktionellen Kapazitäten erhalten oder vergrössert werden können (Binnewies und Thieme 1986:315).

Der Zustand des Bewegungsmangels führt auf Dauer zu einer Unterforderung der Körpersysteme. Daraus resultiert im weiteren Prozess eine negative Anpassung, die dazu führt, dass nicht nur die Muskeln, sondern auch andere Organe und Körpersys- teme wie beispielsweise Herz, Lunge und Blutgefässe degenerieren. Bewegungs- mangel wird dadurch zu einem Risikofaktor für die Gesundheit. Bluthochdruck, er- höhte Blutzuckerwerte, Störungen des Fettstoffwechsels oder Übergewicht sind die Folgen, die ein solcher Prozess nach sich zieht. Ausserdem kann es zu Formen der Degeneration des Skelettsystems (Haltungsschäden am Bewegungsapparat20) oder auch zu verschiedenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen (Brehm, Janke, Sy- gusch und Wagner 2006:11).

Muster und Zielinski betrachten den Strafvollzug als eine Extremsituation des Sich- nicht-Bewegens. Diese Situation bringt eine starke Gefährdung der Gesundheit mit sich, weil dadurch die funktionellen Kapazitäten kaum erhalten, geschweige denn vergrössert werden können (Muster und Zielinski 2006:8).

Hinzu kommt, dass die Zwangssituation des Strafvollzugs direkt limitierend auf den natürlichen Bewegungsdrang wirkt. Dieser Drang, der ein reales Körperbedürfnis darstellt, wird über längere Zeit hinweg gehemmt oder unterdrückt, was wiederum in- dividuell unterschiedliche Konsequenzen nach sich zieht, wie beispielsweise An- triebsverlust, zunehmende Isolation, Depressionen, aggressive Handlungen, sinn- und massloser Drogenkonsum und weitere selbstschädigende Verhaltensweisen21 (Bill 2002:7).

Sport im Strafvollzug kann laut Uhlig dann seinen Beitrag zur Kompensation des Be- wegungsmangels leisten, wenn er bewusst eingesetzt wird, um der Bewegungsarmut und Bewegungseintönigkeit entgegenzuwirken (Uhlig 1987:39).

Binnewies und Thieme greifen diesen Gedanken ebenfalls auf, gehen jedoch noch einen Schritt weiter, indem sie die Meinung vertreten, dass der Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Kompensation des Bewegungsmangels zusätzlich als Beitrag zur Befriedigung der grundsätzlichen Lebensbedürfnisse des Menschen zu sehen sei (Binnewies und Thieme 1986:49).

Gemäss Kofler können radikale Bewegungseinschränkung im Gefängnis, verordne- ter Aufenthalt in den Zellen, ständiges Wartenmüssen vor Gittern, Monotonie des Vollzugsalltags, Abhängigkeit der Insassen von vorgeprägten Mustern der Insassen- subkultur, radikale Beschränkungen der persönlichen Autonomie und Selbstbestim- mung, Mangel an Kommunikation zwischen den Gefangenen selbst, mit den Be- diensteten und mit der Aussenwelt, sowie überwachte und kontrollierte Bewegung im Freien in einem hohen Mass persönlichkeits- und gesundheitsschädigend wirken. Al- le diese negativen Formen der Anpassung und Lebensbewältigung werden unter dem Begriff Prisonisierung zusammengefasst (Kofler 1976:122).

Der Prisonisierungseffekt22 steht im Kontrast zum Vollzugsziel, denn die Übernahme der Insassennormen bewirkt eine negative Sozialisation23 (Päckert 1981:72).

Kofler vertritt die Meinung, dass mit dem Sport im Strafvollzug nicht nur zur Kompen- sation des Bewegungsmangels, sondern darüber hinaus zur Abschwächung des Pri- sonisierungseffekts beigetragen werden kann. Sportliche Betätigung führt seiner An- sicht nach zu einer gehobeneren Lebensstimmung, die eine persönlichkeitsbezogene Affektreaktion wie die Prisonisierung verhindern kann (Kofler 1976:123).

3.1.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des Sexualtriebs

Ein weiteres Problem im Strafvollzug ist der Verlust sexueller Beziehungen, was im Regelfall zu psychischer Belastung führt. Weil der Sexualtrieb des Gefangenen sel- ten bis nie befriedigt werden kann und täglich ein bestimmter Triebstau durch Konflik- te hinzukommt, ist es laut Uhlig geradezu notwendig, über den Sport kompensato- risch Energie freizusetzen und damit Fehlsteuerungen vorzubeugen. So kann über den Sport im Strafvollzug die Impulsivität anderer Triebe reduziert werden (Trieb- kompensationshypothese) (Uhlig 1987:43).

Nach Kofler kann der im Strafvollzug offensichtliche Mangel an sexueller Bedürfnis- befriedigung, der Einschluss in Einzel- und Gruppenzellen zusammen mit einem Mangel an Bewegung, häufiger Langeweile und dem Einfluss der Mitgefangenen zu einer Sexualisierung des Vollzuges24 führen. Dem Sport kommt in diesem Zusam- menhang die Bedeutung zu, einen Beitrag zum Ausgleich der psychophysischen Spannung leisten zu können. Die nach sportlicher Betätigung wirkende körperliche Ermüdung kann zusätzlich von sexuellen Phantasien ablenken (Kofler 1976:19).

Wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verlust sexueller Bedürfnisbefriedigung durch den Sport im Strafvollzug kompensiert werden kann, und der Insasse zudem lernt, mit dieser Situation umzugehen, dann könnte nach Ansicht von Meinberg von einem über die Kompensation hinausgehenden Beitrag des Sports zur Resozialisie- rung gesprochen werden (Meinberg 1986:76).

Die direkte Verminderung sexueller Spannungen durch körperliche Ermüdung ist je- doch nicht erwiesen. Primär wird durch Sport die soziale Isolation und das Verein- samungsgefühl verringert und damit die sexuelle Thematik aus dem Gesichtskreis der Gefangenen gedrängt (Kofler 1976:125).

Der Sport im Strafvollzug wird, im Zusammenhang mit seinem Beitrag zur Kompen- sation des Sexualtriebs, mit Erwartungen belastet, die kaum erfüllt werden können (Uhlig 1987:43).

3.1.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation von Aggressio- nen

Der Begriff Aggression ist schwierig einzugrenzen. Aggression tritt in vielfältigen Er- scheinungsformen auf und wird darum unterschiedlich definiert. In der Sportwissen- schaft wird zwischen zwei Formen von Aggression unterschieden. Einige bezeichnen bereits das zielstrebige Anpacken und Angreifen einer Sache als Aggression (vom Lateinischen aggredi = herangehen), andere bringen Aggression stets mit einer Schädigung von Personen in Verbindung. Meistens wird in der Fachliteratur Aggres- sion als eine Verhaltensweise definiert, die auf die soziale Umwelt im Sinne einer Schädigung gerichtet ist (Gabler, Nitsch und Singer 1986:94).

Im Zusammenhang mit Aggressionen im Strafvollzug wird oft auf den aggressions- mindernden Beitrag des Sports hingewiesen. Dabei gehen die Autoren von der Ka- tharsis-Hypothese aus, nach der Sport dazu beisteuert, angestaute Aggressionen, die sich im und durch den Strafvollzug ergeben, zu kanalisieren oder zu verringern (Kofler 1976:18).

Häufig wird beobachtet, dass sich die Aggressionen der Insassen auch in einer op- positionellen Haltung gegenüber den Aufsichtsbeamten widerspiegeln. Solche inne- ren Konflikte, Spannungen und aggressiven Tendenzen können durch sportliche Be- tätigung in sublimierter Form auf Ersatzobjekte wie beispielsweise Bälle und das durch feste Regeln geordnete Spiel umgeleitet werden (Kofler 1976:18-19).

Im Strafvollzug gleicht die Energieentladung bei sportlicher Betätigung laut Neu- mann:

„(...) dem Entweichen des Dampfes durch ein Sicherheitsventil, das an die Stelle ernstlicher Explosionen tritt. Ohne eine solche Möglichkeit zur Entäusserung aggres- siver Impulse bestände die Gefahr, dass die angestauten Energien in anti-soziale Verhaltensweisen ausmünden würden“ (Neumann 1964:206; zit. nach Kofler 1976:18).

Nicht jede sportliche Betätigung eignet sich und wirkt im Rahmen des Strafvollzugs gleichermassen aggressionsmindernd. Aus psychologischer Sicht wird auf die Prob- lematik hingewiesen, dass zum Beispiel bei Kampfsportarten genau das Gegenteil einer Ventilfunktion eintreten kann, dass die Teilnehmer sogar brutalisiert werden können (Kofler 1976:18-19).

Es bleibt zu dieser Thematik noch eine Anmerkung von Behnke zu erwähnen, der behauptet, die grundsätzliche Unterstellung, der Sport könne Aggressionen mindern, sei nicht tragbar. Die Aggressionen, die das Anstaltsleben täglich neu hervorbringt, können nicht allein mit sportlicher Betätigung behoben werden. Der Sport wäre da- durch überfordert. Ein wirklich erfolgreicher Ansatz kann nur in der Beseitigung der Auslösungsmechanismen der Aggressionen gefunden werden (Behnke 1978:4).

3.1.4 Fazit zur haftkompensatorischen Bedeutung des Sports im Strafvollzug

Die haftkompensatorische Bedeutung des Sports im Strafvollzug wurde unter drei verschiedenen Gesichtspunkten ausgearbeitet.

Einen entscheidenden haftkompensatorischen Beitrag leistet der Sport im Strafvoll- zug aus meiner Sicht in Bezug auf den ersten Gesichtspunkt, die Kompensation des Bewegungsmangels. Der Bewegungsmangel wird durch die Umstände des Strafvoll- zugs zu einem schwerwiegenden Problem. Seiner gesundheitsschädigenden Wir- kung sollte unbedingt Einhalt geboten werden. Die Gesundheitsförderung wird im Rahmen des Strafvollzugs, vor allem bezüglich einer erfolgreichen Wiedereingliede- rung, zu einem immer wichtigeren Thema, auf das im folgenden Kapitel 3.2 detailliert eingegangen wird.

Die beiden anderen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Thema Haftkom- pensation beinhalten ebenfalls anregende Gedanken. Der Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Kompensation des Sexualtriebs und von Aggressionen ist jedoch nicht erwiesen und sollte deshalb auch nicht überbewertet werden.

3.2 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Gesundheitsförderung

Bevor auf den Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Gesundheitsförde- rung eingegangen wird, soll an dieser Stelle geklärt werden, was unter dem Begriff der Gesundheit verstanden wird. Zu diesem Begriff, der jeweils gesellschaftlichen und historischen Einflüssen unterliegt, existieren zahlreiche Definitionsversuche, die in ihrer Vielschichtigkeit die jeweils unterschiedlichen Sichtweisen der Forscher zum Ausdruck bringen (Knoll 1997:18).

In einem engeren Verständnis, kann Gesundheit als Abwesenheit von Krankheit oder als körperliche Fitness aufgefasst werden. Gesundheit in einem weiteren Verständnis wird von der der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgendermaßen25 definiert:

„Gesundheit. ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die blosse Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen“26 (Bill 2002:8).

Dieses Gesundheitsverständnis stellt laut Beckers und Kruse die wohl umfassendste Definition dar und verdeutlicht im Gegensatz zu anderen Gesundheitsdefinitionen, dass sich Gesundheit nicht nur auf Körper und Geist des Menschen bezieht, sondern zusätzlich die soziale Dimension mitberücksichtigt. Zudem deutet der Begriff Wohlbe- finden darauf hin, dass Gesundheit nicht ausschliesslich von Aussenstehenden und Beobachtern (Arzt, Umwelt), sondern letztlich nur durch das Individuum selbst beur- teilt werden kann. Gesundheit entsteht in einem dynamischen Prozess und muss immer wieder aktiv erworben werden (Beckers und Kruse 1986:52-53).

Die WHO-Gesundheitsdefinition führt dazu, Gesundheit durch die Bindung an das Wohlbefinden subjektiv zu verankern. Durch die Dreiteilung der Gesundheit in eine physische, psychische und soziale Gesundheitsdimension wird die einseitige Bin- dung an rein körperliche Vorgänge gelöst. Sportliche Aktivität ist von dieser mehrdi- mensionalen Perspektive aus betrachtet mehr als nur Stärkung der körperlichen Schutzfaktoren durch ein regelmässiges Training. Sie wird immer mehr unter dem Aspekt der psychischen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens betrachtet (Schlicht 1995:24).

Nicht jede Form von Sport ist gesundheitsdienlich. Wird Sport jedoch seriös unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung betrieben, dann hat er eine wirkliche Chance, zu einer präventiven, positiven Gesundheitsentwicklung beizutragen (Weineck 2000:18).

Eine wichtige Bedeutung des Sports im Strafvollzug liegt in seinem Beitrag zur Ge- sundheitsförderung. Laut Meinberg geht es besonders darum, allen Insassen den Wert der Gesundheitserhaltung zu verdeutlichen und entsprechende Mittel in Form von zielgerichteten Sportkonzepten und Sportprogrammen bereitzustellen. Wenn es gelingt, die Sportprogramme zielgerichtet entweder zur Erhaltung der intakten Moto- rik oder zur Förderung der bereits durch Bewegungsmangel entstandenen defizitären Motorik einzusetzen, kann der Sport im Strafvollzug sogar einen bedeutenden Bei- trag zur späteren Wiedereingliederung leisten. Denn gerade die Erhaltung der Moto- rik als Grundvoraussetzung körperlicher Geschicklichkeit sowie die Erhaltung der Gesundheit insgesamt bedeuten, dass der Insasse über ein höheres Leistungspoten- tial verfügt, konkurrenzfähig bleibt und leichter in die Arbeitswelt zurückkehren kann (Meinberg 1986:60).

Der Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Gesundheitsförderung soll im Folgenden, ausgehend von dem laut WHO definierten dreidimensionalen Gesund- heitsbegriff, genauer betrachtet werden.

3.2.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der physischen Ge- sundheit

Die Fachliteratur, welche den Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Förderung der physischen Gesundheit behandelt, ist schwierig zu überschauen. Zudem werden laut Knoll der Umfang und die Intensität von körperlicher Aktivität und Sport in den vorlie- genden Studien völlig unterschiedlich gehandhabt. Das betrifft die unterschiedliche Handhabung von Trainingsdauer und Trainingshäufigkeit ebenso sehr, wie diejenige der Belastungsintensität. Hinzu kommen zusätzliche, komplexe Einflussfaktoren, die je nach Studie auf das Resultat einwirken können. Dies alles führt zu einer relativ in- konsistenten Forschungslage (Knoll 1997:39).

Konsens herrscht jedoch über die Ansicht, dass Sport und Bewegung in Form von gezieltem Krafttraining einen unverzichtbaren Beitrag zur Vorbeugung von Haltungs- schwächen und zur Vermeidung von Rückenleiden liefern (Brehm, Pameier und Tiemann 1997:40-41).

Wissenschaftliche Untersuchungen in Deutschland zeigen laut Weineck, dass heute 50 bis 60 % der Schüler an Haltungsschwächen leiden, die aufgrund der chronischen und unnatürlichen Sitzzwänge im Alltagsleben zu Haltungsschäden27 werden können (Weineck 2000:76).

Der Strafvollzug stellt eine weitere Steigerung und Verstärkung dieser chronischen und unnatürlichen Sitzzwänge dar indem zu den Sitzzwängen des Alltagslebens noch der durch die Situation des Eingesperrtseins verursachte chronische Bewe- gungsmangel hinzukommt. Dieser führt zu einer Degeneration der Rumpfmuskeln, was wiederum zu mehr oder weniger ausgeprägten Haltungsveränderungen des ge- samten Rumpfes führt. Die Wirbelsäule verändert ihre natürlichen Schwingungen und trägt damit zu einer vermehrten Hohlkreuzbildung bei. Die unzureichende Kräfti- gung der Bauch- und Gesässmuskeln führt zu einer Beckenkippung nach vorne, was oftmals mit einem kompensatorischen Rundrücken ausgeglichen wird. Diese chroni- sche Fehlstellung führt, je älter der Betroffene wird, zu mehr oder weniger ausge- prägten Verschleisserscheinungen, muskulären Verspannungen und einer Vielzahl diverser Rückenleiden28 (Weineck 2000:76-77).

Ein grosser Teil der zu dieser Thematik gemachten Untersuchungen hat gemäss Weineck gezeigt, dass etwa 80% der Rückenbeschwerdefälle in direktem Zusam- menhang mit muskulären Schwächen stehen. Je schlechter die Bauch- und Rü- ckenmuskulatur entwickelt ist, desto häufiger und ausgeprägter sind die Rücken- schmerzen. Zudem besitzen Rückenpatienten eine hochsignifikant geringere Maxi- malkraft der Rumpfstreckmuskulatur als Rückengesunde (Weineck 2000:78)29.

Durch ein entsprechendes Krafttraining der Rumpfmuskulatur können laut Weineck bereits nach fünf bis zehn Trainingseinheiten signifikant höhere Trainingswerte be- wirkt werden. Dies kann über längere Zeit zu einer Reharmonisierung der Kraftpro- portionen zwischen Streck- und Beugemuskulatur und damit zu einer Beseitigung der Schmerzzustände führen. Hierzu belegten diverse Studien, dass ein trainingsbeding- ter Kraftzuwachs der Rumpfmuskulatur zu einer Schmerzreduktion führen kann, und dass die Zahl der Patienten, die zu Therapiebeginn arbeitsunfähig waren, um 80% vermindert wurde (Weineck 2000:79).

Der Einfluss des Sports im Strafvollzug auf die Förderung der physischen Gesund- heit geschieht in kleinen Einzelschritten. Zuerst müssen sich die Muskeln ständig an neue Belastungsintensitäten anpassen, was bald zu einer Verbesserung der Effekti- vität und Ökonomie der Muskelarbeit führt. Als Anfang einer ganzen Prozesskette sorgt es zudem dafür, dass andere Organe entscheidend mit beeinflusst werden. Regelmässiges Training führt letztlich zur Muskelmassezunahme und zu einer höhe- ren Kapillardichte30, wodurch sich auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Betreffenden verbessern (Muster und Zielinski 2006:24)31.

3.2.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit

Der Strafvollzug stellt für den Verurteilten eine kritische Lebensphase dar. Diese Si- tuation führt zu einer erhöhten psychischen Beanspruchung und kann zur Entste- hung von gesundheitlichen Schäden beitragen. Die Ergebnisse der Stress- und Krankheitsforschung zeigen, dass diese Schädigungen jedoch geringer sind, wenn dem betroffenen Individuum mehr personale, soziale und materielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Als ein wichtiger derartiger Ressourcenfaktor im Bereich des Strafvollzugs rückte seit Beginn der 80er Jahre die sportliche Aktivität ins Blickfeld der gesundheitspsychologischen Forschung (Alfermann und Scheid 1994:47).

Der Beitrag von körperlicher Aktivität und Sport zur Förderung der psychischen Ge- sundheit sind, wie im Fall der physischen Gesundheit, sehr schwierig zu überschau- en und an unterschiedlichen Belastungsintensitäten gemessen. Gemeinsam ist allen Studien die Erkenntnis, dass der Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Förderung der psychischen Gesundheit vor allem im Bereich positiver Befindlichkeitsverände- rungen, die sich vorwiegend über das Wohlbefinden äussern, stattfindet. Aus päda- gogischer Sicht wird das Wohlbefinden einerseits als Ergebnis, andererseits als Ziel des Sportunterrichts genannt, da es in hohem Masse mit Aktivität und dabei speziell mit Bewegungsaktivität zusammenhängt (Bill 2002:11).

Es gibt von der Sportart abhängige Unterschiede32, was die Auswirkungen auf die Stimmungsveränderungen durch sportliche Aktivität betrifft. Alfermann und Stoll fan- den in ihrer Untersuchung „Befindlichkeitsveränderungen nach sportlicher Aktivität“ heraus, dass positive Befindlichkeitsveränderungen vor allem im Sinne von Wohlbe- finden in unterschiedlicher Intensität bei allen Sportarten anzutreffen sind, wobei das Ausgangsniveau der Befindlichkeit beim Einzelnen von entscheidendem Einfluss ist (Alfermann und Stoll 1996:410-423).

Auch Brehm et al. gelang der Nachweis, dass regelmässiges Sporttreiben auf die emotionale Situation in mehrfacher Hinsicht einwirken kann. Das aktuelle Wohlbefin- den33 verändert sich im Regelfall während der sportlichen Aktivität in positiver Rich- tung. Die Teilnehmer fühlten sich kurz nach der sportlichen Aktivität ruhiger, besser gelaunt, weniger erregt, ärgerlich oder deprimiert (Brehm, Pameier und Tiemann 1997:52-55).

Lange kommt nach diversen Untersuchungen zum Ergebnis, dass die vielen Erfah- rungsmöglichkeiten beim Sporttreiben (Natur, Leistung, Körper, Spielerfahrung) zu- sätzliche Quellen für das aktuelle Wohlbefinden sein können, und dass sich das sub- jektiv wahrgenommene Wohlbefinden bei fast allen untersuchten Sportarten im Laufe der sportlichen Aktivität verbessert34 (Lange 1994:21).

[...]


1 Was unter den Begriffen Straf- und Massnahmenvollzug genau zu verstehen ist, wird im Kapitel 1.4.2 erläutert.

2 Auf diesen Begriff wird im Kapitel 3.2 detailliert eingegangen.

3 Warum ich mich hier auf die deutschsprachige Literatur beschränke, wird im Kapitel 1.3 begründet.

4 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen wird in dieser Arbeit mit MStJ abgekürzt.

5 Das Bewegungs- und Gesundheitsprogramm wird in dieser Arbeit mit B&G-Programm abgekürzt.

6 Diese drei Länder werden in der vorliegenden Lizenziatsarbeit unter dem Begriff „deutschsprachiger Raum“ zusammengefasst.

7 Das liegt vor allem daran, dass sich der amerikanische Strafvollzug in einem Stadium befindet, in dem die Institutionen binnen einer Generation dermassen inhuman und brutal geworden sind, dass der gesamte Strafvollzugsprozess nicht mehr den Zweck einer Resozialisierung verfolgt, er gibt nicht einmal mehr vor, diesem Zweck nachkommen zu wollen (Raeithel 2001:1).

8 Eine angemessene Verwendung des Resozialisierungsbegriffs ist sehr problematisch. Genauere Er- klärungen hierzu werden im Kapitel 3.4 folgen. Der zentrale Aspekt dieses Begriffes besteht im Ziel, den Insassen wieder in die Gesellschaft integrie- ren zu wollen. Resozialisierung wird in dieser Arbeit, aufgrund der dargelegten Problematik im Kapitel 3.4, unter dem zentralen Aspekt der „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ betrachtet.

9 Deshalb verwende ich in meiner Lizenziatsarbeit hauptsächlich den Überbegriff Strafvollzug.

10 Konzipiert nach dem Grundsatz des weitgehenden Verzichts auf technische Sicherheitsvorkehrun- gen (MStJ 2004:3).

11 Zum Beispiel durch Familien und Paartherapie, körperorientierte Psychotherapie und Entspan- nungsverfahren.

12 Es gibt eine zentrumsinterne Schule sowie zahlreiche modern eingerichtete Arbeits- und Ausbil- dungsplätze für Kurzlehrgänge, Anlehren, Lehren und weitere Arbeitstätigkeiten.

13 WHO ist die Abkürzung für die Weltgesundheitsorganisation. Genauere Informationen dazu werden

14 Reto Bitterli ist diplomierter Sportlehrer ESSM (Eidgenössische Sportschule Magglingen) und Leiter der Abteilung Freizeit und Sport im MStJ. Diese Aufgabe beinhaltet generell die selbständige Leitung und Koordination der Freizeitaktivitäten in den Sparten Weiterbildung, Sport und Kultur inner- und ausserhalb der Institution. Hierzu gehört das Führen der Eintrittsgespräche mit Neueingewiesenen, wobei es vor allem darum geht, die bisherigen Freizeitaktivitäten des Insassen zu erfassen, das re- gelmässige Abklären und Abwägen der Bedürfnisse der Insassen, das Erarbeiten von bedürfniskon- formen Programmen, das Anbieten von standardisierten Aktivitäten sowie von Zusatzaktivitäten als auch das Sicherstellen eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Sparten Weiterbildung, Sport und Kultur. Reto Bitterli hat mich bei meiner Arbeit tatkräftig unterstützt, mich mit Informationen und Ratschlägen versorgt, sowie auch die Rahmenbedingungen der Untersuchung, beispielsweise hinsichtlich der Fra- gebogengestaltung, gesetzt. Oberste Priorität kommt aus seiner Sicht dem Datenschutz zu, weshalb in dieser Untersuchung keine demografischen Daten erhoben werden konnten. Genaue Erläuterungen dazu folgen im Kapitel 5.

15 Betrifft die Blöcke Bildung, Sport, Kultur und Werken.

16 Das B&G-Programm beinhaltet diverse Übungen wie Stretching, Entspannungsübungen, Rücken- schule, Swiss-Balls (Gymnastikbälle) sowie das Training mit dem Thera-Band (dehnbares Gummi- band für ein effizientes und gesundes Ganzkörpertraining).

17 Vgl. Kapitel 1.3.

18 Je nach Anstalt gab es unterschiedliche Sportprojekte, die in der Arbeit von Thüler und Lehmann nachzulesen sind. Im MStJ wurde während der Studie das „Kanu Trekking“ untersucht. Das ist ein Outdoor-Training mit einem erlebnispädagogischen Konzept zur Förderung der Persönlichkeitsent- wicklung, des Gruppenverhaltens und des Durchhaltewillens (Thüler und Lehmann 1998:68).

19 Oft wird dies mit fehlenden Stellenprozenten oder mangelnden Sportanlagen begründet.

20 Diese Haltungsschäden führten auch im MStJ dazu, dass Personen chronische Rückenleiden ent- wickelt haben, was sich daran zeigte, dass die Physiotherapiekonsultationen merklich anstiegen. Die Fachliteratur ist sich absolut einig, dass sich Haltungsschäden mit Physiotherapie allein nicht wirksam bekämpfen lassen, solange man nicht die Ursache berücksichtigt, die auch in einer z. B. durch Bewe- gungsmangel ausgelösten muskulären Schwäche liegen kann (Plessner, Bock und Grupe 1967:335). Reto Bitterli hat dieses Problem richtig erkannt und setzt unter anderem wegen der zunehmenden Physiotherapiebesuche der Insassen des MStJ hier mit seinem B&G-Programm an.

21 Ganz besonders gravierende Auswirkungen zeigt der Bewegungsmangel im Jugendstrafvollzug. Da bei jungen Insassen der Körper noch nicht voll ausgebildet ist, werden motorische Defizite sowie Hal- tungsschäden am Bewegungsapparat durch körperliche Unterforderung vorprogrammiert. Hier bietet der Sport die Möglichkeit, dies verhindern oder zumindest eindämmen zu können, damit die jungen Menschen so gesund wie möglich in die Freiheit entlassen werden können (Kruse 1997:50-54).

22 Unter dem Prisonisierungseffekt versteht man: „(...) die letztlich infantilisierende Angleichung des Gefangenen an den Anstaltsbetrieb und das Erlernen der Insassensubkultur“ (Kofler 1976:122). „(...) Ich weiss jetzt bis ins kleinste, wie ich mich verhalten muss - im Gefängnis. Ich weiss, was erlaubt ist und was verpönt, was erwünscht und was verboten ist; ich weiss, wie man sich schnell einen guten Posten erringt und sich beliebt macht; ich weiss, wie man fünf Jahre rumbringt - ohne Arrest, ohne Meldung, wie man es anstellt, dass man begnadigt wird. Nur - das ist etwas, was ich nicht verwerten kann. Denn jetzt muss ich raus, ins Leben, wissen Sie, und das kann ich nicht. Ich weiss nicht mehr, wie man das macht. Denn ich bin ja erzogen worden - fürs Gefängnis (...) (Wolf 1963; zit. nach Pä- ckert 1981:71). Ergebnisse empirischer Studien verstärken die Annahme, der Straf- und Massnahmenvollzug versage nicht nur hinsichtlich seiner explizit postulierten (Erziehungs-) Ziele, sondern bilde den Lernhorizont für weitere kriminelle Aktivitäten (Albrecht in Kutsch und Wiswede1981:237).

23 Was unter dem Begriff der Sozialisation zu verstehen ist, wird in Kapitel 3.3 detailliert dargelegt.

24 Munkwitz und Steinemann sprechen laut Kofler von „Massenmasturbation“, von der „latenten Ge- fahr von homosexuellen Spielereien“ und „sexueller Verwahrlosung“ (Kofler 1976:19).

25 Wohlbefinden ist ebenfalls ein vielschichtiger Begriff, der nicht nur körperliche, sondern auch psy- chische und soziale Faktoren miteinander vereinigt. Als Wohlbefinden kann der Ausdruck jener menschlichen Grundbefindlichkeit verstanden werden, der durch eine positive Art des Sich-Befindens charakterisiert ist. Es ist einerseits ein von den individuellen körperlichen und psychischen Gegeben- heiten abhängiges Phänomen, das vor allem individuell wahrgenommen und empfunden wird. Ande- rerseits ist es sozial bestimmt, indem seine Einschätzung auch von den Bedingungen der engeren und weiteren Umwelt des Menschen abhängt. Schliesslich hat es eine historische Dimension, weil es in seiner Bewertung veränderlich ist und damit von Normen und Werten bestimmt wird, die nicht in al- len geschichtlichen Abschnitten gleich sind. Wohlbefinden ist ein existentielles und privates Grund- phänomen. Es gehört zum Leben des Menschen und ist Teil seiner aktuellen Lebenswirklichkeit. Be- finden sagt etwas darüber aus, wie man sich fühlt. Ursache dafür kann etwas körperliches sein, wie Fieber oder Schmerzen. Aber auch die gestörte Hoffnung, die fehlende Liebe, der berufliche Misser- folg oder die unbefriedigende soziale Lage wie der Strafvollzug (Bill 2002:8).

26 Verfassung der WHO vom 22.07.1946

27 Haltungsschäden sind irreversible strukturelle Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule (Weineck 2000:76).

28 Darum verwundert es nicht, dass genau dieses Problem im MStJ in den Fokus gerückt ist. Sinkende Teilnehmerzahlen bei den Sport- und Freizeitaktivitäten standen steigenden Physiotherapiesitzungs- zahlen gegenüber, was darauf hinwies, dass ein gesundes Mass an Bewegung innerhalb der Instituti- on für die Klientel nicht gegeben war (Bitterli 2001-2005).

29 Auch das B&G-Programm des MStJ setzt in Form eines therapeutischen Ansatzes bei diesem Ge- danken an. Es bringt aus der Sicht des MStJ nichts, nur in die Physiotherapie zu gehen und sich mas- sieren zu lassen, solange die Ursachen des Leidens im Bereich der muskulären Schwäche zu finden sind (Bitterli 2001-2005).

30 Eine höhere Kapillardichte bedeutet eine verbesserte Durchblutung des Gewebes (Muster und Zie- linski 2006:24).

31 Damit dieser Prozess überhaupt in Schwung kommen kann, benötigt es als Basis neu induzierte Belastungsintensitäten für die Muskeln. Diese Basis wurde im MStJ für alle Insassen mit der Initialisie- rung des obligatorischen B&G-Programms geschaffen.

32 Die Auswirkungen sind je nach Sportart verschieden (Kraftsport, Ausdauersport, Spielsport, Wett- kampf-Freizeitsport, ...).

33 Unter dem aktuellen Wohlbefinden wird ein Oberbegriff zur Charakterisierung des momentanen Er- lebens einer Person verstanden, der positiv getönte Gefühle, Stimmungen und körperliche Empfin- dungen sowie das Fehlen von Beschwerden umfasst. Der Sport bietet die Möglichkeit, sich aktuell wohl zu fühlen (Bill 2002:8).

34 „Stimmungsverbesserung durch Sporttreiben äussert sich vor allem in einer grösseren inneren Ru- he, einer Entkrampfung und in der Verminderung von negativen Befindlichkeiten“ (Wegner und Jans- sen 1989:126; zit. nach Lange 1994:21).

Ende der Leseprobe aus 121 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug
Untertitel
Eine quantitative Untersuchung zur Bedeutung des Bewegungs- und Gesundheitsprogramms im Massnahmenzentrum St. Johannsen
Hochschule
Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz)
Note
5,0 (CH)
Autor
Jahr
2008
Seiten
121
Katalognummer
V128998
ISBN (eBook)
9783640343089
ISBN (Buch)
9783640343195
Dateigröße
914 KB
Sprache
Deutsch
Arbeit zitieren
Kuonen Jerome (Autor:in), 2008, Die Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128998

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden