EU Osterweiterung - Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt


Diplomarbeit, 2003

52 Seiten, Note: 10 RP


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abkurzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Europaische Union
2.1 Die Geschichte der EU
2.2 Der Ablauf der EU-Osterweiterung
2.3 Die neuen Mitglieder der EU
2.3.1 Allgemeine Daten zu den Beitrittskandidaten
2.3.2 Situation in ausgewahlten Beitrittslandern

3. Grundstrukturen auf dem deutschen Arbeitsmarkt
3.1 Die wirtschaftliche Lage in Deutschland
3.2 Die besondere Situation in Ostdeutschland
3.3 Die Folgen des demographischen Wandels

4. Auswirkungen bisheriger Erweiterungen auf den deutschen Arbeitsmarkt und Auslander in Deutschland
4.1 Erfahrungen aus bisherigen EU-Erweiterungen
4.2 Auslander auf dem deutschen Arbeitsmarkt

5. Migration und Arbeitsmarkt
5.1 Migrationspotenziale
5.2 Push und Pull Faktoren
5.3 Migrationseffekte fur den deutschen Arbeitsmarkt

6. Spezielle Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
6.1 Regionen
6.2 Sektoren und Branchen
6.3 Qualifikationsspezifische Auswirkungen
6.4 Gewinner und Verlierer der EU-Osterweiterung
6.5 Ansichten verschiedener Institute und Verbande zur EU-Osterweiterung

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Internetadressen

Abstract

Die EU-Osterweiterung, um zunachst zehn Mittel- und Osteuropaische Lander, stellt die groGte Herausforderung in der Geschichte der Gemein- schaft dar. Kein anderes Ereignis hatte bis jetzt so umfangreiche politische und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten. Stabilitat und Sicherheit wird in Europa auf langer Sicht gefordert. Die wirtschaftlichen Auswirkungen in den alten und neuen EU Landern waren im Vorfeld der Erweiterung der Kernpunkt der Diskussion. Mit dem Beitritt der MOEL zur EU-Gemeinschaft vergroGert sich der europaische Binnenmarkt gewaltig.

In der ErschlieGung der neuen Absatzmarkte liegt eine Chance fur die deutschen Unternehmen, nachhaltig von der Entwicklung zu profitieren. Aber auch die neuen EU-Lander partizipieren daran. Verstarkte Handels- beziehungen zwischen Deutschland und den einzelnen Beitrittslandern werden zu Produktionssteigerungen auf beiden Seiten fuhren. Beschafti- gungsmoglichkeiten, gesicherte Einkommen und stabile soziale Verhalt- nisse sorgen somit fur ein steigendes Wohlstandsniveau. Besonders die exportorientierten deutschen Unternehmen werden Gewinner der EU- Osterweiterung sein, wenn sie die sich bietenden Moglichkeiten effizient nutzen. Aufgrund der gunstigen Produktionsbedingungen sind aber auch Standortverlagerungen in die Ostregionen zu erwarten. Negative Folgen fur den einheimischen Arbeitsmarkt sind dann weitere Personalfreisetzun- gen.

Die Lage in den MOEL hat sich in den letzten zehn Jahren kontinuierlich verbessert. Jedoch konnte das westeuropaische Einkommens- und Le- bensniveau noch nicht erreicht werden. Diese Unterschiede nahrten die Befurchtung einer verstarkten Ost-West-Migration nach dem Beitritt. Un- terschiedliche wissenschaftliche Studien ermittelten ein umfangreiches Migrationspotenzial in den Kandidatenlandern. Um negative Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmarkte auszuschlieGen, wurden Ubergangsrege- lungen in der Arbeitnehmerfreizugigkeit und in der Dienstleistungsfreiheit im Beitrittsvertrag vereinbart. So soll beiden Seiten die Moglichkeit gege- ben werden, sich in den nachsten sieben Jahren auf die geanderten Be- dingungen in Europa besser einstellen zu konnen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Grad der Annaherung beider Seiten uber die Intensitat des Zustroms von Arbeitskraften entscheiden. Durch den demographischen Wandel bedingt, wird eine Zuwanderung qualifizierter junger Menschen in unser Land notig werden. Sozialmigration muss aber auch in Zukunft moglichst unterbunden werden. Die deutschen Arbeitskrafte werden ab 2011 verstarkt in den Wettbewerb mit den auslandischen Arbeitern treten. Besonders in gering qualifizierten Bereichen wird ein Verdrangungskampf einsetzen. Entstehender Lohndruck wird negative Auswirkungen auf die Beschaftigungsmoglichkeiten einheimischer Arbeitnehmer haben. Regio­nal und sektoral unterschiedliche Auswirkungen lassen kein allgemeingul- tiges Urteil uber die Folgen der EU-Osterweiterung fur Deutschland und seinen Arbeitsmarkt zu. In der vorliegenden Arbeit sollen diese unter- schiedlichen Folgen naher dargestellt werden.

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: BIP pro Kopf der EU-Beitrittskandidaten in KKS

Abbildung 2: gesamtwirtschaftliche Strukturdaten der ostdeutschen Wirtschaft

Abbildung 3: Nettomigration zwischen D und SUD I+II

Abbildung 4: Migrationsmotive potentieller Migranten in Prozent ..

Abbildung 5: Pull/Push Faktoren

1. Einleitung

Die aktuelle funfte Erweiterungsrunde der Europaischen Union stellt die groGte Herausforderung in ihrer Geschichte dar. Mit der Aufnahme der Mittel- und Osteuropaischen Staaten wird das Zusammenwachsen Euro- pas eine ungeahnte Dimension annehmen. Die hierbei auftretenden Pro- bleme sind nicht nur in ferner Zukunft wichtig, sondern verlangen schon bei einer Verschmelzung der Beitrittskandidaten mit den Landern der alten EU-15 von allen Staaten auGergewohnliche Bemuhungen. In der Diskus- sion zur EU-Osterweiterung wurden, besonders von deutscher Seite, mogliche negativen Auswirkungen der VergroGerung der EU in den Vor- dergrund geruckt. Ein Massenzustrom osteuropaischer Arbeitskrafte und Unternehmen auf den deutschen Arbeitsmarkt wird in diesem Zusammen- hang befurchtet. Steigende Arbeitslosenzahlen und eine Verschlechterung der sozialen Bedingungen in Deutschland wurden prognostiziert. Die Migrationsbewegung von Ost nach West stellt demnach das groGte Pro­blem bei der Erweiterung der EU dar. Standortverlagerungen deutscher Unternehmen in die MOEL sind ein weiteres Kriterium der Debatte. Kos- tenminimierung einerseits und Personalfreisetzung andererseits waren haufig geauGerte Argumente. Zu erwartende positive Auswirkungen wur­den in der Offentlichkeit nicht genugend berucksichtigt. Entwicklungspo- tenziale fur die deutsche Wirtschaft und Industrie liegen aber ohne Zweifel vor.

In der vorliegenden Arbeit sollen die moglichen Entwicklungen naher be- trachtet werden. Zunachst ist eine Bestandsaufnahme uber die wirtschaft- liche und soziale Situation in den Beitrittslandern und in der BRD notig (Kapitel 2+3). Im Kapitel 4 wird auf die bisherigen Erfahrungen der EU- Erweiterungen naher eingegangen. Eine Beschreibung der Situation von Auslandern in Deutschland soll in Verbindung mit dem Kapitel 5 die mogli- chen Wanderungszahlen naher definieren. Im vorletzten Kapitel sollen aufgrund der in den vorangegangenen Abschnitten gesammelten Er- kenntnisse Schlussfolgerungen fur den deutschen Arbeitsmarkt gezogen werden.

2. Die Europaische Union

2. 1 Die Geschichte der EU

Die Europaische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europaischer Lander, die sich der Wahrung des Friedens und dem Stre- ben nach Wohlstand verschrieben haben. Es handelt sich hierbei aber um keinen neuen Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Die Mitgliedstaaten der EU haben Teile ihrer einzelstaatlichen Souveranitat an die von ihnen unter dem Dach der EU gebildeten Organe abgetreten. Es werden in bestimmten Angelegenheiten demokratische Entscheidungen auf europaischer Ebene im gemeinsamen Interesse getroffen.

Als Geburtstag der heutigen EU gilt der 9. Mai 1951. Der franzosische AuGenminister Robert Schumann sprach in Anbetracht der fatalen Folgen des 2. Weltkrieges von der Notwendigkeit einer europaischen Integration. Die wirtschaftliche und politische Einigung Europas galt als einzige Mog- lichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen den Volkern.

1951 grundeten Belgien (B), Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I), Luxemburg (L) und die Niederlande (NL) die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS). Ein unabhangiges ubernationales Gremium, die " Hohe Behorde", hatte die Befugnis, Entscheidungen uber die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Landern zu fallen. Die positiven Erfahrungen mit dieser Institution bestarkten die Mitglieder im Vorhaben, die Integration auch auf andere Wirtschaftsbereiche auszudehnen. Im Jahr 1957 wurde in Rom die Europaische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europai­sche Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit dem Ziel der Beseitigung von Handelshemmnissen und der Bildung eines Gemeinsamen Marktes ge- grundet.

1967 wurden diese 3 Organisationen zur Europaischen Gemeinschaft (EG) vereinigt. Seitdem gibt es die Europaische Kommission, einen ge­meinsamen Ministerrat sowie das Europaische Parlament. Diese Organe bilden das "institutionelle Dreieck".

Der Vertrag von Maastricht 1992 fuhrte zu einer neuen Form der Zusam- menarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Kooperation auf dem Gebiet der Verteidigung und im Bereich Justiz und Inneres verdeutlichten den Gedanken von einem einheitlichen Europa. Durch die Einbeziehung dieser intergouvermentalen Zusammenarbeit in das bestehende Gemeinschafts- system begrundete der Vertrag von Maastricht die heutige Europaische Union (EU).

In den Anfangsjahren der europaischen Einigung beschrankte sich die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Handelspoli- tik fur Kohle und Stahl sowie auf die Agrarpolitik. Angesichts der verander- ten Umstande und positiver Erfahrungen wurde auch in anderen Berei- chen die Kooperation intensiviert. Als Beispiel sind hier nur die Bereiche Kultur, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz, Energie und Ver- kehr zu nennen. Die Freizugigkeit fur Arbeitskrafte und die Niederlas- sungsfreiheit fur Unternehmen sowie Selbststandige zahlen neben dem freien Guter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, zu den vier Grundfrei- heiten des Gemeinsamen Marktes der EU[1]. Diese Errungenschaften konn- ten erst in jahrelangen Verhandlungen durchgesetzt werden.

Die Vorteile dieser Zusammenarbeit sind den anderen europaischen Lan- dern nicht verborgen geblieben. So hat sich die EU in mehreren Beitritts- wellen stetig vergroGert. Danemark (DK), Irland (IRL) und GroGbritannien (GB) traten 1973 der EG bei. Im Rahmen der Suderweiterung folgten 1981 Griechenland (GR) und 1986 Spanien (E) und Portugal (P). Die letzte Erweiterung vollzog sich mit dem Beitritt von Osterreich (A), Schweden (S) und Finnland (FIN) im Jahre 1995.

Mit dem Beschluss von Kopenhagen vom Dezember 2002 sollen am 1. Mai 2004 zehn Mittel- und Osteuropaische Lander (MOEL) der Ge- meinschaft beitreten. Im Einzelnen handelt es sich um Estland (EST), Lettland (LET), Malta (MAL), Polen (PL), die Slowakische Republik (Sr), Slowenien (SLO), die Tschechische Republik (TSR), Ungarn (HUN) und Zypern (ZYP). Fur 2007 ist der Beitritt von Bulgarien (BUL) und Rumanien (RUM) vorgesehen. Als weiterer Beitrittskandidat gilt die Turkei (TUR). Unterschiedliche Auffassungen uber die rechtsstaatlichen Bedingungen in der Turkei verhindern gegenwartig noch konkrete Aufnahmeverhandlun- gen. Perspektivisch sind die Nachfolgelander des ehemaligen Jugosla- wien weitere potenzielle Beitrittskandidaten.

2.2 Der Ablauf der EU-Osterweiterung

Seit dem Fall der Mauer 1989 und dem Ende des Ost-West-Konflikts herr- schen in Europa vollig neue Bedingungen, die eine Einigung Europas seit langer Zeit wieder denkbar erscheinen lassen. Eine auf den Westteil des Kontinents konzentrierte Europapolitik ist nicht mehr sinnvoll. Ein geeintes Europa ist nur unter Einbeziehung der Volker Osteuropas in die europai- sche Gemeinschaft moglich. Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt, um Demokratie in Mittel- und Osteuropa zu sichern, die dortigen politischen Verhaltnisse zu stabilisieren und die Gefahr nationalistischer Ideologien und Konfrontationen zu bannen.

Art. 49 des EU-Vertrages statuiert, dass jeder europaische Staat beantra- gen kann, Mitglied der EU zu werden. Die geographische Komponente allein ist jedoch keine Voraussetzung, kann aber wirksam werden, wie bei der Abweisung des Antrags Marokkos 1987. Die Beitrittsentscheidung liegt im Ermessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

1993 unternahmen die Mitgliedsstaaten auf dem Europaischen Rat von Kopenhagen den entscheidenen Schritt fur eine mogliche Erweiterung der EU nach Osten. Es wurde vereinbart, dass "die Lander Mittel- und Osteu- ropas, die dies wunschen, Mitglied der EU werden konnen". Damit war die Erweiterung nicht mehr eine Frage des "ob", sondern nur noch eine Frage des "wann"[2] Der Beitritt sollte dann stattfinden, wenn das beitrittswillige Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu uberneh- men. Dazu muss es die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfullen, die in Kopenhagen formuliert wurden. Diese " Kopenhagener Kriterien" umfassen unter anderem folgende Punkte :

-- Die Stabilitat der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Anerkennung der Menschenrechte[3] (politisches Kriterium)
-- Die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkraften der Union standhalt. (wirtschaftliches Kriterium)
-- Ubernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Aneignung der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Wahrungsunion[4] (Aquis Kriterium)

Seit der Tagung des Europaischen Rates in Essen im Dezember 1994 wird offiziell von einer Heranfuhrungsstrategie fur die MOEL gesprochen[5]. Die Europaabkommen[6] galten bis 1993 noch als Alternative zu einer Mit­gliedschaft in der EU , wurden jedoch seit der Essener Tagung als Haupt- instrument aller den Beitritt vorbereitenden Aktivitaten angesehen.

Mit der Unterzeichnung des Europaabkommens stellen die assoziierten Staaten somit den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EU. Zwischen 1991 (TSR, HUN, PL) und 1996 (SLO) wurden mit allen MOEL, die heute zum Kandidatenkreis fur die Osterweiterung gehoren, Europaabkommen ge- schlossen. Damit war der Grundstein fur den Beitritt gelegt.

Im Mai 1995 wurde durch die Europaische Kommission ein WeiGbuch der Osterweiterung veroffentlicht, in dem die Fortschritte bei der Rechtsanglei- chung, d.h. bei der Ubernahme der Acquis, bewertet wurden. Im Juni 1997 erfolgte der erste Kommissionsbericht zum aktuellen Stand bei der Erful- lung der Voraussetzungen fur die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen[7]

Auf der Sitzung des Europaischen Rates im Dezember 1997 in Luxem­burg wurde die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit EST, PL, HUN, SLO, ZYP und TSR[8] zugesichert , da diesen Landern durch den Fort- schrittsbericht die Erfullung der Kopenhagener Kriterien bestatigt wurde. Den anderen Landern konnte keine funktionierende Marktwirtschaft attes- tiert werden und somit verschob sich der Verhandlungsbeginn. Jahrliche Erweiterungsberichte der Kommission uber aktuelle Veranderungen in den einzelnen Lander wurden veroffentlicht. So konnte im Dezember'98 einer zweiten Gruppe die Erfullung der geforderten Voraussetzungen beschei- nigt werden. BUL, LET, LIT, RUM, MA und SR gehoren der Helsinki- Gruppe an. Insgesamt befanden sich alle zehn Mittel- und Osteuropai- schen Lander auf einer Stufe der Beitrittsverhandlungen.

Die EU fuhrte mit jedem einzelnen Kandidaten bilaterale Verhandlungen uber insgesamt 31 Verhandlungskapitel. Besonders schwierig gestalteten sich die Verhandlungen in den Bereichen Freizugigkeit der Arbeitnehmer, Landwirtschaft, Regionalpolitik und Umweltschutz.

Die EU Mitgliedsstaaten sahen fur ihre Arbeitsmarkte gravierende negati­ve Auswirkungen bei sofortiger Arbeitnehmerfreizugigkeit[9] und Dienstleis- tungsfreiheit. Es wurde deshalb eine funfjahrige Ubergangsfrist ausge- handelt, die um zwei Jahre verlangert werden kann, wenn gravierende Storungen auf den nationalen Arbeitsmarkten der EU-Mitgliedsstaaten auftreten oder zu befurchten sind. Eine Verlangerung bedarf aber der Prufung durch die EU-Kommission. Eine volle Freizugigkeit, d.h. freier Zutritt zum Arbeitsmarkt der EU, ist somit spatestens nach sieben Jahren fur die Arbeitnehmer der Beitrittslander gewahrleistet. Eine Aufhebung dieser Klausel kann aber zwei Jahre nach dem Beitritt durch die Kommis- sion gepruft werden.

Das Kapitel der Dienstleistungsfreiheit war in den Verhandlungen relativ schnell abgeschlossen, ohne dass Ubergangsfristen vereinbart worden waren. Gerade die strukturschwachen Grenzregionen Deutschlands und Osterreichs furchten negative Auswirkungen angesichts der billigeren Konkurrenz aus den MOEL. In Nachverhandlungen wurde vereinbart, dass die beiden Lander von der Dienstleistungsfreiheit abweichen konnen, wenn schwerwiegende Storungen auf dem nationalen Dienstleistungssek- tor auftreten. Sie konnen die grenzuberschreitende Beschaftigung von Arbeitnehmern der in den Beitrittslandern niedergelassenen Unternehmen einschranken, so lange die Personenfreizugigkeit auch eingeschrankt ist[10]. Deutschland machte von dieser Klausel Gebrauch und schrankte die Dienstleistungsfreiheit fur das Bau-, baubegleitende und Reinigungsge- werbe ein.

Ein weiterer Verhandlungsschwerpunkt war die Niederlassungsfreiheit fur Unternehmen. Niederlassungsfreiheit ist die Voraussetzung fur eine volle Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes. Sie fuhrt zur wohlfahrtsteigernden Optimierung der Wertschopfung und Arbeitsteilung in der EU. Ubergangsfristen sind deshalb kontraproduktiv. Geklart werden muss jedoch noch, in welchem Umfang niedergelassene Unternehmen Personal aus dem Heimatland einsetzen konnen, so lange die Freizugig­keit fur diese Arbeitnehmer noch nicht vollstandig hergestellt ist.

2002 waren die Beitrittsverhandlungen in den 31 Kapiteln mit den MOEL weitgehend abgeschlossen. Der Europaische Rat von Kopenhagen billigte Mitte Dezember 2002 das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen und be- schloss daraufhin denn Beitritt der acht MOEL (EST, LET, LIT, PL, TSR, SR, SLO, HUN,) plus ZYP und MA fur den 1. Mai 2004. Den beiden ande- ren Kandidaten Rumanien und Bulgarien wird ein Beitritt im Jahr 2007 in Aussicht gestellt.

Der Beitrittsvertrag wurde auf dem Europaischen Rat von Athen am 16. April 2003 unterzeichnet. Die betreffenden Staaten wurden ersucht, den Vertrag so rechtzeitig zu ratifizieren, dass er am 1. Mai 2004 in Kraft treten kann. Die dafur notwendigen nationalen Referenden sind inzwi- schen von allen Kandidatenlandern mit positivem Ergebnis durchgefuhrt worden. Einer Erweiterung der EU um zehn Lander steht daher nichts mehr im Weg.

2.3 Die neuen Mitglieder der EU

2.3.1 Allgemeine Daten zu den Beitrittskandidaten

Die anstehende Osterweiterung ist mit keiner der bisherigen Erweiterungs- runden vergleichbar. Die Zahl der Beitrittskandidaten, die GroGe des neu­en EU-Gebietes mit seiner groGen Zahl von Einwohnern sowie starke Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung werden die Europaische Union vor eine vollig neue Herausforderung stellen. Zu beachten sind ebenso Differenzen in Politik, Kultur und Geschichte. Der Integrationspro- zess bietet fur die bestehenden EU-Mitglieder und die Beitrittskandidaten eine groGe Chance, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hin- sicht. Die EU stellt sich seit 1990 als dominanter politischer Bezugspunkt fur die Reform des politischen und wirtschaftlichen Systems in Osteuropa dar. Auf dem Europaischen Rat von Kopenhagen 1993 wurde die Unter- stutzung der Reformbewegung in den MOEL mit 40,85 Mrd. € beschlos- sen. Dieses Geld sollte den Weg nach Europa ebnen.

GroGte Schwierigkeiten bereitete allen MOEL die Einfuhrung der Markt- wirtschaft. Durch die jahrelange Zugehorigkeit zu einem anderen Wirt- schaftssystem[11] waren die entsprechenden Lander mit der Situation uber- fordert. Diese Neuorientierung war mit dem Auftreten hoher Arbeitslosig- keit, dem Wegbrechen ganzer Industriebereiche und einer Deindustrieali- sierung und Deagrarisierung verbunden. Die offizielle Arbeitslosigkeit in den einzelnen Landern stieg innerhalb kurzester Zeit auf zweistellige Werte und ubertraf damit die Arbeitslosigkeit in Westeuropa. Vor allem die industrielle Beschaftigung war von einem dramatischen Ruckgang betrof- fen. Bis zu 50 % der Industriearbeitsplatze gingen in BUL, LIT und RUM verloren. In den agrar-dominierten Landern, wie POL, TSR und HUN ge- riet die Landwirtschaft unter enormen Anpassungsdruck, was zu einem erheblichen Ruckgang in der Beschaftigung fuhrte.

Planwirtschaft

Die Kommissionsberichte zu den Fortschritten der beitrittswilligen Staaten bei der Erfullung der Bedingungen fur die Aufnahme von Beitrittsverhand- lungen gaben regelmaGig uber die politischen und wirtschaftliche Verhalt- nisse in den Landern Auskunft. Die von der EU geforderten Kriterien wur- den von den Kandidatenlandern erfullt und somit wurde der Beitritt mog- lich.

Die Wirtschaftskraft der MOEL liegt heute unter dem Durchschnitt der alten EU-Mitgliedslander. Es sind aber positive Entwicklungstendenzen zu erkennen. Das durchschnittliche Wirtschaftswachstum der Beitrittslander lag 2002 trotz gesunkener westlicher Konjunktur uber dem der EU-15[12] Das Pro-Kopf-BIP, gemessen in Kaufkraftstandards, liegt aber deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: BIP pro Kopf der EU-Beitrittskandidaten in KKS[13]

Die Zunahme des BIP hat sich im Gegensatz zu den vorherigen Jahren aber leicht abgeschwacht. Die Inlandsnachfrage, begunstigt durch offentli- che Investitionen und Lohnerhohungen, war hierbei der Wachstumstrager. Der Export litt unter der Konjunkturschwache in den Haupthandelslandern. Der prognostizierte BIP-Anstieg fur 2003 liegt bei 3,4 %. Die Arbeitslosig- keit liegt in den meisten Beitrittslandern uber dem EU-Durchschnitt und wird in Zukunft auch hoch bleiben. Im Jahr 2000 lag die Arbeitslosenquote in der EU 15 bei 8,1%. Polen hatte dagegen eine Quote von 16,1%, Un- garn nur 6,4 %[14]

Die Handelsbeziehungen zwischen den EU Mitgliedstaaten und den Kan­didatenlandern sind von stetigen Steigerungen in beide Richtungen ge- kennzeichnet[15] Die Exporte der sechs groGten MOEL in die EU hatten 1998 ein Volumen von 100 Mrd. US Dollar. Besonders in den Bereichen der Elektro-, Elektronik- und Fahrzeugindustrie konnten sich die Beitritts- lander auch in Zeiten schwacher Nachfrage auf den Markten der EU be- haupten und teilweise ihre Marktanteile ausweiten. Die allgemein schwa- chere Exportnachfrage und vor allem die auf Grund der Binnenkonjunktur und der Wahrungsaufwertungen gestiegenen Importe fuhrten zu steigen- den Handelsbilanzlucken, die eine weitere Ausdehnung der Leistungsbi- lanzdefizite nach sich zog.

2.3.2 Situation in ausgewahlten Beitrittslandern

Polen

Polen ist mit 38,6 Millionen Einwohnern und einer Flache von 312.685 km2 der groGte und bevolkerungsreichste Staat unter den Beitrittskandidaten. Hier begann mit der Grundung der ersten freien Gewerkschaft "Solidar- nosc" 1980 die Demokratisierung in den Ostblockstaaten. Eine radikale Wirtschaftsreform, die Liberalisierung des Handels und die Privatisierung der Produktionsmittel waren die ersten Handlungen der neuen Regierung unter Prasident Lech Walesa im Jahr 1990. Folgen dieser Schocktherapie waren zunachst eine steigende Arbeitslosigkeit und eine hohe Inflationsra- te. Diese radikalen Schritte stellten sich aber mittelfristig als erfolgreich heraus.

Polen konnte zwischen 1995 und 2001 Wachstumsraten beim BIP von jahrlich 5,8% aufweisen. Das Bruttoinlandsprodukt hatte im Jahr 2002 einen Umfang von 199,6 Mrd. € (BIP pro Kopf 5169 €). Das Pro-Kopf- Einkommen der polnischen Bevolkerung fallt im Vergleich zum EU- Durchschnitt mit 37% sehr gering aus, liegt aber im Bereich aller anderen Beitrittskandidaten. Die polnische Landwirtschaft tragt nur 3,8% zum BIP bei. Hier arbeiten jedoch 18,1% der Polen. 31,4% der Erwerbstatigen sind in der Industrie beschaftigt (36,6% zum BIP). Die Arbeitslosigkeit pendelte 1996 und 2000 zwischen 12,3 und 16,7 Prozent. Gegenwartig liegt die Arbeitslosenquote bei 17,9%.

Problembereiche der polnischen Wirtschaft sind vor allem die Umstruktu- rierung der Kohle- und Stahlindustrie, der landwirtschaftliche Bereich und die Reform des Gesundheitswesens. In der Industrie haben neben Le- bensmittelerzeugung und Energieversorgung nach wie vor Bergbau und Huttenindustrie eine starke Stellung. Die polnische Landwirtschaft ist ge- pragt durch heterogene Strukturen und einen sehr hohen Anteil kleinerer Betriebe[16] Eine mangelnde Infrastruktur im landlichen Raum und das weitgehende Fehlen von Beschaftigungsalternativen sind charakteristisch. Die aktuelle Marktlage ist durch steigende Produktionsmengen und sin- kende Preise in praktisch allen Bereichen gekennzeichnet.

Das Land wickelt inzwischen mehr als zwei Drittel seines Handels mit den EU Staaten ab. 32 Prozent der polnischen Exporte gehen nach Deutsch­land. Das Handelsvolumen betrug 2002 30 Mrd. Euro. Deutschland steht somit auf Platz 1 der Handelspartnerliste Polens. Gegenwartig sind 231 deutsche Unternehmen mit Investitionen[17] im Nachbarland tatig. Das In- vestitionsvolumen betragt 7,8 Mrd. Euro.

Fur den Zeitraum 2000/06 sieht der EU-Haushalt rund 480 Mio. Euro fur das technische Hilfsprogramm zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt (PHARE), gut 250 Mio. Euro fur Investitionen in Umwelt und Transport (ISPA) sowie 170 Mio. Euro fur Landwirtschaft und landliche Entwicklung (sapArD) vor. Mit grower Mehrheit hat sich Polen am 8. Juni 2003 fur Europa entschieden. 77,5% der Wahler stimmten im Referendum fur den EU-Beitritt.

Tschechische Republik

Besondere Aufmerksamkeit gebuhrt aus deutscher Sicht der wirtschaftli- chen Lage und den Entwicklungsperspektiven in Tschechien, das neben Polen als einziges der Beitrittsstaaten direkt an Deutschland grenzt[18] Das 78866 km2 groGe Land, dass 1993 durch die Trennung der Tschechoslo- wakei in die Slowakei und die Tschechische Republik entstand, galt schon lange als internationale Industrienation mit einer vorteilhaften geographi- schen Lage[19]. Schon in den 80-er Jahren verzeichnete das Land ein respektables Wirtschaftswachstum, keine nennenswerte offene Arbeitslo- sigkeit und keine hohe Inflationsrate. Die tschechische Okonomie galt in den ersten Jahren des Umbruchs als Modellfall in den Beitrittslandern. Die Arbeitslosigkeit verharrte bis 1994 auf relativ niedrigem Niveau. Das bis 1996 stabil wachsende BIP erlebte 1998 einen herben Einbruch[20]. Diese Entwicklung schlug sich deutlich in den steigenden Arbeitslosenzahlen nieder. 1999 waren 9,4% der erwerbsfahigen Bevolkerung arbeitslos. Besonders junge Personen waren davon betroffen, zeitweise betrug deren Arbeitslosenquote mehr als 30 Prozent. Ursache fur diese negative Ent­wicklung war das struktur- und stabilitatspolitische Fehlverhalten der Regierung. Uneffektive und nur halbherzige Umstrukturierungen der In­dustrie sind hier als Beispiel zu nennen.

Seit 2000 befindet sich die tschechische Volkswirtschaft wieder auf Wachstumskurs. Das BIP 2002 stieg um 2,0% (real) gegenuber dem Vorjahr und hatte ein Volumen von 73,854 Mrd. Euro. Das BIP pro Kopf liegt bei 7250 Euro und die Arbeitslosenquote bei 9,2%. Die auslandi- schen Direktinvestitionen erreichten 2002 die Rekordhohe von 8,96 Mrd. Euro. Hier ist die Rolle des VW-Konzerns mit seinem Engagement beim

Autohersteller Skoda hervorzuheben. 54,6 % der Tschechen sind im Dienstleistungssektor, 40,5% in der Industrie beschaftigt. 4,6 Prozent der Bevolkerung haben in der Landwirtschaft ihr Betatigungsfeld.

AuGenwirtschaftlich ist die Tschechische Republik zur EU hin orientiert, die einen Zwei-Drittel-Anteil am tschechischen AuGenhandel hat. 35% dieses Handelsvolumens werden mit Deutschland abgewickelt. Mit einer Steigerungsrate von fast 12% der deutschen Einfuhren und sieben Pro­zent der deutschen Exporte hat sich der bilaterale Handel in Eurowerten 2002 weiter positiv entwickelt. Fur die Tschechische Republik ist Deutsch­land mit groGem Abstand der wichtigste Handelspartner, fur Deutschland lag die Tschechische Republik an 12. Stelle der Handelspartner und dabei an erster Stelle unter allen anderen MOEL. Die Tschechische Republik verfugt uber ein ausgebautes Schul- und Bildungssystem. Ca. 70% der Erwerbspersonen haben Berufsschulen oder hohere technische Schulen durchlaufen. Den Abschluss an einer Universitat konnen 11% der Tsche­chen vorweisen. Die Situation, gemessen an formalen Bildungsabschlus- sen, ist mit der in Deutschland vergleichbar.

Am 14. Juni 2003 haben sich die Tschechen mit einer deutlichen Mehrheit von 77,33% fur einen Beitritt zur EU ausgesprochen.

Estland

Das nordlichste der Beitrittslander, das 1939 durch den Hitler-Stalin-Pakt von der UdSSR annektiert wurde, erklarte am 20. August 1991 die staatli- che Unabhangigkeit von Russland. Schon acht Tage spater wurden dip- lomatische Beziehungen mit Deutschland aufgenommen. Dieser intensive politische Dialog findet auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene statt. Durch Hilfsprogramme der EU (ISPA, SAPARD, PHARE) begleit, setzt Estland konsequent die Politik der liberalen Marktoffnung fort. Mit konstanten Wachstumsraten gilt Estland als Musterbeispiel fur alle ande- ren Beitrittskandidaten.

Der Handel mit Rohstoffen und Halbfabrikaten aus Holz, Textilien und Metall bildet den Kern der estnischen Wirtschaft. Hier wird ein Drittel des Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet. Gut ausgebaut ist der Dienstleis- tungssektor in den Branchen Transport und zunehmend Tourismus. Das Volumen des Guterumschlages, insbesondere des Transithandels mit Ol aus Russland, verzeichnet hohe Zuwachsraten. Der Servicebereich tragt mit 28% zum BIP bei. Die Landwirtschaft spielt nur eine untergeordnete Rolle (3,7% zum BIP).

Die Privatisierung der Staatsbetriebe ist inzwischen abgeschlossen. Der lineare Einkommenssteuersatz von 26% erweist sich neben der steuerli- chen Freistellung reinvestierter Gewinne als entscheidender Standortvor- teil fur auslandische Unternehmen. Die estnische Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2002 ein BIP von ca. 6,8 Mrd. Euro. Das Wachstum lag bei 5,8%. Fur 2003 wird mit einem Wachstum von 4,8% gerechnet. Die Inflationsrate st stetig sinkend (2003 3,2%). Die Arbeitslosenrate betrug nach Angaben der Regierung 10,3 Prozent.

70% des Handels wurden mit den EU-Staaten abgewickelt. Der Export nach Deutschland hat ein Volumen von 102 Mio. Euro. Nach Finnland und Schweden ist Deutschland der drittgroGte Handelspartner Estlands. Wich- tigste Exportguter sind elektronische Produkte fur die skandinavische Kommunikationsindustrie, Holz und Textilien. Importiert werden uberwie- gend Maschinen, Metallprodukte und chemische Erzeugnisse.

Am 14. September 2003 hat die estnische Bevolkerung mit 67% fur den Beitritt des Landes zur EU gestimmt.

[...]


Hebler, M.:Arbeitsmarkteffekte der EU-Osterweiterung, S.116

[2] Politische Bildung, Band 1 ,Jg 35 2002: Osterweiterung der EU -Chancen und Risiken

[3] vgl. Art.6.1 EU-Vertrag

[4] Acquis communautaire

[5] Belke/Hebler:EU-Osterweiterung,Euro und Arbeitsmarkte,S.7

[6] u.a. Offnung Gutermarkte, Anpassung an die EU

[7] Belke/Hebler:EU-Osterweiterung,Euro und Arbeitsmarkte,S 7

[8] auch Luxemburg-Gruppe genannt

[9] freie Arbeitsplatzsuche im EU-Gebiet

[10] zunachst 5 Jahre

[11] Planwirtschaft

[12] Mitgliedslander bis 31.04.2004

[13] Quelle: //www.bundesfinanzministerium.de/Anlage18814/Wirtschaftslage-der-EU- Beitrittskandidaten.pdf

[14] vgl. Hebler,M;Arbeitsmarktffekte der EU-Osterweiterung,Seite 28

[15] siehe Belke/Hebler:EU-Osterweiterung,Euro und Arbeitsmarkte,Seite 47

[16] 80% unter 10 ha

[17] ab 1 Mio. US Dollar

[18] 810 km gemeinsame Grenze D und TS

[19] mit den Nachbarn D und A

[20] -2.3% zum Vorjahr

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
EU Osterweiterung - Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
Hochschule
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung  (Fachbereich Arbeitsverwaltung)
Note
10 RP
Autor
Jahr
2003
Seiten
52
Katalognummer
V24737
ISBN (eBook)
9783638275361
Dateigröße
699 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Osterweiterung, Auswirkungen, Arbeitsmarkt
Arbeit zitieren
René Selling (Autor:in), 2003, EU Osterweiterung - Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24737

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