Neue Handlungsperspektiven aus dem Konzept der Hartz-Kommission zum Umgang mit Erwerbslosigkeit


Term Paper, 2003

28 Pages, Grade: bestanden


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Personal-Agenturen (PSA) und ICH-AG als Beispiele zur Eröffnung neuer Handlungsstrategien für Erwerbslose
1.1.1 Personal-Service-Agenturen (PSA)
1.1.2 ICH-AG

2. Darstellung theoretischer Konzepte

2.1. Streß als Anpassungsversuch des Organismus (der reaktionsorientierte Ansatz nach Selye)

2.2. Streß-Auslöser (der reiz-, anforderungs- oder situationsorientierte Ansatz)

2.3. Streß als Wechselwirkung zwischen Person und Umwelt (der transaktionale und kognitive Ansatz nach Lazarus & Launier)

2.4. Wie Handlungsstrukturen entwickelt werden: Darstellung der Handlungsregulationstheorie nach Hacker und Volpert

2.4.1. Das TOTE-Modell nach Miller, Galanter und Pribram

2.4.2. Die Vergleichs-, Veränderungs- und Rückkopplungseinheit nach Hacker und Volpert

2.4.3. Das operative Abbildsystem (OAS) als Grundbedingung für menschliches Handeln

2.4.5. Erwerb neuer Kompetenzen durch ganzheitliches Lernen

3. Neue Perspektiven? – Eine Zusammenfassung

4. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland sind immer wieder Gegenstand heißer Diskussionen in der Öffentlichkeit. Gibt es wirklich so viele Arbeitslose oder sind das angeblich nur solche, die keine Arbeit wollen? Liegt die Dunkelziffer womöglich höher? Wird die Wirtschaft doch wieder Personal einstellen, und in welchen Branchen wird dies der Fall sein? Wie kann Arbeit bezahlbarer werden, wie können Personalkosten eingespart werden? Das Thema der Erwerbslosigkeit und der gesellschaftliche Umgang mit diesem Problem werden unsere Gesellschaft auch weiterhin beschäftigen und eine Fülle an Fragen aufwerfen. Mit dem Hartz-Konzept, das die Bundesregierung umsetzen will, soll das bestehende System grundlegend verändert und die Arbeitslosenzahlen merklich reduziert werden, im Vorwort des Konzepts sprechen die Verfasser von einem Abbau „von 2 Millionen Arbeitslosen in drei Jahren“ (HARTZ, S. 5).

In der vorliegenden Hausarbeit werden zunächst die Module „PSA“ und „Ich-AG“ vorgestellt und anschließend mit dem bisherigen wissenschaftlichen Wissen über Stressbewältigung und der Entwicklung eigener Handlungsstrategien verglichen. Ziel wird sein zu ermitteln, ob die Hartz-Module aus wissenschaftlicher Sicht wirksam dazu beitragen, die Phase von Arbeitslosigkeit besser bewältigen zu können bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die Gruppe der Erwerbslosen ist heterogen und sicherlich größer als die statistisch ermittelte Arbeitslosenzahl: Menschen unterschiedlicher Herkunft, Ausbildung, persönlicher Qualifikation und unterschiedlicher Ressourcen treten aus unterschiedlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt in Erscheinung. Wie kann das Hartz-Konzept darauf Antworten geben? Welche Schwierigkeiten können sich ergeben? Auch für solche Fragestellungen möchte ich den Leser sensibilisieren.

1.1. Personal-Service-Agenturen (PSA) und ICH-AG als Beispiele zur Eröffnung neuer Handlungsstrategien für Erwerbslose

1.1.1. Personal-Service-Agenturen (PSA) S. 42-43

Nach den Vorschlägen der Hartz-Kommission sollen durch die Arbeitsämter sog. PersonalServiceAgenturen (PSA) eingerichtet werden mit dem Ziel, Arbeitssuchende möglichst schnell wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. zu vermeiden, dass Menschen sich überhaupt erst arbeitslos melden müssen („Klebeeffekt“, vgl. HARTZ, S. 29 u. 147, Punkt 1).

PSA’s betreiben nach dem Vorbild von Zeitarbeitsfirmen vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Der Arbeitssuchende wird von der PSA eingestellt und an eine Drittfirma vermittelt und ist damit wieder sozialversicherungspflichtig tätig (vgl. HARTZ, S. 29 u. 147 Punkt 3). Die Bezahlung erfolgt während der Probezeit in Höhe des Arbeitslosengeldes (netto), im Anschluss daran in Höhe des tariflich vereinbarten PSA-Lohns. Wird der Arbeitssuchende von der Firma übernommen, erhält er den dort üblichen Lohn. Der Arbeitnehmer soll an einem eventuellen Mehrerlös, der durch den Einsatz im Entleihbetrieb erwirtschaftet wird, beteiligt werden, um zusätzlichen Anreiz zu schaffen. Wird er vor Erwerb neuer Ansprüche – also innerhalb der nächsten 12 Monate - erneut arbeitslos, so hat er Anspruch auf die vor PSA-Eintritt verbliebene Restdauer seines Arbeitslosengeldes (vgl. HARTZ, S. 29 u. 147, Punkt 5 u. S. 152f).

Durch die PSA soll transparent gemacht werden, wie viel Arbeitslose integriert und vermittelt werden konnten, wie viel dies gekostet hat und wie viel durch dieses neue Vermittlungssystem gegenüber dem alten eingespart werden kann. Evtl. könne sich die PSA durch die von ihr erwirtschafteten Gewinne z.B. durch die Einnahme von Entleihentgelten selbst finanzieren (vgl. HARTZ, S. 156).

Die Unternehmen haben durch die PSA die Möglichkeit, neue Mitarbeiter unverbindlich kennen zu lernen, etwa um Personalspitzen abzudecken, bei saisonalen Engpässen Lösungen zu finden oder durch Krankheitsfall / Erziehungsurlaub auftretende Lücken zu schließen, ohne dass teure Anzeigen geschaltet und Personalverantwortliche mit der Personalakquise betraut werden müssen. Lehnt der Arbeitssuchende ein Angebot ohne triftigen Grund ab, droht Leistungskürzung (vgl. HARTZ, S. 29 u. 147, Punkt 4 u. S. 148).

Die PSA schließt Tarifverträge ab und kann mit Zeitarbeitsfirmen eng zusammenarbeiten, dies ist von den Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarktes abhängig: Denkbar sind regionale Kooperationsverträge zwischen Arbeitsämtern und Zeitarbeitsfirmen, die im Bundesverband für Zeitarbeit organisiert und nach DIN-Norm zertifiziert sind sowie sich durch weitere verbindliche Qualitätsstandards auszeichnen (vgl. HARTZ, S. 29 u. 147, Punkt 2).

Der Unterschied einer PSA zu einer Zeitarbeitsfirma liegt nach den Worten der Hartz-Kommission darin, dass PSA’s den gesetzlichen Auftrag haben, den Arbeitslosen in ein Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes zu integrieren, in dem er verbleiben kann („Temp to Perm“) und nicht nur kurzfristig eingesetzt wird (vgl. HARTZ, S. 154).

Über die PSA soll der Arbeitssuchende Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen erhalten. Die Qualifizierungsangebote sollen in den verleihfreien Zeiten durchgeführt werden, z.B. wenn kein geeignetes Jobangebot zur Verfügung steht, evtl. kann der entleihende Betrieb die Qualifizierung in der Praxis selbst durchführen (vgl. HARTZ, S. 29 u. 147, Punkt 6 u. S. 148).

Berufliche Weiterbildung ist zweifellos notwendig für lebenslanges Lernen, sie muss nach Ansicht der Hartz-Kommission besser koordiniert werden, um eine Evaluation und Erfolgskontrolle durchführen zu können. Gegenwärtig findet – so die Kommission - berufliche Bildung zu zufällig und punktuell statt in einem unübersichtlichen System von Weiterbildungsträgern, eigenen Ländergesetzen und Tarifverträgen. Sie empfiehlt die Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten in Anlehnung an ISO 9000ff. Die Zertifizierung soll befristet von einer externen Prüfstelle vergeben werden und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Anbieter haben damit den Anreiz, ihre Angebote ständig zu verbessern; der Kunde kann besser einschätzen, welche Art von Dienstleistung er eingekauft hat und zwischen Angeboten vergleichen. Die Hartz-Kommission weist an, dass alle Daten, die Bildungsplanung, -durchführung und –evaluation betreffen, IT-gestützt erfasst und ausgewertet werden sollen. So muss es möglich sein, dass alle Bildungsangebote von Trägern in einer Stadt oder in einem Landkreis mit Hilfe des Computers abrufbar sind ohne dass telefonische Anfragen gestartet werden müssen (vgl. HARTZ, S. 160).

1.1.2. ICH-AG

Mit den Instrumenten ICH-AG und Mini-Job will die Hartz-Kommission gezielt die Schwarzarbeit bekämpfen und auch hier Arbeitslose in den 1. Arbeitsmarkt integrieren. Die Mini-Jobs zielen auf die Reduzierung von Schwarzarbeit in Privathaushalten etwa bei Haushalts- und Putzhilfen, so können private Haushalte diese Dienstleistungen in Zukunft steuerlich absetzen (vgl. HARTZ, S. 30 u. 163, Punkt 1). Wie die Hartz-Kommission in ihrem Bericht auflistet, vergeben ca. 3,5 Mio. Privathaushalte kleine Jobs, von denen nur lediglich 40.000 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angemeldet haben (vgl. HARTZ, S. 164).

Die ICH-AG soll eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbständigkeit darstellen und eine Alternative zur bisherigen Existenzgründer-Unterstützung des Arbeitsamtes darstellen. Zuschüsse können für drei Jahre vom Arbeitsamt gezahlt werden, die sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und der vom Arbeitsamt entrichteten Sozialversicherungsbeiträge orientieren, zeitlich gestaffelt sind und von der Einkommenshöhe der Ich-AG abhängen (vgl. HARTZ, S. 30 u. 163, Punkt 2). Im günstigsten Fall werden dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Zuschüsse des Arbeitsamtes sollen so angelegt sein, dass eine angemessene Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet ist. Mit zunehmenden Einnahmen und sinkenden Zuschüssen sind geeignete Übergangsmodelle zu entwickeln, mit denen sowohl die Einkommen als auch die Sozialbeiträge gesichert sind.

Die Hartz-Kommission verweist auf folgendes Beispiel: „Ein Arbeitsloser, der z.B. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld i.H. von 750 Euro hat, kostet das Arbeitsamt insgesamt etwa 1.300 Euro, da die Arbeitsverwaltung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Im ersten Jahr der Ich-AG würde der Inhaber einen Zuschuss von ca. 650 Euro monatlich erhalten, wenn er nicht mehr als 15.000 Euro Einnahmen hat. Im zweiten Jahr reduziert sich der Zuschuss unter Annahme der gleichen Bedingungen auf 30 Prozent, also 390 Euro monatlich.“ (s. HARTZ, S. 166).

Bei der ICH-AG besteht volle Sozialversicherungspflicht, die Verdienstgrenze liegt bei 25.000 Euro (vgl. HARTZ, S. 30 u. 163, Punkt 3). Die ICH-AG ist erweiterbar zur Familien-AG, so dass Familienmitglieder mitarbeiten können und beim Hauptversicherten mitversichert sind. Höhere Steuerfreibeträge garantieren eine zusätzliche finanzielle Erleichterung; meist fällt der Zuschuss des Arbeitsamtes höher aus, wenn andere Steuerklassen vorliegen bzw. Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Die ICH-AG kann ihre Dienstleistungen kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben zur Verfügung stellen (vgl. HARTZ, S. 30 u. 163, Punkt 4). „Um auch solche Einkünfte aus Schwarzarbeit zu legalisieren, die sich nicht zu einer selbständigen Beschäftigung transferieren lassen, wird die Verdienstgrenze für Mini-Jobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten auf 500 Euro angehoben und der Beitragseinzug für geringfügige Beschäftigungen vereinfacht. Die Einkünfte unterliegen einer Sozialversicherungspauschale von 10%. Sämtliche von einer Person angemeldeten Mini-Jobs dürfen 500 Euro nicht überschreiten. Die Regelung zu Mini-Jobs gilt für Arbeitslose und Nichterwerbstätige“ (vgl. HARTZ, S. 30 u. 163, Punkt 5).

Ziel ist, dass sich Schwarzarbeit einfach nicht mehr lohnt. Gelingt es innerhalb von drei Jahren nicht, eine Selbständigkeit aufzubauen, so hat der Erwerbstätige durch seine ICH-AG bzw. den Mini-Job zusätzliche Kompetenzen erworben und Eigeninitiative bewiesen.

2. Darstellung theoretischer Konzepte

Menschen reagieren unterschiedlich auf Erwerbslosigkeit: Für manche stellt dies ein starker Stressor dar, da sie neben der Existenzsicherung die Anerkennung, die sie aus ihrer Arbeit ziehen, sowie den persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kunden schätzen; manche empfinden ihre Erwerbslosigkeit unproblematisch, da sie noch nie erwerbstätig waren oder nicht werden wollen. Gleich wie stark oder wie wenig die Erwerbslosigkeit den Erwerbslosen tangiert, so ist es doch eine Situation, der er sich anpassen muss.

Allgemein gesprochen bezeichnet Stress eine Situation, in der der Mensch als Individuum eine Anpassungsleistung vollbringen muss: Er muss sich an neue oder veränderte Umweltgegebenheiten anpassen (vgl. NITSCH, S. 41 aus FRIELING/SONNTAG, S. 195f). GREIF, BAMBERG und SEMMER (1991, S. 13) definieren Stress als „ein subjektiv intensiv unangenehmer Spannungszustand, der aus der Befürchtung entsteht, dass eine stark aversive, subjektiv zeitlich nahe (oder bereits eingetretene) und subjektiv lang andauernde Situation sehr wahrscheinlich nicht vollständig kontrollierbar ist, deren Vermeidung aber subjektiv wichtig erscheint“ (s. FRIELING/SONNTAG, S. 195).

Die Definition von SELYE lautet: Stress ist „eine unspezifische Reaktion des Organismus bei seiner Anpassung an innere oder äußere Anforderungen“ (FRIELING/SONNTAG, S. 196). Bei Anforderungen gilt es zwischen Belastung und Beanspruchung zu differenzieren: Belastungen s ind „objektive, von außen auf den Menschen einwirkende Größen und Faktoren“ (ROHMERT & RUTENFRANZ, 1975, S. 8), denen wir in unserem Alltag ausgesetzt sind; wie wir mit ihnen umgehen, ist abhängig von unseren individuellen Fähigkeiten: So werden Menschen, die gleichen Belastungen ausgesetzt sind, unterschiedlich beansprucht.

Beanspruchungen sind die subjektiven Folgen von Belastungen, die wir empfinden (vgl. SCHÖNPFLUG, 1987 zit. nach FRIELING/SONNTAG, S. 193): Läuft ein Ungeübter in einer Gruppe von Waldläufern mit, so erleben sie gleiche Belastungen (z.B. Rundlauf durch den Wald), die Beanspruchung ist für den ungeübten Läufer jedoch größer, da sein Kreislauf nicht trainiert ist. Auch seelisch kann eine Beanspruchung eintreten, z.B. wenn er nicht vor den anderen kapitulieren will.

Belastungen lassen sich personenunabhängig bestimmen; die Auswirkungen dieser Belastungen zeigen sich in der psychischen Beanspruchung. Dem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept liegt das Ursache-Wirkungs-Prinzip zugrunde: Durch das Konzept wird deutlich, welche Einwirkungsgröße welche Wirkung zeigt; es bietet dadurch viele Hinweise zur Implementierung betrieblicher Gestaltungsmaßnahmen (korrektive, präventive und prospektive Arbeitsgestaltung, vgl. ULICH, 2001) – so hat das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept seinen Niederschlag in den DIN-Normen gefunden.

Nach Lazarus & Launier entsteht Stress aus einer wechselseitigen Auseinandersetzung einer Person mit ihrer Umwelt und hängt stark von individuellen Bewertungs- bzw. Bewältigungsprozessen ab. So erklärt Lazarus, dass Bedrohung nicht "ausschließlich entweder in Bezug auf die Person oder die Umwelt beschrieben werden darf, sondern sie muss anhand beider definiert werden“ (vgl. NITSCH, S.214).

Für junge Fachkräfte mit Hochschulausbildung stellt sich eine Phase der Erwerbslosigkeit anders dar als für Arbeitssuchende mit Familie oder für Schwerbehinderte. Bei Ersteren kann nach einer ersten Phase der Enttäuschung und Frustration über den Jobverlust Erwerbslosigkeit durchaus als Herausforderung angenommen werden, evtl. als Chance, sich beruflich zu verändern, die man sonst nie ergriffen hätte, während ein Arbeitnehmer mit Familie sich eher überlegen wird, ob er seiner Familie einen Umzug zumutet. Jemand, der lange Jahre in einer Firma tätig war, kann die Kündigung auch als persönliche Kränkung interpretieren. Manche fürchten finanzielle Einbußen und sozialen Abstieg durch den Verlust des Arbeitsplatzes. Für eine Person, die lange erwerbslos war, stellt sich die Rückkehr ins Erwerbsleben schwieriger dar als für eine Person, die gerade arbeitslos geworden ist.

Wissenschaftler haben untersucht, wann und warum für die betroffene Person eine Situation stressig wird, und verschiedene Erklärungsmodelle gefunden: RICHTER und HACKER (1998) unterscheiden zur besseren Übersichtlichkeit in der Stressforschung zwischen reiz- und reaktionsorientierten sowie transaktionalen Modellen (vgl. UDRIS 1981, BAMBERG & GREIF 1982).

2.1. Streß als Anpassungsversuch des Organismus (der reaktionsorientierte Ansatz nach Selye)

Die Anpassungsreaktion des Organismus auf Stress ist beim reaktionsorientierten Modell Untersuchungsgegenstand, d.h. Stress ist als abhängige Reizvariable definiert: Stress ist hier die Reaktion auf einen Reiz. Nach Auffassung der reaktionsorientierten Modelle wird Stress gleichgesetzt mit dem Allgemeinen Adaptionssyndrom (General Adaption Syndrome, GAS), das als physiologisches Reaktionsmuster (Steigerung der Herzrate, erhöhter Blutdruck etc.) auf physikalische bzw. psychologische Reize und Anforderungen folgt.

Geraten wir in Stress, so laufen in unserem Körper biochemische Prozesse ab, über die wir seit der Steinzeit verfügen. Der Mensch der Steinzeit war vielen Gefahren ausgesetzt. Daher mussten seine Sinne stets scharf und wachsam sein, um auf Umweltreize – z.B. das Knacken eines Astes, das die Gegenwart eines wilden Tieres meldet – schnell reagieren zu können. Die Sinnesorgane leiten Umweltreize ans limbische System im Gehirn weiter; hier werden die Informationen verarbeitet, und Hormone werden ins Blut abgegeben. Diese aktivieren das Herz und verengen die Blutgefäße. Die Nebenniere produziert Adrenalin und Noradrenalin, das den Blutdruck und die Atmung beschleunigt. Für all dies wird Energie benötigt, und so werden Zucker und Fettsäuren im Körper freigesetzt. Zusätzlich schwemmt die Nebenniere Cortisol aus, das den Sauerstofftransport und die Ausschüttung von Blutgerinnungsfaktoren bewirkt. All dies versetzt den Körper in einen Erregungszustand und befähigte den Steinzeitmenschen im Falle akuter Gefahr sofort zu reagieren: Der Mensch war in Sekundenschnelle auf einen Kampf vorbereitet. Gleichzeitig werden Verdauungs- und Sexualfunktionen verringert, da sie in einer bevorstehenden Gefahrensituationen hinderlich sind. Die Immunabwehr ist geschwächt. Durch die Einwirkung der Nebennierenhormone wird die kognitive Leistungsfähigkeit herabgesetzt, denn zu langes Nachdenken wäre für den Steinzeitmenschen lebensgefährlich gewesen (VESTER, S. 19-23 u. S. 45-48; BURISCH, S. 46).

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Details

Title
Neue Handlungsperspektiven aus dem Konzept der Hartz-Kommission zum Umgang mit Erwerbslosigkeit
College
University of Hagen  (FernUniversität Hagen)
Course
Arbeitslosigkeit und Wiedereintritt / Forschungspraktikum
Grade
bestanden
Author
Year
2003
Pages
28
Catalog Number
V23662
ISBN (eBook)
9783638267410
ISBN (Book)
9783638726726
File size
576 KB
Language
German
Keywords
Neue, Handlungsperspektiven, Konzept, Hartz-Kommission, Umgang, Erwerbslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Wiedereintritt, Forschungspraktikum
Quote paper
Tanja Schmidt (Author), 2003, Neue Handlungsperspektiven aus dem Konzept der Hartz-Kommission zum Umgang mit Erwerbslosigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23662

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