Die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf die Privatwirtschaft anhand des Gesetzentwurfes der rot-grünen Koalition


Seminararbeit, 2006

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriff der Diskriminierung

3. Geschichte und Ursprung des ADG

4. Geltungsbereich

5. Befürworter des ADG

6. Gegner des ADG
6.1 Begriff der Diskriminierung
6.2 Das ADG in der Praxis
6.3 Die Auswirkungen des ADG auf den Einstellungsprozess im Unternehmen

7. Fazit/Prognose

8. Literaturverzeichnis

9. Verzeichnis des Expertengespräches

1. Einleitung

Der Artikel 3 des Grundgesetzes schreibt in Deutschland fest, dass die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen

ein Menschenrecht ist.

Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der internationalen Weiterentwicklung des Schutzes aller Menschen vor Diskriminierung: Die Grundüberzeugung, dass alle Menschen in ihrer Würde, ihrem Wert und ihrem Rang gleich sind, hat seit der Aufklärung und den bürgerlichen Revolutionen in England, den USA und Frankreich zunehmend Eingang in das Recht gefunden. Die Erfahrungen mit dem Ende des Kolonialismus sowie mit dem Holocaust führten 1948 zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.

In den letzten Jahrzehnten befasst sich die internationale Gemeinschaft insbesondere mit der globalen Migration und den Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, ferner

mit der demographischen Entwicklung, die in den Industrieländern zu einer Benachteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt, und mit der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie von HIV-Infizierten. Seit der Menschenrechtsweltkonferenz 1993 in Wien setzt sich der Menschenrechtsansatz in der internationalen Diskussion zur Bekämpfung von Diskriminierungen zunehmend durch. Im Mittelpunkt steht die Anerkennung der gleichen Würde und des gleichen Wertes der Menschen, die auf der Basis der Menschenrechtserklärung durchzusetzen ist. In diesem Sinne ergänzt Deutschland sein Zivilrecht.[1]

Dieses so genannte Antidiskriminierungsgesetz[2], kurz ADG, greift in viele Bereiche der Wirtschaft, auch der Privaten, ein. Vor allem betroffen davon ist der Personalbereich in einem Unternehmen, denn dort treten Diskriminierungen am Arbeitsplatz oder auch bei einem Bewerbungsgespräch vor allem auf. Dieses auf europäischer Ebene auf lange Sicht zu verhindern ist das Ziel der EU durch entsprechende verpflichtende Richtlinien und deren jeweiliger Umsetzung in den Mitgliedsländern ändern.

Der Gang der Untersuchung

In meiner Seminararbeit geht es zum einen um diese EU Richtlinien, zum anderen aber vor allem um den konkreten Vorstoß der damaligen rot-grünen Regierung, das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Dieses damalige, nicht in Kraft getretene Gesetz, lege ich dieser Arbeit zu Grunde, in der ich in erster Linie über die möglichen Auswirkungen des damaligen Gesetzesentwurfes auf die Privatwirtschaft sprechen möchte.

Zu Beginn wird geklärt, was denn überhaupt unter dem Begriff der Diskriminierung verstanden wird, danach folgt ein kurzer geschichtlicher Abriss, sowie die Wurzeln des deutschen ADG. Dann stelle ich dar, welche Gruppen insbesondere betroffen sind und gehe anschließend auf die Besonderheit der Umkehrung der Beweislast ein. Als Fokus dieser Arbeit sollen sowohl die Argumente der Befürworter, als auch die der Gegner dargestellt und später eingeordnet werden.Zum Schluss möchte ich noch auf den aktuellen Stand des deutschen ADG eingehen, denn ein weiterer Gesetzesvorstoß wird sicherlich in der nächsten Zeit kommen seitens der Großen Koalition. Denn eine Klage wegen Nichtumsetzung der Richtlinie von der EU wird man sicherlich nicht in Kauf nehmen wollen.

2. Begriff der Diskriminierung

Diskriminierung ist „ein Verhalten gegenüber anderen Personen, Gruppen oder Nationen, das mit der jeweiligen Normen und Standards einer Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Von der indirekten Diskriminierung (von einzelnen Personen und durch einzelne Personen) ist die institutionalisierte Diskriminierung zu unterscheiden, bei der die Diskriminierung durch Institutionen (Behörden, Gesetzesgeber etc.) ausgeübt wird. Zu den Diskriminierungspraktiken zählen Boykott, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Vorenthaltung von Grundrechten, Ausschluss von Ämtern, Berufen und Tätigkeiten, Beleidigungen, Segregation, Aggressionen.“[3]

Im Gesetzestext findet man keine solche Definition, eine Diskriminierung ist gemäß § 1 ADG lediglich eine Benachteiligungen aufgrund

- der Rasse,
- der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters
- oder der sexuellen Identität

bei[4]

- der Einstellung in ein Arbeitsverhältnis,
- der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsentgelt, Beförderung, Entlassung etc.) sowie der Berufsaus- und Fortbildung,
- der Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Arbeitgebervereinigung,
- dem Sozialschutz,
- sozialen Vergünstigungen,
- Bildung
- oder dem Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

3. Geschichte und Ursprung des ADG

Das deutsche ADG setzt sich zusammen aus folgenden einzelnen europäischen Richtlinien:

- 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), die sog. Antirassismus-Richtlinie
- 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16), die sog. Rahmenrichtlinie Beschäftigung
- 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15), die sog. Gender-Richtlinie
- Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. Nr. L 373 vom 21/12/2004 S. 0037 - 0043), abgekürzt: Gleichbehandlungs-Richtlinie wegen des Geschlechts außerhalb der Arbeitswelt

[...]


[1] Vgl. hierzu die Argumentation des Rot-Grünen Entwurfes unter http://www.spdfraktion.de/rs_datei/0,,4395,00.pdf

[2] Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/Die Grünen, BT-Drs. 15/4538 vom 16.12.2004

[3] DORSCH (2004), S.209.

[4] vgl. § 2 Abs. 1 ADG.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf die Privatwirtschaft anhand des Gesetzentwurfes der rot-grünen Koalition
Hochschule
Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal
Veranstaltung
Recht / Steuern
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
17
Katalognummer
V53588
ISBN (eBook)
9783638489973
ISBN (Buch)
9783640862399
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Antidiskriminierungsgesetzes, Privatwirtschaft, Gesetzentwurfes, Koalition, Recht, Steuern
Arbeit zitieren
Norman Lieske (Autor:in), 2006, Die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf die Privatwirtschaft anhand des Gesetzentwurfes der rot-grünen Koalition, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53588

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes auf die Privatwirtschaft anhand des Gesetzentwurfes der rot-grünen Koalition



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden