Kongress und Präsident der USA im Vergleich: Die Ausweitung der präsidentiellen Einflusssphäre


Hausarbeit, 2009

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Präsident und die Gesetzgebung
2.1 Das präsidentielle Veto
2.2 Executive order

3. Der Haushalt

4. AuBenpolitik

5. Beeinflussung des Stimmverhaltens

6. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit Inkrafttreten der amerikanischen Verfassung im Jahre 1789, legte man dem amerikanischen Volk ein Werk zugrunde, das Ergebnis langjähriger Vorarbeit und Kompromiss verschiedener Meinungsträger war. Ein zentraler Aspekt der Verfassung ist die Gewaltenteilung des amerikanischen Staatsapparats, deren Idee wesentlich auf den Schriften des Baron de la Brède et de Montesquieu (1 689-1755), insbesondere dessen Werk De l'esprit des lois (1748) basiert. In diesem wird die Teilung aller staatlichen Gewalt in drei Bereiche beschrieben, nämlich Gesetzgebung (Legislative), Vollzug (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sind diese drei Organe im Wesentlichen auf drei Institutionen verteilt: Die Legislative tritt in Form des Kongresses in Erscheinung, der sich wiederum in Repräsentantenhaus und Senat unterteilt, die Exekutive wird vom Präsidenten verkörpert und die Judikative besteht aus dem Obersten Gerichtshof (supreme court). Kongress, Präsident und Oberster Gerichtshof sind zusätzlich in ein System der Gewaltenverschränkung (checks and balances) eingebunden, das einer jeden Institution bestimmte Kontrollmechanismen fiber die jeweils anderen zur VerfDgung stellt, so dass keine Institution völlig ungebunden in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich agieren kann.[1]

Zusätzlich zur Gewaltenteilung und ebenso bestimmend fir die Funktionsweise des amerikanischen Staatsapparats ist der Föderalismus in den USA. Wesentliche Eigenschaft des Föderalismus ist das parallele Bestehen zweier Souveräne innerhalb der USA, nämlich der Einzelstaaten einerseits und der Nation (Vereinigte Staaten) andererseits.[2] Diese spezielle Teilung der Macht in Form des Föderalismus kann im erweiterten Sinne ebenfalls als eine Form von Gewaltenteilung interpretiert werden, jedoch nicht in Bezug auf einzelne Institutionen, sondern hinsichtlich der Schaffung zweier Souveräne. Geht man gedanklich noch einen Schritt weiter, so ist auch zwischen den drei Staatsorganen — Legislative, Exekutive und Judikative — und den beiden Souveränen — Einzelstaat und Nation — eine Gewaltenverschränkung zu erkennen, als dass sich zum Beispiel der Präsident im Wesentlichen in der Verantwortung der Gesamtbevölkerung sieht, die Mitglieder des Kongresses ihren Einfluss jedoch eher zugunsten der Wählerschaften der Einzelstaaten geltend machen. Somit nimmt die Wählerschaft des amerikanischen Präsidenten zum Beispiel durch diesen indirekt Einfluss auf die Entscheidungen des Kongresses, dessen Senat von den Parlamenten der Einzelstaaten gewählt wird.

Die beschriebenen Eigenschaften des amerikanischen Staatsapparats — Gewaltenteilung, Gewaltenverschrankung und Föderalismus — bilden zusammen das Geriist fiir die politische Biihne der USA, auf der weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Sie sollten stets im Hinterkopf behalten werden, wenn man sich daran macht, das Zusammenspiel der Institutionen zu analysieren.

In den folgenden Kapiteln wollen wir uns auf die pragenden politischen Institutionen im amerikanischen System, Kongress und Prasident, beschranken und sie daraufhin analysieren, inwieweit das institutionelle Machtegleichgewicht, das von den Griindungsvatern der Verfassung beabsichtigt wurde, Bestand hat, und inwiefern Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Kongress und Prasident dazu gefiihrt haben, dass die Kontrolle einzelner politischer Bereiche auf Seite des Prasidenten wechselte. In welchen Bereichen hat der Prasident seine Macht ausweiten können und wie hat er dies bewerkstelligt? Welche Umstande und Gegebenheiten haben dazu beigetragen, dass dies geschah? Welche Rolle spielt die Verfassung und deren Interpretation hinsichtlich der Kompetenzverschiebung? Wie beeinflusst das Stimmverhalten des Abgeordnet den Prasidenten und wie wird es beeinflusst? Die wesentliche Frage lautet: Wie hat der Prasident iiber die Zeit hinweg seine Einflusssphare gegeniiber dem Kongress ausweiten können? Diese Fragen zu beantworten ist Ziel dieser Arbeit. Da allerdings knapp 220 Jahre seit Inkrafttreten der amerikanischen Verfassung vergangen sind, wird sich diese Arbeit auf den Zeitraum des 20. Jahrhunderts konzentrieren, um der Aufgabe qualitativ gerecht werden zu können. Zunachst werden die unterschiedlichen Einfliisse des Prasidenten auf die Gesetzgebung untersucht, die verfassungsgemaB Hauptaufgabe des Kongresses ist, bevor weitere Aspekte wie die Haushalts-, AuBenpolitik und Offentlichkeitsarbeit analysiert werden.

2. Der Präsident und die Gesetzgebung

Der amerikanische Prasident nimmt in vielerlei Hinsicht Einfluss auf die Prozesse der Gesetzgebung. Dabei bedient er sich einerseits Mitteln, die ihm per Verfassung zustehen und in dieser explizit erwahnt werden (Vetorecht), andererseits interpretiert er die Verfassung in einer Art und Weise, die es ihm ermöglicht seine Kompetenzen auszuweiten (executive order), wobei dies in den meisten Fallen mit der Verfassung zu vereinbaren ist, das heiBt, wenn der Oberste Gerichtshof dabei keine Verfassungswidrigkeit feststellt. Es muss zudem noch zwischen der direkten und indirekten prasidentiellen Beeinflussung der Gesetzgebungsverfahren und des Kongresses differenziert werden. So kann der Prasident wie bereits erwahnt per Veto einen Gesetzesentwurf des Kongresses verwerfen (direkte Beeinflussung), er kann jedoch auch durch Offentlichkeitsarbeit Einfluss auf das Verhalten des Kongresses nehmen (indirekte Beeinflussung). Oft verschmelzen jedoch beide Beeinflussungsarten in der Gesetzgebung und eine Differenzierung ist nur schwer möglich. Im Folgenden analysieren wir das Zusammenspiel zwischen Prasident und Kongress anhand eines Beispiels, welches das Veto betrifft.

2.1 Das präsidentielle Veto

Der offensichtlichste, da in der Verfassung verankerte, Zusammenhang zwischen Prasident und Kongress in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren ist zunachst die Möglichkeit des Prasidenten einen Gesetzesentwurf des Kongresses per Veto zu stoppen, wobei dieses Veto wiederum vom Kongress durch eine Zweidrittelmehrheit — sowohl in Reprasentantenhaus als auch Senat — auBer Kraft gesetzt werden kann und das Gesetz somit verabschiedet wird (Artikel 1, Absatz 7 der Verfassung).

Nüchtern betrachtet und mathematisch gesehen, scheint die Verfassung dem Prasidenten mit dem Vetorecht einen Vorteil im Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Kongress zu verschaffen, da die Hürde, eine Zweidrittelmehrheit im Kongress zu erreichen ungleich höher ist, als die eines Individuums zwischen zwei Möglichkeiten zu entscheiden. Allerdings spielen viele Faktoren eine Rolle, die dafür bestimmend sind, ob überhaupt vom Vetorecht Gebrauch gemacht wird, zu welchem Zweck vom Vetorecht gebraucht gemacht wird und wie die Aussichten auf Erfolg beschaffen sind, dass ein abgegebenes Veto nicht überstimmt wird. Im Folgenden wird der Prozess des Gesetzgebungsverfahrens, das sich zwischen dem Prasident und Kongress abspielt durchleuchtet und besonders die Aspekte analysiert, die die Einflüsse der Institutionen auf das Veto verdeutlichen.

Sollte ein Gesetzesentwurf dem Prasidenten missfallen, so wird er in den meisten Fallen nur dann ein Veto einlegen, wenn er davon ausgeht, dass dieses Veto auch Bestand haben wird, also das Gesetz nicht durch den Kongress überstimmt wird. An dieser Stelle ist allerdings zwischen zwei unterschiedlichen Motiven seitens des Prasidenten zu unterscheiden, da er einerseits ein Veto einlegen kann, um das Gesetz zu verhindern — wie jüngst geschehen, als der Kongress ein Gesetz zum zeitlich festgelegten Abzug der amerikanischen Streitkrafte im Irak vorlegte[3] — oder aber, um den Gesetzesentwurf zwar in seinen Grundzügen beizubehalten, jedoch Teile des Gesetzes zu andern. Bei zweiter Variante geht der Prasident davon aus, dass der Kongress nicht die nötige Stimmgewalt aufweisen kann, um sein Veto zu ubergehen. Da der Kongress sich wissentlich nicht in der Lage sieht, das Gesetz mittels einer Zweidrittelmehrheit dennoch zu verabschieden, aber nicht möchte, dass das Gesetz gar nicht verabschiedet wird, andert der Kongress das vom Prasidenten abgelehnte (und mit Abanderungsvorschlagen versehene) Gesetz, so dass der Prasident schlieBlich seine Gesetzesverbesserungen durchsetzen kann.[4]

Ein prasidentielles Veto kann aber auch ein Zeichen von Schwache sein. Einem ausgearbeiteten Gesetzesentwurf, der dem Prasidenten vorgelegt wird, damit dieser ihn unterschreiben mag, ist in den meisten Fallen eine Gesetzgebungsinitiative des Prasidenten vorausgegangen. Bei der Rede zur Lage der Nation stellt der Prasident seine politischen Vorhaben dem Kongress vor, welche er in seiner Amtszeit bewerkstelligen möchte (Artikel 2, Absatz 3 der Verfassung). Meist sind das Vorhaben, die bereits im Wahlkampf an die Offentlichkeit getragen wurden und somit haufig in der Rede zur Lage der Nation auftauchen, um sich nicht dem Zorn des Volkes auszusetzen. Zudem befindet sich der Prasident in Kontakt zu Abgeordneten, die nach seinen Vorstellungen Gesetzesentwurfe einbringen und versuchen durchzubringen. Da der Prasident als ein Hauptakteur in der Initiierung von Gesetzesvorhaben gesehen wird und sich der Kongress mit seinen Anliegen somit auseinandersetzt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, kann das Veto eines Prasidenten auch darauf zurDckgefDhrt werden, dass er sich mit seinen Gesetzesvorschlagen im Kongress nicht genug Verhör geschafft hat oder diese misinterpretiert wurden. Ein Veto in diesem Fall ware ein Eingestandnis dafiir, sich politisch nicht durchgesetzt zu haben, also ein Zeichen von Schwache.[5]

Werden also die Umstande mit in Betracht gezogen, mit denen ein Prasident konfrontiert wird, wenn er zwischen seiner einwilligenden Unterschrift und einem Veto abwagen muss, scheint der Vorteil dieses Rechts im Gesetzgebungsverfahren zu schwinden, ist jedoch trotz alledem ein effektives Mittel. Tatsachlich bestehen neben den eben aufgefiihrten Verknüpfungen noch weitere externe Faktoren, die den Entscheidungsprozess des Prasidenten beeinflussen auf die hier nicht naher eingegangen werden kann.

[...]


[1] Vgl. GINSBERG, Benjamin, LOWI, Theodore J. und WEIR, Margaret (2007). We the people. An introduction to American politics. 6. Auflage. New York: W. W. Norton & Company, S. 50 f.

[2] Vgl. ebd., S. 52.

[3] Vgl. SPIEGEL ONLINE (24.04.2007). Demokraten setzen Bush Termin für Irak-Abzug. Online im Internet: URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,478980,00.html (Stand: 27.05.2007).

[4] Vgl. SMITH, Steven S., ROBERTS, Jason M. und VANDER WIELEN, Ryan J. (200 6). The American Congress. 4. Auflage. New York: Cambridge University Press, S. 27 6 ff.

[5] Vgl. FOLEY, Michael und OWENS, John E. (199 6). Congress and the presidency. Institutional politics in a separated system. Manchester: Manchester University Press, S. 303 f.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Kongress und Präsident der USA im Vergleich: Die Ausweitung der präsidentiellen Einflusssphäre
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Das politische System der USA
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
14
Katalognummer
V134263
ISBN (eBook)
9783640417179
ISBN (Buch)
9783640412723
Dateigröße
443 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Executive Order, Kongress, Präsident, Präsidentielles Veto, Gewaltenteilung, Exekutive, Legislative, Judikative, Checks And Balances, Repräsentantenhaus, Senat, Föderalismus, Kompetenzverschiebung, Executive Agreement, USA, Parlament, Veto
Arbeit zitieren
Jakob Weber (Autor:in), 2009, Kongress und Präsident der USA im Vergleich: Die Ausweitung der präsidentiellen Einflusssphäre, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134263

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