Anforderungen an internes und externes Rating für Kredite deutscher Banken aus ökonomischer und aufsichtlicher Perspektive


Diplomarbeit, 2002

78 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Erläuterung grundlegender Begriffe
2.1 Das Rating
2.1.1 Begriffsbestimmung des Rating
2.1.2 Abgrenzung des externen vom internen Rating
2.1.3 Methoden der Ratingerstellung
2.2 Banken und das Bankensystem in Deutschland
2.2.1 Definition der Bank
2.2.2 Das Bankensystem
2.3 Der Bankkredit
2.3.1 Einordnung des Bankkredits in Fremdfinanzierungsformen
2.3.2 Definition des Bankkredits
2.4 Lösungsansätze für Probleme aus Informationsasymmetrien
2.4.1 Unvollkommene Informationen als besondere Problematik in der Gläubiger-Schuldner-Beziehung
2.4.2 Agency-Theorie im Rahmen des neoinstitutionalistischen Ansatzes
2.5 Instrumentarien der Bankenaufsicht

3 Ziele und Anforderungen an das Rating aus ökonomischer Perspektive
3.1 Ziel und Anreizeffekte zur Durchführung eines Rating aus ökonomischer Perspektive verschiedener Interessengruppen
3.1.1 Aus Sicht der Banken
3.1.2 Aus Sicht der Kreditnehmer
3.1.3 Aus Sicht der Ratingagenturen
3.1.4 Aus Sicht der Bankenaufsicht
3.2 Anforderungen an Ratings aus ökonomischer Perspektive der verschiedenen Interessengruppen
3.3 Differenzierung der Anforderungen an externes und internes Rating

4 Ziele und Anforderungen an das Rating aus aufsichtlicher Perspektive
4.1 Ziele aus aufsichtlicher Perspektive
4.1.1 Allgemeine Ziele der Bankenaufsicht
4.1.2 Spezifische Ziele der Bankenaufsicht durch Ratings
4.2 Die Anforderungen an Ratings durch das Basler Konsultationspapier
4.2.1 Veränderungen der Anforderungen: Von Basel 1 zu Basel 2
4.2.2 Anforderungen an externes Rating durch das Standardverfahren
4.2.3 Anforderungen an die auf internen Ratings basierenden Ansätze
4.2.4 Zusätzliche Anforderungen für den „fortgeschrittenen“ IRB-Ansatz
4.3 Grundsätze ordnungsgemäßen Ratings

5 Abgleich von ökonomischen mit aufsichtlichen Anforderungen an Ratings
5.1 Gemeinsame Ziele und Zielkonflikte zwischen Aufsicht, Banken, Kreditnehmer und Ratingagenturen
5.2 Auswirkungen der spezifischen Zielsetzungen der Interessengruppen auf die Anforderungen an Ratings
5.3 Praktikabilität und Grenzen des externen und internen Ratings im Vergleich

6 Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Definition klassischer Ratingskalen

Abb. 2: Rating criteria of agencies and banks

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Nach dem neuen Basler Abkommen, das voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft treten wird, soll die Bonität der Schuldner zukünftig die Grundlage für die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung der Banken für Kredite bilden. Derzeit gelten noch die Regelungen vom ersten Basler Eigenkapitalakkord von 1988, nach dem die Banken Kredite an Unternehmen mit 8 % des Kreditvolumens durch Eigenkapital unterlegen müssen, ohne die Bonität des Schuldners dabei zu berücksichtigen.[1] Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 wird durch das zweite Basler Konsultationspapier abgelöst werden mit dem Ziel, eine den Ri­siken angepasstere Eigenkapitalhinterlegung zu schaffen, um die Sicherheit, Solidität und Effizienz des gesamten Finanzsystems zu erhöhen.[2] Dadurch ent­steht eine neue Ausgangslage für die Risikobeurteilung der Kreditnehmer.

Der zunächst favorisierte Vorschlag vom Basler Ausschuss zur Bestimmung des Risikos von Krediten war die ausschließliche Verwendung externer Ra­tings.[3] Für die amerikanische Wirtschaft wäre dieser Vorschlag ohne grö­ßere Anpassungsprobleme relativ einfach und schnell zu realisieren, da dort ohnehin die meisten Unternehmen über ein externes Rating verfügen. Zudem spielt dort die Finanzierung über den Kapitalmarkt eine wesentlich größere Rolle.[4] Die deutschen Banken und Wirtschaftsinteressenverbände haben jedoch die Aner­kennung von internen Ratingverfahren durch den Basler Ausschuss nach zähen Verhandlungen durchgesetzt. Durch die in Deutschland bestehende Ra­tinglücke wurden für die meisten deutschen Banken jahrelang erhebliche Wett­bewerbsnachteile befürchtet, wenn die Feststellung der Kreditnehmerbo­nität ausschließlich durch externe Ratings erlaubt worden wäre.[5] Durch die Anerken­nung der internen Ratingverfahren durch den Basler Ausschuss stellt dieser neben den Anforderungen an externes Rating entsprechend auch Anfor­derungen an internes Rating.

Externes als auch internes Rating gewinnt durch die neuen Zielvorstellungen des Basler Ausschusses erheblich an Bedeutung, da es zukünftig die Basis für die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung von Banken bildet. Unabhängig von dieser aufsichtlichen Perspektive hat sich in jüngster Vergangenheit aber auch aus rein ökonomischen Gründen der Einfluss des Unternehmensratings als Bonitätsmaßstab für die Einschätzung von Kreditrisiken verstärkt.[6]

Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern die vom Basler Ausschuss formulierten aufsichtlichen Anforderungen zur Einrichtung von Ratings auch aus rein ökonomischer Sicht als geeignet erscheinen. Im Rahmen dieser Fragestellung untersucht die vorliegende Arbeit insbesondere, ob die sich aus der ökonomischen Perspektive ergebenden Anforderungen durch die im Entwurf zu Basel 2 formulierten, regulatorischen Richtlinien an internes und externes Rating erfüllt werden bzw. in welcher Form sich Potenziale für einen ökonomischen Effizienzgewinn ergeben.

Dabei ist zunächst die grundsätzliche Tauglichkeit eines externen und internen Ratings als Instrument zur Reduzierung von Informationsasymmetrien in der Gläubiger-Schuldner-Beziehung zu untersuchen. Nur wenn ein Rating die
Agency-Prob­lematik zwischen Gläubiger und Schuldner lösen kann, bildet es eine geeig­nete Grundlage für eine risikoadäquate Eigenkapitalhinterlegung der Banken. Hierbei ist eine differenzierte Betrachtung nach internem und externem Rating sinnvoll. Es ist zu untersuchen, ob ein internes Rating bei der Beurteilung der Bonität eines Un­ternehmens zu anderen Ergebnissen kommt als ein externes Rating bzw. ob eventuell das eine Instrument dem ande­ren überlegen ist. Zudem erscheint im Hinblick auf die praktische Umsetzung eine Beurteilung der einzelnen Ratinginstrumente hinsichtlich ihrer Eignung aus der Perspektive der beteiligten Interessengruppen sinnvoll.

1.2 Gang der Untersuchung

Die Untersuchung der Aufgabenstellung, die Anforderungen an internes und externes Rating für Kredite deutscher Banken aus ökonomischer und aufsicht­- licher Perspektive zu betrachten, wird neben Kapitel 1, der Einführung, und Kapitel 6, der Schlussbe­trachtung, in vier weitere Kapitel unterteilt.

In Kapitel 2 werden zunächst die grundlegenden Begriffe, die für diese Arbeit relevant sind, erläutert und definiert. Des Weiteren wird darauf eingegangen, warum das Rating als ein geeignetes Instrument erscheint, um Informationsasymmetrien in der Gläubiger-Schuldner-Beziehung zu reduzieren. Hierbei wird insbesondere auf die Agency-Theorie eingegangen, da sie für den weiteren Verlauf der Arbeit von grundlegender Bedeutung ist.

In Kapitel 3 wird zunächst auf die ökonomische Perspektive der vorliegenden Problemstellung eingegangen. Dazu werden die Ziele der am Rating beteiligten Interessengruppen festgestellt. Aus diesen werden dann die Anforde­rungen an das Rating aus ökonomischer Perspektive der beteiligten Interessengruppen abgeleitet. Die Differenzierung nach externen und internen Ratings wird erst vorgenommen, nachdem die gemeinsamen Anforderungen inter­ner und externer Ratings aufgezeigt worden sind.

Anschließend wird in Kapitel 4 die aufsichtliche Perspektive auf die Rating-Problematik behandelt. Aus den Zielen der Bankenaufsicht werden zunächst die resultierenden Anforderungen abgeleitet. Dabei ist bereits an dieser Stelle eine Differenzierung nach externen und internen Ratings notwendig, um den Richtlinien des Basler Auschusses gerecht zu werden. Zuvor erfolgt eine Gegenüberstellung der wesentlichen inhaltlichen Änderungen des neuen Bas­ler Kon­sultationspapiers im Vergleich zu den alten Basler Eigenkapitalrichtlinien von 1988. Abschließend wird auf die GARP eingegangen, die einen Kriterienkatalog mit Richtlinien zur Entwicklung und Verbesserung von Ra­tingsystemen bilden, und somit sowohl auf die ökonomische als auch die aufsichtliche Perspektive eingeht.

In Kapitel 5 erfolgt aufbauend auf den gelegten Grundlagen die Behandlung der Kernfragestellung. Das Analyseraster besteht aus drei Teilen. Dabei werden zunächst die gemein­samen Ziele und Zielkonflikte der beteiligten Interessengruppen in einer direk­ten Gegenüberstellung herausgearbeitet. Anschließend werden die aus den Zielsetzungen der unterschiedlichen Interessengruppen resultierenden Auswirkungen auf die Anforderungen untersucht. Abschließend werden die Zielumset­zungsmöglichkeiten durch interne und externe Ratinginstrumente im Vergleich diskutiert und Grenzen von Ratings als Instrumente zur Reduzierung von In­formationsasymmetrien aufgezeigt.

2 Erläuterung grundlegender Begriffe

2.1 Rating

2.1.1 Begriffsbestimmung des Rating

Als erstes ist die Wortbedeutung des Rating näher zu erläutern. Das Verb „to rate“ stammt aus dem Englischen und kann mit bewerten bzw. abschätzen übersetzt werden.[7] Ein Rating ist demnach eine Methode zur Bewertung der Bonität eines bestimmten Objekts. Ziel ist eine Klassifikation von Finanztiteln und den dahinterstehenden Emittenten nach qualitativen und quantitativen Maßstäben.[8] Durch ein Rating werden Unternehmen, Länder, Anleihen, Aktien und sogar einzelne Projekte nach ihrer Ertragskraft, Zahlungsfähigkeit und Sicherheit bewertet.[9] Das Ergebnis des Ratingprozesses verdichtet die komple­xen Zusammenhänge der Bonitätsbeurteilung zu einer einzelnen Kennzahl.[10] Die bekanntesten Skalen sind die von Moody´s Investor Service und der Stan­dard & Poor´s Corp., die sich sehr ähneln. Die Standard & Poor´s Skala reicht von der sog. „Triple A-Adresse“ mit zweifelsfreier Bonität bis zum „D“ als einer Adresse im Zahlungsverzug.[11] Dadurch werden Emissionen bzw. Emitten­ten in klar erkennbare und vordefinierte Kategorien eingeordnet.[12]

Diese Arbeit konzentriert sich insbesondere auf das Kredit-Rating, welches die Beurteilung von Kreditrisiken umfasst. Es misst die Eignung des Schuldners, seine Verbindlichkeiten in vollem Umfang fristgerecht abzugelten.[13] Es besteht eine enge Verbindung zur herkömmlichen persönlichen und materiellen Kre­ditwürdigkeitsprüfung der Banken, die jedoch qualitative Aspekte, im Unter­schied zum Kredit-Rating, nur unzureichend berücksichtigt.[14] Ratings verarbei­ten einerseits qualitative Informationen, die sich aus den Managementfähig­keiten ergeben und quantitative Informationen, die sich aus der Analyse von Jahresabschlüssen und Finanzplänen ableiten lassen.

Neben dem Kredit-Rating besteht das Emittentenrating, das sich nicht auf ei­nen einzelnen Finanztitel bzw. Kredite konzentriert, sondern auf die Bonität

der gesamten wirtschaftlichen Einheit bezieht.[15] Ausgestaltung und Besicherun­gen der einzelnen Emissionen eines Emittenten werden hier nicht beachtet.[16] Das Emissionsrating beurteilt einen genau definierten Finanztitel ei­nes Emittenten, deren Bewertung aufgrund von vor- und nachrangigen Ver­bindlichkeiten unterschiedlich ausfallen kann.[17] Zudem ist das Aktienrating zu erwähnen, das auf die Bewertung von Eigenkapital ausgerichtet ist. Die Ana­lyse einer Aktie oder eines Investmentfonds beurteilt die Kurspotenziale und Renditeaussichten für den Anleger. Hier stehen die Chancen des Aktionärs im Vordergrund, mehr als die drohenden Ausfallrisiken für den Gläubiger eines Kredits oder einer Anleihe.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Definition klassischer Ratingskalen[19]

2.1.2 Abgrenzung des externen vom internen Rating

Die Erstellung eines Rating erfolgt entweder durch eine unabhängige Rating­agentur oder durch eine Bank. Die Motive unterscheiden sich jedoch wesent­lich. Eine Ratingagentur hat sich auf die Durchführung externer Ratings spe­zialisiert, zumeist für Darlehensnehmer der öffentlichen Hand und fremdfinan­zierte Unternehmen. Die Agentur ist dabei nicht in den Prozess des Under-

writing verwickelt und trägt somit nicht das Risiko eines Zahlungsausfalls. Das Ratingergebnis wird der Öffentlichkeit publik gemacht, wobei der Ratingpro­zess an sich verschlossen bleibt.[20] Der Auftrag zur Durchführung eines Rating durch eine Ratingagentur erfolgt bei Schuldtiteln beinahe ausschließlich durch den Emittenten[21] gegen Bezahlung. In den USA haben „anerkannte“[22] Rating­agenturen eine lange Tradition, die bereits in der ersten Hälfte des letzten Jahr­hunderts ihre ersten Ratings veröffentlichten.[23] In Europa hingegen ist erst in den letzten Jahren ein Markt für Ratingagenturen entstanden. Die stark regle­mentierten Finanzmärkte und unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften ließen in Europa ein einheitliches Ratingsystem zunächst nicht zu. Im Zuge des europäischen Integrationsprozesses mit der Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion sind speziell in Deutschland einige unabhängige Agenturen entstanden, die sich insbesondere auf das Rating von kleinen und mittelständi­schen Unternehmen konzentrieren.[24] Davor haben Ratings in Deutschland nur bei internationalen Konzernen, die sich ihre Mittel über die internationalen Kapitalmärkte beschaffen, an Bedeutung erlangt. Die drei renommiertesten Ratingagenturen Moody´s, Standard & Poor´s und Fitch IBCA stammen alle aus den USA.[25]

Die Bonitätsprüfung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen erfolgt in Deutschland zumeist durch den Gläubiger selbst. Es handelt sich dabei um ein internes Rating der Banken.[26] Interne Ratings messen das Risiko, welches die Banken als Kreditgeber eingehen. Die Informationen, die eine Bank durch die Erstellung eines internen Rating erhält, betrachtet sie als ihr Eigentum und werden in der Regel nicht veröffentlicht.[27] Dem Kreditnehmer entstehen dem­nach keine direkten Kosten für die Beurteilung seiner Bonität. Der Aufwand für die Bereitstellung interner Ratingverfahren wird auf alle Kreditnehmer um­gerechnet.[28]

Während sich die Wissenschaft mit der Gültigkeit und Zuverlässigkeit von externen Ratingverfahren seit langer Zeit beschäftigt, gibt es zu der Methodo­logie interner Ratings bisher nur vereinzelt veröffentlichte Literatur.[29]

2.1.3 Methoden der Ratingerstellung

Ausschlaggebend für die Qualität eines Ratingurteils sind die Methodik und die Informationen, die einer Bonitätsbeurteilung zugrunde liegen.[30] In der Pra­xis existiert eine Vielzahl von Verfahren, um ein Ratingergebnis zu erhalten[31], d.h., die Wahrscheinlichkeit für das Adressausfallrisiko abzuleiten sowie die Höhe des Verlustes bei Ausfall zu bestimmen.[32] Der grundlegende Unterschied liegt im Grad der Objektivität eines Ratings. Subjektive Verfahren sind vom spezifischen Know-how des Ratinganalysten geprägt[33] und damit nur schwer für Außenstehende nachvollziehbar bzw. überprüfbar. Die objektiven Rating­verfahren gelangen über mathematische/statistische Verfahren zur Klassifika­tion eines bestimmten Analyseobjekts, sind dabei jedoch auf quantitative In­formationen beschränkt.[34] Wichtigste Kriterien hierbei sind die Vergleichbar­keit sowie die Nachvollziehbarkeit der Herleitung der Ergebnisse. Faktisch sind im Prozess der Ergebnisfindung objektive Elemente mit subjektiven ver­mischt.[35]

Je nach zu bewertendem Objekt scheinen unterschiedliche Ratingverfahren und Informationen erforderlich zu sein. Dies wird deutlich, wenn man sich die un­terschiedlichen Risikodeterminanten einzelner Underlyings vor Augen hält. Bei der Bewertung von Staatskrediten spielen makroökonomische und politi­sche Faktoren eine übergeordnete Rolle, bei Krediten an Unternehmen hinge­gen sind die Investitionsprojekte und Managementfähigkeit entscheidend.[36] Das typische heute angewandte Verfahren ist die sog. „Scoring Methode“. Sie vertraut auf einem genau definierten Kriterienkatalog, bei dem jeder Punkt einzeln bewertet wird. Die einzelnen Punkte werden gewichtet und anschlie-­

ßend aufaddiert, um die Gesamtpunktzahl zu erhalten. Das Ergebnis wird dann der entsprechenden Ratingklasse zugeordnet.[37] Auch die internen Ra­tingsysteme der Banken verwenden „Scoring Methoden“ zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten. Gleichung 1 definiert dieses Mo­dell. Spezifiziert wird eine Anzahl unterschiedlicher Kriterien ai, eine gleiche Anzahl von Wertfunktionen vi und eine typischerweise lineare Aggregations­regel mit dem Gewicht ki.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unterscheidungen zwischen den einzelnen Banken existieren hinsichtlich der Gewichtung einzelner Kriterien, insbesondere den qualitativen Kriterien. Das umfasst die Abschätzung der Managementqualität sowie die Zukunftsaussich­ten eines Unternehmens in einem bestimmten Markt.[38]

Die Verfahren der einzelnen Banken und der externen Ratingagenturen unter­scheiden sich hinsichtlich der verwendeten Ratingkriterien bzw. der eingesetz­ten Informationen nur unwesentlich. Siehe dazu die folgende Abbildung[39], in der die verwendeten Ratingkriterien von S&P, Moody`s und typischen Banken verglichen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Rating criteria of agencies and banks[40]

2.2 Banken und das Bankensystem in Deutschland

2.2.1 Definition der Bank

Eine Bank ist ein „Unternehmen, das durch Verknüpfung der bankbetrieb­lichen Produktionsfaktoren geld- oder kreditbezogene Dienstleistungen er­stellt“.[41] Banken haben sowohl volkswirtschaftliche als auch einzelwirtschaft­liche Funktionen zu erfüllen.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht schaffen sie einen „Liquiditätsausgleich inner­halb des dem Wertestrom der Sachgüter und Dienstleistungen entgegengerich­teten Geldstroms durch Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation.“[42] Eine kreditgebende Bank ist ein Vermittler zwischen Investoren und Kreditneh­mern, indem sie langfristige Einlagen in kurzfristige Kredite und umgekehrt

transformieren.[43] Im Rahmen der Globalisierung des Finanzsektors und der zunehmenden Konkurrenz durch ausländische Banken hat sich der Druck auf die Renditen erhöht, weswegen Banken neben ihrer traditionellen Rolle als Fi­nanzintermediär zunehmend eine Funktion als Risikointermediär einnehmen. Innovative Finanzinstrumente machen es den Banken möglich, die verschie­densten Risiken ihrer Kunden zu übernehmen mit dem Ziel, diese weiterzulei­ten oder zu optimieren.[44]

Die einzelwirtschaftlichen Funktionen sind die Umtauschfunktion, die Depot­funktion, die Transportfunktion sowie die Finanzierungsfunktion.[45] Eine Legalde­finition für Kreditinstitute findet sich im § 1 KWG wieder.[46]

2.2.2 Das Bankensystem

Das in Deutschland vorherrschende Bankensystem ist das sog. Universalban­kensystem. Dieses ist von dem Trennbankensystem der angelsächsischen Län­der zu unterscheiden. Universalbanken bleibt es überlassen, welche Bank­dienstleistungen sie anbieten möchten. Im Gegensatz dazu werden in den USA das Einlagen- und Kreditgeschäft vom Effektengeschäft institutionell getrennt, um eventuellen Interessenkonflikten vorzubeugen.[47] Gliedert man anhand der rechtlichen Organisationsformen, dann lassen sich die Universalbanken in Deutschland in Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Banken und genossen­schaftliche Banken unterscheiden. Daneben stehen noch Spezialbanken, die nur Teilbereiche der Bankgeschäfte ausführen. Beispielshalber sind hier die Hypothekenbanken und Bausparkassen zu nennen.[48] Wenngleich sich all diese Banken mit ihren Organisationsformen, Rechtsformen und Aufgabenstellungen beträchtlich voneinander unterscheiden, so stehen sie mit der Bonitätsprüfung ihrer Schuldner alle vor dem Problem der Überwindung der Informations­asymmetrien.

2.3 Der Bankkredit

2.3.1 Einordnung des Bankkredits in Fremdfinanzierungsformen

Die Einordnung des Bankkredits in die verschiedenen Arten der Fremdfinan­zierung lässt sich durch die Bestimmung der Herkunft des Kapitals vornehmen. Dabei sind die Kreditgeber, die über den Leistungsprozess mit dem Schuldner in Verbindung stehen, von denen abzugrenzen, die ohne eine Verbindung zum Leistungsprozess Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die an erster Stelle ge­nannten sind die Lieferanten und Kunden, die in Form von Lieferantenkrediten und Anzahlungen dem Unternehmen einen Kredit gewähren. Die an zweiter Stelle genannten Finanzkreditgeber schließen die Banken mit ein, die die Wirt­schaft mit Krediten unterschiedlichster Ausprägung versorgen. Dazu gehören Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Akzeptkredite, Lombardkredite und Darlehen.[49]

2.3.2 Definition des Bankkredits

Ein Kredit ist „i.e.S. die Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit“ und „i.w.S. das Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft, Schuldverpflichtungen zu erfüllen“.[50] Für die Überlassung eines Kredits ist in der Regel ein Zins zu zahlen. Dies beruht auf der Einschätzung, dass der gegenwärtige Besitz von Geld höher eingeschätzt wird als der zukünftige.[51] Der Kreditgeber wird für die Nutzeneinbuße der zeitweisen Überlassung des Geldes durch den Zins ent­schädigt.[52] Zudem sollte im Zinssatz ein Risikoaufschlag enthalten sein, der das Kreditausfallrisiko ausdrückt, d.h. die Gefahr für den Kreditgeber, dass der Schuldner den vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht mehr oder nur noch teilweise nachkommen kann.[53] Um das Kreditausfallrisiko adäquat bestimmen zu können, müssen die Informationsasymmetrien zwischen Gläubiger und Schuldner aufgedeckt werden.

2.4 Lösungsansätze für Probleme aus Informationsasymmetrien

2.4.1 Unvollkommene Informationen als besondere Problematik in der Gläubi­ger-Schuldner-Beziehung

Eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung entsteht durch den Abschluss eines Kre­ditvertrages. Daraus entstehen sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner Rechte und Pflichten, die aus dem Kreditvertrag hervorgehen.[54]

Das Grundproblem in der Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner sind die bestehenden Informationsasymmetrien. Der Gläubiger benötigt vom Schuldner umfassende Informationen, um dessen Situation angemessen ein­schätzen zu können. Nach der Informationstheorie gibt es jedoch mehrere Ur­sachen, die unvollkommene Informationsstände des Gläubigers hervorrufen. Diese können sich durch unvollständige Informationsübertragung, durch Unbe­stimmtheit der Informationen und durch Unsicherheit, d.h., die Gefahr, dass sich Informationen im Nachhinein als falsch erweisen, ausdrücken. Die Folge sind heterogene Informationsstrukturen, die zu ungleich verteilten Informations­ständen führen. Im Kreditgeschäft verfügen die potenziellen Schuldner über Informationsvorsprünge gegenüber ihren Gläubigern. Die In­formations-vorsprünge wirken sich auf den Entscheidungsprozess und die Handlungsweisen der Vertragspartner aus. Sie bewirken in der Regel Verhal­tensunsicherheiten, die sich auf die Kreditentscheidung und die Kredit­konditionen auswirken. Mit den Auswirkungen asymmetrischer Informations­verteilung auf Prinzipal-Agenten-Beziehungen beschäftigt sich die neoinstitu­tionalistische Finanzierungstheorie. Da die Kreditverträge, die zwischen Gläu­biger und Schuldner vereinbart werden, als Prinzipal-Agenten-Beziehung ge­deutet werden können,[55] wird im Folgenden die Agency-Theorie dargestellt.

2.4.2 Agency-Theorie im Rahmen des neoinstitutionalistischen Ansatzes

Der neoklassische Koordinationsmechanismus über Preise eignet sich nicht für einen Markt, der sich durch asymmetrische Informationsverteilung, Interessen­divergenzen und Unsicherheit auszeichnet.[56] Die Annahme der Informations-

effizienz, d.h., dass alle Teilnehmer im Markt dieselben Informationen besitzen sowie diese unendlich schnell und friktionslos beschaffen können[57], machen einen Informationsintermediär zur Reduzierung von Informationsasymmetrien überflüssig.

Die neoinstitutionalistische Finanzierungstheorie scheint dazu besser geeignet, da sie die Effekte asymmetrischer Informationsverteilung und opportunistisches Verhalten der verschiedenen Interessengruppen ausdrücklich berücksichtigt. Die Berücksichtigung der Risiken, die aus Interessendivergenzen und ungleicher Informationsverteilung entstehen, sind der wesentliche Fortschritt gegenüber der neoklassischen Finanzierungstheorie, die nur das leistungswirtschaftliche Risiko und das Kapitalstrukturrisiko berücksichtigt.[58] Der zur Lösung der Probleme aus Informationsasymmetrien entscheidende neoinstitutionalistische Ansatz ist die Agency-Theorie. Agency-Probleme entstehen, wenn sich Interessenkonflikte und Informationsasymmetrien zwischen dem Prinzipal und dem Agenten auf das gesamte Unternehmen auswirken.[59] Ausgangspunkt der Agency-Theorie ist eine kooperative Zusammenarbeit, bei der der Agent im Auftrag des Prinzipals handelt. Die Agency-Beziehung kommt dann zustande, wenn der Agent über besondere Fähigkeiten verfügt, die der Prinzipal gerne ausnutzen würde. Die Agency-Theorie unterstellt, dass beide Parteien versuchen, ihren eigenen Nutzen zu optimieren. Demzufolge kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Agent immer in vollem Umfang die Interessen des Prinzipals berücksichtigt.[60] Durch asymmetrische Informationsverteilung entstehen die Probleme der „Hidden Information“ und „Hidden Characteritics“ vor Eingehen der Vertragsverhandlungen und das Problem der „Hidden Action“ nach Eingehen der Vertragsverhandlungen zwischen Prinzipal und Agent.[61]

Konkretisiert man dieses Problem anhand der Gläubiger-Schuldner-Beziehung, dann resultieren „Hidden Information“ aus Informationsvorsprüngen des Schuldners (Agent) gegenüber dem Gläubiger (Prinzipal). Demnach ist davon

auszugehen, dass der Schuldner seine Bonität und Ertragslage besser einschätzen kann als der Gläubiger.[62] „Hidden Characteristics“ bezeichnet das Problem der richtigen Beurteilung der Fähigkeiten und Charaktere des Schuldners[63], der als Nutzenoptimierer versucht, sich besonders positiv darzustellen. Das Problem der „Hidden Action“ ergibt sich aus den fehlenden Möglichkeiten der Beobachtung des Schuldners (Agent) durch den Gläubiger. Die Folge könnte eine Vermögensschädigung des Gläubigers (Prinzipal) durch Interessendivergenzen mit dem Schuldner (Agent) sein, der durch eigennütziges Handeln versucht, lediglich seine eigenen Interessen wahrzunehmen. Diesen Aspekt bezeichnet man auch als „Moral-Hazard“[64], der einen Gläubiger durch eigennütziges Handeln des Agenten bedroht.[65] Die Konsequenzen aus der Agency Problematik können zu einem Marktversagen führen. Die ökonomische Wirkung asymmetrischer Informationsverteilung auf die Stabilität des Marktes haben Stiglitz/Weiss dargestellt. Deren Untersuchung hat ergeben, dass vorhandene Unsicherheit der Kreditgeber über die Bonität der Schuldner insgesamt zu einer Kreditrationierung führt.[66] Durch das mindere Wissen des Kreditgebers über das Kreditausfallrisiko werden Banken einen entsprechenden Risikozuschlag in den Kreditkonditionen mit einrechnen. Da davon auszugehen ist, dass vornehmlich Unternehmen mit schlechterer Bonität auf ein Kreditangebot der Banken eingehen, entsteht eine Negativauslese, die sog. „Adverse Selektion“, d.h., es verbleiben nur noch Kreditnehmer mit schlechten Risiken am Kreditmarkt, da Unternehmen mit guter Bonität in der Lage sind, sich auf andere Art und Weise zu finanzieren.[67] Ein Zusammenbruch des Marktes erscheint nun um so leichter, je einfacher sich die Kreditnehmer mit einwandfreier Bonität über andere Finanzierungsarten Kapital beschaffen können.[68] Um eine Instabilität des Marktes auf diese Art und Weise zu vermeiden, benötigt dieser ein Instrument, das gute von schlechten Risiken separieren kann[69] und einen Mechanismus, der diese Kreditrisikoseparation entsprechend durch ökonomische Anreize würdigt. Das Rating als Informationsinstrument kann zur Verringerung der Informationsasymmetrien zwischen Gläubiger und Schuldner beitra-

gen, um dadurch den Aufbau von Vertrauen zwischen Prinzipal und Agent zu gewährleisten.[70] Die Bankenaufsicht muss den entsprechenden Anreiz geben, indem sie die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung der Bonität des Kreditnehmers anpasst.

2.5 Instrumentarien der Bankenaufsicht

Die Träger der Bankenaufsicht in Deutschland sind im Wesentlichen das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel, die Deutsche Bundesbank sowie die Bundesregierung. Das BAK ist dabei aus institutioneller Hinsicht das wichtigste Aufsichtsamt[71], dessen Tätigkeit an die Vorschriften des KWG gebunden ist.[72] Reglementiert wird der Bankensektor in Deutschland im Wesentlichen durch das Gesetz über das Kreditwesen, das Gesetz über den Wertpapierhandel und das Gesetz über die Deutsche Bundesbank. Das KWG setzt quantitative Strukturnormen und qualitative Verhaltensregeln fest, die bei Missachtung zu bankaufsichtlichen Schritten führt. Zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems begrenzt das KWG die Größe einzelner Kredite und verlangt ein angemessenes haftendes Eigenkapital sowie eine zu jeder Zeit ausreichende Liquidität.[73] Das jetzige Kreditwesengesetz besteht seit 1962 und wurde seitdem durch zahlreiche Novellierungen an die heutigen Verhältnisse angepasst.[74] Die Grundsätze I und Ia bestimmen Eigenkapitalerfordernisse der Banken und die Grundsätze II und III die Liquiditätserfordernisse der Banken.[75]

Ein internationales Instrumentarium der Bankenaufsicht ist der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Dieser setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsinstanzen der wichtigsten Industrieländer zusammen, der regelmäßig alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammentrifft. Die Papiere des Ausschusses enthalten

allgemeine strategische Richtlinien, nach denen sich die nationalen Aufsichts-instanzen bei der Entwicklung der eigenen Aufsichtsgrundsätze richten kön-nen.[76] Die wichtigsten Aufgaben sind die Schaffung von Richtlinien, die die Sicherheit und Solidität des Finanzwesens fördern, sowie die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit unter den Banken aus unterschiedlichen Ländern.[77]

Die Basler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 (Basel 1) schaffte erstmals einen internationalen Grundkonsens, dessen Struktur den Kern jeder Bankenaufsichtsgesetzgebung bildete. Die Vorschläge des Basler Ausschusses bestimmten maßgeblich die in Brüssel erlassenen Normen zur Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts, die formal in nationales Recht überführt wurden.[78] Somit sind die Regelungen der Basler Eigenkapitalübereinkunft für diejenigen Länder zwingend, die die Umwandlung in nationales Recht vollzogen haben. Die EG-Eigenmittelrichtlinie und die EG-Solvabilitätsrichtlinie wurden von der europäischen Kommission 1989 verabschiedet. Die Umwandlung in deutsches Recht geschah mit der Änderung des § 10 KWG im Rahmen der vierten KWG-Novelle und der Änderung des KWG-Grundsatzes I mit Wirkung zum 1. Januar 1993.[79]

Basel 2 soll die bestehenden Eigenkapitalvorschriften für Banken reformieren. Das endgültige Konsultationspapier des Basler Ausschusses liegt derzeit noch nicht vor. Die endgültige Fassung wird jedoch im Laufe dieses Jahres erwartet. Die Bestimmungen treten dann voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft.[80]

3 Ziele und Anforderungen an das Rating aus ökonomischer Perspektive

3.1 Ziele und Anreizeffekte zur Durchführung eines Rating aus ökonomischer Perspektive verschiedener Interessengruppen

Ein Rating, sei es extern durch eine Ratingagentur oder intern durch eine Bank, ist für die verschiedenen Interessengruppen aus ökonomischer Sicht von Nutzen. Die Ziele und Anreizeffekte zur Durchführung eines Ratings werden im Folgenden aus Sicht der Banken, der Kreditnehmer und von Ratingagenturen

untersucht, um anschließend in Punkt 3.2 und 3.3 die Anforderungen an Ratings daraus abzuleiten. Zudem wird dargestellt, inwiefern die Bankenaufsicht Ziele aus ökonomischer Perspektive verfolgt.

3.1.1 Aus Sicht der Banken

Bevor die spezifischen Ziele, die eine Bank mit der Durchführung eines Ratings verfolgt, konkretisiert werden können ist es sinnvoll, die Formalziele[81] der Banken kurz darzustellen, um zu verstehen, wie die untergeordneten Ziele einzuordnen sind. Im Vordergrund steht dabei eine wirtschaftliche Allokation der knappen Ressourcen, um die bankbetrieblichen Formalziele der Gewinnmaximierung bzw. Rentabilitätssteigerung, Liquidität und Sicherheit gewährleisten zu können. Neben diesen Zielen werden noch die Erhaltung oder Vergrößerung der Eigenkapitalquote, die Stabilisierung oder Ausweitung des Marktanteils sowie die Pflege des Standing genannt.[82]

Bevor man nun auf die konkreten Ziele eingeht, die mit der Durchführung eines Ratings verfolgt werden, müssen die Absichten und Probleme, die mit der Vergabe eines Kredits verbunden sind, geklärt werden. Dabei sind immer die oben genannten Formalziele im Hinterkopf zu behalten. Sieht man hierbei einmal von dem gemeinnützigen Zweck der Sparkassen ab, die rein juristisch andere Ziele als die Gewinnmaximierung verfolgen, will eine Bank durch die Vergabe eines Kredits einen Ertrag erwirtschaften. Ein Problem, das eine Kreditvergabe mit sich bringt, ist das Kreditrisiko, welches bei unzureichender Messung nicht nur den Gewinn einer Bank, sondern auch deren Fortbestand gefährden kann. Das Kreditrisiko wird definiert als „spezifisches Wagnis der Geschäftsbanken bei der Gewährung von Krediten“[83]. Das Kreditrisiko-management als Keimzelle des Risikomanagements[84] befasst sich mit der Messung, Steuerung und Kontrolle von Kreditrisiken. Ziele sind die Vermeidung, Reduzierung und Kompensation von Kreditrisiken sowie die Maximierung der dem Risiko angepassten Kapitalrückflussquote bei gleichbleibendem Risikoausmaß.[85] Das Kreditrisikomanagement stellt für eine Bank eine Kernkompe-

tenz dar, da nur diejenigen Banken, die es verstehen, ihr Kreditrisiko adäquat einzuschätzen, langfristig Wettbewerbsvorteile erringen können. Grund dafür sind unter anderem die neuen Basler Eigenkapitalrichtlinien, welche das Kreditrisiko zur Grundlage der Höhe der Eigenkapitalhinterlegung machen. Dazu müssen die Banken Risikomanagementsysteme entwickeln, die den strengen Anforderungen der Aufsicht Genüge tragen. Der wirtschaftliche Umgang mit dem Eigenkapital als Knappheitsfaktor im bankbetrieblichen Wachstumsprozess ist eine Aufgabe, die durch ein effizientes Risikomanagement bewältigt werden kann.[86] Ziel ist die Verbesserung der Eigenkapitalrendite aus dem Kreditgeschäft, die bei der Identifizierung guter Kreditrisiken durch ein Rating erreicht werden kann.[87] Die Bedeutsamkeit einer adäquaten Einschätzung des Risikos für eine Bank wird deutlich, betrachtet man sich die negative Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen. Die Zahl der Insolvenzen in der BRD hat sich im Zeitraum von 1992-1998 mehr als verdoppelt.[88]

[...]


[1] Vgl. Schmittmann, 2001, S. 38

[2] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001b, S. 2

[3] Vgl. Kirstein, 2000, S. 3

[4] Vgl. Hübner, 1999, S. 131 ff.

[5] Vgl. Sanio, 2001, S. 2

[6] Vgl. o.V., 2001c, S. 1

[7] Vgl. Munsch/Weiß 2001, S. 11

[8] Vgl. Steiner 1992, S. 509

[9] Vgl. Steiner 1992, S. 509

[10] Vgl. Munsch/Weiß 2001, S. 11

[11] Vgl. Abb. 1, S. 5

[12] Vgl. Mattern 1984, S. 374

[13] Vgl. Munsch/Weiß 2001, S. 11

[14] Vgl. Müller, 1996, S. 332

[15] Vgl. Everling, 1999, S. 249

[16] Vgl. Everling, 1991a, S. 151

[17] Vgl. Everling, 1991a, S. 151

[18] Vgl. Munsch/Weis, 2001, S. 25

[19] in Anlehnung an Munsch/Weiß, 2001, S. 15

[20] Vgl. Krahnen/Weber, 2001, S. 5 f.

[21] Vgl. Steiner, 1992, S. 511

[22] als „anerkannte Agentur bezeichnet man solche Institutionen, die von der S.E.C als „nationally recognized statistical rating organisation“, NRSRO, bezeichnet werden, vgl. Müller, 1996, S. 329 o. Leffers, 1996, S. 354

[23] Vgl. Everling, 1991a, S. 151

[24] Vgl. Munsch/Weiß, 2001, S. 67

[25] Vgl. Munsch/Weiß, 2001, S. 67

[26] Vgl. Munsch/Weiß, 2001, S. 7

[27] Vgl. Treacy, 1998, S. 897

[28] Vgl. Stöer, 2001, S. 16

[29] Vgl. Krahnen/Weber, 2001, S. 6

[30] Vgl. Munsch/Weis, 2001, S. 43

[32] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001a, S. 20

[33] Vgl. Munsch/Weiß, 2001, S. 55

[34] Vgl. Munsch/Weiß, 2001, S. 55

[35] Vgl. Hirsch, 1996, S. 659

[36] Vgl. Elsas/Krahnen, 2001, S. 299

[37] Vgl. Krahnen/Weber, 2001, S. 8

[38] Vgl. Krahnen/Weber, 2001, S. 9

[39] Vgl. Abb. 2, S. 9

[40] vgl. Krahnen/Weber, 2001, S. 10

[41] Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 318 f.

[42] Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 318 f.

[43] Vgl. Dichtl/Issing, 1987a, S. 1104

[44] Vgl. Krumnow, 2000, S. 685

[45] Vgl. Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 318 f.

[46] Vgl. Booz/Fischer/Schulte-Mattler, 2000, S. 121 f.

[47] Vgl. Büschgen, 1971, S. 38

[48] Vgl. Büschgen, 1998, S. 98 ff.

[49] Vgl. Wöhe/Bilstein, 1998, S.150 f.

[50] Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 1867

[51] Dies ist die Grundannahme der Agiotheorie, vgl. Dichtl/Issing, 1987a, S. 32

[52] Vgl. Dichtl/Issing, 1987a, S. 1104

[53] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2000, S. 1875

[54] Vgl. Punkt 2.3.2

[55] Vgl. Schiller/Tytko, 2001, S. 33 ff.

[56] Vgl. Blickle-Liedersbach, 1990, S. 1

[57] Vgl. Steiner/Heinke, 1996, S. 583

[58] Vgl. Steiner/Heinke, 1996, S. 607

[59] Vgl. Barnea/Haugen/Senbet, 1985, S. 25

[60] Vgl. Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 56

[61] Vgl. Steiner/Heinke, 1996, S. 608

[62] Vgl. Hartmann-Wendels, 1990, S. 230

[63] Vgl. Steiner/Heinke, 1996, S. 608

[64] Vgl. Jensen/Meckling, 1976, S. 309

[65] Vgl. Steiner/Kölsch, 1989, S. 420

[66] Vgl. Stiglitz/Weiss, 1981, S. 393 ff.

[67] Vgl. Hax/Hartmann-Wendels/von Hinten, 1988, S. 710

[68] Vgl. Spremann, 1990, S. 649

[69] Vgl. Steiner/Heinke, 1996, S. 609

[70] Vgl. Wagner, 1991, S. 77

[71] Vgl. Büschgen, 1998, S. 275

[72] Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S. 11

[73] Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S. 14

[74] Vgl. Büschgen, 1998, S. 254 ff.

[75] „Über den Wortlaut der jeweils gültigen Fassung der Grundsätze wie auch über ihre Einhaltung informiert jährlich der Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank in seinem Anhang über Bankenaufsicht.“ Schulte- Mattler/Traber,1995, S. 15

[76] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001b, S. 7

[77] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001a, S. 7

[78] Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S. 17 f.

[79] Vgl. Schulte-Mattler/Traber, 1995, S. 18

[80] Vgl. o.V., 2001, S. 1

[81] Vgl. Leupold, o.J., S. 17 ff.

[82] Vgl. Büschgen, 2000, S. 507 ff.

[83] Hadeler/Winter/Arentzen, 2000, S. 1875

[84] Vgl. Zeitler, 2000, S. 6

[85] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2000, S. 15

[86] Vgl. Krumnow, 2000, S. 686

[87] Vgl. o.V., 2001a, S. 16

[88] Vgl. Statistisches Bundesamt, 2000, S. 132

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Anforderungen an internes und externes Rating für Kredite deutscher Banken aus ökonomischer und aufsichtlicher Perspektive
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
Note
2,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
78
Katalognummer
V2962
ISBN (eBook)
9783638117791
Dateigröße
603 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rating
Arbeit zitieren
Mark Oliver Pohl (Autor:in), 2002, Anforderungen an internes und externes Rating für Kredite deutscher Banken aus ökonomischer und aufsichtlicher Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2962

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