"Was ist Europa?" Zur Hermeneutik des "Europabegriffs"


Seminar Paper, 2006

22 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Subjektivität der Bedeutung des Wortes
„Europa“

B. Herkunft des Wortes „Europa“
I. Etymologische Betrachtung
II. „Europa“ in der griechischen Mythologie

C. Geographischer Definitionsansatz des „Europabegriffes“
I. Rechtlichte Relevanz der geographischen Abgrenzung des europäischen Territoriums
II. Territoriale Grenzen im historischen Zusammenhang, dargestellt am Beispiel der „Europadefinition“ Herodots (ca. 484-425 vor Christus)
III. Ergebnis

D. Historischer Definitionsansatz des „Europabegriffes“

E. Definitionsansatz auf der Basis der „kulturellen Identität“
I. Begriff der „kulturellen Identität“
II. „Kulturelle Identität“ und Staat
III. „Kultureller Identität“ in Europa
1. „Die Aufklärung“ als Basis einer „kulturellen Identität“ in Europa
2. „Christentum“ als Basis einer „kulturellen Identität“ in Europa

F. Betrachtung zweier aktueller politischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der „Europa-Definition“ respektive mit dem Begriff einer „kulturellen Identität“ in Europa
I. Kritik am Ansatz einer durch eine „Elite“ initiierten „kultureller
Identität“ in Europa
II. EU-Beitritt der Türkei – eine Frage der „kulturellen Identität“

G. Ergebnis und Schlussfolgerung

Literatur

A. Subjektivität der Bedeutung des Wortes „Europa“

Art. 49 EUV regelt i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EUV den Beitritt zur Europäischen Union (EU). Gemäß Art. 49 EUV kann jeder europäische Staat, vorausgesetzt er achtet die in Art. 6 Abs. 1 EUV genannten Grundsätze[1], beantragen, Mitglied der Union zu werden. Die einzige von Beginn an normierte Beitrittsvoraussetzung ist demgemäß, dass der neue Mitgliedsstaat „europäisch“ ist[2]. Tatsächlich fehlt aber bislang sowohl eine Legaldefinition, als auch eine andere Charakterisierung des Europabegriffes, die Allgemeingültigkeit beanspruchen könnte. In der allgemeinen und insbesondere in der politischen Diskussion wird das Wort Europa weitgehend bedenkenlos verwendet, ohne dass seine genaue Bedeutung klar definiert ist. Zu unterscheiden ist das Wort von der Bedeutung des Wortes. Das semantische Kriterium zugrunde gelegt, zeichnen sich Wörter dadurch aus, dass sie Träger einer Bedeutung sind. Die Bedeutung des Wortes ist der Begriff, der durch dieses Wort ausgedrückt wird. Relativistisch betrachtet ist die Bedeutung subjektiv und somit vom jeweiligen Betrachter abhängig. Die Bedeutung existiert nicht a priori, sondern wird vom Betrachter gegeben, sofern keine eindeutige Definition die Bedeutung bestimmt. Da unter Subjektivität die Wahrnehmung des Individuums verstanden wird, unterscheidet sich diese von Mensch zu Mensch erheblich. Die Wahrnehmung wird beispielsweise geprägt durch den Kulturkreis, dem das jeweilige Individuum angehört, durch Schule, Elternhaus und Medienwelt. Hieraus kann gefolgert werden, dass verschiedene Menschen den Begriff Europa unterschiedlich interpretieren und differenzierte Vorstellungen darüber kursieren, was genau unter „Europa“ verstanden werden soll. Vor dem Hintergrund der subjektiven Wahrnehmung von Begriffsinhalten, kann „Europa“ auch als ein Gedankenkonstrukt eines Individuums angesehen werden. Erweist sich dies bereits in der öffentlichen Diskussion aufgrund zwangsläufig auftretender Irritationen und Meinungsverschiedenheiten als problematisch, hat es folgenschwere Auswirkungen auf politische und europarechtliche Fragstellungen. So spielt z. B die Definition des Europabegriffes eine entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Frage, ob die Türkei als ein Teil Europas angesehen werden kann und somit als Beitrittskandidat für die Europäische Union infrage kommt (vgl. Art. 49 EUV). Allein schon dieses Beispiel zeigt deutlich die Unumgänglichkeit einer Klarstellung der Bedeutung des Wortes Europa auf der Basis einer Definition. Aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit und ihres Regelungscharakters darf eine Definition nicht zur Disposition einzelner Individuen stehen.

Die weit reichende und komplexe sprachphilosophische und erkenntnistheoretische Problematik, die mit den Termini „Begriff“, „Bedeutung“ und „Definition“ verbunden ist, kann in dieser Arbeit nicht ausführlicher diskutiert werden. Die vorliegende Schrift beschränkt sich daher im Folgenden auf einige hermeneutische[3] Aspekte, die einen Beitrag zur Charakterisierung des „Europabegriffs“ leisten sollen.

B. Herkunft des Wortes „Europa“

I. Etymologische Betrachtung

Der Name Europa ist eine ursprünglich asiatische Wortschöpfung für „Abendland“, die vom semitischen „ereb“ (Abend) abgeleitet wurde. Eine andere Herleitung geht auf das phönizische und hebräische Wort „erob“ (dunkel) zurück (vgl. griechisch „erebos“ – „Dunkel, Schattenreich“). Bei den Phöniziern stand das Wort „Europa“ im übertragenden Sinne auch für „Abenddämmerung“ oder „Sonnenuntergang“. Der Begriff „Abendland“ ist seit dem 16. Jahrhundert gebräuchlich, wurde aber bis ins 18 Jahrhundert hinein vorwiegend im Plural verwendet („Abendländer“, „-lande“). Vom Ende des 18. Jahrhunderts an wird der Singular als zusammenfassender Begriff für die historisch und kulturgeschichtlich enger verbundenen europäischen Länder dem älteren „Morgenland“ gegenübergestellt. In neuerer Zeit findet das Wort „Europa“ häufig auch als politisches Schlagwort Verwendung[4]. Der Gegenbegriff „Morgenland“ bezeichnet ein im Osten gelegenes Land; als Synonym ist auch das Wort „Orient“ bekannt[5]. Der Begriff „Orient“ wird mit „Himmelsrichtung“, „Gegend, in der die Sonne aufgeht“, „Osten“, „Morgenland“ oder „östliche gelegene Länder“ umschrieben[6]. Den Gegensatz hierzu bildet „Okzident“, worunter die „im Westen gelegenen Länder“ zu verstehen sind[7].

II. „Europa“ in der griechischen Mythologie

In der griechischen Mythologie ist Europa die Tochter des phönizischen Königs Agenor und dessen Gemahlin Telephassa. Zeus verliebte sich in Europa und verwandelte sich in einen Stier, um sich vor seiner argwöhnischen Gattin Hera zu schützen und durch eine List Europa zu entführen. Zeus brachte, in Gestalt des Stieres, seine Angebetete auf die Insel Kreta, wo er sich in die Form des Königs zurückverwandelte und Europa bat, seine Gemahlin zu werden; Europa willigte ein. Eines Morgens wachte Europa allein auf; ihr Gemahl war nicht anwesend. Verzweifelt haderte sie mit ihrem Schicksal, als Aphrodite erschien und ihr verhieß, dass sie sich keine Sorgen zu machen bräuchte, da ihr Geschick in der Hand der Götter läge – Zeus selbst wäre es gewesen , der sie zur Gattin nahm. Ihre Unsterblichkeit wurde damit besiegelt, dass der Erdteil, auf dem sie verweilte, nach ihrem Namen, Europa, benannt wurde. Neben der hier kurz skizzierten existieren noch weitere Europa-Gestalten in der griechischen Sagenwelt. Dieser Exkurs in die griechische Mythologie ergänzt die etymologische Betrachtung und ermöglicht einen Einblick in die Begriffshistorie; zur Beantwortung der Frage nach einer möglichen Finalität der Europäischen Union (EU) kann er keinen relevanten Beitrag leisten.

C. Geographischer Definitionsansatz des „Europabegriffes“

Bei der Recherche nach der geographischen Abgrenzung Europas stellt man sehr schnell fest, dass diese nicht eindeutig möglich ist. Die Komplexität der Problematik zeigt sich bereits daran, dass Europa und Asien keine eigenständige Landmasse bilden – beiden befinden sich auf dem Kontinent Eurasien. Streng genommen kann die Bezeichnung „Kontinent“ in Bezug auf Europa nicht angewandt werden, da unter „Kontinent“ – geographisch betrachtet – eine zusammenhängende, durch Wasser oder andere natürlich Grenzen vollständig oder nahezu vollständig umschlossene Landmasse zu verstehen ist. Eine innereurasische Grenze, die Europa von Asien trennt, ist weder geographisch, geologisch oder plattentektonisch feststellbar. Zwar ruht die eurasische Landmasse auf vier großen und mehreren kleinen tektonischen Platten, aber der Teil Eurasiens, auf dem eine Grenzziehung grundsätzlich möglich wäre, befindet sich auf nur einer tektonischen Platte. Aufgrund der angeführten Abgrenzungsprobleme soll nachfolgend nur auf einige grundlegende geographische Bestimmungsfaktoren eingegangen werden; vor allem aber werden die Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Festlegung einer „Europa-Definition“ auf der Basis geographischer Abgrenzungen auftreten, skizziert.

I. Rechtlichte Relevanz der geographischen Abgrenzung des
europäischen Territoriums

Europa geographisch zu definieren, ist im Osten und Südosten des Kontinents nicht eindeutig möglich. Allgemein wird eine Linie vom Ural über das Kaspische Meer zum Schwarzen Meer und den Dardanellen vorgeschlagen[8]. Grundsätzlich kann auch ein Staat, der nur mit einem Teil seines Hoheitsgebietes in Europa liegt, gemäß Art. 49 EUV, der Europäischen Union (EU) beitreten[9]. Kritisch ist zu bemerken, dass eine nähere Bestimmung des Begriffes „ein Teil“ im Kommentar fehlt. Es kann hiermit auch ein „minimaler Teil“ gemeint sein; fraglich ist allerdings, ob man einen kompletten Staat schon als europäisch bezeichnen sollte, wenn lediglich ein geringer Anteil der Landesfläche auf europäischem Gebiet liegt. Grenzfälle bilden, trotz eindeutiger, wenn auch nur teilweiser, geographischer Zugehörigkeit zu Europa, die Türkei und Russland; beide gehören mit dem weitaus größeren Teil ihres Staatsgebietes zu Asien[10]. Dieses Verhältnis ist im Fall der Türkei besonders krass; nur etwa drei Prozent der Landesfläche werden als zu Europa gehörend betrachtet. Staaten, die weder geographisch noch in historisch-kultureller Hinsicht zu Europa gerechnet werden können, sind durch Art. 49 EUV rechtlich von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen[11]. Auf dieser Grundlage hat die Kommission den Beitrittsantrag Marokkos zu Recht als aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen abgelehnt[12].

[...]


[1] Art. 6 Abs. 1 EUV „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtstaatlichkeit; diese Rechte sind allen Mitgliedsstaaten gemeinsam“.

[2] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 10 (27. EL. Juni 2005)

[3] Das Wort „Hermeneutik“ wird in dieser Arbeit im Sinne von „Interpretieren“ verwendet, wobei die Interpretation auf allgemeine und juristische Aspekte abzielt.

[4] Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 2

[5] Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 890

[6] Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 956

[7] Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 948

[8] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 10 (27. EL. Juni 2005); (Bruha,Vogt, VRÜ 1998, 477, 480; Dorau, EuR 1999, 736, 738)

[9] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 11 (27. EL. Juni 2005); (Mosler, ZaöRV 19 (1958), 275, 285; Ehlermann, EuR 1984, 112, 114; Soldatos/Vandersanden, CahDrEuR 1968, 674, 686; Meier, EuR 1978, 12, 15, kritisch allerdings gegenüber dem Beitritt der Türkei)

[10] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 11 (27. EL. Juni 2005)

[11] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 10

[12] Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 10; Antwort an Marokko, EA 1987 Z 207

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Details

Title
"Was ist Europa?" Zur Hermeneutik des "Europabegriffs"
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Lehrstuhl für Öffentliches Recht)
Course
Hauptseminar
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
22
Catalog Number
V58770
ISBN (eBook)
9783638528733
ISBN (Book)
9783638861724
File size
535 KB
Language
German
Notes
Keywords
Europa, Hermeneutik, Europabegriffs, Hauptseminar
Quote paper
BBA Christian Spranger (Author), 2006, "Was ist Europa?" Zur Hermeneutik des "Europabegriffs", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58770

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