Solon als Gegner der Tyrannis

Die solonische Verfassungs- und Gesetzgebung als Versuch ein Bollwerk gegen eine Alleinherrschaft zu errichten


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Solons Ideal der Polis: Eunomia

3. Solons „Verfassung“ als Mittel zu einer moderaten Machtumverteilung
3.1 Die Grundlage der „Verfassung“: Einteilung in vier Vermögensklassen
3.2 Der Rat der Vierhundert
3.3 Das Volksgericht: Heliaia

4. Solons Gesetzgebung als Versuch die Eunomia zu bewahren
4.1 Das Tyrannis-Gesetz
4.2 Das Stasis-Gesetz

5. Fazit

6. Quellen und Literatur

Solon als Gegner der Tyrannis

Die solonische Verfassungs- und Gesetzgebung als Versuch ein Bollwerk gegen eine Alleinherrschaft zu errichten

1. Einleitung

Das Werk Solons hat Geschichtswissenschaft und Publizistik seit der Antike beschäftigt. Die Entwicklung, die zur Entstehung der ersten Demokratie der Weltgeschichte in Athen führte, nahm – unabhängig von der Frage, ob man die entscheidende Weichenstellung bei Solon, Kleisthenes oder Ephialtes und Perikles erkennt, - mit Solon ihren Anfang. Dies geschah in der konkreten Situation einer (sozialen) Krise im Athen der Wende vom sechsten zum fünften Jahrhundert vor Christus. Unter dem wissenschaftlichen Impuls, der durch die Wiederentdeckung der aristotelischen „Athenaion Politea“, „Staat der Athener“, im Jahr 1890 ausgelöst wurde, fanden in Zeiten sozialen Wandels und krisenhafter Zuspitzungen der gesellschaftlichen Gegensätze zunächst vor allem seine Sozialreformen, insbesondere die berühmte „Seisachteia“ großes Interesse. In dieser Arbeit sollen Solons „politische“ Gesetzgebung und seine „Verfassung“ im Zentrum der Untersuchung stehen. Es soll untersucht werden, wie Solon versuchte, Athen dauerhaft vor dem zu bewahren, was er als schlimmstes politisches Übel und Gefahr für die Polis(gemeinschaft) ansah, nämlich die Herrschaft eines einzelnen Aristokraten in Form einer Tyrannis. Dabei ist auch zu fragen, welche der Maßnahmen Innovationen Solons waren, und welche er übernahm, ob er sie präzisierte oder seine Leistung darin bestand, sie schriftlich zu fixieren.[1]

Die Quellenlage zu Solons Reformen ist durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass von ihm als Dichter, der zudem seiner Dichtkunst explizit politische Bedeutung als Mittel der Aufklärung und der Erklärung seiner Maßnahmen beimaß,[2] zwei eindrucksvolle Selbstzeugnisse – zumindest als Fragmente - erhalten sind:[3] seine Staatselegie („Eunomia“) und seine Rechenschaftselegie. Des weiteren sind als wichtigste Sekundärquellen Aristoteles` „Staat der Athener“ und Plutarchs Solonbiographie von herausragender Bedeutung. Es ist allerdings zu beachten, dass beide ihre Texte zu unterschiedlichen Zwecken geschrieben haben, was sich auch inhaltlich auswirkte. Während Plutarch eine Biographie verfasste, ordnete Aristoteles die solonischen Reformen in die Verfassungsgeschichte Athens ein.[4] Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Aristoteles` Werk aus den dreißiger Jahren des vierten Jahrhunderts v. Chr. stammt und Plutarch seines erst im zweiten nachchristlichen Jahrhundert schrieb, was stellenweise dazu führt, dass Plutarch bestimmte Angaben für sein Publikum näher erläutern muss.[5] Aufgrund der Quellenlage zur solonischen Gesetzgebung besteht eine Hauptaufgabe historischer Forschung bis heute darin, festzustellen, welche Gesetze und Verfassungsbestimmungen wirklich auf Solon zurückgehen und welche ihm später aus verschiedenen Gründen zugeschrieben wurden. Zum zweiten gilt es danach, Solons Intentionen auf die Spur zu kommen.

Solons gesetzgeberische Tätigkeit fiel, wie sein Gedicht, mit dem er über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegte, zeigt, in das Jahr seines Archontats 594/3 v. Chr.[6] Allerdings war sein Status ein gänzlich anderer als der eines Archonten. Denn Solon war in diesem Jahr und für dieses Jahr Aisymnet, ein mit außerordentlichen Vollmachten ausgestatteter von der Volksversammlung gewählter und autorisierter „Schiedsrichter und Versöhner“ („aisymnetes“ und „diallaktes“), beziehungsweise nach der Definition des Aisymneten bei Aristoteles (Arist. Pol. 3, 1285a29ff. 4, 1295a7ff.) ein auf Zeit „gewählter Tyrann :[7]

„So wurde er nach Philombrotos zugleich zum Archon, zum Schiedsrichter und zum Gesetzgeber gewählt, und die Reichen schenkten ihm als Begütertem, die Armen als rechtschaffenem Manne ihr Vertrauen.“[8] (Plut. Sol. 14,2)

Die Tatsache, dass ihm, während er diese Stellung inne hatte, von verschiedenen Seiten auch die Errichtung einer Tyrannis nahe gelegt wurde (Plut. Sol. 14,3), ist als einer der Gründe zu sehen, warum Solon die Gefahr einer Tyrannis (durch einen weniger weisen und egoistischen Aristokraten) als wahrscheinliche Gefahr für die Polis ansah. Darauf wird später näher einzugehen sein. Er sollte noch erleben, dass dieses Szenario mit Peisistratos` Machtergreifung Wirklichkeit wurde. Die andere Gefahr für die politische Ordnung, die mit der ersten in direktem Zusammenhang stand, lag in einer möglichen Bildung von Staseis im Kampf um eine Vormachstellung einzelner Adelsgeschlechter und ihrer Anhängerschaft begründet. Diese Konstellation entstand tatsächlich fast direkt im Anschluss an seine Tätigkeit oder war sogar zeitgleich vorhanden.[9] Überhaupt dürfte eine Situation der Stasis in archaischer Zeit wohl keine Seltenheit gewesen sein.[10]

Solon wurde höchstwahrscheinlich zu Beginn der dreißiger Jahre des 7. Jahrhunderts v. Chr. geboren und soll laut Phainias von Eresos, einem Schüler des Aristoteles, im Jahr des Archonten Hegestratos 560/59 v. Chr., ein Jahr nach der Usurpation des Peisistratos, gestorben sein; nach Diogenes Laertios wurde er 80 Jahre alt.[11] Die Familie soll ihre Abstammung auf Kodros, den letzten, mythischen König von Athen zurückgeführt haben. Über die politische Tätigkeit Solons vor seinem Archontat ist nicht viel bekannt und das, was bekannt ist, trägt in der Überlieferung legendenhafte Züge: So soll er in die Fehde zwischen den athenischen Aristokraten eingegriffen haben, deren Anfang in der Zeit der Verschwörung Kylons und ihrer Unterdrückung zu suchen ist.[12] Später soll er sich – wie auch Peisistratos – im Zusammenhang mit dem Krieg der Athener gegen Megara um die Insel Salamis engagiert haben. An dem Engagement zur Führung dieses Krieges, dessen Datierung nicht gesichert ist, besteht kein Zweifel, da Fragmente seines Gedichtes „Salamis“ erhalten sind, indem er sich für den Krieg einsetzt.[13] Dagegen kann über die (militärischen) Funktionen sowohl von Solon als auch von Peisistratos nichts genaues ausgesagt werden. Solon wurde von antiken Autoren zudem eine bedeutende Rolle im Rahmen des – allerdings wie die übrigen Ereignisse, die mit diesem Krieg zusammenhängen, nicht durch Quellen belegten – Schiedsspruches zugesprochen. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass dies nur eine von drei Varianten ist, die in der Überlieferung eine gewichtige Rolle für Solon reklamieren; in den beiden anderen erscheint er jeweils als militärischer Führer, der mit einer List den Krieg zu Gunsten Athens entscheidet. Dies ist jedoch ebenso wenig sicher festzustellen wie eine etwaige militärische oder rhetorisch-politische Mitwirkung am „Heiligen Krieg“ zur Verteidigung des Heiligtums von Delphi. Fest steht, dass Solon in Athen ein berühmter Mann war, dessen Persönlichkeit ihn für ein solch herausragendes Amt wie das eines Aisymneten zu qualifizieren schien.

2. Solons Ideal der Polis: Eunomia

Die (soziale) Krise, in der sich Athen befand, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit und eine detaillierte Darstellung würde zudem ihren Rahmen spngen. Deshalb sei hier nur so viel gesagt, dass die Verschuldung attischer Bauern und die damit verbundenen Konsequenzen (Schuldknechtschaft; Verkauf in die Sklaverei) ihren Kern ausmachten. Da die Basis der Krise die extreme Ungleichheit zwischen arm und reich war, bestanden aber zusätzlich die Gefahren von Stasis und Tyrannis. (Plut. Sol. 13,3-4) Denn ein Teil der Bürger hätte möglicherweise in einer Tyrannis die einzige Möglichkeit zur Veränderung der Machtverhältnisse erblicken können.[14] Solon hat seine Analyse der Ursachen der athenischen Krise und seine Vorstellungen, wie diese zu überwinden sei, bereits vor seiner Wahl in der sogenannten „Staats-“ oder „Eunomia-Elegie“ (F 3 D = 3 G.-P. = 4 W) öffentlich dargestellt. Solon machte darin bereits zu Beginn deutlich, dass er die Schuld für die Lage der Polis nicht in göttlichem Willen sah – vielmehr stellt die Verbindung der Stadt mit der Schutzgöttin Athena den Grund dar, warum die Gemeinde niemals untergehen kann (V. 1-4) -, sondern im falschen Verhalten der Menschen: „Es sind alles Fehler in ihrem Verhalten, die auf grundlegende Mängel in ihrer moralischen Einstellung zurückgeführt werden können.“[15] Dies zeigt sich in erster Linie im egoistischen Streben nach Reichtum und materiellen Gütern. (V. 6) Insbesondere die reiche Führungsschicht wird von Solon hart kritisiert.[16] (V. 7-22) In all diesen sozialen und moralischen Defiziten offenbart sich nach Solon die Dysnomia, die „schlechte Ordnung“, welche die Stadt ins Unglück stürzt.

Demgegenüber bezeichnet Eunomia das hinter Solons Reformen stehende “zentrale Rechts- und Gerechtigkeitsideal (...); (...) die Gesetzgebung ist die institutionalisierte Eunomia selbst”.[17] Manuwald hebt den im Gegensatz zu den Vorstellungen Hesiods aktiven Charakter der Begriffe Eunomia und Dysnomia bei Solon hervor, wenn er sie als „menschliche Verhaltensweisen“ bezeichnet.[18] Dieses aktive Element ist anhand der Verben im folgenden Zitat, indem Solon die Begriffe einander direkt gegenüberstellt, deutlich zu erkennen:

30 Dies die Athener zu lehren, befiehlt mir mein Herz,

31 daß Dysnomia der Stadt sehr viel Unglück bereitet,

32 Eunomia aber alles wohlgeordnet und wie es sein soll, hervorbringt

33 und beständig den Ungerechten Fesseln umlegt.

34 Rauhes glättet sie, beendet Übersättigung, erniedrigt die Hybris[19] (F 3 D = 3 G.-P. = 4 W)

Mit der Formulierung „den Ungerechten Fesseln umlegt“ meint Solon wohl seine Festschreibung der Gesetze, speziell die Reform der Rechtspchung, da durch diese der Willkür ein Ende breitet werden sollte. Der folgende Vers unterstreicht dies eindrucksvoll, denn es wird klar, dass sich die Reform gegen „Übersättigung“ und „Hybris“ wendet, Merkmale, die Solon explizit den Reichen zuschreibt, die vor seinen Reformen die alleinige Kontrolle über die Rechtspchung inne hatten. Solon betont die besondere Verantwortung der reichen Führungsschicht, der „Führer des Volkes“, für die pkäre Lage. (V. 7) Er wirft ihnen vor allem „Habgier“[20] vor, die sie letztlich dazu bringe, wenn die Möglichkeit bestünde, auch eine Tyrannis anzustreben, da eine solche ihnen die bestmögliche Position zur Ausbeutung der Gemeinde verschaffen würde.[21] Der Fakt, dass eine solche Machtergreifung nicht ohne den Widerstand der anderen Adelsfamilien abgehen würde, die ihre Machtstellung dadurch ja verlören, und es zu einem „verhängnisvollen Kreislauf von politischer Instabilität und Gewaltherrschaft“ käme, konstituiert den Zusammenhang von Stasis und Tyrannis, wie ihn Solon im Folgenden beschreibt:[22]

[...]


[1] Zur Tatsache, dass Solon sein Gesetzeswerk in erstaunlich kurzer Zeit, nämlich während seines Archontats, abfasste, und es deshalb wahrscheinlich ist, dass er auf Vorbilder rekurrierte: E. Ruschenbusch: Plutarchs Solonbiographie, in: ZPE 100 (1994), S. 351-380, S. 356/7.

[2] M. Stahl: Solon F 3D. Die Geburtsstunde des demokratischen Gedankens, in: Gymnasium 99 (1992), S. 385-408, S. 403ff.

[3] Zur Frage der Vollständigkeit der Staatselegie: vgl. B. Manuwald: Zu Solons Gedankenwelt (frr. 3 u. 1 G.-P. = 4 u. 13 W.), in: RhM 132 (1989), S. 1-25, S. 3 mit Anm. 19.

[4] J. A. Almeida: Justice as an Aspect of the Polis Idea in Solon`s Political Poems. A Reading of the Fragments in Light of the Researches of New Classical Archaeology, Leiden/Boston 2003, S. 2.

[5] S. zur Überlieferungsgeschichte: Ruschenbusch, 1994, S. 364ff. u. P. Oliva: Solon im Wandel der Jahrhunderte, in: Eirene 11 (1973), S. 31-65.

[6] Ruschenbusch, 1994, S. 356.

[7] Vgl. dazu J. Bleicken: Die athenische Demokratie, Paderborn [u.a.] 1994, S. 22; V. Fadinger: Solons Eunomia-Lehre und die Gerechtigkeitsidee der altorientalischen Schöpfungsherrschaft, in: H.-J. Gehrke./A. Möller (Hg.): Vergangenheit und Lebenswelt. Soziale Kommunikation, Traditionsbewußtsein und historisches Bewußtsein. (= ScriptOralia 90). Tübingen 1996, S. 179 – 218, S. 183 mit Anm. 13.

[8] Die Übersetzungen von Plutarch nach K. Ziegler: Große Griechen und Römer I, Zürich/Stuttgart 1954.

[9] Vgl. Fadinger, 1996, S. 195, Anm. 59, der die Existenz dreier Stasis-Gruppierungen bereits für die Zeit Solons annimmt; dagegen: K.-W. Welwei: Die griechische Polis. Verfassung und Gesellschaft in archaischer und klassischer Zeit, Stuttgart [u.a.] 1983, S. 151.

[10] Zu den verschiedenen Bedeutungen von Stasis und Staseis, vgl. H.-J. Gehrke: Stasis. Untersuchungen zu den inneren Kriegen in den griechischen Staaten des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr., München 1985, S. 6-8.

[11] Hierzu und zu den weiteren biographischen Daten: P. Oliva: Solon - Legende und Wirklichkeit (Xenia. Konstanzer Althistorische Vorträge 20), Konstanz 1988, S. 37ff.

[12] Hierzu und zum Folgenden: ebd., S. 38-45.

[13] S. zu den Gedichtfragmenten H. Fränkel: Dichtung und Philosophie des frühen Griechentums, München 1962, S. 251/252, der vermutet, Solon habe das Gedicht vor der Volksversammlung vorgetragen.

[14] Vgl. zu dieser Einschätzung Solons: A. J. Podlecki: Solon`s Vision, in: Ktèma. Civilisations de l' Orient, de la Grèce et de Rome antiques, Bd. 27 (2002), S. 163-172, S. 168.

[15] Stahl, 1992, S. 388.

[16] Ruschenbusch, 1994, S. 355, weist darauf hin, dass Solon wohl aufgrund der sich hier manifestierenden kritischen Einstellung zu seinen Standesgenossen überhaupt sein Mandat erhielt.

[17] Fadinger, 1996, S. 182, der die These vertritt, Solon habe das altägyptische Gerechtigkeitsideal Ma`at als Eunomia ins Griechische übertragen, s. ebd., S. 184ff.

[18] B. Manuwald, 1989, S. 8; s. auch Stahl, 1992, S. 97, Anm. 30 u. S. 398.

[19] Die Übersetzung der Staatselegie hier und im Folgenden nach Stahl, 1992, S. 406f; s. zur Interptation der Begriffe in dieser Passage: Fadinger, 1996, S. 208, Anm. 111.

[20] Vgl. zur Bedeutung von Habgier als direktes Gegenstück von Eunomia, entlehnt aus altägyptischer Tradition: Fadinger, 1996, S. 192/193, 189.

[21] Den Konex von Tyrannis und der Möglichkeit Reichtum zu erwerben, findet sich auch in einem anderen Gedicht Solons: F 23 D = 29a G.-P. = 33 W, V.5.

[22] Stahl, 1992, S. 392.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Solon als Gegner der Tyrannis
Untertitel
Die solonische Verfassungs- und Gesetzgebung als Versuch ein Bollwerk gegen eine Alleinherrschaft zu errichten
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Friedrich Meinecke Institut)
Veranstaltung
Solon und die attische Demokratie
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
26
Katalognummer
V120923
ISBN (eBook)
9783640243709
ISBN (Buch)
9783640246762
Dateigröße
485 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Solon, Gegner, Tyrannis, Solon, Demokratie
Arbeit zitieren
Magister Artium Timo Metzner (Autor:in), 2005, Solon als Gegner der Tyrannis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120923

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