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Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 1
I. EINLEITUNG 2
I.1. GOOD GOVERNANCE 2
I.2. DEMOKRATIETHEORIE. 3
HAUPTTEIL. 4
I.3. BEGRIFFSBESTIMMUNG 4
I.3.1 Governance und die Konnotation „good“ 4
I.3.2 Beispiele für Good Governance - Konzepte. 6
I.4. DAS GOOD GOVERNANCE - KONZEPT DER WELTBANK 7
I.4.1 Grundlegende Demokratieprinzipien. 10
I.4.2 Vertragstheorie / Kontraktualismus 11
I.4.3 Input/Output-Orientierung 11
I.4.4 Pluralismus. 12
II. SCHLUSS 12
III. LITERATURVERZEICHNIS 14
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I. Einleitung
I.1. Good Governance
‚Good Governance’ ist ein z.Zt. vieldiskutierter Ansatz der Verwaltungswissenschaft und Entwicklungspolitik. Er findet in der praktischen Politik (bei UN, OECD, Weltbank, GTZ/BMZ u.a.) global Anwendung 1 .
Eine erste Literaturschau macht deutlich, dass der Versuch einer sowohl genauen als auch allgemeinen Begriffsbestimmung von ‚Good Governance’ Schwierigkeiten bereiten kann. Markus Adam schreibt dazu:
„[...] es gibt keine bestimmte, präjudizierende Interpretation des Begriffes weder in der akademischen noch in der populären Sprache. Auch ist die Abgrenzung schwierig, und die Grenzen zu anderen verwandten Begriffen wie dem des „government“ sind weich. Als Ergebnis findet sich in der Literatur eine unglaubliche Fülle von Definitionen, die sich keineswegs auf dasselbe Set an Problemen oder Phänomenen beziehen müssen. Und es ist darüber hinaus schwierig, die sehr unterschiedliche Nutzung des Begriffes Governance zu klassifizieren und in eine Typologie zu bringen.“ 2
Doch kann für einen sinnvollen Gebrauch des Begriffes ‚Good Governance’ eine präzise Bestimmung nicht entbehrt werden, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Da er in verschiedenen Kontexten in unterschiedlicher Weise angewandt wird, muss die Definition mit Bedacht ausgeführt werden.
Zunächst wird daher in einer Literaturdiskussion nach dem Wesen des Begriffs gefragt. Wie beschreibt er das, auf das er in der praktischen Entwicklungspolitik bei diversen Organisationen angewendet wird ?
Ist das Wesen bestimmt, wird ein Beispiel einer aktuellen Anwendung folgen. Es wird bewusst ein Auszug aus publizistischem, nicht explizit wissenschaftlichem Material sein, um Unterschiede zu verdeutlichen.
1 Klaus König: Zum Governance-Begriff, in: Markus Adam (Hrsg.): Governance als entwicklungspolitischer Ansatz. Speyerer Forschungsberichte 219, Speyer 2001, S. 1
Anm.: König bezieht sich auf ‚Governance’, dass in regulativ-normativer Umgebung zu ‚Good’ bzw. ‚Poor Governance’ wird. Vgl. hierzu Kap. ‚Governance und die Konnotation ‘good’’
2 Markus Adam: Governance als Ansatz der Vereinten Nationen, in: Ders. (Hrsg.): Governance als entwicklungspolitischer Ansatz. Speyerer Forschungsberichte 219, Speyer 2001, S. 12 Anm: Adam verweist an dieser Stelle auf: Institute For Development Studies Bulletin, 1998, The Bank, The state and development: dissecting the 1997 World Development Report, IDS Bulletin, Vol. 29 No.2, Brighton
1998
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Danach wird es eingehender um den ‚Good Governance’ - Ansatz der Weltbank gehen. Die Wahl fällt auf diese Organisation, da sie multinational agiert, eine hohe weltweite Akzeptanz und dadurch entsprechenden Vorbildcharakter aufweist, eine lange Tradition der Beschäftigung mit Entwicklungs-Fragen besitzt 3 und vermutlich den elaboriertesten ‚Good Governance’ - Ansatz bietet. Außerdem bietet sich die Weltbank aufgrund der Tatsache an, dass einige Fachliteratur auf sie Bezug nimmt. Dies erleichtert die Einordnung in die Fachdiskussion.
Jeder Ansatz repräsentiert (idealerweise) ein vollständiges Handlungsmodell, dem sich nur unter Beachtung aller seiner relevanten Elemente sinnvoll genähert und dem nur so gerecht werden kann. Eine Vermischung ist gefährlich und soll vermieden werden.
I.2. Demokratietheorie
‚Good Governance’ ist von seinen Ursprüngen und der Art seiner Anwendung her ein im Wesen pragmatischer und normativer Ansatz: Er bietet Organisationen, die im weitesten Sinne mit der Bewertung, Ausführung, Reform oder Bildung von institutionellen Verwaltungs- beziehungsweise. Regierungsaufgaben betraut sind, Bewertungs- bzw. Handlungsmaximen an.
Wir werden später von der ‚Effektuierung der staatlichen Verwaltung’, ‚Transparenz des öffentlichen Sektors’, ‚Partizipation des Volkes’ und anderen ‚Good Governance’ -Elementen hören, die auf idealtypischen Vorstellungen - d.h. prinzipiell nicht vollständig erreichbaren Zuständen - basieren. Wir wollen sammeln, was hinter derartigen Begriffen steckt. Und zwar in bezug auf eine ganz spezielle Frage: Lassen sich ‚demokratische Elemente’, also Indikatoren für eventuell beabsichtigte Demokratieförderung darin finden ? Und, wenn der begrenzte Platz es erlaubt: Welcher Demokratietheorie sind sie zuzuordnen ? An diesem Punkt halte ich es mit Wolf-Dieter Narr:
„Politische Theorie ist nötig, weil nicht von einem ungreifbaren Schicksal ewig und unabdingbar geschaffene Zustände bestehen, die so und nicht anders sein müssen ... Politik hebt dann an, wenn auch nur die geringsten Spielräume bestehen. Wenn auch nur nuancenhaft anders gehandelt, anders reguliert werden könnte. Politik ist der verborgene, der durch Institutionalisierungen
3 Christian Theobald: Zur Ökonomik des Staates. Good Governance und die Perzeption der Weltbank, Speyer 1999, S. 83.
Die Weltbank beschäftigt sich schon seit dem 2. Weltkrieg mit makroökonomischen Entwicklungsfragen.
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dem Anschein nach abgeschlossene und der offene Streit um soziale Verhältnisse.“ 4
Hauptteil
I.3. Begriffsbestimmung
I.3.1 Governance und die Konnotation „good“
Auf dem Weg einer Begriffsbestimmung von ‚Good Governance’ beginnen wir mit dem allgemeineren Begriff ‚Governance’.
Peter Blunt, dem wir hier zunächst folgen, sieht drei Hauptaspekte für das Verständnis von Governance: Erstens die Form politischer Autorität innerhalb eines Landes, die parlamentarisch oder präsidentiell, zivil oder militärisch, autokratisch oder demokratisch sein kann; zweitens die Art der Ausübung der Autorität im Management von ökonomischen und sozialen Ressourcen und drittens die Fähigkeit der Regierung, Regierungsaufgaben effektiv, effizient und nachvollziehbar auszuüben. 5
Die Weltbank fasst Governance als „the exercise of political power to manage a nation’s affairs“ 6 auf. Hierbei taucht die bei einer Übersetzung von ‘manage’ ins Deutsche mitgetragene Bedeutung von Effizienz und Effektivität und die Assoziation einer ökonomischen Betrachtungsweise politischer Probleme (Managerialismus) auf. (siehe Kapitel „Das Good Governance - Konzept der Weltbank“)
Dr. Dr. Klaus König, vielzitierter 7 Professor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, versucht einen anderen Aspekt zu bestärken: „Die öffentliche Verwaltung in Entwicklungs- und Transformationsländern ist nicht an erster Stelle aus der Sicht der Binnenrationalisierung und damit des Managerialismus zu betrachten. Vielmehr sind vorrangig die Umweltanforderungen aus der Gesellschaft, aus der Wirtschaft, aus der Politik ins Blickfeld zu nehmen.“ 8
4 Wolf-Dieter Narr, zitiert in: Arno Waschkuhn: Demokratietheorien. Politiktheoretische und ideengeschichtliche Grundzüge, München 1998, S. 1.
5 Peter Blunt; Cultural relativism, ‚good’ governance and sustainable human development, in: Public Administration and Development., Vol. 15, 1-9 (1995), S.5.
6 World Bank, Sub-Saharan Africa. From Crisis to Susainable Growth. A Long-Term Perspection Study, Washington, D.C 1989, S.60, zitiert in: Klaus König: Zum Governance-Begriff, in: Markus Adam (Hrsg.): Governance als entwicklungspolitischer Ansatz. Speyerer Forschungsberichte 219, Speyer 2001, S. 1.
7 Schriften von ihm füllen beispielsweise zwei Seiten des Literaturverzeichnisses in: Christian Theobald: a.a.O. Fast keine deutsche Schrift über das Thema kommt ohne einen Verweis auf ihn aus.
8 Klaus König: Zum Governance-Begriff, In: Markus Adam (Hrsg.): Governance als entwicklungspolitischer Ansatz. Speyerer Forschungsberichte 219, Speyer 2001, S. 8
Arbeit zitieren:
Jonas Eberle, 2002, Good Governance und Demokratietheorien - Wie viel Demokratie ist im Good Governance-Konzept der Weltbank?, München, GRIN Verlag GmbH
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Good Governance - Theorie und Praxis der Weltbank und der OECD
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