Justizreformen in Lateinamerika - Eine Chance für die Unterprivilegierten?


Trabajo Escrito, 2000

13 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Justizreformen in Lateinamerika - Eine Chance für die Unterprivilegierten?

1. Einleitung

Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Menschenrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz stellt einen Maßstab für die Konsolidierung der Demokratie dar. Lateinamerikanische Länder haben in den Acht- zigerjahren einen oft bemerkenswerten Übergang zur Demokratie geschafft, dennoch antworteten im Latinobarómetro von 1997 in Südamerika 76% der Befragten auf die Frage, ob es Gleichheit vor dem Gesetz gebe, mit ‚nein’, in Argentinien waren es sogar 90%. Mit dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, warum die Men- schen oft noch immer mehr Vertrauen in das Militär als in die Justiz haben (Latino- barómetro: 1996) und ein Überblick über die derzeitigen Reformbewegungen soll gegeben werden. Denn obwohl Justizreformen in Lateinamerika sich nicht über einen Kamm scheren lassen, da sie in jedem Land unterschiedlich weit fortgeschritten sind und sich in ihren Schwerpunkten unterscheiden, lässt sich über die Ländergrenzen hinaus seit Ende der Achtzigerjahre, insbesondere aber seit Mitte der Neunzigerjahre, ein zunehmender Reformwille erkennen. Es werden zudem immer mehr Vorschläge angenommen, die von außerhalb kommen.

Ausgehend von einem kurzen historischen Abriss, der die bisherige Rolle des Jus- tizwesens in Lateinamerika erläutert, werden die aktuellen Missstände in lateiname- rikanischen Rechtssystemen dargelegt. Nachdem die wichtigsten Antriebskräfte, Zie- le und Errungenschaften verschiedener Reformen dargestellt wurden, wird die Situa- tion derjenigen beschrieben, die noch heute keinen ausreichenden Zugang zum Rechtssystem haben. Es wird gezeigt, dass sich die Situation für viele Arme und Un- terprivilegierte - meist die Hauptopfer von Verbrechen und Ungerechtigkeit - noch nicht grundlegend gebessert hat, unter anderem da viele Reformen hauptsächlich aus wirtschaftlichen Interessen hervorgehen. Das abschließende Fazit der Arbeit soll Chancen und Defizite der gegenwärtigen Entwicklung zusammenfassen und versu- chen, die Frage zu beantworten, ob die erreichten Veränderungen mehr Gleichheit vor dem Gesetz bewirken und somit zur Festigung der noch recht jungen Demokratien beitragen können.

2. Geschichtlicher Abriss (vgl. Sutil: 258)

Für das Verständnis der heutigen Situation ist wichtig, dass die „Justizkultur“ in Lateinamerika von verkrusteten, jahrhundertealten Herrschaftsstrukturen geprägt ist und sich geflügelte Worte wie „La ley se acata, pero no se cumple“ (Das Gesetz wird respektiert, aber es wird nicht befolgt.) in der Rechtstradition der Eingewanderten bis heute erhalten haben (Ahrens: 222)

.Die Justiz spielte in Lateinamerika in den vergangenen 200 Jahren kaum eine wichtige Rolle, sie war meist nicht unabhängig sondern stark an die Exekutive gebunden und hatte starken Verwaltungscharakter.

Obwohl das ‚Gesetz’ im 19. Jahrhundert von vielen lateinamerikanischen Eliten als das wichtigste Mittel angesehen wurde, um die Werte der Aufklärung durchzusetzen, finden sich nur wenige Bemühungen, das Rechtswesen an sich zu stärken. Auch die Entwicklung hin zu einem Wohlfahrtsstaat, die sich in vielen lateinamerikanischen Ländern ab den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhunderts beobachten lässt, konnte keine Stärkung der Justiz bewirken. Die Exekutive war in dieser Zeit wichtiger und die Justiz wurde zunehmend Teil des wachsenden Bürokratieapparates. In den Fünfzi- ger- und Sechzigerjahren dominierte die Ideologie der Importsubstituierung den la- teinamerikanischen Kontinent und die Justiz wurde häufig eher als Hindernis be- trachtet, durch das die neue Methode, die Wirtschaft zu organisieren, erschwert wur- de. Die revolutionäre Linke der Sechziger- und Siebzigerjahre war zu sehr auf The- men struktureller sozialer Gerechtigkeit konzentriert, um sich mit der angeblich un- wichtigeren individuellen Gerechtigkeit im Gerichtssaal zu befassen.

Die Militärdiktaturen der Siebziger- und Achtzigerjahre schließlich wollten ihre Macht nicht durch eine unabhängige Justiz beschränken. Das Thema Justiz in La- teinamerika war eng mit der Thematik der Menschenrechtsverletzungen und der Ein- schränkung der Bürgerrechte verknüpft. Nach dem Übergang zur Demokratie, also in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre, war die Aufarbeitung der Vergangenheit die wichtigste Aufgabe der Justiz. Somit hatte sie sowohl eine juristische als auch eine für die Entwicklung demokratischen Bewusstseins und eine Konsolidierung des demokratischen Systems äußerst wichtige gesellschaftspolitische Funktion.

3. Die aktuelle Lage

Heute stellen das für lateinamerikanische Staaten neue demokratische System und die Maxime der Gewaltenkontrolle eine große Herausforderung für die Justiz dar. Noch immer ist diese nicht unabhängig von der Exekutive, der Präsident hat oftmals eine sehr starke Stellung. Die Regierungssysteme sind traditionell stark zentralisiert gen den Regierungsstil (Wiarda: 43). Nach Guerra de Villalaz (zitiert in Madlener:

154) kommt es so zu einer „hegemonía del Órgano Ejecutivo sobre los otros órganos del Estado“, das System der ‚checks and balances’ läuft leer. Statt einer horizontalen Gewaltenkontrolle, die von einem Netzwerk getragen wird, an dessen Spitze die Jus- tiz steht, lässt sich eine Gewaltenkonzentration in der Spitze der Exekutive beobach- ten (Nolte: 16). So ist es nicht verwunderlich, dass 1997 in Argentinien 56% der Journalisten den Druck der Regierung auf die Justiz für den wichtigsten Faktor für das mangelnde Vertrauen in die Justiz hielten. Die Politiker sahen bei dieser Umfra- ge das Rechtssystem als den Hauptfaktor für das Vertrauensdefizit an (Fraga 1997: 103-107).

Im gesamten lateinamerikanischen Raum fehlt es an Geld für die Justiz, eine unzu- reichende personelle und sachliche Ausstattung ist die Folge. Teilweise sind sogar Richterstellen vakant. Sowohl Richter als auch Professoren an Rechtsfakultäten sind viel zu schlecht bezahlt, ihre Bezüge decken teilweise nicht einmal die Lebens- haltungskosten. Dasselbe gilt für Polizei und Staatsanwaltschaft, die zudem noch kein hohes Ansehen genießen. Dies führt zu Korruption, die nur sehr schwer zu ver- hindern ist.

Auch die Ausbildung der Richter ist noch immer ein Problem. In den Richterschulen, die in letzten Jahren in vielen Ländern gegründet wurden, herrscht häufig Unsicher- heit über die anzuwendenden Lehrmethoden. Es wird beklagt, das Jurastudium sei zu theoretisch und ausländische Lehrer seien mit dem einheimischen Recht zu wenig vertraut.

Gerichte in Lateinamerika arbeiten teilweise sehr ineffizient. Durch das schriftliche Inquisitionsverfahren kommt es in den Strafgerichten zu überlangen Verfahrensdau- ern. So gleichen die Gerichte bürokratischen Schreibtischanstalten, die Angeklagten werden dabei zu einer Akte (Ahrens: 221). In Bolivien liegt die durchschnittliche Prozessdauer zum Beispiel bei fünf Jahren (Sutil: 262). Außerdem gibt es in vielen Gefängnissen zu viele Untersuchungshäftlinge und es kommt zu Fehlurteilen.

Zu diesen Problemen der Abhängigkeit, der mangelnden Ausstattung, der Korruption und der Ineffizienz gesellt sich das Problem des Klientelismus. Noch immer kommt es vor, dass der Präsident - meist auf inoffiziellem Weg - seine Wunschkandidaten in das oberste Gericht bringen kann. In Honduras sind beispielsweise die obersten Gerichte noch heute vorwiegend mit Parteifreunden des Präsidenten besetzt (Madlener: 158). Die kurze Amtszeit von Richtern, die in Honduras bei nur vier Jahren liegt, stimmt dabei häufig mit der des Präsidenten überein.

4. Antriebskräfte und Ziele der Reformen

Bevor Maßnahmen und Errungenschaften verschiedener Reformbestrebungen gezeigt werden, soll dargelegt werden, warum Justizreformen im Moment dem Zeitgeist entsprechen und sich auf dem Kontinent ein regelrechter ‚spillover-Effekt’ entwickelt (Nolte: 24). Reformen werden nicht nur innerhalb der Staaten als notwendig angesehen und begrüßt, sondern auch von außerhalb, zum Beispiel durch die Weltbank, ideell und finanziell unterstützt.1Die Antriebskräfte und Ziele der Justizreform lassen sich grob in drei Gebiete einteilen: Demokratisierung, Neoliberalismus und Verbrechensbekämpfung. Diese werden im Folgenden erläutert.

4.1 Demokratisierung

Die Justiz spielt nach dem Übergang zur Demokratie eine essentielle Rolle im Hin- blick auf die Menschenrechtsfrage und Vergangenheitsbewältigung. Dies kann be- sonders deutlich am Beispiel Argentiniens gezeigt werden, wo der Übergang mit

einem Prozess gegen Militärs einherging, der im Fernsehen übertragen wurde und so für die Bevölkerung zum prägendsten Eindruck im Zusammenhang mit dem Über- gang zur Demokratie wurde. Aber nicht nur kurz nach dem Wechsel des Regierungs- systems ist eine unabhängige und glaubwürdige Justiz unabdingbar für das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Ziel der Reformen muss deshalb absolute Rechtssi- cherheit sein, so dass die Bevölkerung sich darauf verlassen kann, dass das Rechts- wesen jedem einzelnen zu seinem Recht verhilft, die Grundrechte garantiert, vor po- lizeilichen Übergriffen schützt aber auch im elementaren Sinne das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sichert. In der Erklärung von Santiago anlässlich des II. Gipfeltreffens der amerikanischen Staaten im April 1998 wurde auch eine Stär- kung der Legitimation des Staates durch Überwindung des ineffizient arbeitenden Justizapparates und der Schaffung eines breiten Zugangs der Bevölkerung zur Justiz als tragender Grund für die Reformanstrengungen genannt (Ahrens: 213).

Seit den Neunzigerjahren verbreitet sich in der Bevölkerung mehr und mehr die Vor- stellung, dass staatliche Institutionen reformierbar sind und dadurch die Demokratie gefestigt werden kann. Justizreformen sind ‚transversale’ Reformen, die auf ver- schiedene Politikfelder einwirken. Deshalb werden sie von verschiedensten Bevöl- kerungsgruppen aus unterschiedlichen Gründen befürwortet werden, beispielsweise von Menschenrechtsgruppen ebenso wie von neoliberalen Technokraten (Nolte: 23).

4.2 Neoliberalismus

Seit ungefähr zehn Jahren ist der Trend zu freier Marktwirtschaft,öffnung der Märkte nach außen und Konkurrenz in ganz Lateinamerika mit Ausnahme Kubas unaufhaltsam. „Die Globalisierungsoffensive der Neunzigerjahre übt einen immen- sen Druck auf alle Regierungen aus, sich für internationale Investoren attraktiv zu machen, was ohne ein Minimum an berechenbarer Wirtschafts-, Sozial- und Außen- handelspolitik nicht zu erreichen ist.“ (Tetzlaff: 43) Dies setzt auch eine einheitliche, verlässliche und durchschaubare Gesetzgebung voraus. Die Qualität von Rechtssys- temen geht in die Risikokalkulation der Unternehmen ein. Tetzlaff spricht in diesem Zusammenhang von dem Schlagwort ‚Form follows function’, wobei der ‚form’ der transparent gewordene Rechts- und Verwaltungsstaat, der ‚function’ die gewollte Integration in den Weltmarkt entspricht (Tetzlaff: 44).

Zudem ist eine starke Dezentralisierung innerhalb der Staaten von Nöten, da bis auf Kolumbien und Argentinien alle Verfassungen Lateinamerikas einen nationalisti- schen Grundzug aufweisen, der der Globalisierung entgegensteht (Werz: 106). Die Wirtschaft ist nun nicht mehr eng mit dem Staat verknüpft. Dadurch betreffen auch nicht mehr alle Konflikte den Staat, sondern es gibt Kontroversen, die ausschließlich wirtschaftliche Akteure anbelangen. Reformbestrebungen im Rechtswesen sollen also auch dazu führen, dass die Justiz in der Lage ist, die extrem gestiegene Zahl von Verfahren, die durch den Neoliberalismus bedingt sind, zu bewältigen. Außerdem müssen die Richter sich auf neue Aufgabenfelder innerhalb dieser Thematik einstel- len und sich zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes auskennen.

4.3 Verbrechensbekämpfung

Der Anstieg der Kriminalität ist in allen Ländern Lateinamerikas ein akutes Problem. In Bolivien zum Beispiel lässt sich aufgrund der Macht der Drogenkartelle nur ein- geschränkt von einem staatlichen Gewaltmonopol sprechen (Werz: 98). Die Krimi- nalität droht, die Demokratie zu unterminieren, da der Wunsch nach Sicherheit nach dem Übergang zur Demokratie bei der Bevölkerung meist an erster Stelle steht. Ein Regime hat es schwer, von den Bürgern anerkannt zu werden, wenn es nicht in der Lage ist, die Kriminalität einzudämmen und in den Griff zu bekommen. Teilweise herrscht sogar die Meinung, dass „Juristen und Richter in Lateinamerika einen schweren Stand haben, da sie praktisch ein Recht von nicht existierender Geltungs- kraft umsetzen und die Unterschiede zwischen verfassungsgemäß sanktioniertem Recht und dessen praktischer Anwendung bagatellisieren müssen.“ (Werz: 98). Dro- genkriminalität und Korruption sind wichtige Faktoren in nahezu jeder Demokratie Lateinamerikas und gehören heute zu den Hauptaufgaben der Justiz.2Doch auch die alltägliche Kriminalität stellt ein Problem dar: Steuerhinterziehung gleicht häufig einem ‚Volkssport’, 80% der Verfahren in diesem Bereich werden eingestellt (DSE 1996:12). Ein weiteres Ziel der Reformen ist demnach, dem Rechtswesen mehr Mit- tel zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung zu stellen, eine bestmögliche Kon trolle über die Polizei zu erreichen, eine Reform des Steuerrechts durchzuführen und die Korruption zu bekämpfen.

5. Errungenschaften

Grundsätzlich ist es nicht einfach, einen Überblick über die erreichten Ziele zu be- kommen, weil sich zum Teil schwer unterscheiden lässt, ob die Politiker wirklich an einer Verbesserung der Unabhängigkeit der Justiz interessiert sind oder nur deröf- fentlichkeit gegenüber den Schein wahren wollen (Madlener: 159). Letzteres kann zum Beispiel der mexikanischen Justizreform vorgeworfen werden, die 1994 von Zedillo Ponce de León eingeleitet wurde. Viele Reformen wurden damals durch Ü- bergangsvorschriften gleich wieder undurchführbar gemacht. Auch dem argentini- schen Präsidenten Menem wurde zum Vorwurf gemacht, die Verfassung nur geän- dert zu haben, um seine Wiederwahl zu ermöglichen. Menem selbst sprach dagegen von einer Machtbegrenzung des Präsidenten durch Verkürzung seiner Amtszeit. Dennoch wurde in Lateinamerika Vieles erreicht, besonders im Vergleich zu Län- dern der Dritten Welt. Um die Darstellung der Errungenschaften übersichtlich zu halten, bezieht sich diese Arbeit nahezu ausschließlich auf ein Forschungsprojekt von Kurt Madlener.3

5.1 Richterwahl

Die Ernennung der Richter des obersten Gerichts erfolgt sowohl durch den vom Volk gewählten Präsidenten als auch durch die Abgeordneten oder Senatoren, wobei die Reformbestrebungen erreicht haben, dass das Übergewicht des Präsidenten nun we- niger stark ausgeprägt ist. In Costa Rica ist es sogar allein Sache der Abgeordneten, die Richter zu benennen, in Guatemala zum Beispiel wurde eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit erreicht. Dort besteht das Auswahlgremium aus den Dekanen der juristischen Fakultäten und gewählten Vertretern der Anwalt- und Richterschaft. In Staaten, in denen das Berufsrichtertum besteht, wird der Quereinstieg von Juristen gern gesehen, damit das oberste Gericht sich nicht abkapselt.

Durch die Reformen der letzten Jahre wurde auch erreicht, dass der politische Ein- fluss der Gerichtspräsidenten zurückgedrängt wird und sich hierarchische Strukturen innerhalb der obersten Gerichte nicht zu stark etablieren. Dies schien notwendig, da der Gerichtspräsident aufgrund der Verwaltungsautonomie über viel Macht verfügt. Es hat sich nun weitgehend durchgesetzt, dass die Amtszeit des Präsidenten auf ein, zwei oder seltener vier Jahre verkürzt wurde sowie dass der Präsident des obersten Gerichts durch die Mitglieder dieses Gerichts und nicht durch das Parlament gewählt wird.

5.2 Verwaltung

Durch die Verwaltungsautonomie der Justiz wird deren Unabhängigkeit zwar ge- stärkt, es kommt aber auch zu einer Überbelastung des obersten Gerichts durch Ver- waltungsaufgaben und zu einer Machtkonzentration. Untergerichte sind stark vom obersten Gericht abhängig, da dieses für Ernennung und Entlassung der Richter an allen Gerichten zuständig ist. Aus diesem Grund wurden in einigen Ländern soge- nannte ‚Consejos de la Magistratura’ geschaffen. Diese Gremien sollen den Gerich- ten die Verwaltungsarbeit - inklusive der Haushaltsfragen - abnehmen sowie als Disziplinarinstitution für die Richter fungieren. Ihre Aufgabe ist auch, an der Ernen- nung der erstinstanzlichen Richter mitzuwirken und die Korruption zu bekämpfen. Allerdings sind sie oft selbst davon befallen. Durch sie wird im günstigsten Fall ver- hindert, dass das Rechtswesen von der Exekutive kontrolliert wird.

5.3 Strafverfahren

In jüngster Zeit sind in einigen Staaten, so zum Beispiel Venezuela und Bolivien, moderne Strafverfahrensgesetze in Kraft getreten, die die Einführung eines die Rechte des Angeklagten achtenden Systems beinhalten. Dies wird durch den Übergang vom überkommenen inquisitorischen Strafverfahren zu einem mündlichen Akkusationsprozess erreicht. Desweiteren steht die Freiheit des Individuums im Mittelpunkt, die Polizei soll an willkürlichen Festnahmen gehindert werden und der extensiven Anwendung der Untersuchungshaft wird ein Riegel vorgeschoben.

Teilweise werden auch Methoden alternativer Strafverfahren, allgemein ADR für ‚Alternative Dispute Resolution’ genannt, erprobt, wie beispielsweise in Peru. Dort läuft ein erfolgreiches Projekt zur „ ‚Fortbildung von Laien- bzw. Friedensrichtern’. Als unterste Instanz des Justizsys- tems existieren in nahezu jeder Gemeinde Friedensgerichte, die - wenn beide Partei- en dazu bereit sind - kleinere Konflikte per Streitschlichtung regeln (Brandt: 207ff).

5.4 Aus- und Fortbildung

Durch die Schaffung von Justizschulen sollen die Richter nach dem theorielastigen Studium praktisch auf ihre Arbeit vorbereitet werden sowie laufend fortgebildet wer- den, um den neuen Anforderungen im Zuge der Globalisierung gewachsen zu sein. Zum besseren Austausch von Informationen ist zudem in einigen Ländern eine Da- tenvernetzung der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Polizei angestrebt (Ah- rens: 223).

6. Die Situation der Unterprivilegierten

Trotz dieser umfangreichen Reformansätze darf nicht aus dem Blickfeld geraten, dass der Zugang zur Justiz breiten Bevölkerungsschichten auch heute noch verwehrt bleibt. Gründe hierfür sind vor allem die immens hohen Anwaltskosten und eine nahezu nicht existente Pflichtverteidigung. Viele Menschen in den lateinamerikanischen Staaten, die von einem krassen Widerspruch zwischen Arm und Reich geprägt sind, können sich einen Gerichtsprozess nicht leisten.

Die Mehrzahl der Straftaten wird in den ärmeren Schichten begangen, dennoch wen- den sich viele Menschen gar nicht erst an die Justiz. Sie haben das Vertrauen verlo- ren, da ihre Anzeigen nicht bearbeitet oder nicht einmal entgegengenommen werden und sie wahrnehmen, dass ihre Strafen im Gegensatz zur Bestrafung von Angeklag- ten der Oberschicht und des Militärs überaus hart ausfallen (Ahrens: 221). Die Un- tersuchungshaft wird insbesondere gegen ärmere Bevölkerungsschichten angewen- det, um die Anwesenheit der Angeklagten während des Verfahrens zu gewährleisten. Es lässt sich aber sagen, dass diese extensive Form der Untersuchungshaft ein Relikt aus der Kolonialzeit darstellt, ihr kommt sogar bereits Strafcharakter zu, wenn die Dauer der Untersuchungshaft die für das Delikt vorgesehene Höchststrafe übersteigt (Ahrens: 220).

Auch scheitert der Zugang vieler sogenannter Unterprivilegierter zur Justiz an der Festlegung der spanischen Sprache als Amtssprache und dem Fehlen qualifizierter und kostenfreier Dolmetscher, da viele Menschen in mehrsprachigen Staaten schlecht bzw. gar nicht Spanisch sprechen oder sogar Analphabeten sind. Die man- gelnden Kenntnisse innerhalb der Bevölkerung über das Rechtssystem tragen dazu bei, dass Mitglieder der unteren Gesellschaftsschichten sich selten an die Gerichte wenden. Diese fehlende juristische Bildung ist angesichts einer unübersichtlichen, oft widersprüchlichen Gesetzesflut, die auch Juristen nur mit Mühe überblicken können, verständlich (Ahrens: 222).

Zwar sind zur Verbesserung dieser Lage Rechtshilfeprogramme verschiedener Trä- ger wie Regierung, Richterschulen, Kirche oder Menschenrechtsgruppen angelaufen, doch erreichen diese Programme wegen fehlender finanzieller Mittel nur wenige Menschen. Begrüßenswerte Initiativen wie Anwälte und Dolmetscher, die vom Staat gestellt werden und für den Kläger kostenlos sind, sind nur ein Tropfen auf den hei- ßen Stein. Sie scheitern an mangelnder finanzieller und personeller Ausrüstung (Gar- ro: 282ff).

7. Fazit

Die unter Punkt fünf dargestellten Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sind sicherlich angesichts der Kürze der Zeit, in der sie in Angriff genommen wurden, beachtlich. Doch handelt es sich bei ihnen um rein strukturelle Reformen, die bisher nicht imstande waren, die Machtverhältnisse in lateinamerikanischen Staa- ten zu ändern. So sind sowohl die Mitglieder der Exekutive als auch der mächtigen Oberschicht an der Wahrung ihrer einflussreichen Position interessiert. Für sie hätte eine nicht korrupte Justiz, die alle Mitglieder der Bevölkerung gleich behandelt kei- nerlei Vorteile. So bleiben die Reformansätze noch partikulär und sehen sich ander weitigen politischen Interessen ausgesetzt, insbesondere der Kontrolle durch die E- xekutive (Ahrens: 225).

Da auch die Justiz im Zuge der Globalisierung nach wirtschaftlichen Effizienzkriterien bewertet wird und eine ineffiziente, willkürlich und unberechenbare Justiz einen wirtschaftlichen Kostenfaktor darstellt (Nolte: 29), beruht die Mehrzahl der Reformanstrengungen auf rein wirtschaftlichen Interessen hervor und lässt die Unterprivilegierten außer acht. Der freie Markt wird im Vergleich zur Regierung immer wichtiger als Austragungsort von Interessenkonflikten, was für Arme, die nicht an diesem freien Markt teilhaben, keine positiven Folgen hat (Sutil: 269).

Um wirkliche Veränderungen herbeizuführen und die Reformen zu einer Chance für die Unterprivilegierten zu machen, müsste eine Vereinfachung der Bürokratie und eine Verstärkung von Methoden der ‚Alternative Dispute Resolution’ erreicht werden. Allerdings darf es nicht zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen (Méndez: 225). Die Polizei, die oft willkürlich und brutal gegen Mitglieder der Unterschicht vorgeht (vgl. Waldmann), muss besser kontrolliert werden.

Ebenso wichtig ist es jedoch, das Rechtsbewusstsein zu stärken und vor allem die schon bestehende Rechtsordnung in die Tat umzusetzen, bevor neue Reformen ange- gangen werden. In Lateinamerika wird häufig übersehen, dass die Bevölkerung zwar vor dem Gesetz gleich ist aber ein große Lücke zwischen Theorie und Praxis klafft. Für die weitere Entwicklung des Justizwesens muss berücksichtigt werden , dass „ es die Unterminierung des Rechts vertiefen kann, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass Rechtsnormen unterlaufen werden.“ (Schmid: 253).

Allerdings wurden auch Veränderungen erreicht, die wirklich Anlass zu Optimismus bieten. So gibt es heute in nahezu jedem Staat Ombudsmänner, die im außergericht- lichen Bereich für die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrecht sorgen sollen. Sie erfüllen ihre Aufgabe als Mittler zwischen Staat und Bürger insgesamt zufriedenstel- lend (Ahrens: 226).

Positiv lässt sich auch beurteilen, dass sich in fast allen lateinamerikanischen Län- dern die Medien als ‚vierte Gewalt’ etabliert haben und allgemein hohes Vertrauen innerhalb der Bevölkerung genießen. Es hat sich ein sogenannter ‚periodismo in- vestigativo’ herausgebildet, der Missstände innerhalb der Justiz sowie Korruptions- fälle aufdeckt und anprangert. Dadurch rückt die Justiz in den Mittelpunkt des Interesses und die Korruption stößt auf immer weniger gesellschaftliche Toleranz (Nolte: 28).

Die Justizreformen der letzten ca. zehn Jahre haben demnach viel bewirkt, allerdings ist es noch ein weiter Weg zu einer unabhängigen und effizient arbeitenden Justiz, zu der alle Bürger - vor allem auch die Unterprivilegierten - gleichen Zugang haben. Dies wäre die Voraussetzung für wirklich demokratische Verhältnisse in den latein- amerikanischen Staaten.

Literatur:

- Ahrens, Helen (2000): Justizreform in Lateinamerika, in: Thomas Fischer / Michael Krennerich (Hrsg.): Politische Gewalt in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 213-229. · Ambos, Kai (1999): Strafprozessreform in Lateinamerika im Vergleich, in: Ahrens,

Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 175-206

- Correa Sutil, Jorge (1999): Judicial Reforms in Latin America - Good News for the Underprivileged?, in: Méndez, Juan E. / O’ Donnell, Guillermo / Pinheiro, Paulo Sérgio (ed.): The (Un)Rule of Law in Latin America, Indiana, S. 255-271. · Garro, Alejandro M. (1999): Access to Justice for the Poor in Latin America, in: Méndez, Juan E. / O’Donnell, Guillermo / Pinheiro, Paulo Sérgio (ed.): The

(Un)Rule of Law in Latin America, Indiana, S. 278-293.

- Garzón Valdés, Ernesto (1999): Rechtsphilosophische Überlegungen zu Verfas-

sungsreformen in Lateinamerika, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsre- formen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 110-132. · Heinz, Wolfgang S. (1999): Rechtsberatungsprogramme in der Entwicklungszu- sammenarbeit, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und De- mokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 256-281

- Madlener, Kurt (1999): Die Justiz als Garantin der Menschenrechte - Die Unabhän- gigkeit der Justiz und der Richter, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 152-174

- Maihold, Günther (1999): Heilung und Recht und Genesung durch Recht, in: Ah- rens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 78-90

- Méndez, Juan E. (1999) : Institutional Reform, Including Access to Justice : Intro- duction, in: Méndez, Juan E. / O’ Donnell, Guillermo / Pinheiro, Paulo Sérgio (ed.): The (Un) Rule of Law in Latinamerica, Indiana, S. 221-226.

- Nolte, Detlef (1999): Rechtsreformen und Demokratie in Lateinamerika, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in La- teinamerika, Frankfurt a. M., S. 9-35.

- Schmid, Carola (1999): Justiz im Alltag: Die Rolle der Polizei in Lateinamerika, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 240-255

- Schöne, Wolfgang (1999): Die Reform der Strafrechtsordnung in Mittel- und Süd- amerika, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratie- entwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 301-323

- Tetzlaff, Rainer (1999): Justizreformen im Rahmen der Globalisierungsdebatte, in: Ahrens, Helen / Nolte, Detlef (Hrsg.): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in Lateinamerika, Frankfurt a. M., S. 36-52

- Nolte, Detlef (Hrsg.) (1999): Rechtsreformen und Demokratieentwicklung in La- teinamerika, Frankfurt a. M., S. 91-109.

- Waldmann, Peter (ed.) (1996): Justicia en la calle, Medellín

- Wiarda, Howard J./ Kline, Harvey F. (ed.) (1996): Latin American Politics and De- velopment, 4th edition, Boulder, Colorado

[...]


1 Venezuela erhielt ein Darlehen von 30 Millionen Dollar für die Modernisierung der Justiz (Sutil, 256).

2In einem 1997 von ‚Transparency International’ erhobenen Korruptionsindex waren sieben lateinamerikanische Länder unter den führenden 17 Staaten.

3Das Projekt wurde von Kurt Madlener, wissenschaftlicher Referent des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht ,ab Herbst 1993 mit mehr als 150 lateinamerikanischen Kollegen in rund 50 Forschungsgruppen durchgeführt.

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Detalles

Título
Justizreformen in Lateinamerika - Eine Chance für die Unterprivilegierten?
Calificación
1
Autor
Año
2000
Páginas
13
No. de catálogo
V98872
ISBN (Ebook)
9783638973236
Tamaño de fichero
358 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Justizreformen, Lateinamerika, Eine, Chance, Unterprivilegierten
Citar trabajo
Agnes Bösenberg (Autor), 2000, Justizreformen in Lateinamerika - Eine Chance für die Unterprivilegierten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98872

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