Die Externe Rotation von Abschlussprüfern. Eine kritische Analyse von Chancen und Risiken


Travail de Projet (scientifique-pratique), 2014

29 Pages, Note: 2,0

Michael Thomas (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1.Heranführung zum Thema
1.1 Problemstellung
1.2 Ablauf der Untersuchung

2. Die externe Rotation
2.1 Definition der externen Rotation
2.2 Abgrenzungen zur internen Rotation
2.3 Regelung der externen Rotation im internationalen Raum
2.3.1 Die Rotationsregelung in den USA
2.3.2 Sonstige internationale Rotationsregelungen
2.4 Die Bedeutung der externen Rotation

3. Analyse der Auswirkungen der externen Rotation
3.1 Chancen und Risiken für die Unabhängigkeit
3.1.1 Auswirkungen der externen Rotation auf die innere Unabhängigkeit
3.1.2 Auswirkungen der externen Rotation auf die äußere Unabhängigkeit
3.2 Chancen und Risiken für die Prüfungsqualität
3.3 Chancen und Risiken für die Kostenstruktur
3.3.1 Kosten für den Abschlussprüfer
3.3.2 Kosten für die zu prüfenden Unternehmen
3.4 Chancen und Risiken für den Prüfungsmarkt
3.4.1 Auswirkungen der Pflichtrotation auf die Marktanteile
3.4.2 Joint Audit als Lösung!?
3.5 Gegenüberstellung der wichtigsten Argumente

4. Gegenüberstellung der geläufigen Meinungen zur externen Rotation
4.1 Meinung der WPK
4.2 Meinung des IDW

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Heranführung zum Thema

1.1 Problemstellung

Durch die Verabschiedung der EU - Reform zur Änderung der Abschlussprüfung gelangte die externe Rotation von Abschlussprüfern jüngst wieder in die Diskussionen der Abschlussprüferbranche. Vor allem die Abwandlungen im Bereich der Unternehmen von öffentlichem Interesse sorgten für reichlich Diskussionsstoff.[1]

Diese grundlegende Reform betrifft weite Teile der Abschlussprüfung. Doch vor allem die Neuerungen im Bereich der Qualitätssicherungsprüfung, dem erweiterten Verbot von prüfungsfremden Leistungen und den Änderungen in der Berichts - und Bestätigungsvermerkerstattung werden in der Praxis eine große Rolle spielen.[2] In dieser Projektarbeit soll es jedoch um die beschlossene externe Rotation von Abschlussprüfern gehen, sodass die oben genannten Themen keinen Schwerpunkt einnehmen werden.

Diese Ausarbeitung behandelt vielmehr die Chancen und Risiken der Einführung der externen Pflichtrotation unter besonderer Betrachtung der Auswirkungen auf die Unabhängigkeit sowie die Prüfungsqualität von Abschlussprüfern, die Kostenstruktur und den Prüfungsmarkt. Da sich die externe Rotation hauptsächlich auf diese Gesichtspunkte auswirkt, werden weniger wesentliche Punkte nicht im Zentrum dieser Arbeit stehen.

1.2 Ablauf der Untersuchung

Das zweite Kapitel dieser Projektarbeit befasst sich mit der Definition und Ausgestaltung der externen Rotation. Des Weiteren wird darauf eingegangen, wie diese in anderen Staaten bereits umgesetzt wurde. In diesem Teil geht es zum einen darum, in welchen Staaten eine Rotation schon einmal eingeführt wurde und zum anderen, wie diese in diesen Ländern ausgestaltet wurde. Im dritten Kapitel dieser Ausarbeitung werden die möglichen Auswirkungen einer Einführung des obligatorischen Prüferwechsels analysiert, kritisch hinterfragt und gegenübergestellt. Der zu untersuchende Markt bezieht sich dabei vor allem auf den deutschen Abschlussprüfungsmarkt von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Da dieser Abschnitt den Kern dieser Projektarbeit darstellen soll, wird hier besonders ins Detail gegangen werden um eine fundierte Analyse zu erstellen.

Ziel der Analyse von Chancen und Risiken einer obligatorischen Pflichtrotation ist herauszufinden, ob diese Vorteilhaftig ist.

Im abschließenden Vierten Kapitel werden dann noch die geläufigen Meinungen der WPK und des IDW dargestellt. Diese Institutionen wurden hierfür ausgewählt, da diese die führenden nationalen Meinungsvertretungsinstitutionen der Abschlussprüfer darstellen.

Zur Untersuchung der Vor - und Nachteile werden verschiedene Wissenschaftler aus der Wirtschaftsprüfungspraxis und der Forschung herangezogen. Da es zu diesem Thema noch keine aussagekräftigen, empirischen Untersuchungen für den deutschen Markt gibt, werden ausländische Studien zur Beweisführung verwendet. Da diese jedoch nicht eins zu eins auf den deutschen Prüfungsmarkt übertragbar sind, müssen die im Verlauf dieser Arbeit aufgeführten Chancen und Risiken als mögliche Szenarien angesehen werden. Sie sollen keinesfalls als gegebene oder prädestinierte Auswirkung einer Einführung der externen Rotation angesehen werden.

2. Die externe Rotation

2.1 Definition der externen Rotation

Unter der externen Rotation versteht man einen obligatorischen Prüferwechsel nach einer bestimmten Zeitperiode. Hierbei soll die gesamte Prüfungsgesellschaft gewechselt werden. Nach dem Beschluss des EU - Parlamentes vom 03.04.2014 soll grundsätzlich nach zehn Jahren rotiert werden. Nach diesen zehn Jahren ist es der Prüfungsgesellschaft erst nach einer sogenannten Cooling – Off Phase von vier Jahren wieder gestattet, das Unternehmen zu prüfen. Nach diesen zehn Jahren ist es jedoch auch möglich, die Mandatslaufzeit auf weitere zehn Jahre zu verlängern. Dies erfordert lediglich die öffentliche Ausschreibung des Mandats. Durch ein Joint Audit kann die maximale Mandatslaufzeit sogar bis auf 24 Jahre erhöht werden. In Ausnahmefällen ist, auf Antrag des Mandanten, sogar eine Verlängerung der Laufzeit um weitere zwei Jahre möglich. So kann eine Prüfungsgesellschaft ein Mandat maximal 26 Jahre betreuen, bis ein obligatorischer Prüferwechsel stattfinden muss.[3] Laut Verordnung kann die maximale Laufzeit beliebig und individuell in den Mitgliedsstaaten verkürzt werden.[4]

Für die Einführung der externen Rotation wurde versucht eine Übergangslösung zu finden. Diese ist gestaffelt nach der bisherigen Laufzeit der Mandate ab Gültigkeit der Verordnung.

- „Mandatslaufzeit > 20 Jahre: Erste Rotation nach sechs Jahren
- Mandatslaufzeit zwischen 11 und 20 Jahren: Erste Rotation nach neun Jahren
- Mandatslaufzeit < 11 Jahre: Mandat kann regulär um 10 bzw. 14 Jahren bei Joint Audit verlängert werden.“[5]

In der Praxis der Abschlussprüfer haben sich im Laufe der Zeit zwei verschiedene Formen der externen Rotation herauskristallisiert.

Bei der Version, die nun auch von der EU vorgesehen ist, findet eine jährliche Wiederwahl des Abschlussprüfers statt. Die Anzahl der Wiederwahlen ist jedoch durch die oben genannten Kriterien begrenzt.[6]

Eine weitere Art die obligatorische Pflichtrotation zu regeln, ist die Bestellung der Abschlussprüfer auf mehrere Jahre. Während dieser Zeit ist die Kündigung des Abschlussprüfers von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen möglich. Nach dem Ablauf der vordefinierten Mandatslaufzeit ist ein Prüferwechsel vorzunehmen.[7] Diese Möglichkeit der Rotation wird derzeit zum Beispiel in Italien durchgeführt.

Diese Regelung soll jedoch nur für Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten.[8] Als PIE gelten alle Unternehmen, die

- ihre Wertpapiere an geregelten Märkten zum Kauf anbieten
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen
- auf Grund ihrer Art, Tätigkeit, Größe oder Mitarbeiterzahl ein sehr hohes öffentliches Interesse erzeugen.[9]

2.2 Abgrenzungen zur internen Rotation

Die interne kann mit der externen Rotation leicht verwechselt werden, doch sind sie zwei verschiedene Versuche, durch den Wechsel von Personal, ein Mehr an Unabhängigkeit vom Mandanten zu gewinnen.

Unter der internen Rotation versteht man den Austausch der Prüfungsleiter und des jeweiligen Prüfungspartners nach einer bestimmten Zeitperiode. Hier wird im Gegensatz zur externen Rotation also nicht die komplette Prüfungsgesellschaft, sondern lediglich die verantwortlichen Abschlussprüfer ausgetauscht.[10]

In Deutschland ist seit der Einführung des KonTraG im Jahre 1998 die interne Rotation vorgeschrieben.[11]

Nun ist sie im § 319a (1) S.1 Nr. 4 HGB festgeschrieben. Hier wird ein Prüfer von der Abschlussprüfung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens im Sinne des § 264d ausgeschlossen, wenn er bereits in sieben oder mehr Fällen verantwortlich für die Prüfung des Abschlusses war. Ähnlich der externen Rotation sieht der Gesetzgeber auch bei der internen Rotation eine Cooling- Off Periode vor. Sie beträgt laut Gesetz zwei Jahre.

2.3 Regelung der externen Rotation im internationalen Raum

2.3.1 Die Rotationsregelung in den USA

Seit einigen Jahren wird versucht die Rechnungslegung auch im internationalen Bereich zu vereinheitlichen.[12] Daraus verspricht man sich eine bessere grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse. Im Gegensatz zum deutschen HGB lassen Standards wie die International Accounting Standards (IAS) oder die US Generally Accepted Accounting Principles (US - GAAP) kaum Bewertungsspielräume und so gut wie keine Wahlrechte, um die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens im Jahresabschluss treffend abzubilden. Deshalb zeigen besonders Abschlüsse nach diesen Richtlinien ein klares Bild der Lage des Unternehmens.[13] Doch entgegen dieser strengen Regulierung ist keine obligatorische, externe Rotation vorgesehen.

Allerding wurde bereits im Jahre 1987 die Diskussion über die Einführung einer solchen Rotation durch das American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) angestoßen.[14]

Diese Debatte wurde jedoch nach einer von der AICPA in Auftrag gegebenen Studie im Jahre 1992 beigelegt.[15] Jene Studie besagt, dass die Kostensteigerung nicht von der Erhöhung der Prüfungsqualität übertroffen worden sei.[16] Auch die International Accounting Standards sehen keine externe Rotation vor.[17]

Lediglich eine interne Rotation, ähnlich der deutschen nach § 319a (1) S.1 Nr. 4, ist seit der Einführung des Sarbanes - Oxley Acts (SOX) im Jahre 2002 vorgesehen. Nach Section 203 des SOX ist eine Rotation des verantwortlichen Prüfers nach fünf Jahren vorgeschrieben.[18] Zu den verantwortlichen Prüfern gehört sowohl der unterschreibende Wirtschaftsprüfer, als auch der für den internen Review verantwortliche Prüfungspartner. Zudem ist eine Cooling- Off Periode von zwei bis fünf Jahren für Prüfungspartner vorgeschrieben. Die Cooling- Off Periode für das Prüfungsteam beträgt ein Jahr.[19]

2.3.2 Sonstige internationale Rotationsregelungen

Ein Beispiel für eine umgesetzte externe Pflichtrotation ist das Modell in Italien. Es ist das einzige EU - Mitgliedsland mit eingeführter obligatorischer Rotation. Seit 1974 sind alle börsennotieren Unternehmen zur Rotation der Prüfungsgesellschaften verpflichtet. Dies wurde im Verlaufe der Zeit auf alle Versicherungen, Investmentbanken, Zeitungsverlage und Staatsunternehmen ausgedehnt. Hier kann ein Abschlussprüfer über eine Dauer von maximal neun Jahren bestellt werden, jedoch verpflichtend für mindestens drei Jahre. Nach Ablauf der neunjährigen Maximalbestelldauer kann eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erst nach einer Cooling- Off Periode von weiteren drei Jahren wieder bestellt werden.[20]

Außerhalb der europäischen Grenzen gibt es einige wenige Staaten, in denen eine externe Rotation praktiziert wird.

Aufgrund einiger Finanzskandale im brasilianischen Bankenwesen, wurde dort im Jahre 2002 eine externe Rotation für alle Banken eingeführt. Es wurde eine Maximalbestellzeit von fünf Jahren festgesetzt. Zwei Jahre später wurde dann die obligatorische Pflichtrotation auf alle börsennotierten Unternehmen erweitert.[21]

Auch in Südkorea ist eine externe Rotation anzutreffen. Wie in Brasilien sind hier auch börsennotierte Unternehmen zum gesetzlichen Turnuswechsel verpflichtet, jedoch erst nach sechs Jahren. Zudem gibt es Ausnahmen für Unternehmen, die an der London Stock Exchange, der NYSE oder dem NASDAQ gelistet sind. Des Weiteren sind Tochtergesellschaften von ausländischen Mutterunternehmen von der Verpflichtung zur externen Rotation ausgenommen.[22]

Der Vollständigkeit halber sind auch Singapur und Indien zu nennen, in denen eine externe Rotation betrieben wird. Diese ist jedoch nur von besonderen Banken, Versicherungen oder Staatsunternehmen wahrzunehmen.[23]

Besonders interessant scheint jedoch die Entwicklung in Staaten wie zum Beispiel Österreich, Spanien oder Kanada zu sein. Hier wurde jeweils eine obligatorische Pflichtrotation eingeführt, jedoch nach einiger Zeit wieder verworfen. Teilweise geschah dies sogar noch vor Ablauf des ersten Rotationsturnusses.[24]

Beispielsweise in Spanien wurde 1989 eine externe Rotationspflicht eingeführt. Diese sollte mit einer minimalen Bestelldauer von drei Jahren und einer maximalen Bestelldauer von neun Jahren durchgeführt werden. Doch bereits sieben Jahre später, also noch vor Ablauf des neunjährigen Zyklus, mit Verweis auf die enormen Kosten wieder abgeschafft.

In Kanada verlief dieser Vorgang ähnlich. Zuerst wurde eine externe Rotation eingeführt, im Jahre 1991 aber durch die Verpflichtung zur internen Rotation ersetzt.[25]

Durch Fälle wie diese stellt sich die Frage der reellen Umsetzbarkeit einer externen Rotation. Wenn zahlreiche Staaten einen obligatorischen Prüferwechsel zuerst einführten und später abschafften, muss eindeutig ein triftiger Grund für dieses Vorgehen vorgelegen haben. Daraus können verschiedenste Theorien entwickelt werden, jedoch scheint diese Art der Rotation nicht so einfach zu funktionieren, wie sie im Modell erdacht wurde.

Dennoch könnte die externe Rotation eine bedeutende Rolle für die Zukunft der Abschlussprüfung spielen.

2.4 Die Bedeutung der externen Rotation

Nachdem sowohl in Europa als auch in Amerika immer mehr Skandale im Zusammenhang mit Bilanzierung und Rechnungslegung auftraten, fiel das Vertrauen in die Jahresabschlüsse extrem. Vor allem die Abschlussprüfer, welche diese Abschlüsse testiert hatten, gerieten immer weiter in Kritik. Die sogenannte Erwartungslücke zwischen der öffentlich erwarteten und der tatsächlichen Sicherheit, die durch einen Bestätigungsvermerk erteilt wird, klaffte immer weiter auseinander. Die fehlerhafte Bilanzierung z.B. bei dem öffentlichkeitswirksamen ENRON - Fall und dem damit verbundenen Haftungsprozess gegen Arthur Anderson verstärkte diesen Eindruck ungemein.[26]

Auch andere Vorgehen von Abschlussprüfungsgesellschaften ließen in der Vergangenheit an der Glaubhaftigkeit und Unabhängigkeit jener zweifeln.[27]

Das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen, z.B. Steuer- oder Unternehmensberatungsleistungen in nicht unerheblichem Umfang, sowie wie das Opinion Shopping, also der Suche nach einem Abschlussprüfer, der auch teils zweifelhafte Rechnungslegungsfragen im Sinne des zu prüfenden Unternehmens entscheidet, gelten als Vorführbeispiele für die Praktiken von Prüfungsgesellschaften, die das Vertrauen der Öffentlichkeit nachhaltig beschädigten.[28] Um das Ansehen des Berufsstandes wieder zu heben war es von äußerster Wichtigkeit Maßnahmen zu ergreifen, die die äußere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken, damit Gläubiger und andere Stakeholder wieder Vertrauen zu testierten Abschlüssen aufbauen können.[29]

Daher wurde die in Kapitel 2.2 erläuterte interne Rotation eingeführt. Da hierbei jedoch nur einzelne Personen aus einem Mandat rotieren, scheint die externe Rotation ein besseres Instrument zu sein, um die Unabhängigkeit und somit auch das Vertrauen der Öffentlichkeit, in die Abschlussprüfung zu stärken.

Ob die externe Rotation dieser Hoffnung gerecht werden kann wird durch die Analyse und kritische Hinterfragung von Vor- und Nachteilen, bzw. Chancen und Risiken, der Einführung einer Externen Rotation in den folgenden Abschnitten erörtert.

3. Analyse der Auswirkungen der externen Rotation

3.1 Chancen und Risiken für die Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit ist die wichtigste Berufspflicht eines jeden Abschlussprüfers. Dies wird allein schon daraus erkennbar, dass sie in der WPO § 43 (1) als erstgenannte Berufspflicht aufgeführt ist. Auch die Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer hebt diese Tugend in § 1 (1) S. 1 als erste Berufspflicht hervor und § 2 der Berufssatzung erklärt diese. So wird der Stellenwert, den die Unabhängigkeit einnimmt, schnell sichtbar.

In der Literatur wird diese Unabhängigkeit gerne in zwei Teile, die innere und die äußere Unabhängigkeit zerlegt.[30] Unter der inneren Unabhängigkeit versteht man die Unbefangenheit eines Abschlussprüfers. „Unbefangen ist, wer sich sein Urteil unbeeinflusst von unsachgemäßen Erwägungen bildet.“[31] Erwähnenswert ist auch, dass allein die „Besorgnis der Befangenheit“[32] ausreicht, damit der Prüfer seine Tätigkeit versagen muss.[33]

Die äußere Unabhängigkeit spiegelt den Anschein der Unabhängigkeit nach außen wider. Diese Art der Unabhängigkeit gilt als eingetrübt, wenn ein vorurteilsloser Dritter berechtigte Bedenken gegen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers hat.[34]

3.1.1 Auswirkungen der externen Rotation auf die innere Unabhängigkeit

Ein Prüferwechsel nach einer bestimmten Zeit bewirkt, dass eine Prüfungsgesellschaft nicht damit rechnen kann, Abschlussprüfer eines Mandanten auf ewig zu sein. Die maximal zu erwirtschaftenden Geldströme bzw. Gewinne sind begrenzt. Daher wird argumentiert, dass es einem Abschlussprüfer dadurch einfacher gemacht wird, seine Ansichten der korrekten Rechnungslegung durchzusetzen. Denn oftmals wird Druck von der Unternehmensleitung ausgeübt und gedroht den Prüfungsauftrag nicht zu verlängern, wenn der Abschlussprüfer sein Prüfungsurteil nicht im Sinne des Managements fällt.[35]

Laut einer Studie des US - Rechnungshofes, bei der sowohl Prüfungsgesellschaften, als auch CEOs von verschiedenen Publikumsgesellschaften[36] befragt wurden, „glauben von der ersten CPA - Schicht [CPA Unternehmen, die mindestens zehn börsennotierte Mandanten haben] 26%, dass bei einem Wechsel die Widerstandsfähigkeit des Abschlussprüfers wachsen würde. Dagegen sind 54% der Meinung, dass ein Wechsel ohne Auswirkungen sei und 20% glauben, dass die Fähigkeit zum Durchsetzen der eigenen Meinung sogar abnähme.“[37]

Erwähnenswert ist auch, dass 71% der Fortune – 1000 - Gesellschaften den Standpunkt vertreten, dass eine obligatorische Rotation keinen Einfluss auf das Auftreten des Prüfers habe.[38]

Bei genauerer Betrachtung erscheint dieses Ergebnis jedoch weniger verblüffend, da die Fortune - 1000 - Manager bei einer gegensätzlichen Antwort zugegeben hätten, Druck auf die Abschlussprüfer aufgebaut zu haben. Die Prüfer hätten ihrerseits eingestanden, dass sie diesem Druck, entgegen aller Berufsgrundsätze, nachgegeben haben.[39]

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Verhinderung des Aufbaus eines Vertrauensverhältnisses zwischen Abschlussprüfer und Mandat. Die Entstehung einer Beziehung wird bei einer externen Rotation auf die begrenzte Laufzeit des Mandats beschränkt. So können keine Verhältnisse entstehen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden könnten.[40]

Bormann behauptet sogar, dass sich bei einer langlebigen Mandatslaufzeit die Interessen des Prüfers und des Mandanten zunehmend angleichen.[41] Selbst durch eine interne Rotation kann dieser Effekt nicht umgangen werden. So ist eine externe Rotation nötig, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen und zu gewährleisten.[42]

Durch die Verkürzung der Maximallaufzeit eines Mandats werden dem Abschlussprüfer zudem weniger Möglichkeiten geboten, Nichtprüfungsleistungen an das zu prüfende Unternehmen zu verkaufen. Diese sind zwar teilweise neben einer Jahresabschlussprüfung zulässig, schränken aber dennoch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ein, da dieser bei Fortführung des Mandates auf weitere Zusatzeinkünfte durch z.B. Beratungsleistungen hoffen kann und dadurch ein größeres Interesse an der Fortführung des Mandates hat.[43]

3.1.2 Auswirkungen der externen Rotation auf die äußere Unabhängigkeit

Ein obligatorischer Prüferwechsel kann auch Auswirkungen auf die äußere Unabhängigkeit haben. Durch die externe Rotation verlieren Prüfungsgesellschaften regelmäßig Mandate. Um diesen Rückgang zu kompensieren müssen neue Mandate akquiriert werden, damit die Prüfungsgesellschaften ihre Auslastung und damit ihre Profitabilität behalten. Hierdurch entsteht ein Druck auf die Prüfungsunternehmen, sich nach außen hin gut zu repräsentieren, um weiterhin neue Prüfungsaufträge gewinnen zu können. So schafft die Rotation Anreize die äußere Unabhängigkeit zu stärken. Denn in einem Markt, der durch den ständigen Wechsel von Abschlussprüfern geprägt ist, kann die Reputation einer Gesellschaft schnell wichtiger sein, als das Halten eines einzelnen Prüfungsauftrages.[44]

Im Gegensatz dazu steht eine Studie des US - Rechnungshofes. In einer Befragung der größten amerikanischen Prüfungsunternehmen antworteten 52% damit, dass eine obligatorische Pflichtrotation die äußere Unabhängigkeit ihrer Ansicht nach nicht verstärken würde.[45]

Jedoch ist auch dieses Ergebnis mit Vorsicht zu genießen und kritisch zu hinterfragen, da bei gegenläufigem Ergebnis die Prüfungsgesellschaften sich selbst unterstellen würden die beruflichen Pflichten der Wahrung der Unabhängigkeit über Jahre hinweg nicht beachtet und somit verletzt zu haben.[46]

3.2 Chancen und Risiken für die Prüfungsqualität

Das Ziel einer Jahresabschlussprüfung ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss.[47] Die Prüfung dieser Darstellung erfordert, dass der Prüfer die nötigen Kenntnisse über das Unternehmen erlangen kann, um sich ein bestandskräftiges Urteil bilden zu können. Da die Beeinflussungsmöglichkeiten eines Jahresabschlusses durch die Unternehmensleitung teils sehr groß sind und die Interessenten des Jahresabschlusses dennoch ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens erlangen möchten, ist eine möglichst hohe Prüfungsqualität von Nöten.[48]

In anderen Worten ist ein Prüfungsurteil eines Abschlussprüfers, welcher mit eingeschränkter Prüfungsqualität urteilt, für die Adressaten des Jahresabschlusses wertlos.[49]

Die Prüfungsqualität besteht aus zwei Komponenten. Die Urteilsfähigkeit einerseits und die Urteilsfreiheit bzw. Unabhängigkeit, die aufgrund ihrer besonderen Wichtigkeit in Bezug auf die externe Rotation bereits zu Beginn diskutiert wurde, auf der anderen Seite.[50]

Die Urteilsfähigkeit soll durch die externe Rotation bestärkt werden. Denn je länger ein Prüfer ein Mandat betreut, desto mehr schleicht sich der Effekt der so genannten Betriebsblindheit ein. Hierunter versteht man, dass ein Abschlussprüfer, der schon seit Jahren dasselbe Mandat, mit denselben Prüfungsmethoden und demselben Prüfungsvorgehen prüft, neue Risiken eines Unternehmens nicht mehr erkennen und beurteilen kann. Das Vertrauen des Jahresabschlussprüfers in die Arbeitspapiere der Vorjahre verstärkt zusätzlich diesen Effekt.[51] Der Abschlussprüfer vergisst über den viel zitierten Tellerrand seiner Prüfung zu blicken, was jedoch notwendig wäre, um ein sich dynamisch veränderndes Unternehmen beurteilen zu können. Durch einen ständig wechselnden Prüfer könnte dieser Effekt aufgehalten, oder zumindest reduziert werden.[52]

Gegner der obligatorische Pflichtrotation halten diesem Argument entgegen, dass die branchenübliche Fluktuation des Personals, wechselnde Prüfungsteams und die nach § 319a (1) Nr.4 vorgeschriebene interne Rotation die Betriebsblindheit bereits ausreichend bekämpfen.[53]

Des Weiteren argumentieren sie, dass ein Prüferwechsel nicht den erhofften neuen Prüfungsansatz liefert. Die Prüfungsansätze der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften seien derart durch nationale und internationale Rechnungslegungs- sowie Prüfungsstandards geprägt, dass ein Wechsel der Prüfergesellschaft nur wenig neue Impulse bezüglich des Prüfungsansatzes liefert.[54]

[...]


[1] Vgl. WPK (2014), S. 15

[2] Vgl. ebenda, S. 2 ff.

[3] Vgl. Velte, P. (2014), S. 1

[4] Vgl. ebenda, S. 1

[5] Skoluda, S. (2014), S. 3

[6] Vgl. Knief, P. (1976), S. 129

[7] Vgl. ebenda, S. 129

[8] Vgl. Skoluda, S. (2014), S. 3

[9] Vgl. Europäische Kommission (2011), S.2, Vgl. ebenso WPK (2014), S. 15

[10] Vgl. Wiemann, D. (2010), S. 63

[11] Vgl. Zimmermann, R. (2008), S. 2

[12] Vgl. Wagenhofer, A. (2010), S.8 ff

[13] Vgl. Häfele, M. (2005), S. 11

[14] Vgl. AICPA (1978)

[15] Vgl. Häfele, M. (2005), S. 11

[16] Vgl. AICPA (1992)

[17] Vgl. Häfele, M. (2005), S. 11

[18] Vgl. Sarbanes - Oxley Act (2002), Sec 203

[19] Vgl. Wiemann, D. (2010), S. 64

[20] Vgl. ebenda, S. 64

[21] Vgl. ebenda, S. 64

[22] Vgl. Wiemann, D. (2010), S. 64

[23] Vgl. ebenda, S. 64

[24] Vgl. Quick, R./ Wiemann, D. (2013), S. 77

[25] Vgl. Wiemann, D. (2010), S. 64

[26] Vgl. Quick, R. (2003), S. 77

[27] Vgl. ebenda, S. 77

[28] Vgl. Niehus, R. (2004), S. 885

[29] Vgl. ebenda, S. 885

[30] Vgl. Jäckel, G. (1960), S. 38 f.

[31] § 21 (2) S. 1 Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer

[32] § 21 (1) Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer

[33] Vgl. § 21 (1) Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer

[34] Vgl. Peemöller, P./ Oberste- Padtberg, V. (2001), S. 1813

[35] Vgl. Haller, A./ Reitbauer, S. (2002) S. 2233; Diese Argumentation wird durch das Ergebnis einer empirischen Untersuchung von Dopuch, King und Schwartz gestützt. Vgl. Dopuch, N./ King, R./ Schwartz, R (2001)

[36] Publikumsgesellschaften sind Komanditgesellschaften, bei welchen die Beteiligungsverhältnisse auf eine Vielzahl von Kommanditisten aufgeteilt sind. Sie dienen den Gesellschaftern meist nur zur Geldanlage. Vgl. Häublein (2014), § 161, Rn. 72 ff.

[37] Niehus, R. (2004), S. 887

[38] Vgl. ebenda, S. 887

[39] Vgl. ebenda, S. 887

[40] Vgl. Quick, R. (2004), S. 487

[41] Vgl. Bormann, M. (2002), S. 193

[42] Vgl. Quick, R. (2004), S. 487

[43] Vgl. ebenda, S. 487

[44] Vgl. ebenda, S. 487

[45] Vgl. GAO (2004), S. 26ff.

[46] Vgl. Niehus, R. (2004), S. 887

[47] Vgl. § 264 (2) S.1 HGB

[48] Vgl. Wiemann, D. (2010), S. 42

[49] Vgl. Marten, K./ Quick, R./ Ruhnke/ K. (2007), S. 156

[50] Vgl. Quick, R./ Wiemann, D. (2013), S. 79

[51] Vgl. ebenda, S. 79

[52] Vgl. Haller, A./ Reitbauer, S. (2002), S. 2233

[53] Vgl. Quick R./ Wiemann D. (2013), S. 79

[54] Vgl. Haller A./ Reitbauer S. (2002), S. 2233

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Die Externe Rotation von Abschlussprüfern. Eine kritische Analyse von Chancen und Risiken
Note
2,0
Auteur
Année
2014
Pages
29
N° de catalogue
V317925
ISBN (ebook)
9783668174924
ISBN (Livre)
9783668174931
Taille d'un fichier
463 KB
Langue
allemand
Mots clés
externe, rotation, abschlussprüfern, eine, analyse, chancen, risiken
Citation du texte
Michael Thomas (Auteur), 2014, Die Externe Rotation von Abschlussprüfern. Eine kritische Analyse von Chancen und Risiken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317925

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