Bailout um jeden Preis? Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens durch Insolvenzen systemrelevanter Banken in der EU


Diploma Thesis, 2015

102 Pages, Grade: 1,00


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Themenstellung und Relevanz der Themenstellung
1.2 Formulierung der Forschungsfragen
1.3 Methodische Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
1.4 Definitionen und Prämissen
1.4.1 Wirtschaftspolitische Ziele des Staates
1.4.2 Funktionelle Gliederung der Wirtschaftspolitik
1.4.3 Wettbewerbspolitik
1.4.4 Definition: systemrelevante Großbank
1.4.5 Ansteckungseffekte
1.4.6 Moral Hazard
1.4.7 Bail-in versus Bail-out

2 Das Bankenumfeld
2.1 Akteur/innen und deren Interessen
2.1.1 Die Regierung
2.1.2 Banken und deren Eigentümer/innen
2.1.3 Einleger/innen
2.1.4 Andere Unternehmen
2.1.5 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
2.1.6 Die Vereinbarung der Interessen
2.2 Faktoren die zu einer Insolvenz führen können
2.2.1 Externe Faktoren
2.2.2 Interne Faktoren
2.3 Auswirkungen unkontrollierter Bankenzusammenbrüche
2.3.1 Kurzfristige Auswirkungen
2.3.2 Langfristige Auswirkungen

3 Das Insolvenzverfahren
3.1 Stärken des Insolvenzverfahrens
3.1.1 Verhinderung von unkontrollierten Zusammenbrüchen und Bail-outs
3.1.2 Abschwächung von Notverkäufen und Bankenanstürmen
3.1.3 Disziplinierungseffekt
3.1.4 Keine Wettbewerbsverzerrung
3.1.5 Verringerte Kontroll- und Kapitalkosten
3.1.6 Stabilisierung der Finanz- und Marktwirtschaft
3.1.7 Ein Insolvenzverfahren ist unabhängig und objektiv
3.1.8 Ermöglichung des Fortbestands der Bank
3.2 Schwächen des Insolvenzverfahrens
3.2.1 Unabsehbare Kosten für die Wirtschaft
3.2.2 Ein Insolvenzverfahren einer Bank führt immer zu einer Liquidation
3.2.3 Insolvenzverfahren sind unangemessen zu Zeiten systemischer Krisen
3.2.4 Ein Insolvenzverfahren ist zu langsam
3.2.5 Rechtliche Hürden für die Abwicklung von Banken
3.2.6 Ein effektives Insolvenzverfahren erfordert eventuell die Zusammenarbeit von Staaten
3.3 Fazit
3.4 Ziele und Funktionen des Insolvenzverfahrens für systemrelevante Großbanken
3.5 Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens
3.6 Arten der Abwicklung
3.6.1 Die Liquidation
3.6.2 Die „Private Solution“
3.6.3 Die Staatliche Verwaltung
3.6.4 Die Verstaatlichung
3.6.5 Der Good Bank/Bad Bank–Ansatz
3.6.6 Die Kauf- und Übernahme Transaktion
3.7 Fazit
3.8 Bedienung der Gläubiger/innen
3.8.1 Finanzkontrakte und besicherte Forderungen
3.8.2 Einleger/innen
3.8.3 Anteilseigner/innen
3.9 Zusammenfassung

4 Schadensbegrenzungsmöglichkeiten
4.1 Aufrechterhaltung des Kundinnen und Kundenservice und des Zahlungsverkehrs
4.2 Schnelle Entscheidungen Treffen
4.3 Ein transparentes Insolvenzverfahren
4.4 Staatliche Garantien und Kreditvergaben
4.5 Bestrafung der Verursacher
4.6 Die Einlagensicherung
4.7 Fusionen und Akquisitionen
4.8 Das Brückeninstitut
4.9 Der Bankenfinanzierte Abwicklungsfond (Bankenabgabe)
4.10 Die Exekutionssperre
4.11 Wandelanleihen
4.12 Grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Behörden
4.13 Der obligatorische Abwicklungsplan
4.14 DIP Finanzierung
4.15 Zusammenfassung

5 Die Richtlinie der Europäischen Union
5.1 Darstellung der wichtigsten Punkte
5.2 Inhalt
5.3 Ziele
5.4 Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens
5.5 Art der Abwicklung
5.5.1 Frühzeitiges Eingreifen
5.5.2 Die Abwicklung
5.6 Bedienung der Gläubiger/innen
5.7 Schadensbegrenzungsmöglichkeiten
5.7.1 Aufrechterhaltung des Kundinnen und Kundenservice und des Zahlungsverkehrs
5.7.2 Schnelle Entscheidungen Treffen
5.7.3 Ein transparentes Insolvenzverfahren
5.7.4 Staatliche Garantien und Kreditvergaben
5.7.5 Bestrafung der Verursacher
5.7.6 Die Einlagensicherung
5.7.7 Beteiligungen durch andere Banken
5.7.8 Das Brückeninstitut
5.7.9 Der Bankenfinanzierte Abwicklungsfond (Bankenabgabe)
5.7.10 Die Exekutionssperre
5.7.11 Das Bail-in-Instrument (Wandelanleihen)
5.7.12 Grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Behörden
5.7.13 Der obligatorische Abwicklungsplan
5.7.14 DIP Finanzierung
5.8 Fazit

6 Conclusio

7 Literaturverzeichnis

Anhangverzeichnis

Anlage A: Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlament und des Rates

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Übersicht über mögliche Abwicklungsarten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

This paper analyses how a resolution regime for systemically important banks is best designed to minimize the costs for the economy. It further investigates if the directive establishing a framework for the recovery and resolution of credit institutions and investment firms can fulfil this task. I begin by presenting the banking environment and the strengths and weaknesses of regular bankruptcy concerning the resolution of systemically important banks. I then discuss some types of resolution regimes the priority rules and the possibilities to reduce the economic costs. Finally, the theoretical basics are compared with the analysis of the directive of the European Union.

Based on the analysis, I propose to introduce the minimization of the economic costs into the objectives of a special resolution regime without the implementation of governmental support because this always counteracts the stability of the financial and the economic system. Furthermore, I suggest to sell a systemically important financial institute in parts, which are as big as possible and to strictly comply with priority rules and the automatic stay, except on demand deposits. It is most important that decisions and processes take place quickly and transparently. In comparison of the theoretical basics with the directive of the EU, I have analysed that the member states have a lot of freedom to choose their resolution regime. The positive aspect of this fact is that a legal ground has been made to create an optimal resolution regime. The downside is that the member states are free to create a resolution regime that is not reducing the economic costs effectively.

This paper does not raise a claim to deal with all possibilities to reduce economic costs. However, it can be said that even an optimal resolution regime has its limits. It cannot tackle the systemic problems of the financial sector at source and therefore not prevent any damage to the system, it is only able to dilute or cover them. Thence there is more research necessary to correct the shortcomings of the system.

1 Einleitung

1.1 Themenstellung und Relevanz der Themenstellung

In den letzten drei Jahrzehnten hat sich nicht nur herausgestellt, dass das Bankensystem höchst instabil ist, sondern auch, dass Insolvenzen von Banken ein großes Problem für die Wirtschaft eines Landes darstellen.[1] In der Literatur wird davon ausgegangen, dass die negativen Auswirkungen der Insolvenz einer Bank auf die Wirtschaft eines Landes stärker sind, als die Auswirkungen einer Insolvenz anderer Unternehmen.[2] So führt die Insolvenz von Großbanken zu einem Konflikt zwischen zwei sozialen Zielen: Der optimalen Allokation von Ressourcen auf der einen Seite und des Stabilisierungsziels auf der anderen Seite.[3]

Die aktuelle Banken- und Finanzkrise hat gezeigt, dass die Staaten der Europäischen Union meist nur eine Antwort auf die Insolvenz systemrelevanter Großbanken kennen: nämlich den Bail-out.[4] Sie priorisierten demnach das Stabilisierungsziel. Dies hat allerdings meist einen sprunghaften Anstieg der Staatsausgaben bzw. der Staatsschulden zur Folge und gefährdet langfristig die Stabilität des Finanzsystems.[5] Der Bail-out wird damit gerechtfertigt, dass die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft (und somit auf die Steuerzahlenden) wesentlich drastischer wären, sollte die die Bank liquidiert werden.

Allerdings bietet er einen Anreiz für Banken noch risikoreicher vorzugehen. Wenn der Staat – im Falle einer drohenden Insolvenz – unterstützend eingreift, haben die Eigentümer/innen der Banken kein Verlustrisiko und je größer das Risiko ist, desto größer sind auch die Gewinne, da für risikoreichere Geschäfte höhere Zinsen verlangt werden. Dieses Verhalten wird in der Literatur auch „Moral Hazard“ oder „moralisches Wagnis“ genannt.[6]

Dies führt nun dazu, dass viele Banken risikoreich vorgehen und es dann wahrscheinlich ist, dass viele Banken zur selben Zeit finanzschwach werden, da auch die Vernetzung zwischen den Kreditinstituten groß ist. In der Folge gefährden viele Insolvenzen von Banken die Stabilität des Finanzsystems.[7]

Das Ziel der Arbeit ist daher zu erörtern, wie große Banken liquidiert werden können, ohne dass ein größerer Schaden für die Volkswirtschaft entsteht bzw. ob es Alternativen für eine Liquidation gibt, die aber nicht zu Lasten der Steuerzahlenden gehen und die keinen Anreiz für Banken bieten, noch risikoreicher vorzugehen.

1.2 Formulierung der Forschungsfragen

Wie sollte ein Insolvenzverfahren für große, systemrelevante Kreditinstitute ausgestaltet sein, damit der Schaden für die Volkswirtschaft minimal ist?

- Welche Möglichkeiten hat der Staat, um den Schaden einer Insolvenz einer Großbank zu minimieren?
- Ist das von der europäischen Kommission vorgeschlagene Verfahren zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten dazu geeignet, einen größeren volkswirtschaftlichen Schaden zu verhindern?

1.3 Methodische Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

In der Einleitung sollen Themenstellung und deren Relevanz hervorgehoben, sowie die wichtigsten Begriffe, die in dieser Arbeit verwenden werden definiert werden.

Diese Arbeit ist eine Literaturarbeit und keine empirische wissenschaftliche Arbeit. Jedoch wird eine Dokumentenanalyse als empirisches Instrument eingesetzt. Mittels Recherche der Literatur in den Bibliotheken der Wirtschaftsuniversität Wien, der Bibliothek des Bundesministeriums für Finanzen, der Universität Wien und der Karl-Franzens-Universität Graz soll das Thema aufgearbeitet werden. Da es sich um ein sehr aktuelles Thema handelt, findet es sich hauptsächlich in wissenschaftlichen Zeitschriften wieder. Diese werden den Datenbanken EBSCO, ECOFIN, ProQuest und WISO entnommen.

Dabei wird mit folgenden Schlagworten gesucht: Systemrelevante Großbank / Systemically Important Financial Institute, Bank insolvency / Bankeninsolvenz, Regulating Finance / Regulierung Finanzmarkt, Regulating Banks / Bankenregulierung, Einlagensicherung / Deposit insurance, Bank disclosure regulations, Bank failure / Banken Zusammenbruch, Resolution regimes for banks / financial firms / financial institutions, Bank resolution schemes, Bail-in / Schuldenabschreibungsinstrument, Bail-out. Es wird darauf geachtet, dass sowohl englische als auch deutsche Schlagwörter verwendet werden. Da die Regulierung der Banken im engen Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken steht, wird auch nach solchen Schlagwörtern gesucht. Des Weiteren ist das Thema der Einlagensicherung auch eng mit der Abwicklung von Banken verbunden. Schlussendlich könnte das Schuldenabschreibungsinstrument (Bail-in), das auch von der europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, für die Lösung der Fragestellung dieser Arbeit hilfreich sein. Auf der anderen Seite kann durch einen Bail-out der Bankbetrieb mittels staatlicher Unterstützung fortgeführt werden und steht somit einem Insolvenzverfahren gegenüber.

So soll ein Konzept erarbeitet werden, das es ermöglicht, eine systemrelevante Großbank mit minimalem Schaden für die Volkswirtschaft zu liquidieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im zweiten Kapitel sämtliche involvierte Akteure und Akteurinnen und deren Interesse betrachtet und Zielkonflikte eruiert (2.1). Anschließend werden die Faktoren, die zu einer Insolvenz führen können, erläutert, um herauszufinden, wer im Falle einer Insolvenz zur Verantwortung gezogen werden muss (2.2). Auch sollen mögliche Auswirkungen von (Groß-)Bankenzusammenbrüchen thematisiert werden, um abschätzen zu können, was das mögliche Schadensausmaß (Worst Case) sein könnte und welcher Kollateralschaden sich wohl nicht vermeiden lässt (Best Case) (2.3).

In Kapitel drei werden erst Vor- und Nachteile der Eröffnung eines herkömmlichen Insolvenzverfahrens von Großbanken diskutiert. Dies soll wieder aus volkswirtschaftlicher Sicht geschehen und die Frage beantworten, ob ein Insolvenzverfahren überhaupt das richtige ‚Werkzeug‘ ist, um den volkswirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten (3.1, 3.2 & 3.3). Ist diese Frage geklärt, sollen die Ziele und Funktionen eines speziellen Insolvenzverfahrens erörtert werden (3.4). Anschließend geht es um den bestmöglichen Zeitpunkt, zu dem ein Insolvenzverfahren beginnen soll (3.5). Laut Mayes/Liuksila ist der Zeitpunkt eine wichtige Determinante für den Ausgang eines Insolvenzverfahrens.[8] Anschließend werden die Arten der Abwicklung diskutiert und jeweils jene bestimmt, die aus volkswirtschaftlicher Sicht, unter bestimmten Umständen den geringsten Schaden verursacht (3.6). Im nächsten Schritt behandelt diese Arbeit die Stellung von Gläubiger/innen, die eine Sonderstellung beim Insolvenzverfahren von Großbanken einnehmen könnten. (3.8). Die Frage die hier beantwortet werden soll, ist, ob es einen Unterschied für die Schadensbegrenzung macht, welche Gläubiger/innen zuerst bedient werden.

Im Kapitel vier sollen die Schadensbegrenzungsmöglichkeiten des Staates diskutiert werden. So sollen Vor- und Nachteile jeder staatlichen Maßnahme sowohl aus kurz- als auch aus langfristiger Sicht beschrieben werden.

Kapitel fünf vergleicht im Anschluss die Ergebnisse aus der Literaturrecherche mit der Richtlinie über die Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie der europäischen Kommission im Rahmen einer Dokumentenanalyse. Die Analyse des Inhalts soll dann zeigen, inwiefern die Richtlinie das Ziel der Schadensminimierung tatsächlich verfolgt bzw. wie wahrscheinlich es ist, dass sie dieses Ziel auch erreichen wird.

1.4 Definitionen und Prämissen

1.4.1 Wirtschaftspolitische Ziele des Staates

Staaten verfolgen mehrere wirtschaftspolitische Ziele, die sich oft widersprechen. So kommt es zu Zielkonflikten und die Regierung eines Staates muss dann entscheiden, welches wirtschaftspolitische Ziel sie priorisiert. Diese Zielkonflikte verursachen der Volkswirtschaft Kosten, die sich, je nachdem für welches Ziel sich der Staat entscheidet, sowohl in der Art als auch in deren Ausmaß, unterscheiden.[9]

Die Prämisse, die dieser Arbeit zugrunde liegt, ist jene, dass die Maximierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt[10] das höchste wirtschaftspolitische Ziel darstellt. Das bedeutet, dass volkswirtschaftliche Kosten (siehe dazu Kapitel 2.3) von wirtschaftspolitischen Maßnahmen minimiert werden sollten und eine breite Schicht der Gesellschaft einen Nutzen aus besagten Maßnahmen zieht. Dieser Arbeit liegt die Annahme zu Grunde, dass eine langfristige Wirkung der Maßnahmen essentiell ist.

Eines der wirtschaftspolitischen Ziele ist das Stabilisierungsziel. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass Konjunkturschwankungen ausgeglichen werden bzw. vermeidbare Risiken, die zum Beispiel auf Grund eines Bankenzusammenbruches bestehen, abzufangen.[11] Demgegenüber stehen die Ziele der optimalen Allokation von Ressourcen und der gleichmäßigen Einkommensverteilung. Wenn der Staat zum Beispiel eine Bank vor der Insolvenz rettet, wird das Stabilisierungsziel verfolgt. Dies bedeutet jedoch, dass Ressourcen des Staates nicht optimal zugeordnet werden, da einerseits die gerettete Bank möglicherweise nicht mehr lebensfähig ist, und der Staat die Bank liquidieren muss, und andererseits vorherige Inhaber/innen der Bank und deren Gläubiger/innen von der Rettung profitieren. Letzterer Nebeneffekt würde auch dem Ziel der gleichmäßigen Einkommensverteilung entgegenwirken, da nur eine kleine Schicht der Bevölkerung (etwa Eigentümer/innen und Gläubiger/innen der geretteten Bank und deren Handelspartner/innen) besonders stark profitiert, während eine große Schicht der Bevölkerung (die Steuerzahlenden) die Verluste trägt. Die Frage, der diese Arbeit darüber hinaus nachgeht, ist, welche dieser Ziele, im konkreten Fall, verfolgt bzw. priorisiert werden sollten, um die gesellschaftliche Wohlfahrt zu maximieren.

Ein weiteres Ziel des Staates ist eine ‚nachhaltig geordnete Haushaltsführung‘ nach den ‚Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit‘.[12] Dieses Ziel ist sogar in der österreichischen Bundesverfassung in den Artikeln 13 und 51a Bundesverfassungsgesetz festgehalten. Es ist zu hinterfragen, ob ein Bail-out einer Bank diesem Ziel entspricht, da er, vor allem bei größeren Banken, mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist und den öffentlichen Haushalt stark belastet.

1.4.2 Funktionelle Gliederung der Wirtschaftspolitik

Für diese Arbeit sind noch die Begriffe Ordnungspolitik und Prozesspolitik relevant. Während die Ordnungspolitik längerfristige Rahmenbedingungen schafft, interveniert die Prozesspolitik direkt in laufende wirtschaftliche Prozesse.[13] Während also Insolvenzverfahren ordnungspolitisch geprägt sind, ist die Rettung von Banken eine prozesspolitische Methode.

Eng mit diesen Begriffen verbunden sind Regelbindung und diskretionäres Verhalten. Bei der Regelbindung bewegen sich Politiker/innen innerhalb festgelegter Regeln. Deren Handeln ist daher zu einem gewissen Grad voraussehbar. Diskretionäres Verhalten, respektive das Fällen von unvorhersehbaren Maßnahmen, wird dann notwendig, wenn zukünftige Entwicklungen schwer abschätzbar sind.[14] Die Regelbindung folgt daher einer ordnungspolitischen Logik, diskretionäres Verhalten wird dagegen mit einer prozesspolitischen Logik begründet.

1.4.3 Wettbewerbspolitik

Wettbewerb wird in der wissenschaftlichen Literatur nur selten definiert. Dies ist erstaunlich, da er für ein funktionierendes Wirtschaftssystem unerlässlich ist. Der Wettbewerb wird definiert als die Verfolgung derselben Ziele durch zwei oder mehreren Personen oder Gruppen.[15] Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein freier Wettbewerb das beste Mittel ist, um den Wohlstand der Gesellschaft zu erhöhen.[16] So gilt es mittels Wettbewerbspolitik diesen freien Wettbewerb zu erhalten.

Diese Arbeit nimmt sich das Konzept des freien Wettbewerbs der sogenannten Neuklassik zum Leitbild, dessen Ziel es ist, die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der einzelnen Marktteilnehmer zu schützen. Dies passiert, indem Verhalten, das schädlich für die Wettbewerbsfreiheit ist, verboten wird. Verhalten das wettbewerbsfreundlich ist, wird jedoch nicht angeordnet. Des Weiteren sollen die Regeln generell und theoretisch sein und für alle Wirtschaftsteilnehmer dieselbe Gültigkeit besitzen.[17]

Wird dieses theoretische Konzept auf das Thema der vorliegenden Arbeit angewandt, bedeutet dies beispielsweise, dass es unzulässig wäre, nur großen Banken die staatliche Rettung zu garantieren, während diese Garantie für kleine und mittelgroße Banken nicht gilt. Denn dies würde zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für kleine und mittelgroße Banken führen und den Markteintritt neuer Banken erschweren.

1.4.4 Definition: systemrelevante Großbank

Bevor der Begriff „systemrelevante Großbank“ definiert wird, soll definiert werden was unter einer Bank zu verstehen ist. Diese Arbeit konzentriert sich zwar auf Banken und Sparkassen, deren (Haupt-) Aufgabe das Einleger/innen- und Kreditgeschäft ist, miteingeschlossen werden aber alle Finanz- und Kreditinstitute. Der Begriff Finanzinstitut wird in dieser Arbeit als Synonym für Banken verwendet und wird wie folgt definiert:

„[…] a ‘financial institution’ […] purposes as an institution ‘that is substantially engaged in providing financial services or financial products,’ and includes ‘any subsidiaries of any such institution’.”[18]

Für diese Arbeit von größter Relevanz ist die Definition des Begriffs ‚systemrelevante Großbank‘ oder auf Englisch ‚Systemically Important Financial Institution‘ (SIFI).

„Systemrelevante Großbanken sind Finanzinstitute, deren Pfändung oder ungeordneter Konkurs, wegen ihrer Größe, Komplexität und systematischer Vernetzung, eine erhebliche Störung des Finanzsystems und der ökonomischen Aktivität verursacht.“[19]

Im Jahr 2011 hat das Financial Stability Board (FSB) dazu eine Liste von 29 globalen systemrelevanten Großbanken aufgestellt. Darunter befinden sich neunzehn europäische Banken wie z.B. die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Credit Suisse und die Unicredit Group.[20]

Laut Bogini/Nieri ist diese Definition allerdings zu allgemein gehalten, um systemrelevante Großbanken zu identifizieren. Jedoch ist eine genauere Identifikation von SIFIs nicht ganz unproblematisch, da sie mit der Bewertung von systemischen Risiken zusammenhängt, welche in der Literatur auch ausgiebig behandelt wird. [21] Diese Arbeit beschränkt sich jedoch auf die Definition des Financial Stability Board, da sie für die Beantwortung der Forschungsfrage ausreichend ist.

1.4.5 Ansteckungseffekte

Diese Arbeit beschäftigt sich auch mit den Auswirkungen einer Insolvenz einer Bank. So kann eine, von einer Insolvenz bedrohte oder betroffene Bank, andere Banken mit dessen Auswirkungen ‚anstecken‘.

Helwege unterscheidet zwischen zwei Arten der finanziellen Ansteckung (Contagion): Information Contagion und Counterparty Cotagion. Information Contagion bezeichnet das Phänomen, dass sofort alle Kreditinstitute von der Insolvenz einer einzelnen Bank betroffen sind, die dessen Risikofaktoren teilen. Counterparty Cotagion hingegen bedeutet, dass anfangs nur Geschäftspartner/innen (die Counterparty) der insolventen Bank betroffen sind und die Ansteckung sich so weiter ausbreitet. Er ist der Ansicht, dass je nach Ausbreitungsart andere Methoden eingesetzt werden müssen um den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Es ist daher von Bedeutung, zu eruieren, welche Art der Ausbreitung vorherrschend ist. Nach Helwege, müssten (bei vorherrschendem Counterparty Contagion) folgende Faktoren gegeben sein, damit eine Bank eine systemische Krise auslösen kann: Die Bank muss groß sein, ihr Vermögen muss drastisch an Wert verlieren und die Verluste, die Gläubiger/innen hinnehmen müssen, müssen einen Großteil von deren Vermögen ausmachen. [22]

Das würde bedeuten: Damit eine einzelne, wenn auch große Bank, eine systemische Krise auslösen kann, müssten interne und externe Faktoren perfekt zusammenspielen. Daher ist es viel wahrscheinlicher, dass ein sektoraler Schock Ursache für eine systemische Krise ist, sodass mehrere Banken zur selben Zeit insolvent werden. Dies ist auch im Zuge der Finanzkrise von 2007/08 passiert.

Diese Hypothese ist auch bereits empirische belegt: Eine Studie von Jorion/Zang[23] besagt, dass der Zusammenbruch einer Bank zwar negative Auswirkungen auf die Gewinne der Gläubiger/innen hat und dessen Fremdkapitalquoten ansteigen lässt, die systemischen Effekte sind allerdings sehr gering.

In dieser Arbeit wird daher in weiterer Folge davon ausgegangen, dass ein Information Contagion vorherrschend ist, es werden jedoch mögliche Counterparty Contagion-Effekte nicht außer Acht gelassen.

1.4.6 Moral Hazard

Das Modell des ‚Moral Hazard‘ oder moralisches Wagnis kommt aus der Versicherungswirtschaft und bedeutet, dass die Bereitschaft zur Vorsorge eines Individuums abnimmt, wenn im Schadensfall eine Versicherung für den Schaden aufkommt.[24] Wird das Modell des Moral Hazards auf das Thema dieser Arbeit umgelegt, bedeutet dies, dass Banken umso risikoreicher agieren, je wahrscheinlicher es ist, dass ihnen im ‚Schadensfall‘ eine finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite zugesichert wird.

1.4.7 Bail-in versus Bail-out

Wie schon im Kapitel 1.3 angesprochen, sind die Konzepte Bail-in und Bail-out von Bedeutung für diese Arbeit, da diese gegensätzlichen Konzepte bereits öfters in der Vergangenheit an insolventen Banken angewandt wurden.[25] Im Folgenden sollen sie definiert und die Vor- und Nachteile dieser Konzepte erläutert werden.

Bail-in

Die Europäische Kommission definiert das Bail-in-Instrument wie folgt:

„Mit dem ‚Bail-in‘-Instrument erhalten die Abwicklungsbehörden die Befugnis, die Forderungen von nicht abgesicherten Gläubiger/innen eines ausfallenden Instituts abzuschreiben und Forderungen in Eigenkapital umzuwandeln. Das Instrument kann eingesetzt werden, um ein ausfallendes oder kurz vor dem Ausfall stehendes Institut zu rekapitalisieren, damit es von den Behörden im Laufe des Abwicklungsverfahrens restrukturiert und seine Lebensfähigkeit im Anschluss an die Reorganisation und Restrukturierung wiederhergestellt werden kann.“[26]

Der Bail-in auch ‚Private Sector Involvement‘ (PSI), ‚Private Sector Participation' oder ‚Burden Sharing‘ gennannt, wird oft als Lösung für das ‚Moral Hazard-Problem‘ gesehen.[27] Čihák/Nier sind etwa der Ansicht, dass nachrangige Gläubiger/innen einen Teil der Verluste tragen sollten, damit die Marktdisziplin und die langfristige Finanzstabilität erhalten bleiben. Allerdings merken sie an, dass wenn andere Finanzinstitute eine große Summe an nachrangigen Darlehen halten, ein Bail-in zu einer größeren Verwundbarkeit dieser Institute führt und eine Kettenreaktion entstehen könnte.[28]

Nach Huertas ist ein Bail-in das effektivste Mittel um eine große systemrelevante Bank abzuwickeln. Mit ‚Bail-in‘ bezeichnen sie die Rekapitalisierung durch die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, damit die insolvente Bank ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen und ihren Kundinnen- und Kundenverpflichtungen weiterhin nachgehen kann. So würde ein Bail-in verhindern, dass die Bank liquidiert oder in eine Good Bank und eine Bad Bank geteilt werden muss, sowie dass die Regierung der Bank, wie beim Bail-out, Kapital zur Verfügung stellen muss. Allerdings merken sie an, dass die Möglichkeit besteht, dass die Zentralbank zusätzliche Mittel für die Bank aufbringen muss, sofern das „Bail-in-Kapital“ nicht ausreicht oder Liquiditätsengpässe entstehen.[29]

Eichengreen/Rühl meinen hingegen, dass der Bail-in-Ansatz nicht funktioniert. Da sowohl eine Insolvenz als auch eine Restrukturierung eines großen Finanzinstitutes mit enormen Kosten verbunden ist, ist es notwendig, mit den Gläubiger/innen zu kooperieren. Ansonsten könnten sie die Verlängerung ihrer Kredite, die Umstrukturierung der Schulden oder die Bereitstellung neuer Kredite verweigern.[30]

Mit dem Bail-in-Konzept gibt es noch wenige Erfahrungen, da es noch nicht so oft angewandt wurde. Wenn das Szenario allerdings so abläuft, wie Eichengreen/Rühl es schildern, so führt ein Bail-in entweder direkt zu einer Liquidation der Bank oder zu einer Fortführung des Geschäftsbetriebes unter staatlicher Kontrolle. Beide Alternativen sind jedoch mit einigen Problemen behaftet, wie in dieser Arbeit in den Kapiteln 3.6.1 bzw. 3.6.4 erkenntlich gemacht wird.

Bail-out

De Bonis/Gomel definieren Bail-outs als externe staatliche Intervention zur Unterstützung eines insolvenzbedrohten Unternehmens, um eine Krise zu bewältigen, ohne das laufende Geschäft des Unternehmens zu unterbrechen.[31] Befürworter des Bail-out argumentieren oft damit, dass mit dessen Hilfe, durch sektorale Schocks entstandene, negative Effekte auf die (Finanz-)Wirtschaft wie Bankenanstürme und Kreditklemmen[32] oder sogenannte Fire Sales[33] abgewendet werden können.

Gegner des Bail Out hingegen kritisieren die negativen Auswirkungen, die Bail-outs mit sich bringen, wie Moral Hazard[34], eine enorme Belastung des Staatshaushalts durch direkte und indirekte Kosten[35] und erhöhte Risikoübernahme durch den Staat[36], Wertminderung der Bank durch ineffizientes staatliches Management[37] oder Wettbewerbsverzerrung[38] durch die implizite Subvention einiger großer Banken. Helwege meint sogar, dass negative Effekte von sektoralen Schocks nicht mittels Bail-out verhindert werden können, wenn Information Contagion vorherrschend ist.[39] Farhi/Tirole sind der Ansicht, dass jeder Bail-out die Wahrscheinlichkeit von weiteren Bail-outs vergrößert, da Banken noch risikoreicher vorgehen und noch weniger liquide Mittel horten, was wiederum zu noch größeren Bail-outs führt.[40] So gesehen erreichen Bail-outs die angestrebten Ziele nicht nur nicht, sondern wirken sogar kontraproduktiv.

Auch der Baseler Ausschuss ist der Ansicht, dass öffentliche Ausgaben bei einer Bankeninsolvenz minimiert werden sollten, um Moral Hazard zu entgehen. So sollen Anteilseigner/innen und Gläubiger/innen die Verluste tragen und privat-wirtschaftliche Lösungen vereinfacht, und gegenüber staatlichen Übernahmen bevorzugt werden. Falls staatliche Übernahmen dennoch notwendig sind, sollte der Verkauf der Bank bzw. deren Vermögens so schnell wie möglich erfolgen.[41]

Im Rahmen dieser Arbeit werden mehrere Arten von Insolvenzverfahren diskutiert, die sich zwischen den beiden Konzepten Bail-out und Bail-in bewegen. Es soll dann eruiert werden, welche Art des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Bedingungen am besten dazu geeignet ist, die volkswirtschaftlichen Kosten von Insolvenzen systemrelevanter Kreditinstitutes zu minimieren.

2 Das Bankenumfeld

2.1 Akteur/innen und deren Interessen

Um das Thema Bankeninsolvenzen bearbeiten zu können, müssen zuerst die involvierten Akteur/innen und deren Interessen identifiziert werden. Die Frage die gestellt werden muss, ist, welche Ziele die einzelnen Akteur/innen verfolgen und wo es zu Zielkonflikten kommen kann. In weiterer Folge soll dann erörtert werden, wie die Interessen der einzelnen Akteur/innen bestmöglich miteinander vereinbart werden können, sodass möglichst Win-Win-Situationen für alle Beteiligten geschaffen werden. Um also die Fragestellung dieser Arbeit möglichst objektiv zu beantworten, soll die Problemstellung aus der Sicht jedes einzelnen Akteurs und jeder einzelnen Akteurin bearbeitet werden.

2.1.1 Die Regierung

Wie schon im Kapitel 1.4.1 angesprochen, hat die Regierung im Falle einer drohenden Bankeninsolvenz vor allem folgende Ziele[42]: Einerseits die Stabilisierung der (Finanz-) Wirtschaft und andererseits die optimalen Allokation von Ressourcen sowie eine nachhaltig geordnete Haushaltsführung. Letzteres Ziel ist sogar in der österreichischen Bundesverfassung niedergeschrieben.

Die Problematik, die sich nun der Regierung stellt ist folgende: Einerseits droht mit einem Bankenzusammenbruch ein Kollaps des Finanzsystems oder sogar ein Zusammenbruch der Wirtschaft eines oder mehrerer Länder (zu den Auswirkung von Bankenzusammenbrüchen siehe auch Kapitel 2.3). Andererseits ist mit einer Rettung der Bank die Allokation der Ressourcen der Regierung nicht optimal, und der öffentliche Haushalt wird, zumindest vorerst, stark belastet. Diese Belastung sorgt in der Regel dafür, dass der Staat höhere Zinsen für seine Anleihen zahlen muss, was nicht im Sinne der Regierung ist. Abseits dieser Ziel-Problematik steht die Regierung unter dem Druck von mehreren Akteur/innen, die in den folgenden Kapiteln behandelt werden.

2.1.2 Banken und deren Eigentümer/innen

Wie jedes gewinnorientierte Unternehmen, haben Banken den größtmöglichen Profit zum Ziel. Vor allem Großbanken dürften ein großes Interesse daran haben, dass systemrelevante Kreditinstitute gerettet werden. Nicht nur weil sie dann keinen Zusammenbruch des Systems fürchten müssen, sondern auch weil eine (unausgesprochene) Garantie des Staates eine implizite Subvention darstellt, für die die Banken nicht bezahlen müssen (siehe dazu Kapitel 3.1.6).[43] Theoretisch dürften Banken eigentlich auch kein Interesse an Bail-outs durch den Staat haben, da nicht nur das Image der Banken in der Bevölkerung darunter leidet, sondern letztendlich das ganze Wirtschaftssystem instabiler wird. So werden Banken gerettet, die nicht lebensfähig wären, und diese belasten in weiterer Folge das Wirtschaftssystem und den Staatshaushalt. Erhöht sich der Staatsschuldenstand, werden auch die Steuern erhöht, Staatsausgaben gekürzt und die Banken strenger reguliert. An diesen Folgen würden letztendlich auch die Banken selbst leiden. Allerdings sind viele Banken heutzutage bereits multinationale Konzerne, die es verkraften könnten, wenn ein Staat zu diesen Maßnahmen greifen muss. Wie die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 gezeigt hat, können diese Folgen jedoch auch weltweit auftreten.[44]

Ein Grund, warum Banken diese (langfristigen) Folgen nicht abschrecken, ist das kurzsichtige Gewinnstreben vieler Banken, das auch mitunter ein Grund für die Finanz- und Wirtschaftskrise war.[45] Hinter dieser Logik steckt das einfache Prinzip: Je mehr Risiko desto höher der (mögliche) Gewinn, und wenn der Staat für Verluste aufkommt, gibt es keinen Grund für diese Banken nicht das größtmögliche Risiko anzustreben.

2.1.3 Einleger/innen

Die Einleger/innen oder Sparer/innen, wie sie umgangssprachlich auch genannt werden, möchten einerseits ihr Geld sicher angelegt wissen, und andererseits möglichst hohe Zinsen dafür bekommen. Insofern sind sich die Ziele der Banken und der Einleger/innen ähnlich. Einleger/innen können, ebenso wie die Gläubiger/innen, als ‚natürliche Bremse‘ angesehen werden, was das Risiko einer Bank betrifft. Wenn eine Bank mehrere Kredite abschreiben muss, werden Einleger/innen dies mitbekommen und verlangen entweder einen Risikoaufschlag auf ihr eingesetztes Kapital oder heben ihre Spareinlagen ab, da die Bank scheinbar zu risikoreich agiert.[46] Allerdings kann dieses Verhalten sektorale Schocks verstärken, so ist der Schutz der Einleger/innen ein bedeutender Grund für Bail-outs großer Banken, da sehr bald ein großer Teil der Bevölkerung betroffen wäre.

2.1.4 Andere Unternehmen

Unternehmen sind ebenso interessiert an einem funktionierenden Finanz- und Wirtschaftssystem. Eine Insolvenz einer Großbank könnte dieses gefährden und zu einer sogenannten ‚Kreditklemme‘ führen (siehe dazu Kapitel 2.3). Jedoch haben wohl auch Unternehmen kein Interesse an den weiteren Folgen, die Bail-outs von Großbanken mit sich bringen können.

2.1.5 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler kann als Gegenposition zu den Banken bezeichnet werden. Allerdings sind die Steuerzahlenden keine homogene Gruppe. Unter ihnen sind genauso Eigentümer/innen und Einleger/innen von Banken und Unternehmer/innen. Wenn die Menschen allerdings in die Rolle des Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin schlüpfen, hat diese Gruppe das geringste Interesse an Bail-outs, da sie die Verluste der insolventen Banken tragen müssen. Allerdings haben Zusammenbrüche von Großbanken auch negative Auswirkungen auf jede einzelne Steuerzahlerin und jeden einzelnen Steuerzahler, etwa indem sie hohe Zinsen für einen Kredit zahlen müssen, wenn sie einen solchen überhaupt bekommen. In dieser Arbeit soll eruieren werden, wie diese Auswirkungen mittels einem adäquaten Insolvenzverfahren minimiert werden können, ohne dass dafür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übermäßig belastet werden.

2.1.6 Die Vereinbarung der Interessen

Es kann gesagt werden, dass eine Vereinbarung der Interessen von Regierung, Steuerzahlenden, Banken, Einleger/innen und Unternehmen nicht auszuschließen ist. Die Ziele sind nur auf den ersten Blick divergierend. Keiner der Akteur/innen kann an einer unkontrollierten Liquidation einer Großbank interessiert sein und niemand ist an den langfristigen negativen Folgen von Bail-outs interessiert. Allerdings müssen die Banken sowie die Sparer/innen lernen, sich an die Regeln des Marktes zu halten und eine dieser Regel lautet: Chance ist gleich Risiko und es gibt keinen risikolosen Gewinn in einer effizienten freien Marktwirtschaft.

2.2 Faktoren die zu einer Insolvenz führen können

Um das Umfeld der Banken besser zu verstehen und um ein adäquates Insolvenzverfahren zu entwerfen, ist es notwendig, die Faktoren, die zu einer Insolvenz führen können zu bestimmen, sodass rechtzeitig die richtigen Werkzeuge eingesetzt werden, damit eine geordnete Abwicklung der Bank möglich ist.

2.2.1 Externe Faktoren

Eine Studie aus den USA[47] hat erwiesen, dass folgende externe Faktoren in einem engen Zusammenhang mit einem Anstieg der Insolvenzen von Banken liegen:

- Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums (Anstieg der Arbeitslosenrate)
- Ein Anstieg der Finanzierungskosten (z.B. des Leitindizes)
- Eine erhöhte Volatilität am Aktienmarkt (in diesem Fall des S&P 500)
- Eine erhöhte Anzahl an Abschreibungen von ausstehenden Darlehen (auf Grund von sektoralen Schocks),
- Ein niedriges Zinslevel auf Hypothekarkredite und
- Ein erhöhter Wettbewerb durch andere Banken.

2.2.2 Interne Faktoren

Eine weitere Studie aus den USA[48] gibt die internen Faktoren, die zu einer Insolvenz einer Bank führen kann bekannt, diese sind:

- Eine exzessive Risikoübernahme
- Illiquide, qualitativ minderwertige Vermögenswerte (Assets)
- Eine niedrige Eigenkapitalquote,
- Zu geringe Einnahmen,
- Eine geringe Liquidität und
- Ein ineffizientes Management

Bei einem Insolvenzverfahren für Großbanken sollte eruiert werden, warum die Bank insolvent wurde, und auf Grund dieses Wissens bestimmt werden, wie mit der Bank weiter verfahren wird. Im Laufe dieser Arbeit sollen diese Faktoren daher bei der Bestimmung des optimalen Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden.

2.3 Auswirkungen unkontrollierter Bankenzusammenbrüche

Im Laufe dieser Arbeit wurde bereits angesprochen, dass unkontrollierte Bankeninsolvenzen einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Bevor aber diskutiert werden kann, wie der Schaden zu minimieren ist, ist es notwendig herauszufinden, welche kurz- und langfristigen Schäden aufgrund von Zusammenbrüchen von Großbanken entstehen können. Die kurzfristigen Auswirkungen sollen anhand des Beispiels des größten Bankrotts in der Geschichte der USA dargestellt werden: der Investmentbank Lehman Brothers.

2.3.1 Kurzfristige Auswirkungen

Laut einer Studie von Johnson und Mamun sank der Dow Jones am Tag, als die Lehman Brothers Pleite angekündigt wurde um 4,72 %. Dies war einer der größten Tages-Kurs-Verluste des Dow Jones der letzten 20 Jahre. So waren vor allem Banken und Primärhändler betroffen, deren Aktienkurse um 2,9 % bzw. um 6 % fielen. Die Studie ergab ebenso, dass vor allem große Finanzinstitute betroffen waren – stärker als kleine Institute. [49]

In der Vergangenheit kam es schon des Öfteren zu Anstürmen auf Banken (bank runs). Sie sind eine der klassischen Auswirkungen von Bankenzusammenbrüchen. Ein Bankenansturm bedeutet, dass viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig ihr Geld von den Banken abziehen wollen. Im Falle von Lehman Brothers kam es nicht dazu, da die Einlagensicherung dies verhinderte.[50]

Allerdings wirkte sich der „Bank run“ dieses Mal anders aus. So erhöhten Firmenkundinnen und -kunden ihre Kreditrahmen, Besitzer/innen von Anleihen wollten diese nicht verlängern, und Handelspartner/innen (so wie andere Banken) verlangten mehr Sicherheiten für Kredite. Dies führte zu einem Rückgang in der Ausgabe neuer Kredite um 47 %.[51]

Es kann also gesagt werden, dass kurzfristig vor allem die (größeren) Kreditinstitute von einem Bankenzusammenbruch betroffen sind. Bedroht sind vor allem die Institute und Unternehmen, die auf (kurzfristiges) Fremdkapital angewiesen sind. Das führt zu der Schlussfolgerung, dass Banken und Unternehmen mit einer soliden Finanzierung, mittels Eigenkapital, langfristiger Kredite und staatlich gesicherter Einlagen, die kurzfristigen Folgen eines Zusammenbruchs einer Großbank relativ gut überstehen können.

Aber nicht nur ein Bankenansturm kann kurzfristige negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein derart großes Unternehmen gezwungen ist, sein Vermögen zu verkaufen, führt dies oft zu einem Preissturz ähnlicher Vermögensgegenstände auf dem gesamten Markt.[52] Dies kann wiederum zu einer Kettenreaktion, wie bereits im Kapitel 1.4.5 besprochen, führen – so geschehen im Fall Lehman Brothers.[53]

2.3.2 Langfristige Auswirkungen

Mit den langfristigen Auswirkungen ist vor allem deren negativer Einfluss auf die Realwirtschaft gemeint, welcher schwer auf die Insolvenz einzelner, wenn auch großer, Kreditinstitute zurückzuführen ist. Selbst ein Zusammenbruch einer Bank in der Größe von Lehman Brothers kann nicht für alle Folgen der Weltwirtschaftskrise verantwortlich gemacht werden. Auf die Gründe für die Weltwirtschaftskrise soll hier nicht weiter eingegangen werden, allerdings ist unbestritten, dass der Bankrott von großen systemrelevanten Kreditinstituten und deren Folgeeffekte (wie im Kapitel 2.3.1 beschrieben) zu einer Krise des Finanzsystems führen können, welche in weiterer Folge negative Auswirkungen auf die reale Wirtschaft hat.[54] So sollen im Folgenden die langfristigen Auswirkungen der Zusammenbrüche mehrerer Banken, auf Grund eines sektoralen Schocks, thematisiert werden. Da die langfristigen Folgen der letzten Finanzkrise noch schwer abschätzbar sind, und die nationalen Regierungen im Zuge dieser Krise auch noch vermehrt interveniert und Insolvenzen von Banken verhindert haben, dient diesmal die große Depression der 1930er Jahre als Beispiel.

Im Jahre 1930 brachen, auf Grund von Information Contagion, allein im November, 256 Banken zusammen, und im Dezember 352. Diese Banken hielten Einlagen im Wert von 550 Millionen USD. Darunter war auch die Bank of United States, die, mit Einlagen im Wert von über 200 Millionen USD, die größte Bankeninsolvenz in der Geschichte der USA bis zu diesem Zeitpunkt war. Sowohl die Geldmenge als auch die Geschäftsbanken reduzierten sich in den Jahren 1929 bis 1933 um mehr als ein Drittel. Das Geldeinkommen sank um 52 %, und die reale Kaufkraft sank um 41 %. Friedman und Schwartz sind der Meinung, dass sich die wirtschaftliche Situation durch den Kollaps des Geldsystems verschlechtert hat.[55]

Diese Ansicht bestätigt auch eine US Studie, welche besagt, dass sich die Folgen des Schocks auf den Finanzmärkten auf die Realwirtschaft ausgeweitet hat. Dabei war sie, vor allem durch die mangelnde Versorgung mit Krediten, maßgeblich am Abfall der Geldeinkommen beteiligt.[56]

Zur Zeit der großen Depression versuchten Banken sich ihrer risikoreichen Darlehen zu entledigen, in sichere Anlagen (wie Staatsanleihen) zu investieren und ihre Eigenkapitalquoten, durch die Streichung von Dividenden, zu erhöhen. So entstand die sogenannte Kreditklemme (Credit Crunch). Allerdings konnten Calomiris/Wilson keine langfristigen Auswirkungen auf die Risikoverhalten der Banken feststellen: Schon Mitte der 1930er Jahre wiesen die Banken wieder dasselbe Langzeit-Ausfallsrisiko auf, das sie vor der Krise hatten.[57] Allerdings dürfte auch Franklin D. Roosevelts „New Deal“ zu dieser Entwicklung beigetragen haben, wie eine anglo-amerikanische Studie[58] beweist. So dürfte vor allem die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) eine besondere Rolle beim Risikoverhalten der Banken gespielt haben.

Die Kreditklemme hatte die unterschiedlichsten Auswirkungen auf die Wirtschaft. Zum Beispiel mussten potentielle Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer höhere Sicherheiten anbieten oder konnten gar nicht investieren, große Projekte konnten nicht finanziert werden und Zinsen auf Kredite wurden erhöht. Diese Auswirkungen führten schlussendlich zu einer Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.[59]

Langfristige Auswirkungen von Banken- und Finanzkrisen können jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt gemessen werden, in dem die Regierung eingreift, es sei denn, dieser Eingriff wird auch als „Auswirkung“ gewertet. Jedoch impliziert diese Wertung, dass das Handeln der Regierung unvermeidlich und alternativlos ist. In dieser Arbeit soll in weiterer Folge eruiert werden, ob und inwiefern ein spezielles Insolvenzverfahren für Banken, die in diesem Kapitel beschriebenen, negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft verhindern kann, ohne dass der Staat zu sehr mit Hilfe von diskretionären Maßnahmen in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen muss.

3 Das Insolvenzverfahren

Wie bereits in Kapitel 1.1 angemerkt, sind die negativen Auswirkungen von Banken-Insolvenzen auf die Wirtschaft (wie in Kapitel 2.3 beschrieben) wesentlich stärker als die von anderen Unternehmen. So sind etwa die direkten Kosten eines Zusammenbruchs einer Bank wesentlich größer, als die von Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.[60] Dies führt zu der Annahme, dass Banken (vor allem in Zeiten sektoraler Schocks)[61] ein spezielles Insolvenzverfahren benötigen, damit die Belastung für die Wirtschaft im Falle einer Insolvenz geringer ausfällt. Auch Ben Benanke ist der Ansicht, dass ein neues, spezielles Abwicklungsverfahren für systemrelevante Großbanken eingeführt werden sollte, um (künftig) einen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern.[62] In diesem Kapitel soll erörtert werden, wie ein solches Insolvenzverfahren ausgestaltet werden sollte, um dieses Ziel zu erreichen. So soll kein, bis ins Detail ausgearbeitetes, Verfahren erstellt werden, aber eine Basis und mögliche Maßnahmen, die zu einer Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten beitragen können, dargestellt werden. Im Folgenden sollen erst einmal die Stärken und Schwächen eines herkömmlichen Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Großbank identifiziert werden, sodass die Schwachpunkte in einem modifizierten, speziellen Insolvenzverfahren möglichst beseitigt werden, und die Stärken genutzt werden können.

3.1 Stärken des Insolvenzverfahrens

3.1.1 Verhinderung von unkontrollierten Zusammenbrüchen und Bail-outs

In Kapitel 2.3 wurde erörtert, welche Auswirkungen ein unkontrollierter Bankenzusammenbruch haben kann, und in Kapitel 1.4.7 wurde erklärt, welche negativen Auswirkungen ein sogenannter „Bail-out“ mit sich bringen kann. Ein Insolvenzverfahren kann beides verhindern, und deren negative Auswirkungen abwenden, oder zumindest abschwächen, wie im Folgenden erörtert werden soll.

Sofern das Insolvenzverfahren an Großbanken nicht angewandt wird, bleiben diskretionäre staatliche Maßnahmen die einzige Möglichkeit, einen ungeordneten Bankenzusammenbruch zu verhindern. Diskretionäre Maßnahmen schränken jedoch den Handlungsspielraum ein und sind oft verantwortlich für Moral Hazard (wie in den Kapiteln 1.4.6 und 1.4.7 beschrieben).[63] Eine geordnete Liquidation einer großen, komplexen Bank dürfte ohne Insolvenzverfahren schwierig bis unmöglich sein, was die Wahrscheinlichkeit eines Bail-outs erhöht und so einen Anreiz für Banken schafft, groß und komplex zu werden, was wiederum die Häufigkeit von Bail-Outs erhöht.[64]

3.1.2 Abschwächung von Notverkäufen und Bankenanstürmen

Obwohl das Insolvenzverfahren mit Sicherheit nicht alle Auswirkungen eines unkontrollierten Bankenzusammenbruchs verhindern kann, gibt es Experten, die meinen, dass sogenannte Notverkäufe oder „Fire Sales“ sowie Bankenanstürme (Bank Runs) mit seiner Hilfe abgewendet werden können.

Helwege beispielsweise meint, dass ein Insolvenzverfahren die Wahrscheinlichkeit von Notverkäufen verringert, da das Vermögen der Bank nicht schnell verkauft werden kann, weil es nicht ohne die Zustimmung eines Richters oder einer Richterin veräußert werden kann und auch nicht verkauft werden muss, da der Druck, die Schulden zu begleichen, weg fällt. Während dessen kann auch in Ruhe entschieden werden, wie mit der Bank weiter verfahren werden soll.[65]

Ebenso kann ein Insolvenzverfahren Bankenanstürme verhindern, da Gläubiger/innen wüssten, dass ihr eingesetztes Kapital (vorerst) erhalten bleibt und es klare Regeln gibt, wann und wer ausbezahlt wird. Die Unsicherheit, welcher ein bedeutender Grund von „Bank Runs“ ist, wäre somit beseitigt. Ein Ausbleiben der Anstürme würde den Behörden Zeit geben um eine Insolvenz noch abzuwenden oder um eine Abwicklungsstrategie für die Bank auszuarbeiten.[66]

French et al sind allerdings der Ansicht, dass ein Insolvenzverfahren einen modernen Bankenansturm nicht verhindern kann, da viele Banken von kurzfristigen Krediten abhängig sind, die abgezogen werden können, noch (lange) bevor eine Bank insolvent ist.[67] Demnach wäre ein Insolvenzverfahren zu langsam um diese negative Auswirkung einer Bankeninsolvenz zu verhindern (siehe dazu auch Kapitel 3.2.4).

Dennoch reduziert ein Insolvenzverfahren Unsicherheit und die Abhängigkeit von der Willkür der Regierung für alle Beteiligte. So kann angenommen werden, dass wenn auch ein Insolvenzverfahren Bankenanstürme oder Notverkäufe nicht gänzlich verhindern kann, sie dennoch abschwächen kann.

3.1.3 Disziplinierungseffekt

Durch ein Insolvenzverfahren wird die Marktdisziplin erhöht. Dies bedeutet, dass Gläubiger/innen und Einleger/innen von Banken diese stärker überwachen sofern es ein Insolvenzverfahren gibt, das nach festgelegten Regeln die Insolvenz einleitet und das Risiko besteht, dass sie ihre Investition verlieren könnten. Wenn Banken, Gläubiger/innen und Einleger/innen geschützt werden, wird ihnen ein Anreiz geboten, noch risikoreicher vorzugehen, was das gesamte Finanzsystem destabilisiert.[68] Die erhöhte Risikoübernahme durch Großbanken ist bereits empirisch belegt,[69] was den Schluss nahe legt, dass sie ihre „Too-Big-To-Fail-Position“ ausnutzen. Diese Risikoübernahme wird noch dazu verschärft, wenn Banken nur noch wenig Eigenkapital haben, wie eine weitere Studie beweist.[70] Des Weiteren kann den Eigentümer/innen, im Zuge eines Insolvenzverfahrens, die Kontrolle über eine Bank entzogen werden (was sonst nur bei einer Verstaatlichung möglich ist) und Moral Hazard verhindert werden, indem Dividenden- und Boni-Ausschüttungen abgewendet werden.[71]

3.1.4 Keine Wettbewerbsverzerrung

Es wurde bereits in Kapitel 3.1.1 angesprochen, dass das Fehlen eines Insolvenzverfahrens die Wahrscheinlichkeit eines Bail-Outs erhöht. Sofern es sich dabei um eine Finanzhilfe handelt widerspricht sie den Artikeln 87–89 des EU-Vertrages von Rom. So besagt Artikel 87 Absatz 1, dass

„staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar [sind], soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.“

Ein Bail-out stellt zweifellos eine „staatliche Beihilfe“ dar und wie in den Kapiteln 1.4.7 und 2.1.2 bereits angesprochen, stellt bereits die (unausgesprochene) staatliche Garantie, die auf Grund der Too-Big-To-Fail Policy besteht, eine implizite Subventionierung dar, und ist daher EU-rechtswidrig und wettbewerbsschädlich, da kleine Banken gegenüber großen Banken diskriminiert werden, sowie ausländische gegenüber inländischen. Werden alle Finanzinstitute geschützt, stellt dies eine Diskriminierung von anderen Industriezweigen dar. Ohne Insolvenzverfahren werden Banken geschützt, die ansonsten nicht überlebensfähig wären und so wird diesen ein unfairer Wettbewerbsvorteil gewährt, der noch dazu die Stabilität des Finanzsektors gefährdet (mehr dazu im Kapitel 3.1.6).[72] Das Insolvenzverfahren als Substitut für den Bail-out erzeugt hingegen keine Wettbewerbsverzerrung, da es jeden Marktteilnehmer gleich behandelt.

3.1.5 Verringerte Kontroll- und Kapitalkosten

Ein funktionierendes Insolvenzverfahren hat auch Vorteile für die Schuldnerin oder den Schuldner. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Bank in Konkurs gehen kann, verringert dies sowohl die Eigen- als auch die Fremdkapitalkosten.[73] So wissen Gläubiger/innen und Eigenkapitalgeber/innen einerseits, dass sie nicht in ein insolventes Unternehmen investieren und andererseits fällt die Unsicherheit darüber weg, was im Falle einer Insolvenz passiert.

Genau diese Tatsachen führen auch zu einem geringeren Kontrollaufwand für die Bankenaufsicht. So kann auch angenommen werden, dass insgesamt eine effektivere Kontrolle stattfindet, wenn Schuldner/innen von ihren Gläubiger/innen, den Einleger/innen, den Eigentümer/innen und von den Behörden beobachtet werden, als wenn dies die alleinige Aufgabe einer Bankenaufsicht ist.

3.1.6 Stabilisierung der Finanz- und Marktwirtschaft

Wie schon in den Kapiteln 1.1, 1.4.7 und 3.1.4 angesprochen, gefährdet das Fehlen eines Insolvenzverfahrens die Stabilität der Finanz- und Marktwirtschaft, da sein Fehlen nur zwei andere Optionen offen lässt: Den unkontrollierten Zusammenbruch und den Bail-out. Beide wirken destabilisierend auf das Finanzsystem und in weiterer Folge auf die Marktwirtschaft.

Die Wirtschaft ist in der Regel Schwankungen unterworfen, und wenn auch hier das Insolvenzverfahren die Auswirkungen dieser Schwankungen nicht verhindern kann, so ist es doch das beste Mittel um sie zu bewältigen, da sie durch unkontrollierte Bankenzusammenbrüche und Bail-outs eher verstärkt werden. Oft wird geglaubt, dass mittels Bail-outs diese Auswirkungen abgeschwächt werden, allerdings werden sie eher nur aufgeschoben und wirken mittel- bis langfristig sogar kontraproduktiv (siehe Kapitel 1.4.7).[74]

3.1.7 Ein Insolvenzverfahren ist unabhängig und objektiv

Im Zuge eines Insolvenzverfahrens werden vom Gericht politisch unabhängige Spezialisten und Spezialistinnen beordert und Gläubiger/innen in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Eine optimale Abwicklung ist wahrscheinlicher, wenn sowohl unabhängige Parteien als auch diese mit Eigeninteressen am Abwicklungsprozess teilhaben, sowie auch die Zeit vorhanden ist, um die insolvente Bank von allen Blickwinkeln zu beleuchten, als wenn eine Behörde (mit politischen Interessen, aber ohne finanzielle Eigeninteressen) schnelle Entscheidungen treffen muss.[75]

So ist es denkbar, dass politische Akteur/innen durch Gläubiger/innen beeinflusst werden und Entscheidungen zu deren Gunsten treffen, anstatt zu jenen der Steuerzahlenden. Ebenso werden auf Grund des öffentlichen Drucks oft überhastete, suboptimale Entscheidungen getroffen.

3.1.8 Ermöglichung des Fortbestands der Bank

Ein Insolvenzverfahren ermöglicht den Fortbestand einer Bank, sofern eine Einigung mit den Gläubiger/innen stattfindet. Ohne Insolvenzverfahren gibt es diese Option meist nur wenn ein Bail-out erfolgt. Da das Bankgeschäft einerseits sehr vom Vertrauen der Geschäftspartner/innen sowie Kundinnen und Kunden abhängt, die Regierung aber einen Bankenzusammenbruch verhindern möchte, ist eine ‚Private Solution‘ oft nicht wahrscheinlich bzw. möglich.[76] Es fehlt also das Druckmittel, wodurch sich Gläubiger/innen beteiligen und so einen Fortbestand der Bank ermöglichen. Gleichzeitig ziehen Einleger/innen und Kreditgeber/innen ihr Geld ab bzw. erhöhen nicht den Kreditrahmen und bewirken so eine Attraktivitätssenkung der Bank gegenüber potentiellen Investoren.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann es nicht passieren, dass Kapital abgezogen wird. Gleichzeitig bleibt die Bank geöffnet und kann weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten und es gibt die Möglichkeit, dass sich die Bank mit den Gläubiger/innen über einen Schuldennachlass einigt, damit die Bank eine Restrukturierung vornehmen kann. Von einem Schuldennachlass würden auch die Gläubiger/innen profitieren, da in diesem Fall ihre Entschädigung in der Regel höher ausfällt als bei einer Liquidierung.[77] Auch werden Gläubiger/innen dann oft früher ausbezahlt und hätten einen Anreiz, der Bank weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.[78] Bliss/Kaufman meinen jedoch, dass sich die Finanzierung auch als schwierig erweisen kann, da das Vertrauen in die Bank verloren gegangen sein könnte und Gläubiger/innen Kreditrahmen nicht erhöhen, bzw. keine neuen Finanzierungsquellen gefunden werden können.[79]

Nichtsdestotrotz ermöglicht ein Insolvenzverfahren, zumindest theoretisch, die Weiterführung des laufenden Geschäftsbetriebes und erhöht somit die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens der Bank ohne staatliche Hilfe, da die Möglichkeit besteht, dass die Bank von einem Teil ihrer Schulden befreit wird.

3.2 Schwächen des Insolvenzverfahrens

3.2.1 Unabsehbare Kosten für die Wirtschaft

In Kapitel 2.3 wurden die Auswirkungen von unkontrollierten Banken-Zusammenbrüchen erörtert. In Kapitel 3.1.1 wurde festgehalten, dass ein Insolvenzverfahren diese negativen Auswirkungen nicht gänzlich verhindern kann. Dies ist wahrscheinlich die größte Schwachstelle des Insolvenzverfahrens. Da die Auswirkungen der Insolvenz einer (Groß-)Bank wesentlich gravierender sind, als bei anderen Unternehmen, kann auch ein Insolvenzverfahren diese Auswirkungen nur abschwächen und somit entstehen womöglich enorme Kosten für die Volkswirtschaft eines Landes.

Im Zuge eines Insolvenzverfahrens entstehen direkte und indirekte Kosten. Direkte Kosten beinhalten die rechtlichen und die administrativen Kosten aller im Verfahren beruflich involvierten Parteien. Indirekte Kosten sind alle Opportunitätskosten, die durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen, wie etwa Umsatzausfälle oder der Wertverfall von Vermögensgegenständen. Zu den indirekten Kosten werden auch erhöhte Betriebskosten hinzugezählt, wie zum Beispiel erhöhte Zinsen von (kurzfristigen) Krediten oder höhere Gehaltszahlungen um wichtige Mitarbeiter nicht zu verlieren.[80]

Kosten, die durch die Ansteckung anderer Banken entstehen, sind auch indirekte Kosten. Diese Kosten dürften vor allem wegen Information Contagion (siehe Kapitel 1.4.5) entstehen. Denn eine Studie aus den USA hat gezeigt, dass durch die direkte wirtschaftliche Ansteckung (Counterparty Contagion) keine außergewöhnlich hohen Kosten zu erwarten sind.[81] Daher kann angenommen werden, dass diese ‚Ansteckungs-Kosten‘ durch ein transparentes Verfahren vermieden werden können.

Allerdings besteht vor allem bei großen Kreditinstituten das Risiko von Notverkäufen, Bankanstürmen und Kreditklemmen, welches durch ein herkömmliches Insolvenzverfahren wohl nicht restlos ausgeräumt werden kann (siehe dazu Kapitel 3.1.2 und 2.3). Ebenso entstehen enorme wirtschaftliche Kosten, wenn eine große Anzahl an Sparer/innen ihre Einlagen verlieren, oder der Staat sie ausbezahlen muss (siehe dazu auch Kapitel 4.6). Diese enormen systemischen Kosten, sind der Hauptgrund warum ein spezielles Abwicklungsverfahren für (Groß-)Banken notwendig ist.[82]

Auch Ben Bernanke ist der Ansicht, dass ein herkömmliches Insolvenzverfahren aus diesem Grund für Finanzinstitute nicht angemessen ist, und ein verbessertes Abwicklungsverfahren notwendig ist, um das „Too-Big-To-Fail – Problem“ lösen zu können.[83] Ein Grund warum ein herkömmliches Insolvenzverfahren diese enormen (systemischen) Kosten nicht oder zumindest nicht gänzlich verhindern kann, ist die Zielsetzung. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Verluste der Gläubiger/innen zu minimieren – entweder durch Liquidation oder durch Sanierung.[84] Jedoch ist die Sanierung einer Bank im Zuge eines Insolvenzverfahrens schwer möglich (siehe dazu Kapitel 3.2.2) und eine Liquidation einer großen Bank ist oft mit enormen wirtschaftlichen Schäden verbunden (siehe dazu auch Kapitel 3.6.1). Es muss also ein neues Verfahren eingesetzt werden, in dessen Zielsetzung die Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens miteinfließt.

3.2.2 Ein Insolvenzverfahren einer Bank führt immer zu einer Liquidation

Huertas ist der Ansicht, dass es für Banken unmöglich ist, nach Eröffnung eines herkömmlichen Insolvenzverfahrens, ihr operatives Geschäft fortzusetzen. Daher meint er, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, über eine Bank, automatisch zu einer Liquidation derselben führt, welche mit wesentlich höheren Kosten verbunden ist, als dies bei einem Abwicklungsprozess der Fall ist, der eine Fortführung der Bank erlaubt (siehe dazu auch Kapitel 3.6).[85]

Zu derselben Ansicht kommen auch Čihák/Nier, welche meinen, dass ohne spezielles Verfahren und ohne staatliche Unterstützung eine Liquidation am wahrscheinlichsten ist.[86] Pellerin/Walter erklären, warum dem so ist: Wie bereits in Kapitel 3.1.8 angesprochen, erweist sich die Finanzierung einer insolventen oder illiquiden Bank, selbst nach einem gelungenen Schuldenschnitt, als schwierig. So ist es möglich, dass „alte“ Finanzierungsquellen, auf Grund der Verluste, die Gläubiger/innen hinnehmen mussten, versiegen und es gleichzeitig schwierig ist, neue Geldgerber/innen zu finden, da die Bewertung der Vermögenswerte einer Bank mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Beispielsweise müssten alle Unternehmen und jede Person überprüft werden, denen die Bank einen Kredit ausgestellt hat. So müssten potentielle Investoren sehr viel Zeit für die Prüfung der Bank aufwenden, was die Finanzierung empfindlich verteuern würde.[87]

Ein neues Verfahren könnt auch diese Schwäche des Insolvenzverfahrens beseitigen, indem beispielsweise das Bail-in-Instrument genutzt wird, oder die Bank in eine Good-Bank und eine Bad-Bank gespalten wird. Diese Möglichkeiten sollen noch in den nächsten Kapiteln diskutiert werden.

[...]


[1] Vgl. Campbell (2007) S. 25.

[2] Vgl. Bliss/Kaufman (2006) S. 44.

[3] Vgl. Mayer (1975) S. 603.

[4] Vgl. Sarra (2012) S. 17

[5] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 3.

[6] Vgl. Huertas (2011) S. 1.

[7] Vgl. Mayes/Liuksila (2004) S. ix.

[8] Vgl. Mayes/Liuksila (2004) S. x.

[9] Vgl. Donges/Freytag (2004) S. 4.

[10] Vgl. Koch et al (2008) S. 17.

[11] Vgl. Molitor (2006) S. 91.

[12] Artikel 51a. (1) B-VG.

[13] Vgl. Neck/Schneider (2013) S. 49 f.

[14] Vgl. Klump (2013) S. 311

[15] Vgl. Schmidt (2012) S. 3.

[16] Vgl. Künzler (2008) S. 1.

[17] Vgl. Springer Gabler Verlag (2014) online.

[18] Jackson (2012) S. 4.

[19] Aus dem Englischen übersetzt von FSB (2011b) S. 1.

[20] Quelle: FSB (2011b) S. 4.

[21] Vgl. Bogini/Nieri (2014) S. 41.

[22] Vgl. Helwege (2009) S. 24 ff.

[23] Vgl. Jorion/Zang (2008) S. 30.

[24] Vgl. Heertje/Wenzel (2008) S. 357.

[25] Vgl. Roubini/Setser (2004) S. 119 ff.

[26] Europäische Kommission (2012) S. 15.

[27] Vgl. Roubini (2000) S. 3.

[28] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 18.

[29] Vgl. Huertas (2010) S. 12 ff.

[30] Vgl. Eichengreen/Rühl (2000) S. 31 f.

[31] Vgl. De Bonis/Giustiniani (1999) S. 64.

[32] Vgl. Friedman/Schwartz (1963): S. 299 ff.

[33] Vgl. Diamond/Rajan S. 579 ff., Acharya/Taja Yorulmazer (2008) S. 2706

[34] Vgl. Kenc et al (2005) S. 438, Huertas (2011) S. 1.

[35] Vgl. Laeven/Valencia (2008) S. 3 f., Huertas (2010) S. 7.

[36] Vgl. Veronesi/Zingales (2010) S. 340

[37] Vgl. Kaufman (2006) S. 47

[38] Vgl. Noss/Sowerbutts (2012) S. 4.

[39] Vgl. Helwege (2009) S. 28.

[40] Vgl. Farhi/Tirole (2009) S. 38.

[41] Vgl. Basel Committee (2010) S. 43.

[42] Es wird hier angenommen, dass die Regierung im Sinne des Gemeinwohls handelt.

[43] Vgl. Noss/Sowerbutts (2012) S. 4.

[44] Vgl. Furceri/Zdzienicka (2013) S. 289 f.

[45] Vgl. Dallas (2012) S. 268., Sarra (2012) S. 19f.

[46] Vgl. Calomiris/Wilson (2004) S. 424.

[47] Vgl. Cebula (2010), S. 1314 ff.

[48] Vgl. Wheelock/Wilson (2000) S. 127 f.

[49] Vgl. Johnson/Mamun (2012) S. 380.

[50] Vgl. Gorton (2009) S. 31 ff.

[51] Vgl. Ivashina/Scharfstein (2010) S. 320.

[52] Vgl. Shleifer/Vishny (1992) S. 1343.

[53] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 4.

[54] Vgl. Lown/Bernanke (1991): S. 205.

[55] Vgl. Friedman/Schwartz (1963): S. 299 ff.

[56] Vgl. Calomiris/Mason (2003): S. 946.

[57] Vgl. Calomiris/Wilson (2004): S. 452.

[58] Vgl. Mitchener/Richardson (2013): S. 522.

[59] Vgl. Barnake (1983): S. 267.

[60] Vgl. James (1991) S. 1241.

[61] Vgl. Acharya/Yorulmazer (2008) S. 2706

[62] Vgl. Bernanke (2009a), online

[63] Vgl. Basel Committee (2010) S. 25

[64] Vgl. French et al (2010) S. 99.

[65] Vgl. Helwege (2009) S. 26.

[66] Vgl. Kaufman (2006) S. 43.

[67] Vgl. French et al (2010) S. 22

[68] Vgl. Calomiris/ Wilson (2004) S. 453.

[69] Vgl. Stan/McIntyre (2012) S. 19.

[70] Vgl. Keeley (1990) S.1184.

[71] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 6.

[72] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 20.

[73] Vgl. Brogi/Santella (2004) S. 11.

[74] Vgl. Molitor (2006) S. 91.

[75] Vgl. Bliss/Kaufman (2011) S. 13.

[76] Vgl. French et al (2010) S. 87.

[77] Vgl. White (1989) S. 148.

[78] Vgl. Pellerin/Walter (2012) S. 13

[79] Vgl. Bliss/Kaufman (2011) S. 10 f.

[80] Vgl. Weiss (1990) S. 288 f.

[81] Vgl. Helwege (2009), S. 27.

[82] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 12

[83] Vgl. Bernanke (2009b), online

[84] Vgl. Pellerin/Walter (2012) S. 5

[85] Vgl. Huertas (2010) S. 9.

[86] Vgl. Čihák/Nier (2009) S. 17

[87] Vgl. Pellerin/Walter (2012) S. 15.

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Details

Title
Bailout um jeden Preis? Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens durch Insolvenzen systemrelevanter Banken in der EU
College
Fachhochschule des bfi Wien GmbH
Grade
1,00
Author
Year
2015
Pages
102
Catalog Number
V319748
ISBN (eBook)
9783668207196
ISBN (Book)
9783668207202
File size
787 KB
Language
German
Notes
Kommentar des Prüfers: Eine wirklich sehr schöne Arbeit. Eine konzise Gedankenführung, eine klare Argumentation sowie ein beeindruckendes Literaturverzeichnis.
Keywords
Systemrelevante Großbank, Systemically Important Financial Institute, Bank disclosure regulations, Bank resolution schemes, Bail-out, Bankeninsolvenz, Finanzmarktregulierung, Bankenregulierung, Einlagensicherung, Deposit Insurance, Bank failure, Bankenzusammenbruch, Bankenkrise, Resolution regime for banks, Resolution regime for financial institutes, Bail-in, Schuldenabschreibungsinstrument, Too big to fail, Systemrelevantes Kreditinstitut, Insolvenzverfahren für Großbanken, Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Bankenabwicklung, Moral Hazard, Finanzstabilität, Bankenanstürme, Bank runs, Lehman Brothers, Hypo Alpe Adria, Good Bank, Bad Bank, Anstaltslösung, Bridge Bank, Brückeninstitut, Abwicklungsfond, Bankenabgabe
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Georg Kratochwill (Author), 2015, Bailout um jeden Preis? Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens durch Insolvenzen systemrelevanter Banken in der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319748

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Title: Bailout um jeden Preis? Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens durch Insolvenzen systemrelevanter Banken in der EU



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