Die parlamentarische Untersuchung der "Ursachen des deutschen Zusammenbruches im Jahre 1918"


Seminar Paper, 1998

18 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung: Kriegsschuldproblematik als brennpunkt der Weimarer republik und der Nationalversammlung - der weg zum UNTERSUCHUNGSAUSSCHUß
1.1. Die Kriegsschuld in der Weimarer Republik
1.2. Kriegsschuld und die Nationalversammlung - der Weg zum Untersuchungsausschuß

2. DER PARLAMENTARISCHE UNTERSUCHUNGSAUSSCHUß
2.1. Ziele, Struktur und Organisation
2.2. Bemerkung zur Quellenlage
2.3. Verlauf der Verhandlungen
2.3.1. Themen des Ausschusses
2.3.2. Probleme des Ausschusses
2.4. Ergebnis
2.4.1. Ergebnis des ersten UA
2.4.2. Ergebnis des zweiten UA
2.4.3. Ergebnis des dritten UA
2.4.4. Ergebnis des vierten UA

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

I. Einleitung: Kriegsschuldproblematik als Brennpunkt der Weimarer Republik und der Nationalversammlung- der Weg zum Untersuchungsausschuß

Die Kriegsschuld entwickelte sich zu einem Brennpunkt in der Weimarer Republik und zu einem Hauptargument gegen sie. Neben der Dolchstoßtheorie war die Propaganda um die Kriegsunschuld eine der geistigen Stützen antirepublikanischer Kräfte und somit auch Teil der Ursache für das Scheitern der Weimarer Republik. Jene Entwicklung gilt es kurz zu skizzieren, bevor beschrieben wird, wie die Nationalversammlung mit diesem Thema umging und wie es zum Untersuchungsausschuß über die Ursachen des deutschen Zusammenbruches im Jahre 1918 kam.

1.l. Die Kriegsschuld in der Weimarer Republik

Im Krieg selbst keimte die Diskussion um die Kriegsschuld noch kaum auf, und wenn, dann hielten sich „fast alle relevanten Kräfte an einen publizistischen Burgfrieden“[1], der, ebenso wie der Friede zwischen den Parteien[2], jedwede innenpolitische Spannung vermeiden sollte. Schuld wurde in jener Zeit nahezu ausschließlich den Kriegsgegnern angehängt.

Während der Revolution (Oktober, November 1918) schlug dies kurz ins Gegenteil um, als die neuen Machthaber, insbesondere die der USPD, die Kriegsschuld auf eigener Seite suchten, um so dem In- und Ausland zu zeigen, daß man völlig mit dem alten Machthaber gebrochen habe. Jener, im nachhinein betrachtet wahrscheinlich guter Ansatz, ging bereits Ende 1918 mit dem Austritt der USPD aus der Regierungskoalition verloren. Die Mehrheitssozialisten sahen bei dieser Diskussion vor allem Nachteile bei den anstehenden Friedensverhandlungen.[3]

Der Versailler Vertrag (am 28.06.1919 unterzeichnet, am 10.01.1920 in Kraft getreten) gab der Kriegsschulddiskussion endgültig eine neue Wendung, indem nämlich der Kriegsschuldartikel[4] als Legitimationsgrundlage für die auferlegten Bürden angesehen wurde. Um sich der Last zu entziehen, versuchte nun die deutsche Regierung den Kriegsschuldartikel als sachlich falsch darzustellen um somit den Vertrag ungültig zu machen, was zu einer „staatlichen Förderung und hochgradigen Institutionalisierung“[5] der Kriegsschuld- und Revisionspropaganda führte. So gründete bzw. finanzierte zum Beispiel das Auswärtige Amt die 'Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen' und den 'Arbeitsausschuß Deutscher Verbände'. Dabei konnten bzw. wollten die führenden Politiker nicht vermeiden, daß der Revisionismus „auf Kosten der innenpolitischen Verfassung“[6] ging, gekennzeichnet durch eine „Idealisierung der jüngeren deutschen Vergangenheit“[7], also des Kaiserreiches. Folglich schwang in der Forderung nach Revision meist die Forderung nach einer neuen Staatsform, oder zumindest eine starke Kritik an der republikanischen, mit.

Natürlich erfaßte die staatliche Propaganda gegen die Kriegsschuldthese bald weite Kreise der Öffentlichkeit und verhinderte während der Weimarer Zeit eine emotionslose und sachlich-wissenschaftliche Analyse der Ereignisse von 1914-18. Unter diesen Voraussetzungen schaffte es Hitler schließlich „den Revisionismus völlig in den Dienst seiner Ideologie zu stellen.“[8] Hierbei ist jedoch nicht ein stetiger Anstieg der Radikalisierung des Revisionismus zu beobachten, sondern eine wellenförmige Bewegung, die ihren Höhepunkt letztendlich im „Superrevisionismus“[9] gegen Ende der Weimarer Republik fand. Weitere Hochpunkte entstanden aus den Reparationsforderungen gegenüber Deutschland, die im Januar 1921 durch die Siegermächte festgelegt wurden, sowie durch die Wirtschaftskrisen 1923 und 1927.

1.2. Kriegsschuld und die Nationalversammlung - der Weg zum Untersuchungsausschuß

Aber wie behandelten nun die gewählten Volksvertreter die so komplexe und emotionsgeladene Kriegsschuldfrage? Trugen sie mit dazu bei, daß „diese Entwicklung der 'politischen Kultur' im Deutschland der zwanziger Jahre (...) eine der Voraussetzungen für die Erfolge Hitlers und der NSDAP“[10] bildeten?

Die am 6. Februar 1919 eröffnete Nationalversammlung ging bereits in ihrer siebten Sitzung am 14. Februar, nach wichtigen Beratungen über die provisorische Verfassung und ihrer Verabschiedung, der Wahl Eberts zum Reichspräsidenten und der ersten Regierungserklärung, direkt zur Kriegsschuldfrage über, wo die Meinungen in „scharfen wechselseitigen Anklagen von Regierung und Opposition“ hart aufeinander prallten.[11]. Die Frage nach der Schuld am und im Kriege bewegte also auch die Abgeordneten. Unter dem Eindruck der Verhandlungen in Versailles entwickelte sich jedoch bald ein

parteiübergreifender Konsens über die Ablehnung der alliierten Schuldzuweisung hinsichtlich des Beginns des ersten Weltkrieges, allerdings „blieben die gegenseitigen Anschuldigungen, die Verantwortung für den Zusammenbruch und die Niederlage Deutschlands zu tragen“,[12] bestehen.

Konsens, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven, bestand dennoch darin, die Verantwortlichen für Ausbruch und Verlängerung des ersten Weltkrieges festzustellen. Folgerichtig dachte man zuerst an eine juristische Aufarbeitung in Form eines Staatsgerichtshofes zur Erforschung von Vorgängen vor und im Weltkrieg, den schließlich Justizminister Landsberg (SPD) am 12. März 1919 in einem Gesetzentwurf zur Diskussion stellte. Obwohl ebenfalls von den zur Kriegszeit Verantwortlichen, wie Ludendorff, v. Falkenhayn und Bethmann-Hollweg,[13] gefordert, lehnten dies die Rechten sofort ab. In der Regierungskoalition zeigten sich jedoch ebenfalls zunehmend Bedenken. Man wollte zusätzlichen innenpolitischen Druck, insbesondere während den Versailler Friedensverhandlungen, vermeiden. Außerdem sahen v.a. Juristen rechtliche Probleme zum Beispiel darin, daß ein absichtliches Herbeiführen eines Krieges als Tatbestand nicht existiere. Die „beachtliche Diskussion“[14] über den Landsberg-Entwurf im Sommer 1919 mündete schließlich in den Kompromiß eines Untersuchungsausschusses, und man rechnete „allgemein damit, daß die vom Untersuchungsausschuß, erarbeiteten Materialien später dem Urteil eines Staatsgerichtshofes unterworfen werden würden“[15]. So konstituierte sich am 21. August 1919 der parlamentarische Untersuchungsausschuß, der die Frage zur Schuld am und im Krieg klären sollte. Struktur, Verlauf und schließlich die Ergebnisse mit ihrer Auswirkung auf die weitere Geschichte sollen Gegenstand dieser Arbeit sein.

2. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuß

2.1. Ziele, Struktur und Organisation

Der Untersuchungsausschuß konstituierte sich nach Artikel 34 der neuen Reichsverfassung am 21.08.1919 mit dem Bürgermeister und Parteiführer der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) Carl Petersen als Vorsitzenden (später trat der bekannte Völkerrechtler und Pazifist Walther Schücking, ebenfalls Mitglied der DDP, an seine Stelle).

Folgende Ziele wurden festgelegt:

„Aufklärung der Vorgänge, die im Juli 1914 als Folge des Attentats in Sarajewo zum

Ausbruch des Krieges geführt haben;

Aufklärung sämtlicher Möglichkeiten, zu Friedensbesprechungen zu gelangen, und Aufklärung der Gründe, die solche Möglichkeiten oder dahingehende Pläne und Beschlüsse deutscherseits zum Scheitern gebracht haben bzw. wenn Besprechungen stattgefunden haben; aus welchen Gründen solche Besprechungen erfolglos blieben Aufklärung über kriegerische Maßnahmen, die völkerrechtlich verboten waren oder, ohne daß sie völkerrechtlich verboten waren, doch unverhältnismäßig grausam oder hart waren; Aufklärung über die wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen an der Front, im besetzten Gebiet, die völkerrechtswidrig waren oder deren Durchführung ohne einen besonderen militärischen Vorteil zu versprechen, eine für die betreffende Bevölkerung und deren Land nicht zu rechtfertigende Härte mit sich bringen mußten“[16]

Man wollte also alle Fehler und Mängel des alten Systems aufdecken, hoffte aber auch gleichzeitig durch Feststellung der Wahrheit, die alleinige Kriegsschuld Deutschlands widerlegen zu können - und hierin sahen die meisten Ausschußmitglieder keinen Widerspruch.[17]

Die vier offiziellen Ziele wurden je an einen Unterausschuß mit sechs bis acht Mitgliedern delegiert, die durch Akten- und Dokumentationsbeschaffung, Vernehmung von Zeugen, Befragen von Sachverständigen einen Schlußbericht über den jeweiligen Themenbereich zu erstellen hatten.

Dieser enorme Arbeitsaufwand sollte mit Hilfe eines Ausschußbüros mit Sekretären und Sachverständigen bewältigt werden, welche die Materialien beschafften und vorbereiteten. Jene Beamte besaßen einen erheblichen Einfluß auf die Arbeit der Unterausschüsse und hatten, da von Ministerien und somit der Regierung gestellt, oft andere Interessen als eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auf besagte Beamtenproblematik wird in Kapitel 2.3.2 noch näher eingegangen.

Der Gesamtausschuß sollte eigentlich die wichtigsten Entscheidungen, wie etwa die Auswahl der Zeugen oder Sachverständigen, treffen. Meistens jedoch nahm er die Vorlagen aus den Unterausschüssen diskussionslos an, so daß folglich die Unterausschüsse, die im übrigen die gleichen Rechte wie eigenständige Untersuchungsausschüsse hatten, die Hauptarbeit leisteten.

Eine solche Organisationsstruktur erlaubte umfangreiches Arbeiten; allerdings konnte aus verschiedenen Gründen nicht das gesamte Material bis heute erhalten werden.

Hierzu ist ein kleiner Überblick angebracht.

2.2. Bemerkung zur Quellenlage

Noch in der Weimarer Republik wurden einige Teile der Arbeit des ersten, dritten und vierten Unterausschusses veröffentlicht.

Materialien des zweiten Unterausschusses konnten erhalten und nachträglich (1971) publiziert werden. Viele andere umfangreiche Aktenbestände sind nach 1933 von den

[...]


[1] Dreyer,Michael; Lembcke,Oliver: Die deutsche Diskussion um die Kriegsschuldfrage 1918/19. Berlin 1993 (=(o.V.) Beiträge zur Politischen Wissenschaft, Bd. 8), S. 223.

[2] In seiner Thronrede zum Kriegsbeginn vor den versammelten Reichstagsabgeordneten erklärte WilhelmII: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche“. (Gutsche, Willibald: Wilhelm II. Der letzte Kaiser der Deutschen. Berlin 1991, S. 172.)

[3] vgl. Dreyer/Lembcke. S.224/5

[4] In Artikel 231 des Versailler Vertrages wird „Deutschland und seine Verbündeten als Urheber [des Krieges] für alle Verluste und Schäden,, verantwortlich gemacht. Daraus resultieren die Wiedergutmachungsforderungen der Alliierten.

[5] Heinemann, Ulrich: Die Verdrängte Niederlage. Politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik. Göttingen1983 (= Berding, Helmut; Kocka, Jürgen; Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 59), S. 155.

[6] Salewski, Michael: Das Weimarer Revisionssyndrom. in: Aus Politik und Zeitgeschichte (B2/80, 12.Januar 1980), S. 14 - 25, hier S. 22.

[7] Jäger, Wolfgang: Historische Forschung und politische Kultur in Deutschland. Göttingen 1984 (= Berding, Helmut; Kocka, Jürgen; Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 61), S. 45.

[8] Salewski, S. 25

[9] Salewski, S. 23

[10] Jäger, S. 45

[11] Dreyer/Lembcke, S. 169

[12] Dreyer/Lembcke, S. 174

[13] Ludendorff war zusammen mit Hindenburg am Ende des Krieges Chef der Obersten Heeresleitung (OHL), v. Falkenhayn war Hindenburgs Vorgänger; Bethmann-Hollweg Reichskanzler von 1909-1917.

[14] Heinemann, S. 156

[15] Steglich, Wolfgang (Hrsg.): Die Verhandlungen des 2. Unterausschusses des parlamentarischen Untersuchungsausschusses über die päpstliche Friedensaktion von 1917. Aufzeichnungen und Vernehmungsprotokolle. Wiesbaden, 1974, S. X.

[16] Heinemann, S. 157

[17] Heinemann, S.156

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Details

Title
Die parlamentarische Untersuchung der "Ursachen des deutschen Zusammenbruches im Jahre 1918"
College
University of the Federal Armed Forces München
Grade
1,0
Author
Year
1998
Pages
18
Catalog Number
V96098
ISBN (eBook)
9783638087759
ISBN (Book)
9783656250548
File size
417 KB
Language
German
Notes
Diese Arbeit gibt einen Überblick darüber, wie die Nationalversammlung in der Weimarer Republik mit der Kriegsschuld umgegangen ist.
Keywords
Untersuchung, Ursachen, Zusammenbruches, Jahre, Schuldfrage, 1. Weltkrieg
Quote paper
Jens Schnauber (Author), 1998, Die parlamentarische Untersuchung der "Ursachen des deutschen Zusammenbruches im Jahre 1918", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96098

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