Das Europäische Parlament


Seminar Paper, 2001

16 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Entstehung des Europäischen Parlaments

2. Das Europäische Parlament Heute

3. Das Europäische Parlament – Organ der Europäischen
Union
3.1 Aufgaben des Europäischen Parlaments
3.2 Rechte des Europäischen Parlaments
3.2.1 Gesetzgebungsrechte
3.2.2 Haushaltsrechte
3.2.3 Kontrollrechte

4. Gesetzgebungsverfahren in der EU
4.1 Mitwirkungsrecht
4.2 Zusammenarbeit von Rat und Parlament
4.3 Anhörung des Parlaments

5. Das Europäische Parlament in Zukunft

1. Entstehung des Europäischen Parlaments

Im Jahre 1951 gründeten die sechs Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS. Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, „durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren“.[1]

1952 trat erstmals die „Gemeinsame Versammlung“ in Straßburg zusammen. Mitglieder waren 78 Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten der sechs Mitgliedstaaten. Die Versammlung hatte nur beratende Funktion, also keine Gesetzgebungsrechte.

1957 gründeten die sechs EGKS-Staaten in Rom die Europäische Wirtschafts-gemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM). In der EWG wurde die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl auf weitere Bereiche ausgedehnt, z.B. auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschlossen innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, einen Binnenmarkt.

1958 war die beratende Versammlung der Parlamentarier nun für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie hatte 142 Abgeordnete, aber nicht mehr Befugnisse als früher. Die Versammlung gab sich erstmals selber den Namen „Europäisches Parlament“. In den EG-Verträgen findet sich die Bezeichnung jedoch erst seit 1986.[2]

2. Das Europäische Parlament Heute

Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Im Juni 1979 wurde das Europä-ische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Seitdem wählen die rund 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern alle fünf Jahre ein Parlament. Die letzten Wahlen waren im Juni 1999, die nächsten werden im Juni 2004 sein. Gewählt werden insgesamt 626 Abgeordnete. Die Zahl der Abgeordneten aus jedem Mitgliedstaat ist in den Verträgen festgelegt. Deutschland hat zum Beispiel 99 Abgeordnete, Frankreich, England und Italien jeweils 87, Österreich 21 und Belgien nur sechs. Nach dem Beitritt weiterer Staaten kann die Anzahl der Abgeordneten auf höchstens 700 steigen. Die Abgeordneten schließen sich in den acht übernationalen Fraktionen zusammen. Die Sitzordnung im Plenarsaal richtet sich also nicht nach den nationalen Delegationen, sondern nach der Fraktionszugehörigkeit. Die größte Fraktion ist derzeit die christdemokratische mit 233 Mitgliedern.[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre. Seit dem 20. Juli 1999 ist die Französin Nicole Fontaine Parlamentspräsidentin. Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses, das zuständig ist für den Haushalt des Parlaments, für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme, die mit Statuts-, Verwaltungs- und Finanzfragen der Mitglieder betraut sind. Sie alle werden ebenfalls für eine Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt.[4]

3. Das Europäische Parlament - Organ der Europäischen Union

Die Europäische Union ist kein Staat und hat daher auch keine Verfassung, die vorschreibt welche Organe die Staatsaufgaben erfüllen müssen und wie diese Aufgaben auf die Organe verteilt werden.

In der Europäischen Union schreiben die Gründungsverträge in ihrem neuesten Stand vor, welche Aufgaben die Union hat und von welchen Organen diese Aufgaben wahrgenommen werden. Die Organe der EU sind:

- das Europäische Parlament
- der Rat der Europäischen Union
- die Europäische Kommission
- der Europäische Gerichtshof
- der Europäische Rechnungshof
- der Europäische Rat

In der Europäischen Union werden Rechtsakte erlassen, die Gesetzeskraft erlangen. In den Bereichen gemeinschaftlicher Politik sind es vor allem Verordnungen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig werden. In anderen Politikbereichen sind es Richtlinien, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten in Gesetzesform gebracht werden müssen.

Die Europäische Kommission hat die Pflicht Gesetzesentwürfe, die sogenannten Vorschläge, auszuarbeiten und vorzulegen. Gleichzeitig führt sie auch aus, was die beschlossenen Gesetze auf Unionsebene verlangen. Das Europäische Parlament und der Rat der EU sind die Gesetzgeber und die Haushaltsbehörde der EU.[5]

3.1 Aufgaben des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Union direkt gewählt und ist somit Interessensvertreter der Menschen in der EU. Das Europäische Parlament soll sich für den sozialen Ausgleich im Binnenmarkt, den Abbau der Arbeitslosigkeit, gleichgewichtiges Wachstum, Umweltschutz, Gleichstellung von Mann und Frau, Rechte der Frauen, Förderung der Jugend in Schule, Ausbildung und Freizeit, sowie den Schutz der Verbraucher einsetzen.

Um alle Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in sogenannte Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten. Zur Zeit existieren 17 Ausschüsse

- Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
- Haushaltsausschuss
- Ausschuss für Haushaltskontrolle
- Ausschuss für Freiheiten und Bürgerrechte, Justiz und Inneres
- Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
- Ausschuss für Industrie, Aussenhandel, Forschung und Energie
- Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Ausschuss für Fischerei
- Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
- Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
- Ausschuss für entwicklung und Zusammenarbeit
- Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
- Petitionsausschuss[6]

3.2 Rechte des Europäischen Parlaments

Die Rechte des Europäischen Parlaments sind den grundlegenden Befugnissen demokratischer Parlamente vergleichbar. Das Parlament hat Gesetzgebungsrechte, Haushalts- und Kontrollrechte.

3.2.1 Gesetzgebungsrechte:

In vielen Bereichen der Gesetzgebung der EU ist das Europäische Parlament ent-scheidend beteiligt. Das Parlament kann die Kommission auffordern, Gesetzesvor-schläge auszuarbeiten. Diese Aufforderung muss die Kommission so weit wie mög-lich berücksichtigen. Das Parlament kann dann die Gesetzesentwürfe der Kom-mission ändern oder zu Fall bringen, wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert, und es kann Gesetzesentwürfe verabschieden, wenn es Änderungs-vorschläge des Rats akzeptiert. Europäisches Parlament und Rat sind gleichberech-tigt bei der Mitentscheidung im Rechtsetzungsverfahren. Dieses Verfahren führt zur Annahme von gemeinsamen Rechtsakten des Rates und des Europäischen Parlaments. Durch das Verfahren der Mitentscheidung ist sichergestellt, dass die Volksvertretung der Union ein entscheidendes Wort mitspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens kann also kein Text verabschiedet werden, ohne dass das Europäische Parlament einverstanden ist.

[...]


[1] vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ( Europa 2002, Juli 2000) S.24 f.

[2] vgl. Grupp / Löffler ( Europa 2000, März 2000) S.14 f.

[3] vgl. http://www.europarl.eu.int/presentation/default_de.htm

[4] vgl. Generaldirektion Information und Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments ( Das

Europäische Parlament, März 2000) S.1 ff.

[5] vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ( Europa 2002, Juli 2000) S.33 f.

[6] vgl. Grupp / Löffler ( Europa 2000, März 2000) S.27.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Das Europäische Parlament
College
University of Applied Sciences Essen
Course
Europarecht
Grade
1,3
Author
Year
2001
Pages
16
Catalog Number
V38024
ISBN (eBook)
9783638372176
File size
604 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung und den aktuellen Strukturen des Europäischen Parlamentes. Das Organ, Aufbau, Aufgaben und Rechte werden verständlich und ausführlich dargestellt. Die Funktionsweise und der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in der EU werden erklärt und die Zusammenarbeit mit anderen Organen der EU verdeutlicht. Letztlich wird ein Ausblick für die Zukunft gegeben. Die Arbeit wird durch ausgewählte Grafiken ergänzt.
Keywords
Europäische, Parlament, Europarecht
Quote paper
Daniel Mauritz (Author), 2001, Das Europäische Parlament, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38024

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